PERBILITY
GmbH
Bamberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
884.303,00 |
987.615,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
28.702,00 |
58.174,00 |
| II.
Sachanlagen |
855.601,00 |
929.441,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.035.310,27 |
5.127.687,44 |
| I.
Vorräte |
23.000,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.401.343,19 |
4.047.745,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
610.967,08 |
1.079.941,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
81.729,26 |
26.489,95 |
| Aktiva |
5.001.342,53 |
6.141.792,39 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.045.266,77 |
2.558.403,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
1.299.850,51 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
1.233.552,69 |
| IV.
Bilanzgewinn |
1.020.266,77 |
|
| B.
Rückstellungen |
767.696,43 |
612.840,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.177.476,29 |
1.041.993,17 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.995.903,04 |
1.912.755,47 |
| E.
Passive latente Steuern |
15.000,00 |
15.800,00 |
| Passiva |
5.001.342,53 |
6.141.792,39 |
Anhang
des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2023
der
PERBILITY GmbH
Bamberg
A.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Bamberg unter der HRB Nummer 6413 eingetragen.
Der Sitz der Gesellschaft ist Bamberg. Die Firma lautet
PERBILITY GmbH.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines
Unternehmensberatungs- und Marktforschungsinstitutes sowie
Entwicklung und Verkauf von Software in diesem
Bereich. Ferner die Beteiligung an anderen
Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie
deren Geschäftsführung unter Übernahme der
unbeschränkten Haftung.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie bestimmten
Personenhandelsgesellschaften, den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-277 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Es bestehen keine Umstände, die dazu
führen, dass der Jahresabschluss kein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
vermittelt (§ 264 Abs.2 HGB).
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der Bilanz, wurde entsprechend dem Vorjahresabschluss zum
31. Dezember 2022 beibehalten.
Es wird eine zur Handelsbilanz abweichende
Steuerbilanz erstellt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierung und
Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften
des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung
der steuerrechtlichen Bestimmungen.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die
Unfertige Leistungen wurden zu Anschaffungs- bzw
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
unter
Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren
Einzelrisiken - angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen wurden vorgenommen.
In den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist ein
Wert in Höhe von Euro 814.354,28 enthalten, welcher
eine Leistung des Folgejahres betrifft. Der Betrag wurde
ertragswirksam periodengerecht abgegrenzt.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum
Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten weisen Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag aus, die Aufwendungen für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten noch nicht
veranlagten Ertragsteuern.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in
Übereinstimmung mit § 253 Abs. 1 HGB in Höhe
derjenigen Beträge gebildet worden, die nach
kaufmännischer Beurteilung
notwendig waren.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten weisen Einnahmen
vor dem Bilanzstichtag und im Geschäftsjahr in
Rechnung gestellte und noch nicht vereinnahmte Beträge
aus, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Passive latente Steuern beruhen auf Differenzen
zwischen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz,
die voraussichtlich nicht von Dauer sind, und werden mit
23% des Differenzbetrages bewertet.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Es bestehen keine
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und keine
Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Von den
sonstigen Vermögensgegenständen besitzt
ein Wert in Höhe von Euro 7.168,50 (Vj.: Euro
6.890,10) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.
Gegen
Gesellschafter bestehen Forderungen in Höhe von
Euro 1.774.097,67 (Vj.: Euro 2.425.515,14).
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Die Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten
(Langzeitkonten) sind durch ein Zeitwertkonto gesichert.
Die angelegten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen
und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen.
Dieses Wertguthaben wurde nach § 246 Abs. 2 Satz
2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
31.12.2023
EUR
Erfüllungsbetrag aus dem
Arbeitszeitkonto ‑182.611,68
Beizulegender Zeitwert aus
Rückdeckung 156.072,30
Überschuss aus der Verpflichtung
(Passiver Unterschiedsbetrag) (26.539,38)
Der Aktivwert aus dem Zeitwertkonto ergibt sich aus
einem Treuhandvertrag ‑ Arbeitszeitkonten ‑ mit
der DekaTreuhand GmbH, Frankfurt. Der Aktivwert entspricht
den im Jahr 2023 einbezahlten Beträgen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestehen nicht.
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt Euro 1.102.476,29 (Vj.: Euro
816.993,17).
Der sich nach der
Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht
nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Bewertung der
latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen
Steuersatz in Höhe von 23%.
D.
Sonstige Angaben
Die
Haftungsverhältnisse stellen sich wie folgt
dar:
Durch die PERBILITY GmbH gewährte Sicherheiten
für die Darlehen der PERBILITY Holding GmbH bei der
Sparkasse Bamberg und der Landesbank
Baden-Württemberg:
- Recht aus Sicherungsübereignung Inventar
Starkenfeldstraße 21, Bamberg
- Recht aus Sicherungsübereignung Inventar
Minna-Neuburger-Straße 5, Bamberg
- Globalzession A - Z der PERBILITY GmbH
- Selbstschuldnerische
Höchtsbetragsbürgschaft über Euro
2.500.000,00
- Selbstschuldnerische
Höchtsbetragsbürgschaft über Euro
1.312.500,00 und Euro 6.562.500,00
Die PERBILITY GmbH erklärte weiterhin ihren
Schuldbeitritt zu einem gestundeten Kaufpreis der PERBILITY
Holding GmbH über Euro 1.000.000,00.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt:
· Jährliche Mietkosten von Euro
366.300,00 (Laufzeit 1-8 Jahre)
· Jährliche Leasingkosten von Euro
115.000,00 (Laufzeit 1-3 Jahre)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigen
Arbeitnehmer betrug 104.
Die Gesellschaft wird in einen Konzernabschluss
einbezogen. Neben der PERBILITY Holding GmbH, Bamberg, als
Mutterunternehmen ist im Rahmen der Vollkonsolidierung gem.
§ 300 ff. HGB die Gesellschaft als Tochterunternehmen
einbezogen.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Mit Beschluss vom 22.12.2023 wurde eine
Vorabausschüttung in Höhe von Euro 500.000,00 aus
dem zu erwartenden Jahresüberschuss beschlossen. Die
Geschäftsführung schlägt vor, das restliche
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Geschäftsführung:
Im Berichtsjahr waren als
einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer bestellt:
§ Herr Andreas Meck, Dipl.-Kfm.
Es bestand die Befugnis, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vom Schutzrecht nach § 286 Abs. 4 HGB
bezüglich der Vergütungen der
Geschäftsführungsorgane wird Gebrauch
gemacht.
Bamberg, den 15. März 2024
..................................................................................................PERBILITY
GMBH
Andreas Meck
sonstige Berichtsbestandteile
Andreas Meck
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2024
festgestellt.
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