GALEPHAR-PHARMA GmbH
Dürnau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.007,32 |
48.090,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.708,86 |
2.815,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.610,21 |
2.751,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.298,46 |
45.274,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.008,32 |
48.091,58 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.390,44 |
46.190,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Verlustvortrag |
209.455,45 |
210.966,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.199,95 |
1.510,63 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.617,88 |
401,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.617,88 |
401,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.008,32 |
48.091,58 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederung-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze:
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
2. Bilanzierungsmethoden:
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
3. Bewertungsmethoden:
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbare Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelen Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| • |
Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den
niedrigeren Börsen- und Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war,
wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den
Auftraggeber und wurde ungeprüft
übernommen.
|
| • |
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
|
| • |
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
|
| • |
Die Rückstellungen wurden
vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbare Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
|
| • |
Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
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4. Währungsumrechnung:
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währungen lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen ist aus dem
Forderungsspiegel ersichtlich.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen €
4.617,88
Davon entfallen auf:
a) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
€ 0,00
b) Steuern € 0,00
Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die
Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse i.S. v. § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
III. Zusatzangaben zur Bilanz:
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt.
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