Lamprecht
Metallbau GmbH
Sinzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2020
EUR |
30.6.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.598,89 |
12.129,91 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.596,89 |
12.126,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
509.825,70 |
533.496,04 |
| I.
Vorräte |
129.000,00 |
250.182,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
130.883,74 |
145.328,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
249.941,96 |
137.985,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.286,20 |
7.340,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
519.710,79 |
552.966,38 |
Passiva
|
|
30.6.2020
EUR |
30.6.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
368.935,43 |
358.633,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
121.129,19 |
121.129,19 |
| III.
Bilanzgewinn |
217.806,24 |
207.503,86 |
| B.
Rückstellungen |
22.154,37 |
34.938,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
128.620,99 |
159.394,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
519.710,79 |
552.966,38 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Lamprecht Metallbau GmbH i.L. hat ihren Sitz in
Sinzheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Mannheim unter der HRB 210857.
Die Gesellschaft ist mit Beschluss vom 25.06.2019 zum
30.06.2019 aufgelöst.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne der
§§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss der Lamprecht Metallbau GmbH i.L.
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266
ff. HGB) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
der vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Bei der Bewertung der
einzelnen Posten werden folgende Grundsätze angewandt.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des
jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach dem
Prokuktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten
angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt
werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem.
§ 253 Abs. 3 HGB mit zehn Jahren angenommen.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibung kommt
unter Berücksichtigung der steuerlich zulässigen
Höchstsätze, die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Bei den beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Anschaffung
über Euro 250,00 aber nicht mehr als Euro
800,00 betragen, wurde im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände
unter Euro 250,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
als Betriebsausgabe abgesetzt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigen beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Der
Rechnungsabgrenzungsposten weist
ausschließlich Aufwand für das nächste
Wirtschaftsjahr aus.
Das
gezeichnete Kapital in Höhe von Euro 30.000,00
wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 128.620,99
(Vorjahr: Euro 159.394,82).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 11.859,88.
Sonstige Verpflichtungen
Zum 30.06.2020 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)
Pachtvertrag
(jährlich)
|
23.479,51
|
Euro
|
Mietverträge
(jährlich)
|
7.394,66
|
Euro
|
Mietverträge
beweglicher Vermögensgegenstände
(jährlich)
|
3.252,11
|
Euro
|
Sonstige Pflichtangaben
Mitarbeiterzahl
Jahresdurchschnitt
|
2019/2020
|
2018/2019
|
Arbeitnehmer gesamt
|
8
|
14
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Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Josef Lamprecht
|
ausgeübter Beruf:
|
Schlossermeister
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
Michael Lamprecht
|
ausgeübter Beruf:
|
Schlossermeister
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
30.06.2020
|
30.06.2019
|
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen
|
42.942,38
|
83.889,03
|
Verbindlichkeiten
|
16.217,59
|
56.251,25
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Die täglich fällige Verrechnungsforderung
gegenüber den
Gesellschafter-Geschäftsführern wurde mit 2 %
verzinst.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Sinzheim, den 20.12.2021
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gez. Josef Lamprecht,
gez. Michael Lamprecht
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2021 festgestellt.
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