Lebenshilfe Traunstein gGmbH
Bahnweg 3, 83278 Traunstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lebenshilfe Traunstein gGmbHTraunsteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Lebenshilfe Traunstein gGmbHAktiva
Passiva
Gewinn- u. Verlustrechnung 01.01.2023 - 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Die Lebenshilfe Traunstein gGmbH hat ihren Sitz in Traunstein. Sie ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 26479 eingetragen. 2. Der Jahresabschluss der gGmbH wurde in Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten gemäß § 253, § 255 HGB bewertet und werden, soweit sie einer planmäßigen Nutzung unterliegen, planmäßig linear abgeschrieben(siehe Anlagenspiegel nach § 268 HGB Abs. 2 als Anlage). Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,01€ bis 1.000,--€ wurde im Geschäftsjahr ein Sammelposten gebildet; die Abschreibung des Sammelpostens beträgt 20% p.a. 2. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nominalwerten angesetzt. Individuelle Ausfallrisiken werden gegebenenfalls durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Am Bilanzstichtag existieren keine Forderungen in ausländischer Währung. 4. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert erfasst. 5. Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert. 6. Sonderposten aus Zuschüsse für Investitionen werden auch nach BilMoG gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB zur Verbesserung der Darstellung als eigener Passivposten ausgewiesen (vgl. auch Art. 67 Abs. 3 EGHGB). Sie sind für Zuwendungen der Regierung von Oberbayern, Hilfsorganisationen und Zuschußgeber gebildet und dienen der periodengerechten Vereinnahmung von Zuschüssen. Diese werden erfolgsneutral passiviert und entsprechend dem Verlauf der Abschreibung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst (siehe Pos. III/Punkt 5). 7. Rückstellungen gem. § 249 HGB berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 8. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 250 HGB gebildet.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 9.104.770,55 € sind durch Grundschulden abgesichert. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 12.438,70 € enthalten. Im wesentlichen sind dies Zahlungen von Nebenkostenabrechnungen Rammelsberger 572,30€, Teampauschale und Investkosten Frühförderung 3.161,78€, Systembedingte Abgrenzungsbuchung für das Vorjahr 5.359,39€. 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 100.269,50€ Diese resultieren hauptsächlich aus Aufwendungen aus der Rückstellung der Corona-Abfindungszahlung Union Versicherung 2021 in Höhe von 83.000,00 €, der Ausbuchung gekürzter oder nicht erstatteter Quarantänehilfen 2021 und 2022. V. Sonstige Angaben: Nach § 285 Abs. 1 Nr. 7 HGB beträgt die Zahl der von der Lebenshilfe Traunstein beschäftigten Arbeitnehmer 463. Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanziellen Verpflichtungen bestehen wie folgt:
Traunstein, den 23.07.2024 Annemarie Funke Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögen 2023
Gesellschafterversammlung der Lebenshilfe Traunstein;Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses der Lebenshilfe Traunstein gGmbH 2023BeschlussHiermit wird der Jahresabschluss der Lebenshilfe Traunstein gGmbH für das Jahr 2023 festgestellt.
