European
Transonic Windtunnel GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.131.004,71 |
15.985.195,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
193.873,00 |
236.453,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.937.131,71 |
15.748.742,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.065.506,01 |
25.295.741,06 |
| I.
Vorräte |
6.155.583,44 |
3.277.972,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.625.294,42 |
10.351.641,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.284.628,15 |
11.666.127,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
390.622,47 |
66.410,84 |
| Aktiva |
44.587.133,19 |
41.347.347,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.515.659,21 |
9.586.771,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
511.291,87 |
511.291,87 |
| II.
Kapitalrücklage |
7.500.000,00 |
3.500.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
4.504.367,34 |
5.575.479,38 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse zum
Anlagevermögen |
14.692.516,71 |
15.454.316,82 |
| C.
Sonderposten für Zuschüsse zum
Umlaufvermögen |
721.591,97 |
823.957,11 |
| D.
Rückstellungen |
12.211.902,06 |
11.905.993,81 |
| E.
Verbindlichkeiten |
4.424.429,80 |
3.557.694,05 |
| F.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.033,44 |
18.614,68 |
| Passiva |
44.587.133,19 |
41.347.347,72 |
Anhang
European Transonic Windtunnel GmbH, Köln
Amtsgericht Köln
HR B 18425
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Die European Transonic Windtunnel GmbH (nachfolgend:
ETW GmbH) hat ihren Sitz in Köln und ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter der Nummer
HRB 18425 eingetragen.
Die ETW GmbH ist zu 45 % ein Tochterunternehmen
des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.,
Köln, eingetragen beim Amtsgericht Bonn unter der
Nummer VR 2780 und gesetzlich vertreten durch die
Mitglieder seines Vorstands, zu 10 % ein
Tochterunternehmen der Stichting Koninklijk Nederlands
Lucht- en Ruimtevaartcentrum, Amsterdam, eingetragen bei
der Niederländischen Handelskammer unter der Nummer
41150373 und gesetzlich vertreten durch seinen
Generaldirektor, sowie zu 45 % ein Tochterunternehmen
des britischen Department for Business and Trade, London,
vertreten durch den Secretary of State for Business and
Trade.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen um
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss der ETW GmbH, Köln, zum
31. Dezember 2023 wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Dabei werden die gesetzlichen
Gliederungsschemata der §§ 266 bzw.
275 HGB unverändert angewandt.
Erhaltene Zuschüsse zum Anlage- und
Vorratsvermögen werden in der Bilanz unter den
hinzugefügten Posten "Sonderposten für
Zuschüsse zum Anlagevermögen" und "Sonderposten
für Zuschüsse zum Vorratsvermögen"
ausgewiesen (§ 265 Abs. 5 HGB).
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear
abgeschrieben. Die Nutzungsdauern sind im Anlagenspiegel
angegeben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet sowie um planmäßige,
lineare Abschreibungen über die geschätzte
Nutzungsdauer vermindert. Die jeweilige Nutzungsdauer wurde
im Anlagenspiegel angegeben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten bis zu
800 EUR betragen, werden im Zugangsjahr in voller
Höhe abgeschrieben. Die in den Herstellungskosten
enthaltenen aktivierten Eigenleistungen betreffen Personal-
und Materialeinzelkosten.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird
beachtet. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe werden nach dem Fifo-Verfahren ermittelt.
Auf hier ausgewiesene Ersatzteile, die überwiegend aus
der Bauphase des Windkanals stammen, wurde eine
Wertberichtigung von 85,0 % (Vorjahr: 82,5 %) der
Anschaffungskosten vorgenommen. Die unfertigen Leistungen
werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene
Material- und Verwaltungsgemeinkosten) bewertet. Vor
endgültiger Abrechnung der Fördermittel werden
die bezuschussten Forschungsprojekte mit 80,0 % der
ermittelten Herstellungskosten bewertet. Die geleisteten
Anzahlungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
mit dem Nennwert angesetzt, soweit nicht Wertberichtigungen
erforderlich sind. Uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben. Im Berichtsjahr waren keine
Wertberichtigungen erforderlich.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
ausgewiesen. Für den darin enthaltenen Wert der
Rückdeckungsversicherungen für die erteilten
Pensionszusagen wird in Übereinstimmung mit dem IDW
Rechnungslegungshinweis "Handelsrechtliche Bewertung von
Rückstellungen für
Altersvorsorgeverpflichtungen aus rückgedeckten
Direktzusagen" (IDW RH FAB 1.021, Stand
30.04.2021) ein gleicher Wertansatz auf Aktiv- und
Passivseite für kongruent rückgedeckte Anteile
der Pensionszusagen gewählt. Die
Versicherungsansprüche werden nach dem Passivprimat
bewertet, d. h. mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
für die rückgedeckten Anteile der Pensionszusagen
angesetzt. Dabei werden die gleichen Bewertungsparameter
und -verfahren wie für die Ermittlung des Wertes der
Pensionszusagen verwendet, wobei die Rentendynamik
abweichend nur mit 1 % angesetzt wurde. Zum
Abschlussstichtag lagen die Voraussetzungen für eine
Saldierung des Wertes der Rückdeckungsversicherungen
mit dem Wert der Pensionsrückstellungen nicht vor.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet.
