Poly-Pack
Verwaltungs-GmbH
Iserlohn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
26.328,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.262,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.312,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.328,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.185,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
185,33 |
| B.
Rückstellungen |
1.143,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.328,33 |
Anhang
zum 31.12.2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Poly-Pack Verwaltungs-GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft ein kleine
Gesellschaft.
Rechtliche Verhältnisse
Die Poly-Pack Verwaltungs-GmbH wurde mit notariellem
Vertrag des Notars Bernhard Auernhammer in Aachen, UR-Nr.
1262/2010 vom 30.06.2010 gegründet.
Die Gesellschaft wird unter der Nr. HRB 7125 beim
Amtsgericht Iserlohn geführt.
Sitz der Gesellschaft ist Iserlohn.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die
Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen
Unternehmen sowie die Übernahme von
Geschäftsführungstätigkeiten für andere
Unternehmen und alle damit in Zusammenhang stehenden
Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung
als persönlich haftende Gesellschafterin an der
Poly-Pack Verpackungs-GmbH & Co.KG.
Angaben zu Bilanzierungs und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte mit ihrem
Nennbetrag.
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt worden.
Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB
zu § 285 Nr. 1 HGB
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren liegen nicht vor.
zu § 285 Nr. 8b HGB
Die Gesellschaft hat das Gesamtkostenverfahren
gewählt. Angaben zu § 285 Nr. 8b HGB sind nur bei
Anwendung des Umsatzkostenverfahrens erforderlich.
zu § 285 Nr. 9c HGB
Darlehensgewährungen an den
Geschäftsführer erfolgten im Berichtsjahr nicht.
Angaben zur Höhe und Verzinsung entfallen somit.
zu § 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird
ausschließlich durch den Geschäftsführer
Achim Schmitt, Iserlohn, vorgenommen.
zu § 285 Nr. 11 HGB
Unternehmen, an denen die Gesellschaft mindestens den
fünften Teil der Anteile besitzt, sind nicht
vorhanden.
zu § 285 Nr. 11a HGB
Die Gesellschaft ist persönlich haftenden
Gesellschafterin der Poly-Pack Verpackungs-GmbH & Co.
KG mit Sitz in Iserlohn. Sie ist an dieser ohne Einlage
beteiligt.
zu § 285 Nr. 12 HGB
Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem
Posten "sonstige Rückstellungen" nicht gesondert
ausgewiesen werden, entfallen.
zu § 285 Nr. 13 HGB
Angaben zu Gründen, welche die Annahme einer
betrieblichen Nutzungsdauer eines entgeltlich erworbenen
Geschäfts- oder Firmenwertes von mehr als 5 Jahren
rechtfertigen, entfallen.
zu § 285 Nr. 14 HGB
Angaben zu dem Namen und Sitz eines
Mutterunternehmens entfallen
zu § 285 Nr. 15 HGB
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
Kapitalgesellschaft. Die in § 285 Nr. 15 HGB
geforderten Angaben betreffen ausschließlich
Personengesellschaften.
zu § 285 Nr. 16 HGB
Angaben zu der nach § 161 Aktiengesetz
vorgeschrieben Erklärung sind nicht erforderlich
zu § 285 Nr. 18 HGB
Angaben zu Finanzinstrumenten, die über ihren
beizumessenden Wert ausgewiesen werden, entfallen.
zu § 285 Nr. 20 HGB
Angaben zu nicht zum beizulegenden Wert bilanzierten
derivativen Finanzinstrumenten entfallen.
zu § 285 Nr. 23 HGB
Angaben hierzu entfallen, da Bewertungseinheiten im
Sinne des § 254 HGB nicht gebildet wurden.
zu § 285 Nr. 24 HGB
Angaben zu Rückstellungen und ähnlichen
Verpflichtungen sind nicht erforderlich.
zu § 285 Nr. 25 HGB
Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgte
nicht.
zu § 285 Nr. 26 HGB
Angaben zu Anteilen oder Anlageaktien an
inländischen Investmentvermögen entfallen.
zu § 285 Nr. 27 HGB
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB oder
nach § 268 Abs. 7 Halbsatz 1 HGB liegen nicht vor.
zu § 285 Nr. 28
Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen
im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB entfallen.
Sofern Angaben aufgrund der
größenabhängigen Erleichterungen nicht zu
den Pflichtangaben gehörten, wurden diese unterlassen.
Haftungsverhältnisse
Weitere Haftungsverhältnisse lagen zum
Abschlussstichtag nicht vor.
Alle Angaben erfolgten richtig und vollständig.
Iserlohn, den 21. Februar 2011
Geschäftsführer
|