General
Ventures GVS GmbH
Idstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.512,26 |
34.455,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.322,00 |
9.255,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.190,26 |
25.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.457,54 |
79.259,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.126,37 |
50.611,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.331,17 |
28.647,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.202,95 |
36,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
109.172,75 |
113.750,18 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
96.454,51 |
94.286,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
49.286,55 |
32.935,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.167,96 |
36.351,16 |
| B.
Rückstellungen |
958,00 |
7.950,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.760,24 |
11.513,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.760,24 |
11.513,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
109.172,75 |
113.750,18 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Wahlrechte und Erleichterungen
Der Jahresabschluss der General Ventures GVS
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz
Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige
Abweichungen haben sich nicht ergeben.
Ergänzend zu den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 1.000,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus
dem beigefügten Anlagespiegel.
Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommene (Mehr-) Abschreibungen im Anlage- oder
Umlaufvermögen sowie aus steuerlichen Gründen
unterlassene Zuschreibungen sind im Geschäftsjahr 2010
nicht zu verzeichnen.
In der Position "Sonstige
Vermögensgegenstände sind keine Beträge
enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag
entstehen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren ergeben sich aus den beigefügten
Erläuterungen zum Jahresabschluss.
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB
bestanden am 31.12.2010 nicht.
Geschäftsführer der Gesellschaft (§
285 Nr. 10 HGB) war im Jahr 2010:
Herr Andreas Feige, 65510 Idstein
Mit Rücksicht auf den Datenschutz, aus
Wettbewerbsgründen und auf das private
Schutzbedürfnis werden keine Angaben zu den
Geschäftsführerbezügen gemacht (§ 285
Nr. 9a HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2011 festgestellt.
|