Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 18990
Eingetragen
27.3.2009
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung mit Seilbahnen und SkiliftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Förderung des Tourismus in der Gemeinde und Region Samerberg, insbesondere durch den Betrieb der Hochriesbahn Samerberg. Damit soll auch eine naturverträgliche Verund Entsorgung der Alpenvereinshütte auf dem Gipfel der Hochries (Hochrieshütte) der Sektion Rosenheim des Deutschen Alpenvereins DAV e. V. gewährleistet werden

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert76.92% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Gemeinde Samerberg
50.00%
Sektion Rosenheim des Deutschen Alpenvereins DAV e. V.
26.92%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gemeinde Samerberg
Germany
16.250 €
65.00%
Sektion Rosenheim des Deutschen Alpenvereins DAV e.V.
Germany
8.750 €
35.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hochries - Bergbahn GmbH

Samerberg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

HOCHRIES - BERGBAHN GMBH, SAMERBERG

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 52.743,18 11.400,00
I. Sachanlagen 52.743,18 11.400,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 139.171,98 194.696,68
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 65.704,74 82.212,70
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 73.467,24 112.483,98
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 476.951,44 555.542,40
668.866,60 761.639,08

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. EIGENKAPITAL 129.472,83 209.259,96
I. Gezeichnetes Kapital 32.500,00 32.500,00
II. Gewinnvortrag 176.759,96 192.949,00
III. Jahresfehlbetrag -79.787,13 -16.189,04
B. RÜCKSTELLUNGEN 9.900,00 12.000,00
C. VERBINDLICHKEITEN 529.493,77 540.379,12
668.866,60 761.639,08

HOCHRIES - BERGBAHN GMBH, SAMERBERG

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

1 Allgemeine Angaben

Die Hochries - Bergbahn GmbH hat Ihren Sitz in Samerberg und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Traunstein unter der Nummer HRB 18990 eingetragen.

Die Tätigkeit der Gesellschaft umfasst insbesondere den Betrieb der Hochriesbahn Samerberg GmbH.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Unternehmenssatzung zu beachten.

Die Hochries-Bergbahn GmbH weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 274 a, 276 und 288 HGB) wurde zur Beachtung des Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GO Bay kein Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften für "Große Kapitalgesellschaften" aufgestellt.

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) zugrunde.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde unter Annahme Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going-Concern") erstellt.

2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Grundlagen des Jahresabschlusses

Im Jahresabschluss müssen in einem begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Dabei werden sämtliche aktuell verfügbaren Erkenntnisse berücksichtigt.

Schätzungen und Annahmen wurden insbesondere bei der Bestimmung von Nutzungsdauern von Gegenständen des Anlagevermögens und der Bildung von Rückstellungen vorgenommen.

Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Änderungen von Schätzungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Die im Vorjahr angewandten Bewertungsvorschriften und Abschreibungsmethoden wurden unverändert beibehalten. Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden angewandt:

2.2 Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten, planmäßigen Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf die betrieblichen Erfahrungen zurückgegriffen, die sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

EDV Software  6 Jahre
Parkscheinautomat  10 Jahre
Wirtschaftsgüter Sammelposten  5 Jahre
Sonstige Betriebs u. Gesch.ausstattung 8 Jahre

Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden ggf. durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

2.4 Liquide Mittel

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen.

2.5 Aktive Rechnungsabgrenzung

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bilanziert. Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

2.6 Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

2.7 Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden, soweit handelsrechtlich zulässig, im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

2.8 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen wurden nach § 387 HGB aufgerechnet.

3 Angaben zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

3.3 Eigenkapital

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 176.759,96 € enthalten.

3.4 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 395.693,77 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, in Höhe von EUR 133.800,00 eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren und in Höhe von EUR 0,00 eine Restlaufzeit von über fünf Jahren.

4 Sonstige Angaben

4.1 Angaben zur Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgte im Berichtsjahr durch:

- Herrn Andreas Müllinger, leitender Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde Samerberg

Bezüglich der Geschäftsführerbezüge wird von der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Den Organmitgliedern oder Gesellschaftern wurden im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Haftungsverhältnisse für Organmitglieder oder Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

4.2 Nahestehende Personen

Die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen stellen sich wie folgt dar:

Hochriesbahn Samerberg GmbH:

Mit Datum vom 13.09.2011 wurde ein Betriebsüberlassungs- und Pachtvertrag zwischen der Hochriesbahn Samerberg GmbH (Verpächterin) und der Hochries Bergbahn GmbH (Pächterin) geschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2011 regelt dieser die jährliche Pacht wie folgt:

Der Pachtzins für die Grundstücke Fl.Nr. 261/1 (Teilfläche) 261/3 und 265/2 beträgt jährlich EUR 41.000,00.

Der Pachtzins für die Bahnanlage einschließlich der dazugehörigen Grundstücke und Gebäude setzt sich aus den jährlichen Abschreibungen zusammen, beträgt jedoch mindestens sechs Prozent aus dem Buchwert zum 01.01. des jeweiligen Pachtjahres, mindestens jedoch 30 Prozent der ursprünglichen Herstellungs-/Anschaffungskosten.

zuzüglich sind 3 Prozent des Jahresumsatzes als Pacht zu zahlen.

Die Pächterin ist verpflichtet, die ihr pachtweise überlassenen Wirtschaftsgüter wie ihr Eigentum zu pflegen, auf ihre Kosten instand zu halten und auszubessern. Sofern diese Instandhaltungsmaßnahmen das Vermögen der Besitzgesellschaft erhöhen, werden die Kosten zwischen den Beteiligten im Verhältnis 50:50 geteilt.

Mit Vereinbarung vom 18.11.2019 und 17.07.2020 zum Betriebsüberlassungs- und Pachtvertrag wurde geregelt, dass die Kosten der Sanierung der Antriebs- und Steuerungstechnik je zur Hälfte von den Vertragsparteien zu tragen sind.

Geschäfte mit nahestehenden Personen erfolgten im Berichtjahr zu marktüblichen Bedingungen.

4.3 Angabe zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 25 Arbeitnehmer (Vorjahr: 27) beschäftigt. Davon waren 6 in Vollzeit, 2 in Teilzeit und 19 geringfügig beschäftigt.

4.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden finanziellen Verpflichtungen zu vermerken:

aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen  41 TEUR
aus Bestellobligo 0 TEUR
Gesamtsumme 41 TEUR
davon gegenüber verbundenen Unternehmen  41 TEUR
davon gegenüber assoziierten Unternehmen 0 TEUR
davon betreffend die Altersversorgung 0 TEUR

Weiterhin besteht ein Pachtvertrag für die Bahnanlage einschließlich der dazugehörigen Grundstücke und Gebäude in Höhe der jährlichen Abschreibungen, jedoch mindestens sechs Prozent aus dem Buchwert zum 01.01. des jeweiligen Pachtjahres, mindestens jedoch 30 Prozent der ursprünglichen Herstellungs-/Anschaffungskosten zuzüglich 3 Prozent des Jahresumsatzes.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB.

4.5 Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 79.787,13 €. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, diesen zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorzutragen.

5 Nachtragsbericht

Nach Schluss des Geschäftsjahrs haben sich auf Ebene des Unternehmens keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

6 Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Unterzeichnung

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

 

Samerberg, den 10.02.2025

Andreas Müllinger

Geschäftsführer

Nachrichten & Medien

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