Stammdaten

Register
Amtsgericht Fulda HRB 5355
Eingetragen
25.7.1994
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Beratung von Unternehmen sowohl in finanziellen als auch in wirtschaftlichen Belangen. Hiervon sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausdrücklich ausgenommen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Annette Hartung-Perlwitz
60.94%
Andreas Hartung
39.06%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Annette Hartung-Perlwitz
Mozartstr. 26, 36137 Großenlüder
60.94%
Andreas Hartung
Mozartstr. 26, 36137 Großenlüder
39.06%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Perlwitz GmbH

Großenlüder

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.588,00 8.560,00
I. Sachanlagen 2.588,00 8.560,00
B. Umlaufvermögen 12.613,60 9.982,22
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.714,86 5.478,65
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.898,74 4.503,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.201,60 18.542,22

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 5.551,79 4.901,06
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Verlustvortrag 20.698,94 20.304,13
III. Jahresüberschuss 650,73 -394,81
B. Rückstellungen 3.548,53 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 6.101,28 11.641,16
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.101,28 11.641,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.201,60 18.542,22

Anhang


 
 Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 264 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendenten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleinen Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMog) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung


Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach § 252 Abs. 1 HGB sind berücksichtigt worden.

Im Einzelnen:

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.

Grundsätzlich wurden die Posten der Aktivseite  nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die mit den Pensionsverpflichtungen im Rahmen gesetzlicher Vorschriften verrechnet (siehe hierzu Buchstabe i).

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Einzelne Postitionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert vom Euro 410,- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung eines latent vorhandenen Ausfallriskios bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferung und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung angemessen dotierter Einzel -und Pauschalwertberichtungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen allle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beruteilung notwendig ist ( §253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Gewinn -und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fanden nicht statt.

Verlustvortrag

Der Jahrsabschluss wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In der Bilanzverlust wurde ein Bilanzverlust in Höhe von Euro 394,81 einbezogen.


Sonstige Pflichtangaben

Name der Geschäftsführerin

Frau Annette Hartung-Perlwitz, Kauffrau

Bezüglich der Angaben nach § 285 HGB wurde die Schutzklausel nach § 286 (IV) HGB in Anspruch genommen.

Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die nachfolgende Rechte und Pflichten:

Verbindlichkeiten              2.511,39 Euro (Vorjahr 7.050,16 Euro)

Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Bei der Aufstellung der Bilanz- und Verlustrechnung des Anhangs wurden die größenabhängige Erleichterungen gem. §§ 274 a, 276 und 288 HGB in Anspruch genommen.


Großlüder




..................................
Annette Hartung-Perlwitz
(Geschäftsführerin)
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.511,39 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 7.050,16 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.02.2012 festgestellt.

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