Globaltronics GmbH & Co. KG
Selbe AdresseGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Wolle seit 2.12.2025 | Prokura |
Karin Hilgenberg seit 10.10.2023 | Prokura |
Thilo Wüst seit 10.1.2022 | Prokura |
André Zuppa seit 10.5.2021 | Geschäftsführer |
Britta Hugenroth seit 25.3.2019 | Geschäftsführer |
Christian Alexander Turowski seit 19.4.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
IHTT Handelsgesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Latupo GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Latupo GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist unter der Nummer HRB 123527 im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 264 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die handelsrechtliche Bilanzierung wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte werden zu Einstandspreisen bzw. zum niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Kurzfristige Vermögensgegenstände und Schulden, die auf fremde Währung lauten und nicht durch Devisentermingeschäfte abgesichert sind, werden mit dem Stichtagskurs bewertet. IV. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz 1) Anlagevermögen Die Summe der Abschreibungen beträgt EURO 51.976,90 für immaterielle Vermögensgegenstände und EURO 30.289,97 für Betriebs- und Geschäftsausstattung. 2) Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen werden Rückstellungen für den Personalbereich von EURO 17.089,33, für das Warengeschäft von EURO 278.500,00 sowie für sonstige ausstehende Rechnungen von EURO 28.000,00 ausgewiesen. 3) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben sämtlich - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind u.a. durch Sicherungsübereignung des Warenbestands im Rahmen eines Sicherheitenpoolvertrages zwischen den beteiligten Banken, der Gesellschaft und weiteren Tochtergesellschaften der Wünsche GmbH & Co. KG besichert. V. Haftungsverhältnisse Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Die Gesellschaft haftet im Rahmen von Kreditvereinbarungen von Tochtergesellschaften der Wünsche GmbH & Co. KG den Kredit gewährenden Banken für Kredite in Höhe von T-EURO 102.273 (i.V.: T-EURO 180.282) als Gesamtschuldnerin. VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen/Bewertungseinheiten Die Gesellschaft ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit u.a. Währungsrisiken ausgesetzt. Als Absicherungsmethode der Währungsrisiken dienen Devisentermingeschäfte, die garantieren, dass die bei Geschäftsabschluss kalkulierte Marge nicht durch Währungseinflüsse belastet werden kann. Diese Devisentermingeschäfte erfüllen die Voraussetzungen, um mit den Einkaufs- und Verkaufskontrakten Bewertungseinheiten i.S.v. § 254 HGB zu bilden. Die Laufzeiten betragen stets weniger als ein Jahr. Zum Bilanzstichtag bestehen noch offene Devisentermingeschäfte über den Ankauf von US-Dollar in Höhe von rd. T-USD 881 bzw. T-EURO 795. Außerdem bestehen keine offene Devisentermingeschäfte über den Verkauf. Der Zeitwert der offenen Devisenterminkontrakte, bewertet als Differenz zwischen dem vertraglichen Devisenkurs zum Devisenmittelkurs am Stichtag, beläuft sich auf T-EURO 2. Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Importakkreditiven in Höhe von T-EURO 0 (i.V.: rd. T-EURO 129) und T-EURO 66 (i.V.: T-EURO 66) aus einem Mietaval sowie T-EURO 65 aus Mietverträgen (i.V.: T-EURO 32). VII. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen für bezogene Waren enthalten T-EURO 6 Erträge aus Währungsumrechnung (i.V.: Aufwendungen T-EURO 53). VIII. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 25 Mitarbeiter beschäftigt. Konzernzugehörigkeit Den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen wird, stellt die Wünsche GmbH & Co. KG, Hamburg, auf. Das Mutterunternehmen wird diesen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einreichen. Diese Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften werden als verbundene Unternehmen der Latupo GmbH angesehen.
Hamburg, den 29. Juli 2024 Geschäftsleitung 2024/04973 (Al/Pit) Die nachstehende, zur Offenlegung bestimmte Bilanz und der Anhang der MS Latupo GmbH, Hamburg, zum 31. Dezember 2023 entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Als abschließendes Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem vollständigen Jahresabschluss folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Latupo GmbH, Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Latupo GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 29. Juli 2024 HANSA
PARTNER GmbH
gez. Ulmer, Wirtschaftsprüferin gez. ppa. Aul, Wirtschaftsprüfer |
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Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verlegen von Computerspielen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Vermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Großhandel mit Werkzeugmaschinen
Erbringung von Logistikdienstleistungen
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Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
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