Schuh-Hess GmbH
Bleichstraße 3, 63683 Ortenberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erwin Hess seit 19.2.2002 | Geschäftsführer |
Rainer Hess seit 19.2.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schuh-Hess GmbHOrtenberg (Hessen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft im Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar: Firma: Schuh-Hess GmbH Anschrift: Bleichstr. 3 Sitz: 63683 Ortenberg Rechtsform: GmbH Handelsregister: Friedberg HR-Nr.: 3483 Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Ein-zelhandel mit Schuhen aller Art, Schuhpflegemitteln u. Zubehör, Sportbekleidung u. Sportartikeln, insbeson-dere die Anfertigung u. Reparatur von orthopädischen Maßschuhen, Einlagen, Orthesen und jeglichen ande-ren orthopädietechnischen Hilfsmitteln sowie Sanitä-tiswaren aller Art. Die Gesellschaft kann andere Unter-nehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an solchen beteiligt und sie vertreten. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDurch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,- Euro wurden sofort abgeschrieben. 3. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 7. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 1,82 % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 4.959,00 €. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag von 4.959,00 € ist ausschüttungsgesperrt. IV. WährungsumrechnungSoweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzI. AktivpostenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten zum Bilanzstichtag Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 4.778,22 €). II. RückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach der PUC-Methode zu ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:
III. VerbindlichkeitenFür die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Die Verbindlichkeiten beinhalten zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 66.563,78 € (Vorjahr: 56.563,78 €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 66.450,00 € (Vorjahr: 56.450,00 €). IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Ergänzende AngabenI. Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeDie durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer betrug 3,75. (1) Geschäftsführer
(2) Geschäftsführer D.
E. Sonstige AngabenGemäß Gesellschafterbeschluss vom 16. Januar 2025 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023 Erwin Hess, Geschäftsführer Rainer Hess, Geschäftsführer
Ortenberg, den 16. Januar 2025 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.1.2025. |
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