TREFF Parkhotel Bad Soden am Taunus GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Beginen seit 2.4.2024 | Geschäftsführer |
Robert Kalman Kennedy seit 2.4.2024 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Esplanade Operation GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht 2020Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Entwicklung der Branche Die Corona-Krise hat die Tourismusbranche in Deutschland schwer getroffen: Im Jahr 2020 verzeichneten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 302,3 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 39,0 % weniger als im Jahr 2019. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sank im Vorjahresvergleich um gut ein Drittel (-33,4 %) auf 270,3 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland war mit 32,0 Millionen sogar knapp zwei Drittel (-64,4 %) geringer als 2019. Diese Ergebnisse zeigen deutlich die Folgen der Corona-Krise mit wiederholten Beherbergungsverboten oder -einschränkungen. So war die Aufnahme von Privatgästen nur bis Mitte März und von Mitte Mai bis Mitte Oktober 2020 überhaupt möglich. In den für die Branche besonders wichtigen Sommermonaten beeinflussten zudem regionale Beherbergungsverbote für Reisende aus inländischen Risikogebieten das touristische Geschehen. Im enormen Rückgang bei den Übernachtungen ausländischer Gäste zeigen sich darüber hinaus die Einschränkungen des weltweiten Reiseverkehrs, beispielsweise das von Mitte März bis Ende Juni 2020 geltende generelle Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger. Quelle 1: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/02/PD21_058_45412.html 2. Entwicklung des Hotelmarktes in Berlin Das Jahr 2020 stellte für aufgrund der Corona-Pandemie für die gesamte Hotelwirtschaft eine gewaltige Herausforderung dar, von der auch der Berliner Markt massiv betroffen war. Während sich die ersten beiden Jahresmonate gut entwickelten - der Januar wies im Vergleich zum Vorjahr ein kleines Plus bei der ADR (+1,9 %) sowie beim durchschnittlichen RevPAR (1,5 %) auf - zeigten sich im März bereits die Auswirkungen der Pandemie überdeutlich. Nicht zuletzt viele abgesagte Veranstaltungen und der Erlass eines Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken ließen die Belegungsrate im März 2020 um zwei Drittel einbrechen. Insgesamt zeigte das 1. Quartal negative Wachstumsraten bei der Belegung in Höhe von -26,0 % sowie -25,5 % beim RevPAR. Die durchschnittliche Zimmerrate (ADR) blieb im Vorjahresvergleich nahezu unverändert (+0,7 %). Erst zu Mitte des 2. Quartal wurden Zimmervermietung an Touristen unter Einhaltung der Hygieneregeln und Abstandsordnung in der Hauptstadt wieder gestattet. Die Bilanz des 2. Quartals zeigt sich dennoch sehr negativ. Die wichtigen Kennzahlen Belegungsrate (9,5 %), ADR (EUR 79,10 und RevPAR (EUR 7,50) zeigen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum extreme Verschlechterungen von -88,6 %, -23,4 % sowie -91,3 %. Die Sommermonate im 3. Quartal blieben zwar erwartungsgemäß bei der Belegungsrate weit hinter dem Vorjahresniveau zurück, aber oberhalb der Erwartungen aus dem Trendbarometer. Auch bei der Preisentwicklung war die Situation besser als in der Krisensituation erwartet. Auch wenn sich die Bilanz des 3. Quartals erwartungsgemäß schlechter zeigt als im Vorjahreszeitraum, waren die Einbrüche etwas weniger dramatisch als im 2. Quartal. In Zahlen: Belegungsrate 37,2 % (-56,5 %), ADR EUR 76,6 (-24,0 %), RevPAR EUR 28,5 (-66,9 %). Zu Beginn des 4. Quartals nahm das Infektionsgeschehen bundesweit aber auch in Berlin deutlich zu, sodass einige Bezirke offiziell zu Risikogebieten erklärt wurden und in Folge der Verunsicherungen stieg die Anzahl der Stornierungen erneut deutlich an. In Folge des erneut verhängten Lockdowns inklusive Vermietungsverbot an Touristen sank die Belegungsrate im Dezember auf niedrige 8,8 % - trotz um ca. ein Drittel reduziertem Zimmerangebotes durch Hotelschließungen. Fazit für 2020 Berlin: Eine durchschnittliche Belegungsrate von 29% (2019: 80,4%), ein durchschnittlicher Zimmerpreis von EUR 85,30 (2019: EUR 100,10) sowie ein RevPAR in Höhe von EUR 24,80 (2019: EUR 80,50) zeigen insgesamt ein äußerst schweres Jahr für den Berliner Hotelmarkt. Quelle 2: https://fairmashotelreport.com/de/project/hotel-report-januar-2021/ Geschäftsentwicklung des Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade Die Esplanade Operation GmbH, Köln, mietet die Hotelimmobilie von dem verbundenen Unternehmen Berlin Esplanade Hotel S.ä r.l., Luxemburg, und betreibt es als 5-Sterne-Hotel in Berlin unter dem Namen "Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade" am Lützowufer 15. Das Hotel verfügt über 354 Zimmer, 40 Suiten, stilvolle Veranstaltungsräumlichkeiten für bis zu 450 Gäste, Restaurants, Bars und Lounges sowie ein Beauty Spa, eine Sauna und ein Fitnesscenter. Ein nahestehendes Unternehmen hat mittels Managementvertrag seit dem 30. September 2014 das Hotelmanagement der Gesellschaft übernommen. Die für die Gesellschaft maßgeblichen Erfolgsindikatoren haben sich im Vergleich zum Vorjahr bzw. im Vergleich zu der für das Unternehmen relevanten Mitbewerbergruppe wie folgt entwickelt:
