Itertalklinik Seniorenzentrum Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Peter Ernst seit 31.3.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Atos S.E. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Atos Systems Business Services GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Anlagenverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Atos Systems Business Services GmbH, Düsseldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Atos Systems Business Services GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Atos Systems Business Services GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe in "Bestandsgefährdende Risiken" im Anhang sowie die Angaben im Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft in das Cash Concentrating (Cash Pooling) der Atos Gruppe in Deutschland eingebunden ist und mit dieser Einlage (Cash Pooling-Forderungen zum Stichtag) auch gesamtschuldnerisch für bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling von Gesellschaften der Atos Gruppe in Deutschland haftet. Die Gesellschaft finanziert sich ausschließlich über das Cash Concentrating und verfügt derzeit über keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 bestanden Forderungen aus dem Finanzmittelkonto in Höhe von TEUR 48.260 gegen die Atos Information Technology GmbH, München, (AIT) als Cash Pool-Führerin (Master) im Rahmen des Cash Pooling der Atos Gruppe in Deutschland. Die Gesellschaft ist daher in hohem Maße finanziell mit Blick auf die dauerhafte Werthaltigkeit der Forderungen im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings von der AIT abhängig. Die AIT wiederum bedient sich aufgrund ihrer Eigenkapitalsituation des üblichen Mittels einer Zusage ihrer Gesellschafterin, der Atos SE, Frankreich, (Muttergesellschaft der weltweiten Atos Gruppe). Zwischen der AIT und der Atos SE besteht daher neben operativen Verflechtungen und einer Einbindung in einen internationalen Atos-Cash Pool bereits seit einigen Jahren eine Patronatserklärung mit einer aktuellen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der AIT und damit der Werthaltigkeit der Forderungen der Gesellschaft im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings mit der AIT ist daher von der Werthaltigkeit und der weiteren Aufrechterhaltung des internationalen Cash Poolings und der Patronatserklärung zwischen der Atos SE und der AIT im Prognosezeitraum abhängig. Die Atos SE hat im Juli 2024 ein Schutzschirmverfahren nach französischem Recht eingeleitet und mit notwendiger Zustimmung von Gläubigern und Aktionären vom 27. September 2024 und notwendigem, positiven Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Schutzschirmverfahrens soll der Atos SE die Umsetzung eines umfangreichen finanziellen Restrukturierungsplans, der u.a. den Tausch von Schulden in Eigenkapital und das Bereitstellen von neuer Liquidität durch die Gläubiger vorsieht, und dem Gläubiger und Aktionäre mit ihrer Abstimmung am 27. September 2024 zugestimmt haben, ermöglichen. Die Umsetzung des finanziellen Restrukturierungsplans in einzelnen Schritten war zwischen November 2024 und Januar 2025 geplant. Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Über den Prognosezeitraum besteht durch die finanzielle Abhängigkeit von der AIT und durch die Abhängigkeit von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung der AIT durch die Atos SE eine wesentliche Unsicherheit für die Gesellschaft und damit für die Gesellschaft ein Bestandsgefährdendes Risiko. Wie in den Angaben "Bestandsgefährdende Risiken" im Anhang und im Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" des Lageberichts dargestellt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs.2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 28. April 2025 Grant
Thornton AG
André Prengel, Wirtschaftsprüfer Renate Hermsdorf, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeines Der Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Atos Systems Business Services GmbH (nachfolgend ASBS) mit Sitz in Düsseldorf, ist das Angebot von Hightech-Dienstleistungen und Komplettlösungen für unternehmensweite IT-Plattformen. Dazu zählen insbesondere IT-Consulting und Konzeptionierung und Realisierung von Informations- und Kommunikations-Infrastrukturen. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt und wird in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Das Unternehmen ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB und ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf unter der Registernummer HRB 82680 (Vormals Amtsgericht Dortmund unter der Registernummer HRB 18841) eingetragen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen des HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB Anwendung findet. Bestandsgefährdende Risiken Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Gesellschaft ist in das Cash Concentrating (Cash Pooling) der Atos Gruppe in Deutschland eingebunden und haftet mit dieser Einlage (Cash Pooling-Forderungen zum Stichtag) auch gesamtschuldnerisch für bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling von Gesellschaften der Atos Gruppe in Deutschland. Die Gesellschaft finanziert sich ausschließlich über das Cash Concentrating und verfügt derzeit über keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 bestanden Forderungen aus dem Finanzmittelkonto in Höhe von TEUR 48.260 gegen die Atos Information Technology GmbH, München, (AIT) als Cash Pool-Führerin (Master) im Rahmen des Cash Pooling der Atos Gruppe in Deutschland. Die Gesellschaft ist daher in hohem Maße finanziell mit Blick auf die dauerhafte Werthaltigkeit der Forderungen im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings von der AIT abhängig. Die AIT wiederum bedient sich aufgrund ihrer Eigenkapitalsituation des üblichen Mittels einer Zusage ihrer Gesellschafterin, der Atos SE, Frankreich, (Muttergesellschaft der weltweiten Atos Gruppe). Zwischen der AIT und der Atos SE besteht daher neben operativen Verflechtungen und einer Einbindung in einen internationalen Atos-Cash Pool bereits seit einigen Jahren eine Patronatserklärung mit einer