Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karen Sonja Barth seit 28.12.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
Christian Barth | 49.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GAWA GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023GAWA GmbH, KarlsruheI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die GAWA GmbH, Karlsruhe, ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 104399 eingetragen (§ 264 Abs. 1a HGB). II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen. Zur Verbesserung der Darstellungsklarheit werden Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten sowie Davon-Vermerke grundsätzlich im Anhang gemacht. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die unter dem Sachanlagevermögen ausgewiesenen Posten sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen für bewegliche Vermögensgegenstände werden linear vorgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Als Grundlage der Nutzungsdauereinschätzung werden die Mindestwerte der steuerlichen Abschreibungstabellen verwendet, es sei denn, dass die voraussichtliche Nutzungsdauer abweicht. Die Abschreibungen für bewegliche Vermögensgegenstände werden linear vorgenommen. Geringwerte Anlagegüter im Einzelwert bis EUR 800,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden im Geschäftsjahr in voller Höhe gemäß § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, dass im Jahr des Zugangs gleichzeitig ein Abgang erfolgt. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung, angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei den unfertigen Leistungen fand der Fertigstellungsgrad Berücksichtigung. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten. Diese umfassen die nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aktivierungspflichtigen Einzelkosten sowie die aktivierungspflichtigen Gemeinkosten. Ist der beizulegende Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB niedriger, wird dieser angesetzt. Die Bewertung der fertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten. Umfang und Ansatz des beizulegenden Wertes entsprechen den Ausführungen zu den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht eine angemessene Pauschalwertberichtigung. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Barwert angesetzt. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Teilwertverfahren / der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018G" ermittelt. Für die Abzinsung wird pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten 10 Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,82 % gemäß § 253 Abs. 2 HGB verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen werden mit 0 % und erwartete Rentensteigerungen mit 1 % berücksichtigt. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 0 % berücksichtigt. Der Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben. Bei einem Durchschnittszins der letzten 7 Jahre in Höhe von 1,74 % ergibt sich eine Bewertungsdifferenz für die eine Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB gilt. In den Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben zur Bilanz Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 796.837,72 (Vorjahr: EUR 786.646,85) enthalten. Pensionsrückstellungen Der Gesamtbetrag, der gem. § 253 Abs. 6 S. 1 und S. 3 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 267,00 und resultiert aus den unterschiedlichen Zinssätzen bei der Bewertung der Pensionverpflichtung. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für nicht genommenen Resturlaub der Mitarbeiter der Gesellschaft, geschätzte Gewährleistungsverpflichtungen sowie ausstehende Rechnungen für die Kosten der Jahresabschlusserstellung und steuerliche Beratungsleistungen. Die gesetzlich geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten lassen sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel entnehmen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt in Höhe von EUR 61.120,85 (Vorjahr: EUR 60.325,37), Steuern in Höhe von EUR 51.079,08 (Vorjahr: EUR 28.472,64) sowie übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten von TEUR 203. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen TEUR 362 (Vorjahr: TEUR 194) und werden verzinst. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gefertigt. Im Übrigen sind Saldierungen von Aufwendungen und Erträgen nicht vorgenommen. VI. Sonstige Angaben Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 29 Arbeitnehmer beschäftigt. Haftungsverhältnisse nach § 251 in Verbindung mit § 268 Abs. 7 HGB liegen zum 31. Dezember 2023 nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von TEUR 50. Im Berichtsjahr wurde die Geschäftsführung durch Frau Karen Sonja Barth, Karlsruhe wahrgenommen.
Karlsruhe, 28. Februar 2025 gez. Karen Sonja Barth sonstige BerichtsbestandteileDie Offenlegung erfolgt im Auftrag und in der Eigenverantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Im Berichtsjahr wurde die Geschäftsführung durch Frau Karen Sonja Barth, Karlsruhe wahrgenommen.
Karlsruhe, 28. Februar 2025 gez. Karen Sonja Barth Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2025 festgestellt. |
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