Quelle 3: Fairmas Das Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade hatte im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 in der Auslastung einen Rückgang von -56,6 %-Punkte. Die Durchschnittsrate fiel um EUR -7,80. Dadurch ergab sich ein RevPAR-Rückgang (Umsatz pro verfügbarem Zimmer) von EUR -71,70. Unsere Mitbewerber hatten einen Rückgang im RevPAR von EUR -76,80, verursacht bei einem Rückgang in der Auslastung (-56,5 %-Punkte) und einem Ratenrückgang von EUR -3,20. Die Umsätze aus Übernachtungen lagen für 2020 mit TEUR 3.571 um TEUR -10.348 unter dem Jahr 2019, was insbesondere auf die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen und Restriktionen zurückzuführen war. Aus Sicht des Hotels sind die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren die Umsatzerlöse und das operative Ergebnis (GOP). Letzteres ergibt sich aus dem Ergebnis vor Steuern und der Eliminierung der Zinsaufwendungen, Abschreibungen, Miete, gewisser Instandhaltungsaufwendungen, Management Fees, Versicherungsaufwendungen und der Grundsteuer. Der wesentliche nicht finanzielle Leistungsindikator ist die Kundenzufriedenheitsbewertung bei "Trust You". Hier hat die Gesellschaft im Jahr 2020 mit 83 Punkten von 100 möglichen Punkten abgeschnitten. Der Hotelbetrieb konnte damit den Grad der Kundenzufriedenheit nicht ganz auf dem Niveau von 2019 halten (85 Punkte). 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögens- und Finanzlage Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 12.972 (Vorjahr: TEUR 14.533) aus. Auf Basis der Ertrags- und Liquiditätsplanung und unter Berücksichtigung einer Patronatserklärung mittelbarer Gesellschafter sowie von Darlehen mit Rangrücktrittserklärungen des Gesellschafters und einer Schwestergesellschaft ist die Liquidität der Gesellschaft kurz- und mittelfristig - zumindest jedoch bis zum 31. Dezember 2022 - gesichert. Somit besteht eine positive Fortführungsprognose und wird der Gesellschaft somit Zeit gegeben, um Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der operativen Cashflows durchzuführen. Zur Abdeckung des Risikos einer Überschuldung haben die mittelbaren Gesellschafter AHC JV 2 B.V., Amsterdam, Niederlande, und ART Hotel Holding S.à r.l., Luxemburg, mit Datum vom 3. November 2021 eine bis zum 31. Dezember 2022 befristete Patronatserklärung zugunsten der Gesellschaft abgegeben. Darin verpflichten sich die mittelbaren Gesellschafter, entsprechend ihres Geschäftsanteils die finanziellen Mittel bis zu einer Höhe von TEUR 5.000 bereitzustellen, die von der Gesellschaft benötigt werden, um ihre finanziellen und operativen Verpflichtungen zu erfüllen, um die Unternehmensfortführung sicherzustellen (vgl. auch Abschnitt 5, Finanzielle Risiken). Die Zusammensetzung des Vermögens und Kapitals wird anhand der folgenden Tabelle verdeutlicht:
Der Rückgang der Bilanzsumme geht zum einen auf die Einlage in die Kapitalrücklage zurück, der den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag reduziert, zugleich die flüssigen Mittel erhöht hat. Zum anderen ist der Posten der kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 722 auf TEUR 686 gesunken. Im Wesentlichen ist dies auf den Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 1.030 zurückzuführen. Der Rückgang ergibt sich aus aufgrund der durch die Covid-19-Pandemie reduzierten Umsatzerlöse sowie aus einem verbesserten Forderungsmanagement. Dagegen haben sich die sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 208 erhöht, was im Wesentlichen auf Forderungen gegen die Agentur für Arbeit zurückzuführen ist. Das Anlagevermögen reduzierte sich um TEUR 287, da die planmäßigen Abschreibungen und Abgänge die getätigten Neuinvestitionen deutlich überstiegen. Die Neuinvestitionen betrafen dabei im Wesentlichen die Anschaffung von diversen Betriebs- und Geschäftsausstattungen für den Hotelbetrieb. Die Veränderungen in den erhaltenen Anzahlungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren stichtagsbedingt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 752 reduziert und beinhalten gestundete Mieten, Zinsaufwendungen und weiterbelasteten Aufwendungen gegenüber der Schwestergesellschaft. Mit Vertrag vom 1. Januar 2019 wurden die Gesellschafterdarlehen sowie die Darlehen von verbundenen Unternehmen wie folgt geregelt. Die bisherigen Gesellschafterdarlehen wurden zu einem Darlehen in Höhe von TEUR 13.037 mit einer Verzinsung von 3,0% p.a. zusammengefasst; die Darlehen der Schwestergesellschaft Berlin Esplanade Hotel S.