aktuellen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der AIT und damit der Werthaltigkeit der Forderungen der Gesellschaft im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings mit der AIT ist daher von der Werthaltigkeit und der weiteren Aufrechterhaltung des internationalen Cash Poolings und der Patronatserklärung zwischen der Atos SE und der AIT im Prognosezeitraum abhängig. Die Atos SE hat im Juli 2024 ein Schutzschirmverfahren nach französischem Recht eingeleitet und mit notwendiger Zustimmung von Gläubigern und Aktionären vom 27. September 2024 und notwendigem, positiven Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Schutzschirmverfahrens soll der Atos SE die Umsetzung eines umfangreichen finanziellen Restrukturierungsplans, der u.a. den Tausch von Schulden in Eigenkapital und das Bereitstellen von neuer Liquidität durch die Gläubiger vorsieht, und dem Gläubiger und Aktionäre mit ihrer Abstimmung am 27. September 2024 zugestimmt haben, ermöglichen. Die Umsetzung des finanziellen Restrukturierungsplans in einzelnen Schritten war zwischen November 2024 und Januar 2025 geplant. Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Über den Prognosezeitraum besteht durch die finanzielle Abhängigkeit von der AIT und durch die Abhängigkeit von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung der AIT durch die Atos SE eine wesentliche Unsicherheit für die Gesellschaft und damit für die Gesellschaft ein Bestandsgefährdendes Risiko. I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer für Software-Lizenzen beträgt zwischen drei und fünf Jahren. Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Technische Anlagen und Maschinen werden über die Laufzeit des Projektes abgeschrieben, für das sie eingesetzt werden. Ihre Nutzungsdauer beträgt jedoch nicht mehr als sieben Jahre. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden grundsätzlich in zwei bis zehn Jahren abgeschrieben. Nicht selbstständig nutzbare Anlagen für Arbeitsplatzsysteme wie Desktops, Drucker und Monitore mit einem Netto-Einzelwert bis EUR 800,00 werden einzeln aktiviert und über drei Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben. Übrige geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis EUR 800,00 werden im Zugangszeitpunkt erfasst und über die jeweilige Nutzungsdauer von 2 bis 10 Jahren abgeschrieben. Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten von bis zu EUR 60,00 werden direkt aufwandswirksam erfasst. Umlaufvermögen Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, die zu Nennwerten bilanziert werden, sind die erkennbaren Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt; dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für die bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. Rückstellungen Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen. Die Berechnung der Sterbegeldrückstellungen erfolgt mit identischen Rechnungsparametern, d.h. insbesondere ebenfalls unter Anwendung eines Rechnungszinses entsprechend dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren zum 31. Dezember 2023 von 1,74 %. In den Rückstellungen bilden wir für alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen. Diese werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet. Das Abzinsungswahlrecht für kurzfristige Rückstellungen wurde nicht genutzt. Die Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt unter Anwendung eines Rechnungszinses entsprechend dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre für eine Restlaufzeit von zwei Jahren von 1,03 %. Zudem werden ein Einkommenstrend von 2,50 % p.a. sowie die Richttafeln Heubeck 2018 G für die Bewertung herangezogen. Bei der Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen werden nur Mitarbeiter berücksichtigt, die einen Altersteilzeitvertrag bis zum Bilanzstichtag unterzeichnet haben. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Bei der Berechnung der latenten Steuern wird das Temporary-Konzept angewendet. Latente Steuern aus Differenzen zwischen den handelsbilanziellen Wertansätzen und den steuerbilanziellen Wertansätzen wurden aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisse im Atos-Konzern bei der Atos Information Technology GmbH, München, berücksichtigt. Fremdwährungsumrechnung Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden bei Einbuchung mit dem Devisenkassamittelkurs am Buchungstag umgerechnet. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren bzw. höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Umsatzrealisierung Umsatzerlöse werden ausgewiesen, wenn bei Lieferungen der Gefahrenübergang erfolgt ist. Bei Dienstleistungsverträgen erfolgt die Umsatzlegung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Im Projektgeschäft mit Werkvertragscharakter werden Umsätze gebucht, wenn der Vertrag erfüllt ist oder abgrenzbare Teilleistungen vom Kunden abgenommen wurden. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (1) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse von TEUR 85.477 enthalten Umsätze an fremde und verbundene Unternehmen im In- und Ausland. Die folgenden Übersichten enthalten die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Regionen und Divisions: Aufteilung nach Divisions
Aufteilung nach Regionen
