Bredo
Facility Solutions GmbH
Bottrop
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
198.544,00 |
219.075,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.125,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
194.919,00 |
219.075,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
991.008,85 |
638.896,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
638.862,76 |
520.836,67 |
| davon
gegen Gesellschafter |
12.678,98 |
11.589,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
352.146,09 |
118.060,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.790,95 |
891,69 |
| Aktiva |
1.198.343,80 |
858.863,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
527.629,68 |
365.983,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
280.984,56 |
176.451,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
221.645,12 |
164.531,75 |
| B.
Rückstellungen |
82.132,58 |
31.673,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
588.581,54 |
461.206,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
479.668,33 |
378.007,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
108.913,21 |
83.198,60 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
56.446,54 |
83.198,60 |
| Passiva |
1.198.343,80 |
858.863,50 |
Anhang
Bredo Facility Solutions Gmbh
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bredo Facility Solutions GmbH hat ihren Sitz in
Bottrop und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Gelsenkirchen unter der Nummer HR B 16078 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Bredo Facility Solutions
GmbH, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses werden
Gliederungsgrundsätze nach den geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§ 265 Abs. 1,
266 ff HGB) angewendet.
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nach
§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB angewendet und folgen den
geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, planmäßig linear
über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
Für das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
Pauschalwertberichtigung i.H.v. 3 % bezogen auf den
Nettoforderungsbestand gebildet.
4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
6. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen wurden gebildet. Die
sonstigen Rückstellungen werden je für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
7. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen Restlaufzeiten von
mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 17.464,13 aus.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr betragen entsprechend T€ 621.398,63.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen Restlaufzeiten von mehr
als einem Jahr in Höhe von T€ 129.669,17 aus. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betragen entsprechend T€ 458.912,37.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
keine Erträge von außergewöhnlicher
Größenordnung bzw. außergewöhnlicher
Bedeutung enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
keine Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung bzw. außergewöhnlicher
Bedeutung enthalten.
1. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
keine aus der Auflösung von Sonderposten enthalten.
2. Abschreibungen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
keine außerplanmäßigen Abschreibungen im
Sinne des § 253 Abs. 3 S. 5 HGB in
Höhe vorgenommen.
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
keine Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in
Höhe von.
4. Zinserträge und -aufwendungen
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge
enthalten keine aus der Abzinsung von Rückstellungen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten
keine Aufwendungen aus der Aufzinsung von
Rückstellungen.
V. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 6 (Vorjahr: 5).
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind.
Bottrop, den 11. Juni 2024
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Bredo Facility Solutions GmbH Bredo Facility
Solutions GmbH
Eberhard
Schel Dirk Dreimann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2024
festgestellt.
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