à r.l. zu einem Darlehen von TEUR 1.205 mit einer Verzinsung von 3,0 % p.a. Die Darlehen sind endfällig zum 31. Dezember 2021. Im Rahmen von Rangrücktrittserklärungen bestätigen sowohl Gesellschafter als auch Schwestergesellschaft, dass sie in vollem Umfang mit ihren Ansprüchen aus sämtlichen Forderungen gleich welchen Rechtsgrundes hinter die Ansprüche von Drittschuldnern zurücktreten. Finanzlage Der Finanzmittelfonds besteht aus Bankguthaben und Kassenbeständen. Bei den Bankguthaben ist ein für Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehenes Konto in Höhe von TEUR 4.558 (Vorjahr: TEUR 4.522) enthalten, welches an eine Bank verpfändet wurde. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit war im Wesentlichen aufgrund des Jahresfehlbetrages negativ. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war aufgrund der durchgeführten Investitionen ins Anlagevermögen negativ. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war durch die Einlage in die Kapitalrücklage positiv. Die Gesellschaft ist weiterhin auf die finanzielle Unterstützung des Gesellschafters, der Berlin Esplanade Hotel Holding S.ä r.l., Luxemburg, sowie der mittelbaren Gesellschafter AHC JV 2 B.V., Amsterdam, Niederlande, und ART Hotel Holding S.ä r.l., Luxemburg, angewiesen. Ertragslage Im Einzelnen wurden folgende Ergebnisse erzielt:
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr von TEUR 19.223 um TEUR 14.007 bzw. 72,9 % auf TEUR 5.216 gesunken und auch die Planzahlen konnten, aufgrund der Covid-19- Pandemie und den damit verbundenen Restriktionen, nicht erreicht werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich, im Wesentlichen durch gestiegene Erträge für Stornierungsgebühren, um TEUR 928 erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 7.541 (Vorjahr: TEUR 10.388) sind maßgeblich durch die Aufwendungen für Grund- und Zusatzmiete geprägt (TEUR 4.800; Vorjahr: TEUR 4.800). Der Rückgang ergibt sich durch geringeren Umsätze und die umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten. Das operative Ergebnis betrug im Geschäftsjahr TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 5.518). Das im Vorjahr für 2020 geplante operative Ergebnis von TEUR 6.113 konnte aufgrund der vorherrschenden Covid-19-Pandemie und den damit geringeren als geplanten Umsatzerlösen nicht erreicht werden. Nach Berücksichtigung aller Größen wurde im Berichtsjahr letztlich ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von TEUR-5.988 (Vorjahr: TEUR -1.205) erzielt. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf TEUR 5.989 (Vorjahr: TEUR 1.205). Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist unter Berücksichtigung der finanziellen Unterstützung der Gruppe als noch ausreichend zu beurteilen. 4. Risikomanagementziele und -methoden In unseren jährlichen Planungsrunden werden alle Geschäftsaktivitäten auf Chancen und Risiken hin untersucht und bewertet. Daraus werden wiederum Ziele abgeleitet, deren Ergebnis monatlich durch das unternehmenseigene Controlling- und Berichtssystem kontrolliert wird. Wenn es zu Abweichungen oder Veränderungen der Markt- oder Wettbewerbslage kommt, werden diese durch das Kontrollsystem erfasst und analysiert. Bei den finanziellen Risiken ist nur das Liquiditätsrisiko für uns von besonderer Bedeutung und wird im Rahmen unseres Cashmanagements laufend überwacht. 