Die Umsatzerlöse im Ausland wurden im Berichtzeitraum in Höhe von TEUR 7.238 (Vorjahr: TEUR 7.811) im Nicht-EU-Ausland generiert. (2) Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 129 (Vorjahr: TEUR 623) handelt es sich um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 218). Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge den Eigenanteil für Firmenwagen TEUR 40 (Vorjahr TEUR 65), der Währungsumrechnung TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 53) und den Erlös aus Anlagenverkäufen TEUR 0 (Vorjahr TEUR 263). Periodenfremde Erträge sind in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 218) enthalten. (3) Personalaufwand In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind TEUR 394 (Vorjahr: TEUR 1.056) Aufwendungen für Altersversorgung enthalten. (4) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Periodenfremde Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten. (5) Zinsaufwand Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen von TEUR 192 (Vorjahr: TEUR 518) ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz (6) Anlagevermögen Es wird auf die gesonderte Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) verwiesen. (7) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter (TEUR 28.670; Vorjahr: TEUR 20.534), die sich im Wesentlichen aus einer Cashpooling-Forderung (TEUR 48.260; Vorjahr: TEUR 43.613) zusammensetzt, welche mit der Verbindlichkeit aus der Ergebnisabführung (TEUR 18.604; Vorjahr: TEUR 20.511), der Verbindlichkeit aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (TEUR 0; Vorjahr: TEUR 1.727) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 986; Vorjahr: TEUR 2.567) saldiert wurde. Wesentliche Posten der sonstigen Vermögensgegenstände im laufenden Geschäftsjahr betreffen Steuerforderungen TEUR 80 (Vorjahr TEUR 80) und geleistete Anzahlungen an Lieferanten TEUR 58 (Vorjahr TEUR 35). (8) Ausschüttungssperre Gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR 204 (Vorjahr: TEUR 916). (9) Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen umfassen die direkten vertraglichen Versorgungsansprüche der Mitarbeiter sowie deren Anspruch auf Übergangszuschüsse. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) angewandt. Folgende Annahmen wurden der Berechnung zugrunde gelegt:
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Rückstellungen für Belegschaftsbereiche wie Urlaubsrückstände TEUR 159 (Vorjahr: TEUR 87), Rückstellung für Mehrzeiten TEUR 423 (Vorjahr: TEUR 486), Altersteilzeit TEUR 2.896 (Vorjahr: TEUR 3.138), Restrukturierung/Early Retirement TEUR 178 (Vorjahr: TEUR 299) und für Tantiemen und Boni TEUR 161 (Vorjahr: TEUR 181). Weiterhin sind in den sonstigen Rückstellungen enthalten: Rückstellungen für ausstehende Lieferanten- Rechnungen TEUR 4.637 (Vorjahr: TEUR 2.340) und Rückbauverpflichtungen TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 51). (10) Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus der Verbindlichkeit für erbrachte Dienstleistungen (TEUR 2.926). Wesentliche Posten der sonstigen Verbindlichkeiten im laufenden Geschäftsjahr Factoringzahlungen TEUR 5.582 (Vorjahr: TEUR 6) und die Umsatzsteuerzahllast TEUR 1.506 (Vorjahr: TEUR 0). IV. Sonstige Angaben (11) Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden 235 (Vorjahr: 235) Mitarbeiter beschäftigt:
(12) Mietverträge und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestehen Zahlungsverpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen für Immobilien- Objekte in Höhe von TEUR 298 (Vorjahr: TEUR 526) sowie für Leasingverträge und sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 2.986 (Vorjahr: TEUR 343). (13) Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte In Bezug auf die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat das Unternehmen Factoringverträge abgeschlossen und dadurch Forderungen an ein Kreditinstitut zum Zweck der Verbesserung der Liquidität verkauft. Das Factoring dient der Sicherung der Liquidität sowie der Generierung von Wettbewerbsvorteilen durch längere Zahlungsziele. Risiken resultieren aus Abschlägen auf den Forderungsbestand. Durch das Factoring erhöhten sich die Cash-Pooling-Forderungen zum Bilanzstichtag um TEUR 7.318 bei einem entsprechenden Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. (14) Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers stellt sich aufgeschlüsselt wie folgt dar: Honorar für Abschlussprüferleistungen: TEUR 20 (15) Nahestehende Unternehmen und nahestehende Personen Die nachfolgende Tabelle umfasst sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und nahestehenden Personen:
(16) Haftungsverhältnisse Die Atos Systems Business Services GmbH ist in das konzernweite Cash-Pooling über die Commerzbank Hamburg eingebunden und haftet mit ihrer Einlage (Cash-Pooling-Forderung zum Stichtag) gesamtschuldnerisch für hieraus bestehende Verbindlichkeiten. Auf Basis aktueller Einschätzungen ist eine Inanspruchnahme nicht wahrscheinlich. (17) Geschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung
Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers haben wir gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. (18) Konzernzugehörigkeit Die Atos Systems Business Services GmbH, Düsseldorf, ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Atos Information Technology GmbH, München. Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Atos S.E., Bezons/Frankreich, einbezogen, die einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Atos S.E. ist am Gesellschaftssitz der Atos S.E., River Ouest, 80 Quai Voltaire, 95870 Bezons/Frankreich, im Registry of Commerce and Companies of Pontoise unter der Referenz 323 623 603 oder über die Internet-Homepage der Konzernmutter (www.atos.net) verfügbar. (19) Ergebnisverwendung Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Atos Information Technology GmbH, München, wird das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 an die Muttergesellschaft abgeführt. (20) Nachtragsbericht Am 25. April 2024 veröffentliche die Atos SE den Start eines gütlichen Schlichtungsverfahrens bezüglich der Umstrukturierung ihrer Finanzschulden. Am 24. Juli 2024 veröffentliche die Atos Gruppe eine Einigung über die finanzielle Umstrukturierung und die Einleitung eines beschleunigten Schutzplanes. Am 27. September 2024 veröffentliche die Atos Gruppe die Zustimmung der betroffenen Finanzgläubiger. Weiterhin wurde verkündet, den Umstrukturierungsplan am 15. Oktober 2024 dem französischen Handelsgericht in Nanterre zur Genehmigung vorzulegen. Mit Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 hat das französische Handelsgericht in Nanterre den beschleunigten Schutzplan der Atos SE bezüglich ihrer Refinanzierung zugestimmt. Für den Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 wurden mit diesem Plan verschiedene Kapitalerhöhungen und Schuldverschreibungen umgesetzt. Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Das konzernweite Factoringprogramm wurde zum 31.12.2024 beendet.
