E.R. Cleantech Beteiligungs GmbH

Warburgstraße 8, 20354 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 172910
Eingetragen
30.12.2021
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten, wobei der Fokus auf Beteiligungen an Unternehmen liegen soll, die einen positiven ökologischen oder gesellschaftlichen Beitrag leisten und aktiv versuchen, an der Lösung der Klimakrise mitzuwirken.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jochen Klösges
seit 18.10.2024
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Jacob Ernst Isenberg
seit 30.12.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
22.500 €
90.00%

Beteiligungen

NameAnteil
7.65%
3.17%
TESVOLT GmbHAufgelöst
3.17%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

E.R. Cleantech Beteiligungs GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2022
T€
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen 14.389.441,30 10.418
B. Umlaufvermögen
Guthaben bei Kreditinstituten 9.161,82 57
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (vgl. PASSIVA, Position A.IV.) 1.020.512,05 286
15.419.115,17 10.761

PASSIVA

31.12.2022
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Verlustvortrag ./. 310.862,19 ./. 2
III. Jahresfehlbetrag ./. 734.649,86 ./. 309
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (vgl. AKTIVA, Position C.) 1.020.512,05 0,00 286
B. Rückstellungen 11.305,00 10
C. Verbindlichkeiten 15.407.810,17 10.751
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen: € 15.407.810,17 (i.V.: T€ 10.691)
- davon mit Rangrücktritt: € 1.020.512,05 (i.V.: T€ 0)
15.419.115,17 10.761

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister eingetragen unter HRB 172910.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 1 HGB i.V.m. § 267a Abs. 3 HGB einzustufen und erfüllt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Anforderungen an den Anhang.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert ausgewiesen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

III. Angaben zur Bilanz

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht haben ein Restlaufzeit von eins bis fünf Jahre.

Das Stammkapital (€ 25.000,00) ist in voller Höhe eingezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten.

Die Restlaufzeiten und deren Besicherung sind wie folgt:

Verbindlichkeiten Stand am 31.12.2023 Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit größer 5 Jahre davon gesichert
gegenüber Geschaftern 15.407.810,17 0,00 11.124.054,19 4.283.755,98 ----
(Vorjahr) (10.691.358,33) (0,00) (0,00) (10.691.358,33) ----
Sonstige 0,00 0,00 0,00 0,00 ----
(Vorjahr) (60.000,00) (60.000,00) (0,00) (0,00) ----
Verbindlichkeiten
Gesamt 15.407.810,17 0,00 11.124.054,19 4.283.755,98 ----
(Vorjahr) (10.751.358,33) (60.000,00) (0,00) (10.691.358,33) ----

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen fünf Darlehen gegenüber der E.R. Equities GmbH (T€ 14.378) zuzüglich aufgelaufener Zinsen (T€ 1.030).

IV. Ergänzende Angaben

Die Gesellschaft wird/wurde durch ihre einzelvertretungsberechtigen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführern vertreten:

 

Herr Jacob Isenberg, Geschäftsführer, Hamburg,

 

Herr David Falcone Schlüter, Geschäftsführer, Hamburg (ab dem 1. April 2024),

 

Herr Friedrich Lass-Hennemann, Geschäftsführer, Hamburg (bis zum 31. März 2024).

 

Hamburg, den 2. April 2024

Jacob Isenberg

David Falcone Schlüter

Die nachstehende, zur Offenlegung bestimmte Bilanz und der Anhang der E.R. Cleantech Beteiligungs GmbH, Hamburg, zum 31. Dezember 2023 entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Als abschließendes Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem vollständigen Jahresabschluss folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die E.R. Cleantech Beteiligungs GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der E.R. Cleantech Beteiligungs GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 2. April 2024

HANSA PARTNER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. ppa. Dörrhöfer, Wirtschaftsprüfer

gez. Smit, Wirtschaftsprüferin

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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