5. Prognose-, Chancen-, Risikobericht Bestehende Risikofaktoren wie die Schuldenkrise in Europa, die weiterhin bestehenden außenpolitischen Risiken für die deutsche Wirtschaft, der Brexit und insbesondere die Pandemie stehen einer kurzfristigen Erholung des Hotelmarkts entgegen. Neue Messekonzepte, reduzierte Reisetätigkeit im Corporate Bereich sowie hybride/online Meetings werden auch in Zukunft die Nachfrage weniger stark ausfallen lassen. Angesichts der weltweiten Ausbreitung der Pandemie und des aktuell schleppenden Impffortschritts, wird die globale Mobilität auch weiterhin durch Reisebeschränkungen und Quarantänevorschriften reduziert bleiben. Nicht zuletzt stehen Unternehmen aufgrund der aktuell noch nicht absehbaren wirtschaftlichen Folgen vor großen Herausforderungen. Die von der Bundesregierung ausgesprochenen Beschränkungen, wie Kontaktverbot und Reisebeschränkungen, führen auch im Bereich Tourismus und Hotellerie zu Umsatzrückgängen. Die Gesellschaft ergreift deshalb alle nötigen Maßnahmen, um den negativen Auswirkungen entgegenzuwirken. Die auf den Weg gebrachten Maßnahmen der Bundesregierung, u.a. die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes oder die steuerliche Liquiditätshilfe, wurden soweit aus unserer Sicht sinnvoll in Anspruch genommen und unterstützen die Gesellschaft im Hinblick auf die aktuelle Liquiditätssituation. Auf der Kostenseite sind sämtliche Einsparmaßnahmen der variablen Komponenten umgesetzt, längerfristige Verträge wurden mit den Lieferanten nachverhandelt, um weitere Kosten zu senken. Für das Jahr 2021 erwartet die Gesellschaft unter Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie weiterhin deutlich geringere Umsatzerlöse im Vergleich zu 2019 und ein negatives und damit deutlich schlechteres operatives Ergebnis (GOP) im Vergleich zu 2019, rechnet aber trotz der krisenbedingten Einschränkungen für Reisen, Messen, Kongresse und Tagungen und den daraus resultierenden Umsatzverlusten mit einer jeweils leichten Steigerung zu 2020 hinsichtlich der Umsatzerlöse (sowohl im Logis- als auch im Food & Beverage-Bereich) wie auch für das GOP. Bei der Kundenzufriedenheit plant die Gesellschaft, den "Trust You" Score auf einem dem Jahr 2019 vergleichbaren Niveau von 85 Punkten zu halten. Dies wird durch eingeschränkte Serviceangebote (Hygieneauflagen und mangelnde Wirtschaftlichkeit der Angebote) erschwert. Die Personalbeschaffung wird im Jahr 2021 vorerst keine Rolle spielen. Hier steht der Erhalt von Arbeitsplätzen mit Hilfe der Kurzarbeitsregelungen an erster Stelle. Entwicklung der einzelnen Kernsegmente (Zeitfenster von 3 Jahren) Retail Business (Individualreisende): Die Strategie ist auf Belegung ausgerichtet, mit dem Fokus auf einen marktgerechten Preis. Ein weiterer Fokus im Retail liegt auf der Performance unserer eigenen Distributionswege sowie auf einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit unseren OTAs (Online Travel Agent, z.B. booking.com, HRS.de, Expedia usw.). Seit Corona erleben wir einen Rückgang der Übernachtungen. Dies hängt von vorgegeben Einschränkungen ab und dem verfügbaren Einkommen, welches bedingt durch Kurzarbeit oder eventuelle Arbeitslosigkeit zurück geht, als auch der Attraktivität von Berlin als Reiseziel. Wenn weiterhin Großveranstaltungen (Messen, Konzerte) nicht mit Zuschauern stattfinden dürfen, liegt hier kein Reisegrund für Individualreisende vor und alternative Destinationen (Küste, Berge) rücken in den Fokus. Corporate Business (Vertragskundengeschäft): Ziel ist es hier, mehr mit dynamischen Raten zu arbeiten, um den Umsatz zu optimieren. Die aktuellen Kundensituationen z.B. Geschäftsreiseverbot zu berücksichtigen, welches erst nach und nach aufgehoben wurde. Hier hängt gerade das Geschäft der Berater davon ab, ob Projekte noch weiterhin durchgeführt werden dürfen oder ob diese gestrichen werden. Group Business (Gruppen- und Tagungsgeschäft): Ziel ist es, den Kunden ein Angebot in kürzester Zeit zu unterbreiten. Dafür bedarf es eines perfekten Zusammenspiels zwischen der Sales- und der Convention Sales-Abteilung, an dem die Gesellschaft weiterarbeitet. Der Anteil der Buchungen von staatlichen Behörden soll damit ebenfalls gesteigert werden. Auch hier stellen wir fest, dass derzeit nur eine geringe Nachfrage nach Gruppengeschäft besteht und wir noch weit von dem Niveau vor der Pandemie entfernt sind. Chancen Chancen entstehen durch unseren Franchisepartner Marriott International. Durch die Marke SHERATON sind wir für ausländische Gäste attraktiver geworden. Nationale und globale Sales Büros von Marriott sind im Rahmen des Franchisevertrags beauftragt, unser Hotel auf regionaler als auch auf globaler Ebene zu präsentieren und Geschäft für unser Haus zu generieren. Dies wird allerdings erst dann fruchten, wenn Reiseeinschränkungen aufgehoben werden und die Nachfrage zurückkommt. Risiken Nachfolgend sind die Risiken absteigend nach ihrer Bedeutung für die Gesellschaft angegeben: Finanzielle Risiken Die Gesellschaft rechnet im Prognosezeitraum mit weiteren Verlusten aus der operativen Geschäftstätigkeit, die sich auch nachteilig auf die Liquidität der Gesellschaft auswirken werden. Die Liquiditätslücke soll durch die finanzielle Unterstützung von verbundenen Unternehmen ausgeglichen werden. Dazu haben die mittelbaren Gesellschafterinnen AHC JV 2 B.V., Amsterdam/Niederlande, und ART Hotel Holding S.