Textil Betz
GmbH
Sonnenbühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.167,00 |
5.018,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.661,00 |
4.512,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
460.479,78 |
469.505,46 |
| I.
Vorräte |
351.653,31 |
331.541,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.515,46 |
129.256,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.311,01 |
8.707,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.080,81 |
3.352,87 |
| Aktiva |
464.727,59 |
477.876,33 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
150.995,84 |
136.974,18 |
| I.
eingefordertes Kapital |
26.435,40 |
26.435,40 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-25.564,60 |
-25.564,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
110.538,78 |
87.950,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.021,66 |
22.588,10 |
| B.
Rückstellungen |
42.121,00 |
39.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
271.610,75 |
301.002,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
106.040,74 |
135.432,14 |
| Passiva |
464.727,59 |
477.876,33 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Die Gesellschaft ist im Sinne des § 267 HGB eine
kleine Kapitalgesellschaft. Die
größenabhängigen Erleichterungen werden in
Anspruch genommen.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art.
67 EGHGB sind die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend
nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwend-ungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vergangenen Jahres überein. Bei der Bewertung
wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurdenzu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis € 800 wurden sofort
abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Derartige Abschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu den
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgeme-inkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Steuerrückstellungen wurden in der
erforderlichen Höhe gebildet.
VERBINDLICHKEITEN
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
III. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist den
vorherigen Blättern zu entnehmen. Hieraus ergeben sich
auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§268
Abs. 2 HGB).
2. Sonstige Vermögensgegenstände
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von € 0,00 eine
Restlaufzeit von über einem Jahr.
3. Aktive latente Steuern
Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB
wurde Gebrauch gemacht. Aktive latente Steuern werden nicht
mehr ausgewiesen.
4. Eigenkapital und Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführer schlagen vor den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
Höhe von € 14.021,66 in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
5. Sonstige Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen betragen €
39.983,00
davon entfallen auf:
Urlaubslöhne 5.783,00
€
Rückstellung für langfr. Verbindlichkeiten
20.000,00 €
Aufbewahrungskosten für Geschäftsunterlagen
7.200,00 €
Abschluss- und Prüfungskosten 7.000,00
€
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten bestehen gegenüber:
Kreditinstituten 51.200,00 €
davon mit einer Laufzeit > 5 Jahren 0,00
€
aus Lieferungen und Leistungen 1.845,70 €
sonstige Verbindlichkeiten 187.556,62 €
davon gegenüber Gesellschaftern 165.570,01
€
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2
HGB).
V. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer waren im Jahr 2022:
Hermann Betz
Eckhard Betz
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der Jahresabschluss 2021 wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 12. September 2022
einstimmig genehmigt.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
Sonnenbühl, 22.
Dezember 2023
gez.
Hermann Betz ung Eckhard Betz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2023
festgestellt.
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