WFP GmbH
67mHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Bolay seit 24.1.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Markus Bolay GmbHRutesheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2021BILANZAKTIVA
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Im Jahresabschluss wurden die geänderten Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewandt. Der Jahresabschluss der Markus Bolay GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: Markus Bolay GmbH Firmensitz laut Registergericht: Rutesheim Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Stuttgart Register-Nr.: HRB 725123 III. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung -. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses a) Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. b) Vorjahreszahlen Die Betragsangaben für das Vorjahr sind in allen Fällen vergleichbar. B. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. II. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB) 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs. 1 HGB). 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet (§ 246 Abs. 2 HGB). 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB). 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. 7. Unter der Bilanz zu vermerkende Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen nicht (§ 251 HGB). III. Bewertungsmethoden (§ 252 bis § 256 HGB) 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB). 5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: a) Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird (amtliche Abschreibungstabellen, kürzeste Nutzungsdauer). Der Altbestand und die Zugänge wurden linear abgeschrieben. Bei den sonstigen Zugängen wurde die Abschreibung zeitanteilig entsprechend den jeweiligen Zugangsmonaten vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 250 wurden im Jahr des Zugangs sofort voll abgeschrieben und als Werkzeuge und Kleingeräte behandelt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 250 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von über € 250 und bis € 800 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und sofort voll abgeschrieben. Der Abgang der Gegenstände wird im Jahr des Zugangs unterstellt. b) Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit gegeben, wurden sie auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert bzw. den Marktpreis abgeschrieben worden. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf diese Forderungen für Einzelrisiken waren nicht erforderlich bzw. aus Geringfügigkeitsgründen nicht zu bilden . c) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. d) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 6. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). 7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ 1. Forderungen gegenüber Geschäftsführern/Gesellschaftern Es wurde den Geschäftsführer ein Darlehen / Kontokorrentkredit gewährt. Wesentliche Bedingungen: Laufzeit: auf unbestimmte Zeit. Zinssatz: 2,5 % Prozent Ausbezahlte Beträge im Wirtschaftsjahr: Euro 155.210,18 Zurückbezahlte Beträge im Wirtschaftsjahr: Euro 141.783,74 Saldo am 30. April 2021 Euro 1.001.709,68 2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von Euro 578.000,00. 3. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen in Höhe von Euro 944.908. 4. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital beträgt Euro 25.000,00. E. SONSTIGE ANGABEN 1. Anzahl der Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 14 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Geschäftsführer Vorname Name Wohnort ausgeübter Beruf Jan Bolay Weissach Geschäftsführer Timm Bolay Wiernsheim Geschäftsführer bis 30. April 2021: Markus Bolay Rutesheim Geschäftsführer
Rutesheim, den 26. Oktober 2021 gez. Jan Bolay und Timm Bolay Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. Oktober 2021 |
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