INSA-consulere GmbH
Erfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.362.860,00 |
2.011.382,93 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13,00 |
13,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.302.847,00 |
1.951.369,93 |
| III.
Finanzanlagen |
60.000,00 |
60.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
567.863,21 |
415.780,71 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
4.144,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
333.462,86 |
158.745,99 |
| davon
gegen Gesellschafter |
24,83 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
234.400,35 |
252.890,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.953,29 |
10.031,38 |
| Aktiva |
2.950.676,50 |
2.437.195,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.340.555,97 |
972.792,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.100,00 |
50.100,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
922.692,62 |
905.414,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
367.763,35 |
17.278,22 |
| B.
Rückstellungen |
87.061,93 |
128.001,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.523.058,60 |
1.336.401,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
192.956,10 |
143.928,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.330.102,50 |
1.192.472,45 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.361.845,11 |
1.210.563,46 |
| Passiva |
2.950.676,50 |
2.437.195,02 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die INSA-consulere GmbH hat ihren Sitz in Erfurt. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB
506990 eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss der INSA-consulere
GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach den für
große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt
(§§ 265, 266 ff. HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 Euro
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Vermögensgegenstände im Wert bis 250 Euro (netto)
werden im Jahr der Anschaffung gemäß § 6
Abs. 2 Satz 1 sofort als Aufwand erfasst. Da diese von
untergeordneter Bedeutung sind, wurde der steuerliche
Wertansatz in die Handelsbilanz übernommen.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 Abs.1 S. 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert ausgewiesen,
entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie
der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
4.
Angaben zur Bilanz
Die
Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben i. H. v.
5.470,24 Euro eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: 5.278,91 Euro).
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von 24,83 Euro
(Vorjahr: 0 Euro).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 1.361.845,11 Euro (Vorjahr:
1.210.563,46 Euro).
Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Abs. 1, 2 HGB):
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
31.12.2023
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Summe
|
1.523,0
|
192,9
|
1.330,1
|
0,0
|
Es bestehen
keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
.
5.
Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 31.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Erfurt, 25. Oktober 2024
gez.
Hermann Binkert, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2024
festgestellt.
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