Dachdeckerei Axel Both GmbHLiquidiert

06792 Sandersdorf-Brehna, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 15952
Eingetragen
29.9.2000
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiZimmerei und IngenieurholzbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
Ausführung aller Arbeiten des Dachdeckerhandwerks und Einbau von genormten Bauteilen.

Historie

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Management

NameRolle
Axel Both
seit 7.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Fritz-Reuter-Str. 1 A, 06792 Sandersdorf
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dachdeckerei Axel Both GmbH

Sandersdorf-Brehna

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 34.284,00 30.960,00
I. Sachanlagen 34.284,00 30.960,00
B. Umlaufvermögen 19.651,94 14.482,60
I. Vorräte 4.460,57 1.825,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.562,23 9.368,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.629,14 3.289,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.756,88 1.933,85
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.758,50 63.371,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 60.451,32 110.748,03

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 29.758,50 88.371,58
III. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.758,50 63.371,58
B. Rückstellungen 3.621,03 4.586,55
C. Verbindlichkeiten 56.830,29 106.161,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 60.451,32 110.748,03

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge bis 2009 an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 verbleiben in einen Sammelposten und werden im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Bilanzierungsmethode wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung des Postens beibehalten.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 3.562,23 0,00 9.368,16 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 25.000,00 entspricht dem Gesellschaftsvertrag und ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen und Abschluss- und Prüfungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 56.592,36 35.813,92 106.161,48 80.343,04

In den Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 600,00 enthalten.

Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit mehr als 1 Jahr haben eine Restlaufzeit von weniger als 5 Jahre.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden nach den erteilten Auskünften der Geschäftsleitung am Abschlussstichtag nicht.

Zum Abschlussstichtrag bestanden Avalverbindlichkeiten aus Gewährleistungsbürgschaften in Höhe von 14.750,26 €, die durch den Abschluss einer Kautionsversicherung bei der R+V Versicherungsgesellschaft abgesichert wurden sind.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Axel Both.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, dass Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Sandersdorf-Brehna, den 28. Juni 2011

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2011.

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