Der Sonderposten für Zuschüsse zum
Anlagevermögen wird in Höhe der
Anschaffungskosten der mit Zuschüssen finanzierten
Vermögensgegenstände gebildet und entsprechend
der Nutzungsdauer des mit Zuschüssen finanzierten
Anlagevermögens in Höhe der darauf entfallenden
Abschreibungen aufgelöst.
Die Zuführung des Sonderpostens für
Zuschüsse zum Vorratsvermögen erfolgt in
Höhe der Anschaffungskosten der Ersatzteile für
die Anlage, die durch Zuwendungen der Gesellschafter zur
Erhaltung des Windkanals finanziert sind. Die
Auflösung des Sonderpostens für Zuschüsse
zum Vorratsvermögen wird in Höhe des bewerteten
Verbrauchs der Ersatzteile für die Anlage vorgenommen,
die überwiegend aus der Bauphase des Windkanals
stammen.
Den Rückstellungen für Pensionen liegen
ebenso wie dem Wert der Rückdeckungsversicherungen
versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Sie werden
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Project
Unit-Credit-Method" analog zu den Vorschriften des
IAS 19) auf der Grundlage der
Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck
bewertet. Dabei wurde eine pauschale Restlaufzeit der
Verpflichtungen von 15 Jahren unterstellt und der sich aus
dem Durchschnitt der Marktzinssätze der vergangenen
zehn Geschäftsjahre ergebende Zinssatz von 1,82 %
(Vorjahr: 1,78 %), der von der Deutschen Bundesbank
ermittelt ist, verwendet. Der Ertrag aus der Änderung
der Verpflichtung aufgrund der Erhöhung des
Abzinsungszinssatzes um 0,04 % (Vorjahr: Verringerung
um 0,09 %) beläuft sich auf 90 TEUR
(Vorjahr: Aufwand in Höhe von 1.304 TEUR). Dieser
Ertrag aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes wird
unter den Personalaufwendungen ausgewiesen. Zur Bewertung
der Pensionsanwartschaften wurde ein Gehaltstrend von
2,5 % (Vorjahr 2,5 %), der einen pauschalen
Zuschlag für den Karrieretrend einschließt, und
eine Rentendynamik von 2,2 % (Vorjahr 2,2 %)
angenommen. Für die Anpassung der laufenden Leistungen
wurde eine Inflationsrate von 2,0 % (Vorjahr
2,2 %) unterstellt. Fluktuationswahrscheinlichkeiten
wurden aufgrund in der Vergangenheit nur geringer
fluktuationsbedingter Bestandsveränderungen nicht
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken. Sie sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und der Höhe
nach mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erwartete
Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung des
Erfüllungsbetrags berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr werden nicht abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
gemäß § 250 Abs. 2 HGB gebildet.
Positionen in fremder Währung werden zum
Devisenkassamittelkurs in Höhe von 1,1077
USD / EUR am Abschlussstichtag bewertet, da ihre
Restlaufzeit ein Jahr nicht überschreitet. Im
Berichtsjahr handelt es sich hierbei um Bankguthaben.
3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
3.1. Umlaufvermögen
3.1.1. Vorräte
Die Vorräte bestehen im Wesentlichen aus den zum
Betrieb des Windkanals notwendigen Materialien und Stahl
für Modellfertigung sowie unfertigen Arbeiten für
nationale Projekte.
3.1.2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H.
v. 495 TEUR (Vorjahr: 740 TEUR) sind innerhalb
eines Jahres fällig.
3.1.3. Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände i. H. v.
10.130 TEUR (Vorjahr: 9.611 TEUR) bestehen im
Wesentlichen aus dem Wert der
Rückdeckungsversicherungen für
Pensionsverpflichtungen i. H. v. 9.756 TEUR
(Vorjahr: 9.514 TEUR) und
Umsatzsteuererstattungsansprüchen
(304 TEUR, Vorjahr: 72 TEUR).
