Dyne IT Systems GmbHLiquidiert

Lange Straße 19, 34414 Warburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 15392
Eingetragen
10.12.2007
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Planung, Entwicklung, Pflege und Vertrieb von Datenverarbeitungsprogrammen; Planung, Entwicklung, Pflege und Vertrieb von Datenverarbeitungsgeräten und entsprechendem Zubehör; Beratung Dritter zu Themen der Informations- und Datenverarbeitung; Betrieb von Datenverarbeitungsgeräten.

Historie

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Management

NameRolle
Goran Vukoman
seit 17.2.2011
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dyne IT Systems GmbH

Warburg (vormals: Augsburg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ


AKTIVA

31.12.2010
Euro

31.12.2009
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

1.250,00

4.500,00

-- davon eingefordert: 1.250,00 € (Vorjahr: 0,00 €)

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

5.439,50

6.515,34

II. Sachanlagen

421,54

1.537,07

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

170,94

1.501,49

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.938,93

2.983,96

C. Rechnungsabgrenzungsposten

548,37

1.059,77

Summe Aktiva

10.769,28

18.097,63


PASSIVA

31.12.2010
Euro

31.12.2009
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-17.708,85

-2.314,98

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-2.615,06

-15.393,87

B. Verbindlichkeiten

6.093,19

10.806,48

Summe Passiva

10.769,28

18.097,63

ANHANG

Zur Gesellschaft

Die Dyne IT Systems GmbH wird am 13. Oktober 2007 errichtet. Sitz der Gesellschaft ist Augsburg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 18. Dezember 2010 wird der Sitz der Gesellschaft nach Habichtswald verlegt. Die Löschung aus dem Handelsregister des Amtsgerichtes Augsburg erfolgt jedoch erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2010. Die Gesellschaft erfüllt zum Abschlussstichtag des Geschäftsjahres 2009 die Voraussetzungen des § 267 Abs. (1) HGB und ist somit gemäß § 267 Abs. (1) HGB i. V. m. § 267 Abs. (4) HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Zur Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 ist Herr Goran Vukoman, Weserstr. 12, 34317 Habichtswald.

Herr Vukoman ist im Geschäftsjahr 2010 jederzeit allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Weitere Geschäftsführer werden im Geschäftsjahr 2010 nicht bestellt.

Zur Aufstellung, Vollständigkeit und Offenlegung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt und beschränkt sich in Bezug auf Form und Inhalt auf diejenigen Bestandteile und diejenigen Angaben in diesem Anhang, zu deren Aufstellung und Offenlegung die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft verpflichtet ist. Der Jahresabschluss enthält gemäß § 242 Abs. (1) HGB eine Bilanz zum 31. Dezember 2010 und gemäß § 264 Abs. (1) HGB diesen Anhang.

Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz oder im Anhang zu machen, werden diese Angaben im Anhang gemacht.

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Ausweis der Beträge in der Bilanz zum 31. Dezember 2010 erfolgt auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB.

Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind zum Nennbetrag angesetzt. Dabei ist der eingeforderte Anteil ebenfalls zum Nennbetrag offen abgesetzt.

Das Anlagevermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige und gemäß § 7 Abs. (1) EStG steuerrechtlich zulässige Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden gemäß § 6 Abs. (2) EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Das Umlaufvermögen ist zu den Nennbeträgen angesetzt, wobei in Bezug auf die Forderungen alle erkennbaren Risiken berücksichtigt werden.

Der Rechnungsabgrenzungposten ist zu den Nennbeträgen angesetzt, die für Aufwendungen anzusetzen sind, die wirtschaftlich dem folgenden Geschäftsjahr zuzuordnen sind.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zu den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Zu den Forderungen und Verbindlichkeiten

Sämtliche in der Bilanz zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.

Zur Prüfung

Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer gemäß § 316 HGB wird gemäß der kleinen Kapitalgesellschaften ebenda eingeräumten Erleichterungen verzichtet.

Zur Ergebnisverwendung und Feststellung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Verlustvortrag und den Jahresfehlbetrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Gesellschafterversammlung stellt am 26. März 2011 den Jahresabschluss fest und folgt in Bezug auf die Ergebnisverwendung dem Vorschlag der Geschäftsführung.

 

Habichtswald, den 22. Januar 2011

Goran Vukoman, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.03.2011

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