Düsseldorf, 28. April 2025 Atos Systems Business Services GmbH Lutz Herrmann Entwicklung des Anlagevermögens 01.01.2023 bis 31.12.2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Geschäftsmodell Die Atos Systems Business Services GmbH (ASBS) mit Sitz in Düsseldorf erbringt IT-Leistungen im Bereich Telekommunikation, Helpdesk und Workplace, IT-Sicherheit, SAP und im Dokumenten- sowie Anwendungsmanagement. Digital (DIG) In einer zunehmend digitalen, vernetzten und technisch komplexen Welt sind es die Mitarbeiter der Division B&PS, welche unsere Kunden auf dem gesamten Weg der digitalen Transformation begleiten und die individuellen Anforderungen mit hochintegrierten Komplettlösungen und zukunftsfähigen Applikationsarchitekturen umsetzen. Tech Foundations (TECH) Auf dem Weg der digitalen Transformation klassischer IT-Outsourcing Services fokussiert sich die Division IDM auf Wachstumsbereiche im Cloudumfeld, sowie den Betrieb von state of the art Netzwerk- und Rechenzentrumsinfrastruktur. Gezielte Mitarbeiterentwicklungsmaßnahmen dienen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Leistungsportfolios und der Erschließung neuer Marktanteile insbesondere im Projekt- und Transformationsleistungsbereich. Big Data & Cyber Security (BDS) Die Division BDS vertreibt mit "bullion" ein Produkt für anspruchsvolle Digitalisierungsprojekte. Im Bereich Security fokussiert BDS auf End-to-End-Verschlüsselung für Sprach-, SMS- und Mail- Kommunikation. Als wesentlichste Kundenbeziehung ist die Leistungsbeziehung zu einem industriellen Großkunden, einem Automotive- und Defence-Anbieter, zu nennen. Das vorliegende Geschäftsjahr 2023 stand insbesondere im Zeichen der Erbringung wesentlicher IT-Leistungen für diesen Großkunden im In- und Ausland sowie der sich hieraus ergebenden Herausforderung, die technischen Services unter Beachtung der steigenden Kundenanforderungen zu gewährleisten. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Basierend auf Analysen des statistischen Bundesamts ist die deutsche Wirtschaft in 2023 leicht gesunken. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als umfassender Indikator für die gesamtwirtschaftliche Leistung ist gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 0,3 % gesunken. Die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland in 2023 betrug rund 45,9 Millionen und ist gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil geblieben. Die Zahl der Erwerbslosen lag durchschnittlich bei knapp 1,3 Millionen und ist ebenso stabil geblieben. Die Inflationsrate belief sich im Jahresdurchschnitt 2023 auf 5,9%. Branchenentwicklung Im Jahr 2023 war die branchenbezogene Umsatzentwicklung in Deutschland gemäß den Analysen des Branchenverbands bitkom wieder positiv (4,3%; Vorjahr 4,0%). Dies ist im Wesentlichen auf die Informationstechnologie mit Schwerpunkt auf dem Bereich IT Services zurückzuführen, die in 2023 einen Anstieg von 4,5 % (Vorjahr 5,5%) verzeichnete. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Geschäftsjahres beträgt wie im Vorjahr in der ASBS 235 Mitarbeiter. Ein prägender Bestandteil der Unternehmensphilosophie ist die Berücksichtigung von Arbeitnehmerbelangen. Die gesamte Atos-Gruppe fördert durch eine angemessene Entlohnung und Ausbildung die Motivation und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter. Für die ASBS als modernes Technologieunternehmen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Basis des Erfolgs unseres Unternehmens. Durch interne und externe Schulungen werden die Mitarbeiter darauf vorbereitet, sich den ständig wandelnden Marktanforderungen anzupassen. Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Anzahl internationaler Geschäftsbeziehungen legt die Geschäftsführung Wert darauf, eine weltoffene internationale Unternehmenskultur aufrechtzuerhalten, in der unterschiedliche Sichtweisen, kulturelle Prägungen und Meinungen vorherrschen. Im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen wurde identifiziert, dass sich die Atos-Gruppe durch ein internationales und innovatives Umfeld auszeichnet. Hierdurch sehen wir uns bestätigt, dass die Bemühungen zu einer weltoffenen internationalen Unternehmenskultur Wirkung zeigen. Steuerungsgrößen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Unternehmen in Summe wird primär über die finanziellen Leistungsindikatoren externe Umsatzerlöse, Operating Margin, den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit sowie den Bestand des Finanzmittelfonds gesteuert. Die Berechnung der Steuerungsgrößen beruht dabei auf dem für den Konzernabschluss nach