Overnight in München AGLiquidiert

12681 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 166408
Eingetragen
21.2.2007
Branche
KurierdiensteSonstige Post-, Kurier- und Expressdienste a. n. g.Paket- und Expressdienste
Gegenstand
Betreiben eines Übernachtversandes von Kleingegenständen einschließlich Dokumenten und ähnlichem im Großraum München und alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen.

Historie

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Management

NameRolle
Nicole Zehle
seit 17.3.2022
Liquidator
Nicole Eidam
seit 28.4.2020
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Overnight in München AG

Garching b. München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro


Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

10.623,00

10.812,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

133.629,54

96.844,46

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

51.427,32

185.056,86

54.539,66

C. Rechnungsabgrenzungsposten

133,00

399,00

Summe Aktiva

195.812,86

162.595,12



PASSIVA

Euro


Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

II. Kapitalrücklage

26.117,57

26.117,57

III. Gewinnrücklage

34.000,00

18.000,00

IV. Bilanzgewinn

10.837,44

120.955,01

16.860,06

B. Rückstellungen

16.455,00

10.861,32

C. Verbindlichkeiten

58.402,85

40.487,21

D. Passive Rechnungsabgrenzung

0,0

268,96

Summe Passiva

195.812,86

162.595,12

ANHANG

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB und erfüllt gleichzeitig auch die Bedingungen einer Kleinstgesellschaft gemäß § 267a HGB.Die Gesellschaft ist gemäß § 238 Abs. 1 HGB buchführungspflichtig. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte im Geschäftsjahr nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Buchführung wird mittels elektronischer Datenverarbeitung entwickelt. Neben den Sachkonten bestehen Personenkonten für Gläubiger und Schuldner. Die Zahlen des Vorjahresabschlusses sind auf den Konten richtig vorgetragen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe im Sinne von § 252 HGB entgegen. Die Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB und in Kontenform. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftjahres in € angegeben. Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften wurde weitgehend Gebrauch gemacht.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten deren Vereinnahmung im Jahresabschluss erfasst. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht ausgewiesen.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der voraussichtlichen Nutzungsdauer zeitanteilig und linear vorgenommen.
Bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten den Betrag von € 150,00 über- und den Betrag von € 410,00 nicht übersteigen, wird regelmäßig entsprechend der steuerlichen Bestimmung des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung eine Abschreibung in Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen. Im Anlagenverzeichnis wird in diesen Fällen ein Abgang ausgewiesen. Im Wirtschaftsjahr sind entsprechenden Zugänge nicht zu verzeichnen gewesen. Soweit die Anschaffungs-/Herstellungskosten dieser Vermögensgegenständen den Betrag von € 150,00 nicht übersteigen, wird nur ein sofort abzugsfähiger Aufwand ausgewiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Zum Ausgleich des allgemeinen Ausfallrisikos wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine pauschale Wertberichtigung vorgenommen. Erforderliche Einzelwertberichtigungen sind daneben dann erfolgt, wenn die Forderungen mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert zu bewerten waren.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben erfasst worden, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
Das Stammkapital wurde zum Nennkapital angesetzt. Die Aktionäre der Gesellschaft haben sich bei der Gründung der Gesellschaft schuldrechtlich verpflichtet, eine Zuzahlung in Höhe des Grundkapitals in Höhe von € 50.000,00 zu leisten. Diese Zusatzleistung ist in voller Höhe erbracht worden. Die Gewinnverwendungsbeschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde am 23.11.2016 gefasst. Die Fälligkeit wurde auf Ende Februar 2017 festgelegt. Es wurden die Ergebnisse diese Beschlusses bei der Abschlusserstellung berücksichtigt.
Rückstellungen sind mit dem sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergebenen notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
Die Forderungen weisen in Höhe von € 1.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, im übrigen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf. Die Rückstellungen haben in Höhe von € 2.285,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem, im Übrigen eine bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 1.200,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, im Übrigen eine bis zu einem Jahr.
Neben den Gewinnansprüchen bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Es sind im Wirtschaftsjahr Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von € 12.275,61 entstanden.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen € 7.735,49.
Alleiniger Vorstand der Gesellschaft war im Wirtschaftsjahr Herr Peter Reisinger. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Wirtschaftsjahr Herr Jan Rieck.

 

Garching, den 12. Juli 2017

Peter Reisinger (Vorstand)

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