Vanezia GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Bleul seit 23.4.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HGA Vertriebs GmbHUrbarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
AnhangGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die HGA Vertriebs GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der HGA Vertriebs GmbH der Schlussbilanz zum 31.12.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren hierin nicht enthalten. Für die Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung von ein Prozent der Nettoforderungen gebildet. Die Forderungen gegen den Gesellschafter betragen 11.799,88 €. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Für Auszahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Einlagen stiller Gesellschafter beinhalten eine typisch stille Beteiligung mit einem Nachrang von 200.000,00 € für den Insolvenzfall. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Solche mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren nicht enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind nachrangige Verbindlichkeiten von 250.000,00 € enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen 55.138,10 € und sind mit einem Rangrücktritt belegt. Sonstige Angaben Rangrücktrittsvereinbarung Im Berichtsjahr 2014 hat sich die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH mit einem Betrag von 200.000,00 € als stiller Gesellschafter an der Berichtsgesellschaft beteiligt und für den Fall des Insolvenzverfahrens den Rangrücktritt nach allen übrigen Gläubigern erklärt. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein Genussrechtskapital von 250.000,00 € enthalten, für welches auch der Beteiligungsgeber ETL Mezzanine-Portfolio II GmbH den Nachrang hinter die Forderungen aller übrigen Gläubiger erklärt hat. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen 55.138,10 € und sind ebenfalls mit einem Rangrücktritt belegt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Jürgen Bleul, Urbar. Herr Bleul ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Urbar, den 05. Oktober 2016 Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.10.2016. |
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