der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards aufgestellten Reporting Package. Die externen Umsatzerlöse werden in diesem Zusammenhang als Umsatzerlöse mit konzernfremden Unternehmen verstanden. Die Operating Margin ist das HGB-Ergebnis "Jahresergebnis" korrigiert um das Steuer- und Finanzergebnis sowie die unten beschriebenen Anpassungseffekte. Die Operating Margin betrug auf dem für den Konzernabschluss nach der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards aufgestellten Reporting Package im Geschäftsjahr 2023 Mio. EUR 26,7. Die Unterschiede zum vorliegenden Ergebnis vor Steuer- und Finanzergebnis in Höhe von Mio. EUR 19,1 beruhen dabei im Wesentlichen auf Ausweisunterschieden. Die Ausweisunterschiede mit insgesamt Mio. EUR -6,6 basieren darauf, dass Aufwendungen für die Restrukturierung und Teile der Management-Umlagen im Reporting Package unterhalb der Operating Margin ausgewiesen werden, wohingegen diese im Jahresabschluss im Ergebnis nach Steuern erfasst sind. Bezüglich des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit sowie des Bestandes des Finanzmittelfonds gibt es keine Unterschiede zwischen der Betrachtung im handelsrechtlichen Jahresabschluss und der Betrachtung im Reporting Package. Ertragslage Die Ertragslage stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar: Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 16,1 % gestiegen und wurden fast ausschließlich mit einem Großkunden erzielt. Die Sonstigen betrieblichen Erträge sind um Mio. EUR 0,5 gesunken. Dies resultierte im Wesentlichen aus gesunkenen Auflösungen von sonst. Rückstellungen und Erlösen aus Anlagenverkäufen im Vorjahr. Die Materialaufwandsquote (definiert als prozentuales Verhältnis des Materialaufwands zu den Umsatzerlösen zzgl. Bestandsveränderung) entspricht 41,0% und ist somit im Vergleich zum Vorjahr (31,5%) deutlich gestiegen. Hintergrund dieses Anstieges ist der Einkauf Atos-interner Leistungen. Der Personalaufwand hat sich um Mio. EUR 0,2 verringert, aufgrund von geringeren Bonuszahlungen. Die Anzahl der Mitarbeiter ist bei 235 konstant geblieben. Bezogen auf die Umsatzerlöse konnte jedoch die Personalaufwandsquote von 31,5% im Vorjahr auf 26,8% deutlich verbessert werden. Der Aufwand aus Abschreibungen des Anlagevermögens hat sich um Mio. EUR 0,4 verringert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich mit Mio. EUR 7,1 deutlich über dem Niveau des Vorjahres (Mio. EUR 4,9). Hintergrund sind im Wesentlichen gestiegene Managementumlagen um Mio. EUR 1,2. Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung liegt trotz der oben beschriebenen verbesserten Personalaufwandsquote mit Mio. EUR 18,6 deutlich unter dem Ergebnis des Vorjahres in Höhe von Mio. EUR 20,5. Hintergrund sind die gestiegene Materialaufwandsquote sowie der Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Vor diesem Hintergrund verbessert sich die Umsatzrendite (definiert als prozentuales Verhältnis des Jahresergebnisses vor Ergebnisabführung zu den Umsatzerlösen) von 27,8 % auf 21,7 %. Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
Die Erhöhung des Anlagevermögens von Mio. EUR 3,2 auf Mio. EUR 4,8 begründet sich im Wesentlichen Investitionen in Höhe von Mio. 3,0 bei aus planmäßigen Abschreibungen in Höhe von Mio. 1,4. Das Umlaufvermögen hat sich um Mio. EUR 8,9 erhöht. Diese Entwicklung beruht hauptsächlich auf dem Anstieg der Cashpool-Forderung um Mio. EUR 4,6 und dem Rückgang der Verbindlichkeit aus der vertraglichen Ergebnisabführung um Mio. EUR 1,9, welche mit den Forderungen gegen verbundene Unternehmen saldiert wurde. Die Rückstellungen sind insgesamt von Mio. EUR 23,5 im Vorjahr auf Mio. EUR 25,6 im Berichtsjahr und damit um Mio. EUR 2,1 gestiegen. Der Anstieg begründet sich im Wesentlichen durch die Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von Mio. EUR 0,3. Weiterhin sind die Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von Mio. EUR 2,3 gestiegen. Die Verbindlichkeiten sind um Mio. EUR 8,2 gestiegen. Dieser Anstieg begründet sich im Wesentlichen auf den sonstigen Verbindlichkeiten. Der Anstieg beruht auf dem Anstieg der Factoringzahlungen (Mio. EUR 5,6), der Umsatzsteuerzahllast (Mio. EUR 1,5) sowie Verpflichtungen aus Aufhebungsverträgen (Mio. EUR 1,0). Gegenläufig sind die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung um Mio. EUR 1,1 zurückgegangen. Die Liquidität der Gesellschaft ist durch die Teilnahme am konzernweiten Cash-Management gesichert. Für die Zukunft sehen wir Risiken im Bezug auf die Bestandsgefährdung, die unter dem Abschnitt Bestandsgefährdende Risiken detaillierter erläutert werden. Der Finanzmittelfonds in Höhe von Mio. EUR 48,2 (Vorjahr: Mio. EUR 43,6) ergibt sich ausschließlich aus Cash-Pooling-Forderungen gegenüber der Atos Information Technology GmbH, München. Finanzlage Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verbessert sich gegenüber dem Vorjahr auf Mio. EUR 28,1 (Vorjahr: Mio. EUR 26,9). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beruht dabei neben den Auszahlungsüberschüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Wesentlichen aus der Einzahlung von Forderungsverkäufen an ein Kreditinstitut. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit veränderte sich von Mio. EUR -1,9 auf Mio. EUR -3,0. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit beruht im Wesentlichen auf den Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen. Aufgrund der Auszahlung der Ergebnisabführung für das Geschäftsjahr 2022 erzielte die Gesellschaft einen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von Mio. EUR -20,5 (Vorjahr: Mio. EUR -16,9). Vor diesem Hintergrund entwickelte sich die Liquidität 1. Grades (definiert als Prozentsatz der Cash- Pooling-Forderungen im Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen) von 344,2% auf 211,4 %. Gesamtaussage zur Lage Die Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 in Bezug auf die Umsatzerlöse (Geplant: Mio. EUR 67; Ist: Mio. EUR 84,1) und dem operativen Cashflow (Geplant: Mio. EUR 21; Ist: Mio. EUR 28,1) lag über unseren Erwartungen und hängt im Wesentlichen mit Umsätzen im Helpdesk und im Workplace Umfeld zusammen. Die an den Kunden weitergegebenen Produktivitätseinsparungen erforderten Kompensationsmaßnahmen auf der Kostenseite, um die Marge auf einem richtigen Niveau halten zu können. Die Fortführung der konsequenten Nutzung von Größenvorteilen in Bezug auf Kosteneinsparungspotentiale durch die Einbindung in die Atos-Gruppe muss fortgesetzt werden, um auch auf diese Weise eine größere Sichtbarkeit am Markt zu erreichen. Risikomanagement Die Risikopolitik der Gesellschaft besteht darin, vorhandene Chancen optimal auszuschöpfen und die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, um damit einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Grundsätze, Prozesse und Verantwortlichkeiten sind so definiert und etabliert, dass sie eine korrekte und zeitnahe Bilanzierung aller geschäftlichen Transaktionen gewährleisten, eine frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglichen sowie laufend verlässliche Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens zur internen und externen Verwendung liefern können. Die Risiken der Gesellschaft werden unterschieden in Basisrisiken (die unabhängig vom Geschäftsverlauf allein mit der Geschäftstätigkeit einhergehen, insbesondere Infrastrukturrisiken), operative Geschäftsrisiken und strategische Risiken. Die ASBS ist in das Risikomanagement der Atos-Gruppe integriert. Im Rahmen dieses Risikomanagements findet eine regelmäßige Risikoanalyse und -auswertung statt. Darüber hinaus wird vor einem Vertragsabschluss eine Risikoevaluierung durchgeführt und darauf aufbauend eine Entscheidung über den Abschluss des betreffenden Vertrags sowie notwendige Risikopositionen in der Kalkulation getroffen. Risikoberichterstattung zu finanzwirtschaftlichen Risiken Unsere Gesellschaft setzt konzernweit Mechanismen zur Risikoabwägung in den Bereichen Kredit, Markt, Länder und Investitionen ein. In diesem Zusammenhang werden mögliche Risiken in Bezug auf Marktpreisänderungs- und Liquiditätsrisiken sowie die Entwicklung zukünftiger Zahlungsströme analysiert und im Bedarfsfall erforderliche Maßnahmen ergriffen. Insgesamt sehen wir die finanzwirtschaftlichen Risiken diesbezüglich als gering an. Risiken aus Währungsschwankungen werden nicht abgesichert, die operativen Geschäfte werden jedoch im Wesentlichen nicht in Fremdwährung abgewickelt, so dass hier kein Risiko für die Gesellschaft gesehen wird. Die Finanzierung erfolgt derzeit ausschließlich aus Eigenmitteln. Für die Zukunft sehen wir Risiken im Bezug auf die Bestandsgefährdung, die unter dem Abschnitt Bestandsgefährdende Risiken detaillierter erläutert werden. Beschaffungsrisiken durch unvorhergesehene Preiserhöhungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Wesentlichen wird versucht, die Preiserhöhungen an die Kunden weiterzugegeben. Wir begegnen diesen Risiken mit einem intensiven Subcontractor-Management; hierdurch werden Beschaffungsrisiken minimiert und die notwendigen Kapazitäten abgesichert. