Perlwitz
GmbH
Großenlüder
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.588,00 |
8.560,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.588,00 |
8.560,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.613,60 |
9.982,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.714,86 |
5.478,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.898,74 |
4.503,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.201,60 |
18.542,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.551,79 |
4.901,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
20.698,94 |
20.304,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
650,73 |
-394,81 |
| B.
Rückstellungen |
3.548,53 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.101,28 |
11.641,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.101,28 |
11.641,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.201,60 |
18.542,22 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 264 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendenten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleinen
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes
(BilMog) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach §
252 Abs. 1 HGB sind berücksichtigt worden.
Im Einzelnen:
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Grundsätzlich wurden die Posten der
Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite und
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die mit
den Pensionsverpflichtungen im Rahmen gesetzlicher
Vorschriften verrechnet (siehe hierzu Buchstabe i).
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Einzelne Postitionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert vom Euro 410,- wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung eines latent vorhandenen
Ausfallriskios bewertet. Den in den Forderungen aus
Lieferung und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die
Bildung angemessen dotierter Einzel -und
Pauschalwertberichtungen Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen allle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beruteilung notwendig
ist ( §253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die Gewinn -und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten
zum höheren Tageswert angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fanden nicht
statt.
Verlustvortrag
Der Jahrsabschluss wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. In der Bilanzverlust wurde
ein Bilanzverlust in Höhe von Euro 394,81 einbezogen.
Sonstige Pflichtangaben
Name der Geschäftsführerin
Frau Annette Hartung-Perlwitz, Kauffrau
Bezüglich der Angaben nach § 285 HGB wurde
die Schutzklausel nach § 286 (IV) HGB in Anspruch
genommen.
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die
nachfolgende Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten
2.511,39 Euro (Vorjahr 7.050,16 Euro)
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Bei der Aufstellung der Bilanz- und Verlustrechnung
des Anhangs wurden die größenabhängige
Erleichterungen gem. §§ 274 a, 276 und 288 HGB in
Anspruch genommen.
Großlüder
..................................
Annette Hartung-Perlwitz
(Geschäftsführerin)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.511,39 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.050,16 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.02.2012 festgestellt.
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