Röder
- Kommunalberatung GmbH
Veitshöchheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
96.147,05 |
59.848,55 |
| I.
Sachanlagen |
53.039,02 |
18.444,02 |
| II.
Finanzanlagen |
43.108,03 |
41.404,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
193.120,85 |
297.428,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
155.668,86 |
110.502,44 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.451,99 |
186.926,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.672,83 |
13.341,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
302.940,73 |
370.618,42 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
163.146,23 |
113.448,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
8.791,83 |
8.791,83 |
| III.
Gewinnvortrag |
80.737,65 |
0,00 |
| IV.
Jahresüberschuss |
47.616,75 |
78.656,85 |
| B.
Rückstellungen |
75.843,00 |
81.774,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.951,50 |
175.395,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
63.951,50 |
175.395,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
302.940,73 |
370.618,42 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Röder Kommunalberatung
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Rückdeckungsansprüche aus
Lebensversicherungen zum Barwert
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert
bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 45.100,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsdeckungsverfahren angewendet.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
1,00
|
%
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 63.951,50
(Vorjahr: Euro 175.395,74).
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung oblag:
Frau Elke Nisalke
Veitshöchheim, den 19. Dezember 2011
(gez. Elke Nisalke)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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