Traunstein, 23.09.2024 Gez. Wolfgang Maier, 1. Vorsitzender Lagebericht Geschäftsjahr 2023Gliederung I. Grundlagen 1. Die Auswirkungen des Fachkräfte- und Personalmangels 2. Die Anpassung und Ausweitung von Leistungsangeboten scheitert an den fehlenden personellen Ressourcen 3. Weiterentwicklungsprozeß unter steigendem Kostendruck und weiterer Reglementierungen II. Wirtschaftsbericht 1. Die wirtschaftliche Lage im Geschäftsjahr 2023 2. Die wirtschaftliche Entwicklung - Zukunftsprognose 2.1. Ausweitung von Kosten und Erlösen 2.2. Personal- und Sozialbereich 2.3. Investitionen 2.4. Gesetzliche Anforderungen 3. Lage und Herausforderungen in Verbindung mit der Finanzkraft und Liquidität des Unternehmens III. Prognosebericht IV. Chancen- und Risiken 1. Risikobericht 2. Chancenbericht 3. Gesamtaussage V. Risikoberichterstattung, Risikomanagement VI. Ausblick, Zusammenfassung I. Grundlagen 1. Die Auswirkungen des Fachkräfte- und Personalmangels Der Fachkräfte- und Personalmangel hat sich auch im Geschäftsjahr 2023 nochmals verschärft - und wird gerade auch für die sozialen Einrichtungen mit Schicht- und Wochenendarbeit weiter ein zentrales Thema bleiben, wenn nicht innovative Personalkonzepte umgesetzt werden können. Dafür müßten aber auch gesetzliche Regelungen angepasst werden. Die Lebenshilfe Traunstein setzt zwar verstärkt auf Ausbildung, dafür hat sie auch einen Ausbildungsbeauftragten etabliert, aber dennoch stellt sich immer wieder die Frage, wie es gelingen kann, die Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung dauerhaft auch sicherstellen zu können. Die Tendenz bei den sozialen Einrichtungen in 2023 - und dies setzt sich 2024 fort - sind verstärkt auch Einrichtungs- und Gruppenschließungen, wenn das vorhandene Personal - auch aufgrund hoher Krankheitsquoten, durch Fluktuation oder sonstiger Ausfälle - den Belastungen nicht mehr gewachsen ist und die auch weiterhin mit hohem Bürokratieaufwand verbundene Betreuungsarbeit nicht mehr geleistet werden kann. Die Lebenshilfe Traunstein hat sich sehr intensiv mit Personalakquise, Personalpflege, Supervision und Konzepten, wie eventuell weitere Anreize im Personalmanagement greifen können, auseinandergesetzt, um den Auftrag als Eingliederungshilfeeinrichtung aufrechterhalten zu können. Dies ist 2023 zwar gelungen, aber mit viel zeitlichem, organisatorischen und finanziellen Aufwand. Und dies wird sich 2024 fortsetzen; es fehlt jedoch eine Perspektive und Stabilität, inwieweit die Betreuungsqualität auch weiterhin so erbracht werden kann. 2. Die Anpassung und Ausweitung von Leistungsangeboten scheitert an den fehlenden personellen Ressourcen Die "Trägerneutrale Wohnberatung", ein Projekt, das über fünf Jahre von der Aktion Mensch unterstützt wird, hatte auch 2023 zum Ergebnis, dass viele Menschen mit Behinderung einen Wohnplatz suchen, dabei sind auch häufig Menschen mit Schädelhirnverletzungen, die ansonsten auch im jungen Alter in einem Pflegeheim leben müssen, auf der Suche, adäquat wohnen zu können, was im Zuge des Bundesteilhabegesetzes mit dem verankerten Wunsch- und Wahlrecht viele Fragestellungen aufwirft. Eine Ausweitung der Leistungsangebote W-E-G (Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung) oder W-E-K (Wohnen für erwachsene Menschen mit Schädelhirnverletzungen und einer damit ebenso verstärkten körperlichen Beeinträchtigung) scheitern am fehlenden Personal. Vor allem die Thematik des "Intensivwohnens", für das die Lebenshilfe auch immer mehr Anfragen verzeichnet, ist auf längere Zeit sicherlich nicht mehr relevant. Verschärfend kommt hinzu, dass sich eine Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes mit neuen Rahmenleistungsvereinbarungen, die bei der Umsetzung Modellphasen nach sich ziehen und erneut einer Prüfung unterzogen werden bis sie Grundlage der künftigen individuellen Leistungsvereinbarungen sind, verzögert. Auch für 2023 bis aktuell hat es keine klaren Perspektiven für das Wohnen gegeben, die Rahmenleistungsvereinbarungen für das gemeinschaftliche Wohnen werden voraussichtlich erst Mitte 2025 auf den Weg gebracht werden können. Auch der Schulungsprozeß zum BiBay (Bedarfsermittlungsinstrument Bayern) ist noch nicht offiziell abgeschlossen und damit noch nicht in der Umsetzung. 