Bergsma
GmbH
Gronau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.553,00 |
69.185,00 |
| I.
Sachanlagen |
57.553,00 |
69.185,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
287.793,18 |
129.110,88 |
| I.
Vorräte |
6.100,12 |
4.627,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
186.483,34 |
111.377,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
57.811,32 |
57.811,32 |
| davon
gegen Gesellschafter |
109.372,29 |
51.261,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
95.209,72 |
13.106,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.485,13 |
4.019,52 |
| Aktiva |
350.831,31 |
202.315,40 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
200.486,14 |
122.373,42 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.600,00 |
12.600,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.600,00 |
-12.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
109.773,42 |
97.596,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
78.112,72 |
12.177,21 |
| B.
Rückstellungen |
24.017,00 |
24.017,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
126.328,17 |
55.924,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
126.328,17 |
55.924,98 |
| Passiva |
350.831,31 |
202.315,40 |
Anhang
I.
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften
entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von
der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung
erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der
DATEV eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe
des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer
genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein
Nachweis über das Anschaffungsdatum, den
Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen,
insbesondere die Abschreibungen geführt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit
elektronischer Datenverarbeitung geführt.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Die Buchführung entspricht nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von
uns gemäß Auftrag geprüft.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2022 entsprechen den
Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2021.
Die auf den 31.12.2022 durchgeführte Inventur
wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls nicht
vorgenommen.
II.
Angaben zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in
einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung
unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir
nicht mitgewirkt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat
die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht
geändert.
Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts
erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen
Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes
entsprechende Steuerbilanz gefertigt.
Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG
erstellt.
III.
Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt
steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt
diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf
den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren
- ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken
nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im
Anhang verwiesen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht
wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und
vollständig wieder.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil
ausführlich besprochen. Auf weitergehende
Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem
Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind
nicht zu verzeichnen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 150,- bis
1.000,- wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird
über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
IV.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung rechnung
Verbindlichkeiten:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie die
vorgeschreibenen Davon-Vermerke stellen sich wie folgt dar:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
7,9
|
7,9
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
32,1
|
32,1
|
0,0
|
0,0
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
86,3
|
86,3
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
126,3
|
126,3
|
0,0
|
0,0
|
V.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG: Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen nachfolgende
Rechte und Pflichten:
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
liegen nicht vor.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern:
Frau Jutta Krautz e/v
Bergsma
58.065,47 €
Vorschlag zur
Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
| Der Jahresüberschuss
beträgt: |
78.112,72 € |
| einschließlich des
zu berücksichtigenden Gewinnvortrages in Höhe
von |
109.773,42 € |
| ergibt sich ein zu
verwendender Betrag von |
187.886,14 € |
Der Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Namen der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans:
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2024
festgestellt. |