Die aktivierten
Rückdeckungsversicherungsansprüche für
Pensionsverpflichtungen haben in Höhe von
9.543 TEUR (Vorjahr: 9.291 TEUR) eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
3.2. Eigenkapital
Von den Gewinnrücklagen unterliegen
180.638 EUR (Vorjahr: 788.811 EUR) der
Ausschüttungssperre des § 253
Abs. 6 Satz 2 HGB, die sich aus dem Unterschied
des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes von 1,82 %
(Vorjahr: 1,78 %) und dem
7-Jahres-Durchschnittszinssatzes von 1,74 % (Vorjahr:
1,44 %) ergeben.
3.3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten wurden im Wesentlichen für noch
nicht in Anspruch genommenen Urlaub (116 TEUR,
Vorjahr: 99 TEUR), für Kosten der Aufstellung und
Prüfung des Jahresabschlusses (38 TEUR, Vorjahr:
38 TEUR) und für anfallende Kosten für
bereits abgerechnete Tests (32 TEUR, Vorjahr:
31 TEUR) gebildet. Außerdem wurde eine
Rückstellung für eine ausstehende Rechnung i. H.
v. 131 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) angesetzt.
3.4. Verbindlichkeiten
Die erhaltenen Anzahlungen (2.595 TEUR, Vorjahr:
2.235 TEUR) werden im Zuge der Projektabrechnungen und
Auftragsabwicklung verrechnet. Davon haben alle eine
Restlaufzeit von mehr als ein Jahr und werden
voraussichtlich in 2027 abgerechnet.
Sowohl die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen als auch die übrigen Verbindlichkeiten
haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen werden Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern i. H. v. 113 TEUR (Vorjahr:
20 TEUR) ausgewiesen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten (1.047 TEUR,
Vorjahr: 732 TEUR) sind von den Gesellschaftern
gewährte, aber noch nicht verwendete Zuwendungen zur
Erhaltung des Windkanals (928 TEUR, Vorjahr:
554 TEUR) sowie Verbindlichkeiten aus
Energiesteuernachzahlungen gegenüber einem
Gesellschafter (32 TEUR, Vorjahr: 54 TEUR)
enthalten.
4. Sonstige Angaben
4.1. Geschäftsführung
Dr.-Ing. Guido Dietz, Köln
Die Tätigkeit als Geschäftsführer
wurde hauptberuflich ausgeübt. Der
Geschäftsführer wird von zwei Prokuristen
unterstützt.
4.2. Mitarbeitende
Im Jahr 2023 umfasste die Stammbelegschaft ohne den
Geschäftsführer im Durchschnitt
33 unbefristete Angestellte. Darüber hinaus
war(en) durchschnittlich 1 (Vorjahr: 1) Angestellter
befristet im Rahmen des Projektes zur Erhaltung des
Windkanals und 1 (Vorjahr: 1) geringfügig
Beschäftigter mit geringer Teilzeit tätig.
Insgesamt waren somit durchschnittlich
36 Mitarbeitende (Vorjahr: 36) beschäftigt.
4.3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die wesentlichen finanziellen Verpflichtungen ergeben
sich aus einem Liefervertrag für den Bezug von
Flüssigstickstoff mit der Nippon Gases Deutschland
GmbH (Laufzeit bis 31. Dezember 2027).
Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen
beläuft sich die Mindestabnahmepflicht für das
Jahr 2024 bei der Nippon Gases Deutschland GmbH auf etwa
3.183 TEUR (Vorjahr: 3.471 TEUR).
4.4. Aufsichtsrat
Im Jahr 2023 bestand der Aufsichtsrat aus den
folgenden Mitgliedern:
Paul Griffiths, London, Großbritannien
Direktor Luftfahrt-, Marine- und Verteidigung, DBT
(Vorsitzender)
Ir. Michel A.G. Peters, Amsterdam, Niederlande
Generaldirektor, Koninklijkje NLR
(stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Markus Fischer, Köln, Bundesrepublik
Deutschland
Bereichsvorstand Luftfahrt, DLR
Miles Gray, London, Großbritannien
Leiter Luftfahrt-, Marine- und
Verteidigungstechnologien, DBT
Susanne Reif, Köln, Bundesrepublik Deutschland
Revision und Unternehmensbeteiligungen, DLR
(eingetreten am 1. April 2023)
RegDir Dr. Daniel Riedel, Berlin, Bundesrepublik
Deutschland
Leiter Referat Luftfahrtindustrie &
-technologien, Geschäftsstelle des Koordinators
für die
Deutsche Luft- und Raumfahrt, BMWK
Prof. Dr.-Ing. Cord-Christian Rossow, Braunschweig,
Deutschland
Direktor Institut für Aerodynamik und
Strömungstechnik, DLR
(ausgetreten am 31. März 2023)
Köln, den 10. Mai 2024
European Transonic Windtunnel GmbH
Dr.-Ing. Guido Dietz
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2024
festgestellt.
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