3. Weiterentwicklungsprozeß unter steigendem Kostendruck und weiterer Reglementierungen Das Jahr 2023 war von massiven Kostensteigerungen geprägt; dies war im laufenden Betrieb ganz konkret zu spüren. Deutlich ist dies unter anderem auch bei baulichen Anpassungen, verpflichtenden Wartungen oder Instandhaltungsmaßnahmen, im Versicherungsbereich, insbesondere bei der Energie, Lebensmitteln, Mieten oder sonstigen Beschaffungen oder Dienstleistungen der Fall gewesen. Betont werden muss dabei nochmals, dass in 2023 vor allem die Personalkosten im Rahmen des Inflationsausgleichs stark angestiegen sind, um 7,8 %. Die Lebenshilfe konnte noch vor diesen immensen Kostensteigerungen gemäß AVPfleWoquG (Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes) durch ein überzeugendes Baukonzept eine gute Wohnqualität schaffen; angefangen 2010 beim Bau der tagesstrukturierenden Maßnahmen für Senioren und der Erweiterung der Kurzzeitpflege in Traunreut, 2013 durch den Bau eines weiteren Wohnheimes in Altenmarkt für den Schwerstmehrfachbehindertenbereich sowie dem Bau des Seniorenwohnheimes in Traunreut; 2016 startete der Bau des inklusiven Wohn- und Begegnungsprojektes in Traunstein, es wurde Mitte 2018 in Betrieb genommen und 2019 konnte ein weiteres Wohnheim in Seeon errichtet werden. 2020 - mitten in der Coronazeit - wurden zwei weitere Wohnprojekte realisiert: der Ersatzbau in Waging, Strandbadallee, sowie das inklusive Wohn- und Beschäftigungsprojekt in Unterwössen. Beide sind gegen Ende 2021 in Betrieb gegangen. 2023 wurde auch das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz novelliert und verabschiedet. Ein Bürokratieabbau ist damit nicht einhergegangen. Die Ausführungsverordnung dazu steht noch aus. II. Wirtschaftsbericht 1. Die wirtschaftliche Lage im Geschäftsjahr 2023 Auch im Jahr 2023 - der Fokus lag erneut auf dem Fachkräfte- und Personalmangel - konnte zwar der Betrieb in allen Einrichtungen der Lebenshilfe fortgeführt und aufrechterhalten werden, allerdings war es aufgrund der enormen Fehlzeiten der Mitarbeiter/innen und vor allem wegen des Fachkräfte- und Personalmangels insgesamt nicht möglich, frei gewordene Plätze im Wohnen oder in der Förderstätte in einem vertretbaren Zeitfenster wieder zu besetzen, und in der Kurzzeitpflege konnten auch erneut nicht alle Anfragen erfüllt werden. Zum anderen bedurften die massiven Preissteigerungen in allen Bereichen großer Anstrengungen aller. Viele Projekte haben sich verzögert, so auch der Aufbau eines Beratungs-, Begegnungs- und Informationszentrums im Bereich des ehemaligen Lebenshilfe-Ladens und Café`s auf dem Wohnheimareal in der Leonrodstraße in Traunstein. Die pauschalen Erhöhungen des Kostenträgers erreichen die Einrichtungen verspätet, so dass auch immer die Liquidität im Blick behalten werden musste. Im Schwerstmehrfachbehindertenbereich in Altenmarkt ist eine hohe Zahl an Mehrarbeits- und Überstunden entstanden, vor allem auch durch Krankheitszeiten des Personals und fehlendes Personal. Dadurch, dass dieser Bereich stärker von Pflege tangiert ist, neben Schicht- und teilweise Wechselschichtarbeit, sehen viele Bewerber/innen darin nicht ihre berufliche Perspektive. Nach dem Hospitieren haben sich viele Bewerber/innen wieder umorientiert. Dauerhaft müssen für den Schwerstmehrfachbehindertenbereich andere Anreize gefunden werden, wenn es gelingen soll, den Betrieb vollumfänglich sicherzustellen. Hier bedarf es einer finanziellen Unterstützung neben den unterschiedlichen Ideen der Teams vor Ort, wie es gelingen kann, mehr Bewerberinnen und Bewerber von dieser wichtigen und wertvollen Arbeit zu überzeugen. Besorgniserregend sind die aufgrund einer hohen technischen Ausstattung, die gemäß AVPfleWoquG vorgeschrieben ist, daraus resultierenden hohen Kosten für Wartung oder Instandhaltung bzw. Austausch von elektronischen Ersatzteilen. Auch Reparaturkosten an Haushalts- oder sonstigen elektrischen Bauteilen sind enorm gestiegen. Die pauschalen Erhöhungen gewähren nicht in der Gänze die gestiegenen Kosten. 