à r.l., Luxemburg, unter dem 3. November 2021 eine gemeinsame bis zum 31. Dezember 2022 befristete und auf einen Betrag von TEUR 5.000 begrenzte Patronatserklärung zugunsten der Gesellschaft abgegeben. Die Geschäftsführung rechnet - u.a. gestützt auf die Einschätzungen des Managements der o.g. mittelbaren Gesellschafter damit, dass diese auch unter den Beeinträchtigungen der COVID-19-Pandemie in der Lage sein werden, ihren Verpflichtungen aus der o.a. Patronatserklärung nachzukommen. Darüber hinaus haben die Berlin Esplanade Hotel S.ä r.l., Luxemburg, und die Berlin Esplanade Hotel Holding S.ä r.l., Luxemburg, jeweils unter dem 5. Oktober 2021 zur Abwendung bzw. Vermeidung einer möglichen Insolvenz der Gesellschaft Rangrücktrittserklärungen für ihre bestehenden Darlehensforderungen gegen die Gesellschaft abgegeben. Unter Berücksichtigung der finanziellen Unterstützung durch Gesellschafter und Schwesterunternehmen erwartet die Gesellschaft, dass die Zahlungsfähigkeit kurz- und mittelfristig, zumindest jedoch bis zum 31. Dezember 2022, gegeben sein wird. Die Finanzlage wird insoweit als noch ausreichend eingeschätzt. Die Geschäftsführung geht auf Grundlage ihrer Planungen davon aus, dass die Unterstützung verbundener Unternehmen auch über den 31. Dezember 2022 hinaus benötigt und gewährt werden wird. Diese Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt. Es wurde mit Vertrag vom 28. Oktober 2016 von der Berlin Esplanade Hotel S.ä r.l., Luxemburg, und der Esplanade Operation GmbH, Berlin, ein Darlehen von der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Hamburg, in Höhe von Mio. EUR 46 aufgenommen, welches an die Berlin Esplanade Hotel S.ä r.l., Luxemburg, ausgezahlt wurde, entsprechend bei dieser bilanziert wird und eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 hat. Die Darlehensnehmerinnen haften jeweils gesamtschuldnerisch, wobei die Esplanade Operation GmbH aber nur insoweit haftet, als die Inanspruchnahme für sie nicht zu einer Unterbilanz führt, wodurch das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen unter Verletzung des § 30 GmbHG angegriffen wird. Gemäß dem Darlehensvertrag erfolgt eine Sicherungsübereignung des Mobiliars und der Betriebseinrichtung an die finanzierende Bank. Gleichzeitig ist die Gesellschaft verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihres Umsatzes für Instandhaltungsmaßnahmen als Rücklage auf einem an die Bank verpfändeten Bankkonto anzusparen. Die Aufrechterhaltung der Bankenfinanzierung ist an bestimmte Kennzahlen (Covenants) gebunden. Eine Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis ist unserer Ansicht nach aufgrund der vertraglich vereinbarten Bedienungen der Darlehen und der positiven Ertragslage der Berlin Esplanade Hotel S.ä r.l., Luxemburg, nicht zu erwarten. Zurzeit wird die Prolongation mit der Bank verhandelt. Die Gesellschaft geht zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass die Finanzierung um drei Jahre verlängert wird. Branchenspezifische Risiken Die Folgen einer Ausbreitung des Coronavirus und die Auswirkungen auf Geschäfts- und Tourismusreisen zeigen derzeit ein negatives Bild und ein Ende lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Es ist ersichtlich, dass die Nachfrage nach Tourismus im städtischen Bereich derzeit hinter der im ländlichen Bereich liegt. Die Digitalisierung der Geschäftswelt wird einen Beitrag dazu leisten, dass Geschäftsreisen nicht mehr in dem vollen Umfang wie vor der Krise stattfinden werden. Das Überangebot an Hotelzimmern in Berlin führt zu einem Preisverfall, da das Angebot die Nachfrage bei weitem übersteigt. Dies kann perspektivisch zu Hotelschließungen führen und dadurch zu einer Marktbereinigung. Ertragsrelevante Risiken Sollten Großveranstaltungen mit Teilnehmern weiterhin nicht gestattet sein, wird dies die Nachfrage weiterhin negativ beeinflussen. Auch wenn Fluggesellschaften die Anzahl der Flüge reduzieren, wird dies ebenfalls weniger Gäste nach Berlin bringen und somit den Druck erhöhen. Mitarbeiterspezifische Risiken Für ein serviceorientiertes Unternehmen stellen qualifizierte Mitarbeiter eine wichtige Ressource dar. Um die Fluktuation zu begrenzen, beabsichtigt das Management, basierend auf der Digital Learning Plattform von Marriott International, eine individuelle Weiterentwicklung der Mitarbeiter.