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Beschaffungsrisiken als beherrschbar an. Forderungsrisiken durch unvorhersehbare Zahlungsausfälle von Kunden können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Wesentlichen durch ein konsequentes Forderungsmanagement sowie durch eine angemessene Kundenbeurteilung sehen wir dieses Risiko als minimiert an. Aktuell sind alle bestehenden Forderungen werthaltig und keiner unserer Kunden mit offenen Forderungen musste Insolvenz anmelden. Chancen- und Risikobericht Bei allen Bestandskunden bestehen Preisrisiken bei der Verlängerung von Verträgen durch die zurückgehende Marktpreisentwicklung. Die ASBS setzt daher Kostensenkungs- und Effizienzverbesserungsmaßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit um. Durch die fortlaufende Beurteilung der Wirtschaftlichkeit unserer Aufträge sehen wir Preisrisiken als beherrschbar an. Die Gesellschaft erwirtschaftet einen wesentlichen Teil ihrer Umsatzerlöse mit einem industriellen Großkunden. Dieser Großkunde hat damit erhebliche Bedeutung für die geschäftliche Entwicklung der ASBS. Mit diesem Großkunden bestehen teilweise befristete Verträge, die bis Sommer 2027 verlängert wurden, allerdings zu signifikant geringeren Volumen. Aus diesem Grund ist die ASBS bemüht, auch mittel- bis längerfristig noch Services an den Großkunden zu liefern und sowohl parallel die Zahl der Geschäftsbeziehungen so zu erweitern, dass das bestehende Risiko minimiert wird, ohne die Qualität oder die Profitabilität einzelner Bereiche zu erodieren. Parallel nutzt die ASBS ihr Know-How zum Aufbau einer sogenannten AGCS (Atos German Classified Services) im Rahmen der KRITIS Initiative des Bundesamtes zur Sicherstellung kritischer Infrastrukturen. Hier haben wir auch einen ersten Kundenvertrag für uns gewinnen können, so dass sich eine breitere Verteilung der Umsätze auf mehr Kunden ergibt und die Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Industriekunden verringert werden. Durch die Zugehörigkeit zur Atos-Gruppe im deutschen Markt sind wir optimistisch, weitere Aufträge generieren zu können. Die Gesellschaft hat eine hohe Anzahl an Standorten und eine räumlich sehr verteilte Belegschaft. Dies ist in der Gesellschafts- und Standortstruktur des Kunden begründet. Wir streben eine weitere Konsolidierung von Standorten innerhalb der Atos-Gruppe Deutschland an, woraus positive Effekte resultieren können, wie schon beim Zusammenlegen von Flächen im Rechenzentrum Ratingen. Der wirtschaftliche Erfolg der ASBS wird maßgeblich vom Verbleib qualifizierter Mitarbeiter geprägt. Auch und gerade während der Durchführung des Restrukturierungsprogramms wird daher auf die Förderung und Entwicklung der Mitarbeiter Wert gelegt. Hierdurch sehen wir eine angemessene Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolgt in der Zukunft. Chancen bestehen insbesondere darin, das branchenbezogene Know-how der ASBS in den Bereichen Automotive und Defence zur Gewinnung neuer Kunden einzusetzen und weiterzuentwickeln. Die Zusammenarbeit mit der Gesellschafterin führt auch zu Chancen, die Leistungen der ASBS einem größeren Kundenkreis anzubieten und durch Konsolidierungen und Harmonisierung weitere Kostensenkungspotentiale zu erzielen. Daneben bestehen grundsätzliche Chancen bei Outsourcing-Leistungen. Die ASBS profitiert insbesondere von der Innovationskraft der Atos-Gruppe und der kontinuierlichen Erweiterung der Angebotspalette. Wir sehen uns im Markt gut aufgestellt und adäquat gerüstet, um im Wettbewerb zu bestehen. Am 25. April 2024 veröffentliche die Atos SE den Start eines gütlichen Schlichtungsverfahrens bezüglich der Umstrukturierung ihrer Finanzschulden. Am 24. Juli 2024 veröffentliche die Atos Gruppe eine Einigung über die finanzielle Umstrukturierung und die Einleitung eines beschleunigten Schutzplanes. Am 27. September 2024 veröffentliche die Atos Gruppe die Zustimmung der betroffenen Finanzgläubiger. Weiterhin wurde verkündet, den Umstrukturierungsplan am 15. Oktober 2024 dem französischen Handelsgericht in Nanterre zur Genehmigung vorzulegen. Mit Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 hat das französische Handelsgericht in Nanterre den beschleunigten Schutzplan der Atos SE bezüglich ihrer Refinanzierung zugestimmt. Für den Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 wurden mit diesem Plan verschiedene Kapitalerhöhungen und Schuldverschreibungen umgesetzt. Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Das konzernweite Factoringprogramm wurde zum 31.12.2024 beendet. Bestandsgefährdende Risiken Die Gesellschaft ist in das Cash Concentrating (Cash Pooling) der Atos Gruppe in Deutschland eingebunden und haftet mit dieser Einlage (Cash Pooling-Forderungen zum Stichtag) auch gesamtschuldnerisch für bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling von Gesellschaften der Atos Gruppe in Deutschland. Die Gesellschaft finanziert sich ausschließlich über das Cash Concentrating und verfügt derzeit über keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 bestanden Forderungen aus dem Finanzmittelkonto in Höhe von TEUR 48.260 gegen die Atos Information Technology GmbH, München, (AIT) als Cash Pool-Führerin (Master) im Rahmen des Cash Pooling der Atos Gruppe in Deutschland. Die Gesellschaft ist daher in hohem Maße finanziell mit Blick auf die dauerhafte Werthaltigkeit der Forderungen im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings von der AIT abhängig. Die AIT wiederum bedient sich aufgrund ihrer Eigenkapitalsituation des üblichen Mittels einer Zusage ihrer Gesellschafterin, der Atos SE, Frankreich, (Muttergesellschaft der weltweiten Atos Gruppe). Zwischen der AIT und der Atos SE besteht daher neben operativen Verflechtungen und einer Einbindung in einen internationalen Atos-Cash Pool bereits seit einigen Jahren eine Patronatserklärung mit einer aktuellen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der AIT und damit der Werthaltigkeit der Forderungen der Gesellschaft im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash-Poolings mit der AIT ist daher von der Werthaltigkeit und der weiteren Aufrechterhaltung des internationalen Cash Poolings und der Patronatserklärung zwischen der Atos SE und der AIT im Prognosezeitraum abhängig. Die Atos SE hat im Juli 2024 ein Schutzschirmverfahren nach französischem Recht eingeleitet und mit notwendiger Zustimmung von Gläubigern und Aktionären vom 27. September 2024 und notwendigem, positiven Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Schutzschirmverfahrens soll der Atos SE die Umsetzung eines umfangreichen finanziellen Restrukturierungsplans, der u.a. den Tausch von Schulden in Eigenkapital und das Bereitstellen von neuer Liquidität durch die Gläubiger vorsieht, und dem Gläubiger und Aktionäre mit ihrer Abstimmung am 27. September 2024 zugestimmt haben, ermöglichen. Die Umsetzung des finanziellen Restrukturierungsplans in einzelnen Schritten war zwischen November 2024 und Januar 2025 geplant. Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Über den Prognosezeitraum besteht durch die finanzielle Abhängigkeit von der AIT und durch die Abhängigkeit von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung der AIT durch die Atos SE eine wesentliche Unsicherheit für die Gesellschaft und damit für die Gesellschaft ein Bestandsgefährdendes Risiko. Prognosebericht Für den weltweiten IT-Markt erwartet Gartner im Jahr 2024 eine Wachstumsrate (Growth in End-User Spending Forecast) von 7,2% und im Jahr 2025 von 9,3%. Für die Nachfrage nach Hardware, Software und IT-Dienstleistungen wird im Jahr 2024 eine vergleichbare Steigerung erwartet. Es wird in Deutschland eine IT-Spending-Wachstumsrate im Bereich Software und IT-Dienstleistungen von 4,4 % für das Jahr 2024 und von 5,9% für das Jahr 2025 prognostiziert (bitkom, Branchenbarometer Dezember 2024). Durch die enge Einbindung in die Aufbauorganisation und in die Prozesse der Atos-Gruppe Deutschland ergeben sich für die Geschäftsentwicklung der ASBS positive Effekte. Dies kann sich sowohl auf der Umsatzseite durch weitere Aufträge als auch kostenseitig durch Einspareffekte im Rahmen von Synergien widerspiegeln. Die Einbindung in den Atos-Konzern eröffnet für die ASBS zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten im regionalen Bereich und ermöglicht auch einen Vertrieb des Portfolios der ASBS an von Atos betreute Branchen. Durch die Nutzung der Vertriebskanäle der deutschen Schwestergesellschaften erreicht die ASBS eine verbesserte Auslastung. Eine engere Integration in die Atos-Organisation wird darüber hinaus zur Optimierung der übergreifenden Organisation, zur besseren Zusammenarbeit mit den anderen Konzerngesellschaften und damit zur Steigerung des Erfolgs beitragen. Insgesamt wird für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Umsatz in Höhe von rund Mio. EUR 82,7 und für 2025 mit einem Umsatz von Mio. EUR 58,6 geplant. Es wird mit einer Operating Margin von Mio. EUR 29,2 im Jahr 2024 und Mio. EUR 19,2 in 2025 gerechnet. Der Free Cashflow soll Mio. EUR 14,8 im Jahr 2024 und Mio. EUR -3,7 in 2025 betragen. Die Planungen beruhen dabei auf den bestehenden Verträgen mit einem Großkunden.
Düsseldorf, den 28 April 2025 Atos Systems Business Services GmbH Lutz Herrmann |
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