2. Die wirtschaftliche Entwicklung - Zukunftsprognose 2.1. Ausweitung von Kosten und Erlösen Die Lebenshilfe Traunstein gGmbH als mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß HGB (Handelsgesetzbuch) muß als eine der wichtigsten Zielsetzungen insbesondere die adäquate Finanzierung des laufenden Betriebs im Auge haben. Auf die Entwicklung der Personalkosten sowie die Leistung des Kapitaldienstes und die laufenden Investitionskosten (insbesondere im Zuge des Gebäudemanagements) muß dabei besonders geachtet werden. Dabei ist es jedoch erforderlich, dass die Wohnplätze auch alle belegt sind und keine Leerräume über einen längeren Zeitraum entstehen. Dies konnte - wie bereits dargelegt - auch in 2023 nicht erreicht werden, obwohl die Interessensliste lang ist - erneut aufgrund fehlenden Personals und überhöhter Krankenstände. Neben der hohen Inflation, aber auch aufgrund der Personalkostensteigerung durch den Inflationsausgleich, was erst Monate später refinanziert worden ist, steigt das Risiko der Liquidität. Das Umsatzvolumen der betrieblichen Leistungsbereiche betrug im Geschäftsjahr 2022 20.609.508,60 Euro, zum 31.12.2023 waren es 22.472.503,75 Euro. Die Forderungen betragen zum 31.12.2022 2.102.520,40 Euro, zum 31.12.2023 2.490.857,21 Euro. 2.2. Personal- und Sozialbereich Die Lebenshilfe Traunstein gGmbH hat zum 31.12.2023 308 Vollzeitkräfte beschäftigt, während die Anzahl der Mitarbeiter bei 480 gelegen ist. Das Ziel ist immer die gute Förderung, Betreuung und Begleitung der Menschen mit geistiger Behinderung sowie Menschen mit Schädelhirnverletzungen und der von Behinderung betroffenen oder bedrohten Kinder. Die Qualität unserer Leistungen ist auch stets die Maxime unseres Handelns, dies wird auch in Zukunft die Verantwortung der Lebenshilfe sein. Die Lebenshilfe hat mittlerweile auch ein aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ausgearbeitetes Gewaltschutzkonzept etabliert, das als Wegweiser für viele andere Einrichtungen gilt. Um dies praxiskonform zu leben, wird es auch erforderlich sein, einen Gewaltschutzbeauftragten zu etablieren. Um ausreichend Fachkräfte und Personal zu gewinnen, sind die Bemühungen im Rahmen der Personalakquise in 2023 nochmals ausgeweitet worden. Weiterhin haben sich Projekt- und Arbeitsgruppen erneut damit auseinandergesetzt, wie ein Bewerbermanagement optimal gestaltet werden kann, welche Anreize eventuell angedacht, finanzierbar und organisatorisch umgesetzt werden könnten. Die Zahl der Krankheitstage hat sich im Jahr 2023 gegenüber 2022 nur um 0,12 % verringert, so dass sich weiterhin der Druck auf die verbleibenden Mitarbeiter/innen, die den Ausfall teilweise kompensieren müssen, auch wenn die Betreuung und Begleitung unserer Bewohnerinnen und Bewohner, Betreuten, Klienten oder Kurzzeitpflegegäste nicht im vollen Umfang geleistet werden kann verstärkt hat. Dennoch hat es die Lebenshilfe bisher vermeiden können, Einrichtungsteile zeitlich begrenzt zu schließen oder Leiharbeitskräfte einzusetzen. Was im Zuge eines hohen Fachkräfte- und Personalmangels ein wichtiges Kriterium für die Zukunft darstellt, ist die Ausbildung und unser gestiegener Einsatz, jungen Menschen die Ausbildungsberufe unserer Einrichtungen ansprechend darzulegen, sie für diese Berufe auch zu begeistern. Dass die Lebenshilfe größten Wert auf die Ausbildung legt, wird auch damit sichtbar, dass sie 2023 einen Ausbildungsbeauftragten etabliert hat. Die Lebenshilfe will mit ihrem Engagement bei der Akquise von Auszubildenden versuchen, die Zahl derjenigen, die eine Ausbildung als Heilerziehungspfleger/in beginnen, nicht nur stabil zu halten, sondern weiter zu erhöhen. 