KSK Cargo
& Logistic GmbH
Barsinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 18.03.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
18.3.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
149.758,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
149.708,00 |
0,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
607.745,62 |
25.000,00 |
| I.
Vorräte |
140.235,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
460.665,55 |
25.000,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
25.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.845,07 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.172,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
150.736,75 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
928.412,37 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
18.3.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
175.736,75 |
0,00 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
150.736,75 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
80.270,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
848.142,37 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
928.412,37 |
25.000,00 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Firmenname laut Registergericht: KSK Cargo &
Logistic GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Barsinghausen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hannover
Register-Nr.: 218086
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Aus dem Jahresabschluss ergibt sich eine bilanzielle
Überschuldung, die nach Einschätzung der
Geschäftsführung unbeachtlich sei.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
1.1
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 und 2 HGB im
Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und
wirtschaftliche Veralterung gebührend
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden
Geschäftsjahren führen.
Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag
bilanziert.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 Satz 1 HGB)
Zu den einzelnen Bilanzposten der Position
"Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände"
ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu
vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang
nachgekommen.
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
3.2
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang
ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Beträge:
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern 15.483,16 €
3.3
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB
sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr und mit einer Restlaufzeit von über einem
Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben
zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1
und 2 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe
der Sicherheiten) im Anhang in zusammengefasster Form
vorgenommen.
a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr betragen 692,9 T€.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren betragen 0,0 T€.
c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und
ähnliche Rechte gesichert sind, betragen
118,2 T€. Bei den Sicherheiten handelt es sich um
Sicherungsübereignungen.
davon aus Steuern 107.120,34 €
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 117.202,59
€
3.4
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a
HGB)
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen,
Bestellungen für Investitionen etc., Angabe des
Bruttobetrages für das folgende Wirtschaftsjahr)
beläuft sich zum Bilanzstichtag auf
367,4 T€.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum
durchschnittlich 96 Arbeitnehmer beschäftigt.
4.2
Unterschrift
Barsinghausen, den 25. Juni 2021
KSK Cargo & Logistic GmbH
(gez.: Karine Szalkiewicz)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2021 festgestellt.
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