Pfau
Metallbearbeitung GmbH
Leonberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
146,50 |
219,50 |
| I.
Sachanlagen |
146,50 |
219,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.076,51 |
75.708,41 |
| I.
Vorräte |
39.418,77 |
41.321,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.160,39 |
751,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.497,35 |
33.635,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
534,00 |
2.312,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
72.757,01 |
78.239,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.949,99 |
51.601,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.100,00 |
26.100,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.501,76 |
21.022,78 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.348,23 |
4.478,98 |
| B.
Rückstellungen |
17.524,36 |
20.274,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.282,66 |
6.363,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.282,66 |
6.363,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
72.757,01 |
78.239,91 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft erfüllt in den
Geschäftsjahren 2009 und 2010 die Kriterien einer
kleinen Kapitalgesellschaft.
1.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte, wie im Vorjahr, entsprechend den
Gliederungsvorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes,
ergänzt durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG).
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in
§ 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert
und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestanden nicht.
Das BilMoG wurde angewandt.
3.
Bewertungsmethoden
Die Eröffnungsbilanzwerte stimmen mit den
Schlussbilanzsalden des Vorjahres überein.
Basierend darauf erfolgten die Anpassungsbuchungen
nach dem BilMoG zum 01.01.2010. Die Wertänderungen
durch das BilMoG wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung
als außerordentliche Erträge aus der Anwendung
der Übergangsvorschriften BilMoG mit 1.604,00 €
ausgewiesen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, erfasst worden, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten, soweit
das BilMoG keine anderen Bewertungsmethoden oder
Bewertungskriterien vorsieht. Eine Durchbrechung der
Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VII 1 HGB).
Die Vorjahreswerte wurden entsprechend Art. 67 VIII 2
EGHGB nicht angepasst.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes. Abgeschrieben wird
geometrisch-degressiv bzw. linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von netto bis zu Euro 410,00)
werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die fiktive
Unterstellung eines Abgangs erfolgt zum Ende des Jahres der
Anschaffung. Wirtschaftsgüter von Euro 151,00 bis Euro
1.000,00 wurden bis 2009 in einen Sammelposten eingestellt
und über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Die Vorräte wurden lt. Auskunft der
Geschäftsführung ausgehend von den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
sowie Rechnungsabgrenzungsposten wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken mit
Wertberichtigungsbedarf wurden - soweit vorhanden -
berücksichtigt. Pauschale Wertberichtigungen wurden in
angemessenem Umfang gebildet.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen
mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr wurden mit dem
durchschnittlichen Marktzins der letzten 7 Jahre abgezinst.
Für passive latente Steuern wurde ein
Passivposten eingestellt. Dieser resultiert aus handels-
und steuerrechtlich differenten Wertansätzen bei
Rückstellungen.
Die Bewertung für Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer erfolgte
insgesamt mit 30% aus 1.511 € und beträgt 453,00
€.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
4.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Organe
Geschäftsführer
Alexander Pfau, Leonberg, Diplom-Kaufmann
2.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
a)
Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
b)
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht
in der Bilanz auszuweisen sind und auch
keine Haftungsverhältnisse im Sinne von §
251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des
Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am
Abschussstichtag nicht.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in
Bilanz und GuV zusammengefassten Posten
01.01.2010 - 31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 15.282,66,
der
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00.
Der Betrag der Forderungen uns sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt Euro 0,00.
01.01.2009 - 31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 6.363,36,
der
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00.
Der Betrag der Forderungen uns sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr
als einem Jahr beträgt Euro 0,00.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Leonberg, 22. Juni 2011
Pfau Metallbearbeitung GmbH
Alexander Pfau
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2011 festgestellt.
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