2021 waren es sechs Schüler, die eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger/in begonnen haben, 2022 haben 13 die Ausbildung in Angriff genommen, 2023 sind es 12 gewesen und 2024 werden es ebenso 12 sein. Personalpflege ist noch deutlicher die größte Schwerpunktaufgabe geworden, dies wird auch weiterhin eine Zukunftsaufgabe sein. Im Jahr 2023 liegen die Personalkosten bei 18.926.437,19 Euro, 2022 lagen sie bei 17.559.199,96 Euro, eine Steigerung von 7,8 %, dies hängt zum einen mit den Inflationsausgleichszahlungen in 2023 zusammen, aber auch mit einem Anstieg der Beschäftigtenzahl. Sorge bereiten auch weiterhin die immens hohen Rückstellungen für Über- und Mehrarbeitsstunden, in 2023 in Höhe von 350.700,-- Euro, 2022 waren es 332.200,00 Euro, und im Jahr 2021 waren es noch 193.600,00 Euro. Durch die tariflichen Festlegungen von Regenerations- oder Umwandlungstagen im SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) setzt sich die Problematik fort, auch wenn ab 01.04.2024 der Kostenträger bei Nachweis durch den Ausgleich der Regenerationstage mit mehr Personal diese refinanziert. Der prozentuale Personalkostenanteil über alle Kosten hinweg liegt 2023 bei 84 % und zeigt die Personalintensität, was als sozialer Dienstleister und aufgrund der Personalkosten nachvollziehbar ist. Im Rahmen der vom Bayer. Landesamt für Pflege angebotenen Teamcoachings und Resilienztrainings hat sich die Lebenshilfe Traunstein intensiv um die kostenlose Zurverfügungstellung bemüht. Der B.A.D Rosenheim hat im Auftrag des Bayer. Landesamts für Pflege diese durchgeführt, so dass aufgrund der Belastung und Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterpflege genutzt werden konnte. Die Maßnahme des Bayer. Landesamtes für Pflege wurde vorerst bis Ende 2024 verlängert. Parallel dazu hat sich die Lebenshilfe Traunstein erneut an einer mit wissenschaftlicher Begleitung durchgeführten Mitarbeiterbefragung zur Arbeitsplatzzufriedenheit mit weiteren oberbayerischen Lebenshilfen, was bereits 2019 erstmals der Fall gewesen ist, beteiligt. Bei dieser erneuten Mitarbeiterbefragung soll die Entwicklung nach Corona evaluiert werden. An dieser Befragung in 2023 haben knapp 49 % der Belegschaft seitens der Lebenshilfe Traunstein teilgenommen. Die Ergebnisse sind Anfang 2024 ausgewertet worden und werden im September 2024 auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern detailliert vorgestellt. Gegenüber 2019 sind keine signifikanten Unterschiede in der Arbeitsplatzzufriedenheit aufgetreten. Nach wie vor weist die Lebenshilfe hier ein gutes Niveau auf. Ende 2023 haben auch die Vorbereitungen für die in 2025 im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, moderiert und gestaltet durch die AOK, verpflichtend vorzunehmende Gefährdungsbeurteilung "Psychische Belastungen" begonnen. Hier nimmt die Lebenshilfe eine wichtige Aufgabe wahr, da sie kontinuierlich zusammen mit der AOK - seit 2014 - das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Lebenshilfe aufgebaut und weiterentwickelt sowie den aktuellen Herausforderungen anpasst. Mit dem internen Fortbildungsprogramm ist in 2023 wieder eine Vielzahl von Fortbildungen auf den Weg gebracht worden, um die während der Coronazeit reduzierten Angebote wieder verstärkt gemäß den Wünschen der Mitarbeiter/innen durchführen zu können. Das Interne Fortbildungsprogramm der Lebenshilfe soll weiterhin die Angebotsvielfalt offerieren, um qualitativ auf einem hohen Niveau Aus-, Fort- und Weiterbildung beibehalten zu können. Beim Qualitätsmanagement ist weiterhin festzuhalten, dass die Lebenshilfe Traunstein gGmbH ein nachhaltiges Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2000 betreibt. Anhand eines