ComCare 360
GmbH
Ahrensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
489,00 |
1.534,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
258,00 |
958,00 |
| II.
Sachanlagen |
231,00 |
576,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
218.582,42 |
197.605,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
183.052,76 |
158.354,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.529,66 |
39.250,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.776,40 |
3.065,90 |
| Aktiva |
221.847,82 |
202.205,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.555,99 |
50.110,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
25.110,48 |
-15.199,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
52.445,51 |
40.309,87 |
| B.
Rückstellungen |
19.217,71 |
36.219,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
100.074,12 |
115.874,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
100.074,12 |
105.334,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
10.540,61 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
7.027,08 |
27.555,76 |
| Passiva |
221.847,82 |
202.205,13 |
Anhang
ComCare 360 GmbH
Ahrensburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der ComCare 360 GmbH, Ahrensburg
(Handelsregister Lübeck HRB 19941) für das
Geschäftsjahr 2023 wurde unter Anwendung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß §§ 264, 267 Abs. 1 HGB. Von den
ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung
des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die
Gesellschaft teilweise Gebrauch.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis
zu drei Jahren), bewertet.
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
solches mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt. Die Abschreibungen für die
Zugänge bei den beweglichen
Vermögensgegenständen werden pro rata temporis
vorgenommen. Abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind und
deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten € 250,00
aber nicht € 800,00 übersteigen, werden als
geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung
abgeschrieben; bei Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
bis € 250,00 erfolgt im Geschäftsjahr des Zugangs
gem. § 6 Abs. 2 EStG eine aufwandswirksame
Erfassung.
Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Forderungen in fremder Währung
werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
bewertet.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
fremder Währung werden zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag bewertet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen betrifft immaterielle
Vermögenswerte, Büroeinbauten sowie Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
2.
Vorräte
Die unfertigen Leistungen betreffen zum
Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossene bzw. vom Kunden
abgenommene Produktionen.
3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen oder sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
4.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
ausstehende Eingangsrechnungen, Bonuszahlungen an
Mitarbeiter sowie Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses nebst Fertigung der
Steuererklärungen 2023.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufeit von bis
zu einem Jahr.
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der ComCare 360 GmbH durch den
Geschäftsführer Herrn Melvin Thun, Hamburg.
Ahrensburg, im September 2024
Melvin Thun
Geschäftsführer
|
|
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2024
festgestellt.
|