Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Spiel- und Freizeit KECK GmbHLiquidiert
71083 Herrenberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Eva Keck | 60.00% |
Roland Keck | 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Spiel- und Freizeit KECK GmbHHerrenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
ANHANGAllgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmoder- nisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies erstmals zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden in dem Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Gegenstände mit einem Wert zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der in fünf Jahren abgeschrieben wird. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken zum Nennwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen neun Geschäftsjahre abgezinst. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzVerbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind wie folgt vorhanden:
Sonstige AngabenZu Geschäftsführern sind bestellt:
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
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