Köln, den 19. November 2021 Anders Braks Guy Julian Pasley-Tyler Dominic Lucas Seyrling (Die Geschäftsführung) Bilanz zum 1. Januar bis 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben Die Esplanade Operation GmbH mit Sitz in Köln ist unter der Nummer HRB 39924 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Die Gesellschaft weist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 2 HGB zum 31. Dezember 2020 die Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft auf. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Von den Erleichterungsvorschriften des §288 Abs. 2 HGB ist teilweise Gebrauch gemacht worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zur Gliederung der Vorräte und des Materialaufwands wurde von den Regelungen des § 265 Abs. 6 HGB Gebrauch gemacht und die Bezeichnung der Posten wurden wie folgt angepasst: Vorräte Lebensmittel, Getränke, Gästeartikel und sonstige Vorräte Materialaufwand Aufwendungen für Lebensmittel, Getränke, Gästeartikel und Sonstiges Wir haben im Berichtsjahr bestimmte Aufwendungen (insbesondere Elektrizität und Fernwärme) im Gesamtumfang von TEUR 709 erstmals unter dem Posten "Aufwendungen für bezogene Leistungen" ausgewiesen (bisher Ausweis im Posten "Aufwendungen für Lebensmittel, Getränke, Gästeartikel und Sonstiges"). Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG ist die Bilanz um den Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" erweitert. Die Gesellschaft ist mit einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zum 31. Dezember 2020 mit TEUR 12.972 bilanziell überschuldet. Die Bilanzierung und Bewertung wurde trotz der bestehenden buchmäßigen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Hinsichtlich des Bestehens einer wesentlichen Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt, verweisen wir auch auf die Angaben in Abschnitt 5 des Lageberichts. Unter Berücksichtigung der finanziellen Unterstützung durch die verbundenen Unternehmen (die entsprechenden Maßnahmen sind im Abschnitt "Nachtragsbericht" dieses Anhang dargestellt) erwartet die Gesellschaft, dass die Zahlungsfähigkeit kurz- und mittelfristig - zumindest aber bis zum 31. Dezember 2022 - gegeben sein wird, und demnach unverändert eine positive Fortführungsprognose besteht und der Gesellschaft somit Zeit gegeben wird, um Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der operativen Cashflows durchzuführen. Damit ist der Jahresabschluss weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bewertung und Bilanzierung erfolgten trotz der bestehenden buchmäßigen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Wir verweisen auf Punkt I. des Anhangs. Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gemäß § 255 Abs. 2 HGB zu Anschaffungskosten und soweit abnutzbar vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 1 bis zu 15 Jahren) bewertet. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände wird - in Anlehnung an die steuerlich zulässigen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung - nach ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festgelegt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden gemäß § 253 Abs. 3 HGB außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Den für den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen wurden als voraussichtliche Nutzungsdauer, wie in den Vorjahren, 15 Jahre zugrunde gelegt. Bei der Schätzung dieser Nutzungsdauer wird davon ausgegangen, dass es möglich sein wird, den am Markt langjährig eingeführten Namen "Grand Hotel Esplanade" mindestens über diesen Zeitraum ertragssteigernd einzusetzen. Die Sachanlagen umfassen sowohl das Hotelinventar als auch den bei der Gesellschaft zu aktivierenden Teil der Umbaukosten (Umbaumaßnahme 2006-2007). Die Sachanlagen sind gemäß § 255 Abs. 2 HGB zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden gemäß § 253 Abs. 3 HGB linear vorgenommen und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (zwischen 3 und 20 Jahren, Kunstwerke mit 99 Jahren), die im Wesentlichen den steuerlich zulässigen AfA-Höchstsätzen entspricht, ermittelt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden gemäß § 253 Abs. 3 HGB außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 800 werden seit dem Wirtschaftsjahr 2018 innerhalb eines Monats vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unterhalb von EUR 250 werden im Jahr der Anschaffung vollständig im Aufwand erfasst, soweit sie abnutzbar und beweglich sind. Die Vorräte wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die in den Vorräten enthaltenen geleisteten Anzahlungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr liegen nicht vor, sodass keine Abzinsung vorzunehmen war. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen berücksichtigt. Fremdwährungsforderungen bestehen keine. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Das gezeichnete Kapital der GmbH gemäß Gesellschaftsvertrag beträgt TEUR 25 und ist in voller Höhe eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, drohende Verluste und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind unter Berücksichtigung der kaufmännischen Vorsicht zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristiger Natur. Eine fristgerechte Abzinsung entfällt daher. Der Ausweis der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen erfolgte nach der Nettomethode. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen keine. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite werden als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite wird als Rechnungsabgrenzungsposten eine Zahlung des Franchisegebers Marriott ausgewiesen. Der Posten wird über die Dauer des Franchisevertrages aufgelöst. III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres 2020 (Anlage zum Anhang) dargestellt. 2. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unverändert zum Vorjahr sämtlich kurzfristig. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr: TEUR 1.092) ist eine Einzelwertberichtigung von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 11) berücksichtigt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich ausschließlich aus internen Weiterberechnungen zwischen der Esplanade Operation GmbH, Köln, und der Berlin Esplanade Hotel S.ä r.l., Luxemburg, zusammen. Die sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 383; Vorjahr: TEUR 176) beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen die Agentur für Arbeit (TEUR 144; Vorjahr: TEUR 0), Anzahlungen (TEUR 102; Vorjahr: TEUR 3), Forderungen gegen das Finanzamt (TEUR 66; Vorjahr: TEUR 63) und debitorische Kreditoren (TEUR 8; Vorjahr: TEUR 11). Ein in den liquiden Mitteln ausgewiesenes Bankkonto (TEUR 4.558; Vorjahr: TEUR 4.522), ist im Zuge einer Sicherungsübereignung an die Bank übertragen. 3. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von TEUR 25 ist voll eingezahlt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 31. Mai 2006 wurde eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von EUR 1.384.877,70 eingestellt. Im Berichtsjahr hat die Gesellschafterin, nach § 272 Abs. 4 Nr. 2 HGB, zur Stärkung des Eigenkapitals einen Betrag in Höhe von EUR 7.550.000,00 geleistet. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen zum Bilanzstichtag wurden für folgende Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet:
5. Verbindlichkeiten Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben bezüglich der Verbindlichkeiten wie folgt dargestellt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen wie im Vorjahr ausschließlich gegenüber der Berlin Esplanade Hotel S.à r.l., Luxemburg, und unterliegen ebenso wie die Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern der Rangrücktrittserklärung nach Abschnitt I. Die Neustrukturierung der Darlehensverträge wurde ebenfalls bereits in Abschnitt I. erläutert. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich in Höhe von TEUR 4.026 (Vorjahr: TEUR 4.816) um solche, die auch unter die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fallen. Diese betreffen die Verbindlichkeiten aus Mieten und Grundsteuer in Höhe von TEUR 4.026 (Vorjahr: TEUR 4.816). Die Mitzugehörigkeit der weiteren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.218 (Vorjahr: TEUR 2.180) zu den sonstigen Verbindlichkeiten ist gegeben. IV. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse, die ausschließlich im Inland erzielt wurden, setzen sich nach Tätigkeitsbereichen aufgegliedert wie folgt zusammen:
Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 1.655; Vorjahr: TEUR 727) enthalten im Wesentlichen Erträge aus Gebühren für Stornierungen (TEUR 1.247; Vorjahr: TEUR 299), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 209; Vorjahr: TEUR 30), Erträge aus der ratierlichen Auflösung des Abgrenzungspostens aus Rebranding (TEUR 60; Vorjahr: TEUR 60) und Erträge aus Personalsachbezügen (TEUR 38; Vorjahr: TEUR 115). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 7.541; Vorjahr: TEUR 10.388) betreffen im Wesentlichen die Mieten für das Hotelgebäude (TEUR 4.800; Vorjahr: TEUR 4.800), Instandhaltungsarbeiten an Sachanlagen (FF&E Reserve) (TEUR 350; Vorjahr: TEUR 468), Franchise- sowie Sales & Marketing Fees (TEUR 220; Vorjahr: TEUR 877), Wartung für Hard- und Software (TEUR 214; Vorjahr: TEUR 232), Management Fees (TEUR 153; Vorjahr: TEUR 636), Provisionen (TEUR 139; Vorjahr: TEUR 655) sowie Kreditkartendisagio (TEUR 54; Vorjahr: TEUR 177). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten ebenfalls die an die Gesellschaft weiterbelastete Grundsteuer (TEUR 188; Vorjahr: TEUR 188). V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Für die Folgejahre werden Aufwendungen aus dem bestehenden Hotelmietvertrag mit der Berlin Esplanade Hotel S.à r.l., Luxemburg, in Höhe von jährlich mindestens TEUR 4.800 erwartet. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit bis Ende November 2033. Aus bestehenden Leasingverträgen (Fahrzeuge) ergeben sich weitere Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 9. Im Übrigen besteht ein handelsübliches Bestellobligo. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft und das verbundene Unternehmen Berlin Esplanade Hotel S.à r.l., Luxemburg, haften gesamtschuldnerisch für ein bei der Berlin Esplanade Hotel S.à r.l., Luxemburg, ausgewiesenes Darlehen, das eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 hat. Die Esplanade Operation GmbH, Berlin, haftet aber nur insoweit, als die Inanspruchnahme für sie nicht zu einer Unterbilanz führt, wodurch das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen unter Verletzung des § 30 GmbHG angegriffen würde. Gemäß dem Darlehensvertrag erfolgt eine Sicherungsübereignung des Mobiliars und der Betriebseinrichtung der Gesellschaft an die finanzierende Bank. Gleichzeitig ist die Gesellschaft verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihres Umsatzes für Instandhaltungsmaßnahmen als Rücklage auf ein an die Bank verpfändetes Bankkonto anzusparen. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Kontostand TEUR 4.558 (Vorjahr: TEUR 4.522). Die Aufrechterhaltung der Bankenfinanzierung ist an bestimmte Kennzahlen (Covenants) gebunden. Eine Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis ist unserer Ansicht nach aufgrund der vertraglich vereinbarten Bedingungen der Darlehen und der positiven Ertragslage der Berlin Esplanade Hotel S.à r.l., Luxemburg, nicht zu erwarten. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Archer Hotel Capital B.V., Amsterdam/Niederlande, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Durch die Erstellung des Konzernabschlusses sind die übrigen Gesellschaften von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im niederländischen Unternehmensregister. Angaben zu den Arbeitnehmern (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 101 Arbeitnehmer, davon 100 Festangestellte und 1 Aushilfe.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren:
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und dürfen die Gesellschaft allein vertreten mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Die Geschäftsführer haben im Berichtsjahr von der Gesellschaft keine Bezüge erhalten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 5.988.599,10 auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstiges Auf die Angabe des Gesamthonorars des bestellten Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde gemäß § 288 Abs. 2 HGB verzichtet. Nachtragsbericht Die Pandemie stellt weiterhin eine ernsthafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft dar. Die Restriktionen und damit einhergehend Absagen von Messen und Großveranstaltungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirken sich insbesondere auch auf den Tourismussektor und damit die Hotellerie aus. Die Folgen der Pandemie haben somit unmittelbar und mittelbar auch Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit unserer Gesellschaft. Die finanziellen Auswirkungen auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, insbesondere aus Umsatzeinbußen oder Forderungsausfällen und der Abwertung des Goodwill, sind weiterhin nur schwer bezifferbar, weil der weitere Verlauf und die Dauer der Pandemie ebenso wie die Wirksamkeit der landesweit und global getroffenen Maßnahmen momentan noch nicht abschließend beurteilt werden können. Unsere Gesellschaft wird jedoch alle als notwendig erachteten Maßnahmen ergreifen sowie die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Mittel nutzen, um den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen entgegenzuwirken und die Liquidität zu sichern. Wir verweisen auch auf unsere diesbezüglichen Ausführungen in Abschnitt "5. Prognose-, Chancen-, Risikobericht" des Lageberichts. Die mittelbaren Gesellschafterinnen AHC JV 2 B.V., Amsterdam/Niederlande, und ART Hotel Holding S.ä r.l., Luxemburg, haben unter dem 3. November 2021 eine gemeinsame bis zum 31. Dezember 2022 befristete und auf einen Betrag von TEUR 5.000 begrenzte Patronatserklärung zugunsten der Gesellschaft abgegeben. Darüber hinaus haben die Berlin Esplanade Hotel S.ä r.l., Luxemburg, und die Berlin Esplanade Hotel Holding S.ä r.l., Luxemburg, jeweils unter dem 5. Oktober 2021 zur Abwendung bzw. Vermeidung einer möglichen Insolvenz der Gesellschaft Rangrücktrittserklärungen für ihre bestehenden Darlehensforderungen gegen die Gesellschaft abgegeben.
Köln, 19. November 2021 Esplanade Operation GmbH Anders Braks Guy Julian Pasley-Tyler Dominic Lucas Seyrling (Die Geschäftsführung) Entwicklung des Anlagevermögens 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Esplanade Operation GmbH, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Esplanade Operation GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Esplanade Operation GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angaben im Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie die Angaben im Abschnitt "Finanzielle Risiken" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sie im Prognosezeitraum mit weiteren Verlusten aus der operativen Geschäftstätigkeit rechnen, die sich auch nachteilig auf die Liquidität der Gesellschaft auswirken werden und diese Liquiditätslücke durch eine bis zum 31. Dezember 2022 befristete und auf einen Betrag von TEUR 5.000 begrenzte Patronatserklärung der mittelbaren Gesellschafter AHC JV2 B.V., Amsterdam/Niederlande, und ART Hotel Holding S.à r.l., Luxemburg, und Rangrücktrittserklärungen für Darlehensforderungen der unmittelbaren Gesellschafterin Berlin Esplanade Hotel Holding S.à r.l., Luxemburg, und der Berlin Esplanade Hotel S.à r.l., Luxemburg, ausgeglichen werden soll, und die Zahlungsfähigkeit kurz- und mittelfristig, zumindest jedoch bis zum 31. Dezember 2022, gegeben sein wird. Die gesetzlichen Vertreter gehen auf Grundlage ihrer Planungen davon aus, dass die Unterstützung verbundener Unternehmen auch über den 31. Dezember 2022 hinaus benötigt und gewährt werden wird und dass diese Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hindeuten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten- falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 19. November 2021 Deloitte
GmbH
Axel Rietz, Wirtschaftsprüfer Jörg Mertin, Wirtschaftsprüfer Hinweis: Bei dieser PDF-Datei handelt es sich lediglich um ein unverbindliches Ansichtsexemplar. Maßgeblich ist ausschließlich die in Papierform erstellte Berichterstattung. |
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