Paskarbies Management & Beteiligungen GmbH

Albrechtstraße 25, 80636 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 260666
Vorher
Biogas Vettin Verwaltungs GmbH
Eingetragen
19.3.2020
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Halten und Verwalten von eigenem Vermögen und Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Erbringung von Beratungsleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Henner Dr. Paskarbies
seit 6.11.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

München
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Paskarbies Management & Beteiligungen GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 44.779,00 40.404,00
B. Umlaufvermögen 1.140.570,05 1.601.894,92
C. Aktive latente Steuern 4.790,00 9.380,00
Aktiva 1.190.139,05 1.651.678,92

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 3.184,15 34.550,27
B. Rückstellungen 57.707,00 52.484,00
C. Verbindlichkeiten 1.129.247,90 1.564.644,65
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 141.747,90 77.144,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 987.500,00 1.487.500,00
davon gegenüber Gesellschaftern 81.690,34 34.597,94
Summe Passiva 1.190.139,05 1.651.678,92

sonstige Berichtsbestandteile

Allgemeine Angaben


Für die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die größenabhängigen Erleichterun­gen gem. § 326 HGB und anderen im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden.

Die Bewertung er­folgte beim Anlage- wie beim Umlauf­vermögen nach dem going‑concern-Prin­zip. Gründe für hiervon abweichende Ansätze waren nicht erkennbar.


Soweit der Jahres­abschluß Bestand­teile von Bedeutung enthält, die dazu führen, daß bei An­wen­dung der Grund­sätze ord­nungsge­mäßer Bilanzierung kein den tatsäch­li­chen Ver­hältnissen entspre­chen­des Bild der Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage vermittelt wird, werden diese in den nach­folgenden Er­läuterungen zum Anhang dargestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundsätzlich wur­den bei der Erstel­lung des Jahresab­schlusses alle han­dels­rechtlichen Bi­lan­zie­rungs- und Bewertungsvor­schriften nach dem Wort­laut der ent­sprechenden ge­setz­lichen Re­gelun­gen be­rücksichtigt. Un­ter­neh­mensspezifi­sche oder andere Gründe, die ein Abwei­chen hiervon er­for­der­lich gemacht oder gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor.

Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die jeweili­gen Anschaffungs- und Herstel­lungsko­sten, vermindert um planmäßige Ab­schreibungen, akti­viert. So­weit die Wirt­schaftsgüter dem Unter­neh­men bereits im Vorjahr dienten, wur­den die Vorjahreswerte un­verändert übernom­men.
Forderungen und sonstige Vermö­gensgegenstände sind zu Nennwerten, jeweils unter Abzug von Ein­zelwertbe­richtigungen (im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler Wertbe­richtigungen be­wertet.

Verbindlichkeiten sind mit den Rück­zahlungsbeträgen angesetzt, Rück­stellungen mit den Werten der bekann­ten oder wahr­scheinlichen Ver­pflichtungen. Soweit Abzinsun­gen vorzunehmen waren, sind diese gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den hierfür maßgeblichen Zinssätzen der Deutschen Bun­desbank berechnet worden.
Angaben zur Glie­derung

Die Gliederung der Bilanz und der Ge­winn- und Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den §§ 266 und 275 HGB. Abweichun­gen vom gesetzli­chen Gliederungs­schema wa­ren nicht er­for­der­lich und wurden nicht vorge­nommen.

Die gem. §§ 266 und 275 HGB auf­geführten Positionen der Bilanz und der GuV sind darge­stellt, wenn im Be­richtsjahr hierfür Werte anzu­setzen waren. Die größen­ab­hängigen Er­leichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine und mittelgroße Kapital­gesellschaften wur­den sinn­gemäß in Anspruch genom­men. Die Anwendung von § 267a HGB ist aufgrund der Geltung von § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB trotz der entsprechenden Grö­ßenklasse nicht möglich.

Erläuterungen zur Bilanz

Der Ansatz von latenten Steuern ist durch in Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Bewertung von Beteiligungen an Personengesellschaften veranlaßt. Soweit sich die Beteiligungen auf gewerb­lich tätige Personengesellschaften beziehen, sind latente Steuern abweichend von der grundsätzlich mit 33% anzuwendenden Dotierung mit einem durchschnittlichen Ge­winn­steuer­satz von 15,8 % vor­genommen worden.
worden.

Im Berichtsjahr ist wie bereits im Vorjahr das Wahlrecht zum Ausweis aktiver latenter Steuern im Sinne der Aktivierung ausgeübt worden.

Auf die Aufnahme von Angaben gem. § 285 HGB in den Anhang ist unter Anwendung von § 286 Abs. 2 HGB verzichtet worden.

Sonstige Angaben

Anzahl der Arbeitnehmer (incl. Geschäftsführer) im Durchschnitt des betreffenden Wirtschaftsjah­res: < 1.

Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht bestellt.

Haftungsverhält­nisse i.S.d. § 251 HGB bestanden nach Angabe durch die Ge­schäftsleitung zum Ab­schlußstichtag nicht.


München, den 28.07.2025
gez. Dr. Henner Paskarbies


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2025 festgestellt.

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