Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 106671
Eingetragen
5.10.1993
Branche
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungenGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenGroßhandel mit Lederwaren, Reisegepäck, Geschenk- und Werbeartikeln
Gegenstand
der Großhandel mit Laden-, Betriebs- und Büroeinrichtungen, Bürotechnik sowie Werbung, Service und Marketing.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Waldhof
seit 8.3.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

90.00% identifiziert10.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
90.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Gabe-Großhandel GmbHEigenbeteiligung
10.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Lessingstraße 29, 99310 Arnstadt
45000
90.00%
Germany
5000
10.00%

Beteiligungen

NameAnteil
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gabe - Großhandel GmbH

Arnstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 10.620,60 10.740,26
I. Sachanlagen 9.687,00 9.840,00
II. Finanzanlagen 933,60 900,26
B. Umlaufvermögen 79.768,57 111.307,57
I. Vorräte 24.065,65 38.605,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.489,72 61.024,52
III. Wertpapiere 5.284,87 5.284,87
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.928,33 6.393,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 90.389,17 122.047,83

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 56.484,79 51.667,40
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 11.433,30 11.433,30
III. Gewinnvortrag 14.669,51 14.791,70
IV. Jahresüberschuss 4.817,39 -122,19
B. Rückstellungen 3.360,00 8.910,00
C. Verbindlichkeiten 30.544,38 61.470,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 90.389,17 122.047,83

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Soweit sich durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben haben, wurde auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Im Geschäftsjahr wurden die Sachanlagen linear abgeschrieben.

Garantierückstellungen wurden nicht ermittelt.

Hinsichtlich der Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden keine Kompensationsmöglichkeiten von Kursgewinnen und -verlusten berücksichtigt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Gabe - Großhandel GmbH zum 31.12.2009 wurden als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 2a EStG bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 4.908,40 EUR (Vorjahr: 4.908,40 EUR).

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von EUR 933,60 (Vorjahr 900,26 EUR) ausgewiesen.

Anteilsbesitz

Es besteht kein Anteilsbesitz gem. § 285 Abs. 11 HGB von mindestens 20 % an anderen Unternehmen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist ein Ergebnisvortrag von € 14.669,51 enthalten.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0 EUR (Vorjahr: 0 EUR).

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 5.367,28 (Vorjahr 5.094,37 EUR) ausgewiesen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Holger Gabe.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB besteht nicht .

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Bilanz und der Anhang wurden unterzeichnet in Erfurt am 16.07.2011.

 

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.7.2011.

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