Handbuches wird ein kontinuierliches Dokumentationssystem aller qualitätsrelevanten Regelungen und Maßnahmen verbindlich festgelegt. Um die Prozesse, Anweisungen oder das Formularwesen der digitalen Zukunft anzupassen, sind in den letzten Jahren immer wieder Überlegungen gewachsen, wie das Qualitätsmanagement den steigenden Herausforderungen gerecht werden könnte. Anfang 2024 wurde festgelegt, dass sowohl ein Mitarbeiter der Verwaltung als auch eine pädagogische Fachkraft als Team im Rahmen eines Projektes bis Mitte 2025 das Qualitätsmanagement neu definieren, digitalisieren und kreativ umsetzen, um es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ansprechender Form präsent zu machen. Die Lebenshilfe Traunstein verfügt über eine Vielzahl von Beauftragten, von Sicherheitsbeauftragten, Hygiene-, Brandschutzbeauftragten und -helfern bis hin zum Ausbildungs-, BEM- bzw. Inklusionsbeauftragten. Das umfassende Umweltmanagementsystem wird bereichsübergreifend bearbeitet. Die Umsetzung arbeitssicherheitsrelevanter Vorgaben erfolgt in Koordination mit dem Betriebsarzt und dem Sicherheitsingenieur. Jährlich finden vier Arbeitssicherheitssitzungen statt, kontinuierlich werden auch Gefährdungsbegehungen in den Einrichtungen durchgeführt. Arbeitssicherheit nimmt einen hohen Stellenwert ein. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist mit den vielfältigen Aufgaben des Datenschutzes betraut, dies ist durch die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ein wesentlicher Verantwortungsbereich. Hier ist eine Hauptaufgabe, die EDV/IT an die weltweiten Standards der ISO27001:2013 heranzuführen. 2023 ist das Projekt DSGVO/Verarbeitungsverzeichnis mit unserer externen Datenschutzfirma auf den Weg gebracht worden, es steht kurz vor dem Abschluß.. Aktuelle Datenschutzinformationen werden auch in den Arbeitssicherheitssitzungen erörtert, IT-Sicherheit ist gerade in Zeiten steigender Cyber-Kriminalität ein Bereich, den es ebenso gilt, digital gefestigt und zukunftssicher aufgestellt zu wissen. Allein 2023 wurden für die EDV/IT 149.290,23 Euro investiert. 2024 finden sowohl ein Penetrationstest als auch sukzessive Schulungen der Mitarbeiterschaft zum Datenschutz statt. Technisch ist die Ausstattung der IT auch 2023 einen großen Schritt vorangekommen. Nach wie vor weist die Lebenshilfe weiterhin ein kontinuierliches Beschwerdemanagement sowie ein betriebliches Vorschlagswesen, das für alle Einrichtungen der Lebenshilfe Gültigkeit hat, auf. 2.3. Investitionen Neben der Personalintensität ist die Lebenshilfe vor allem ein anlagenintensives Unternehmen. Ende 2021 sind eine Reihe wichtiger Bauprojekte abgeschlossen worden. Um das Gebäudemanagement ganzheitlich erfolgreich weiterzuführen, sind langfristig auch die übrigen älteren Gebäude der Lebenshilfe energetisch und baulich zu analysieren. Das betrifft vor allem drei Standorte. Derzeitige Überlegungen sind, wie eine Generalsanierung des Hauses Pertenstein in Traunreut, für das die Anpassungsfristverlängerung hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Anforderungen an die technischen Vorgaben der Verordnung 2028 ausläuft, gelingen kann. 2023 wurde daher eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Auch die energetische Sanierung des 1996 in Betrieb genommenen Schwerstmehrfachbehindertenzentrums in Altenmarkt bedarf einer Sanierung, um zunächst vom Heizöl auf eine zukunftssichere Energiequelle umzusteigen. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen werden auch im Wohnheim in Großornach, ein Gebäude aus dem 19. Jahrhundert, angebaut 1989, dringend erforderlich werden. 2012 wurde das Gebäude brandschutztechnisch mit viel Aufwand saniert, immer wieder wurden auch einzelne bauliche Maßnahmen durchgeführt, aber es werden mittel- bis langfristig aufgrund des hohen Alters des Gebäudes größere Maßnahmen unausweichlich sein. In den vergangenen 15 Jahren wurde viel investiert, gebaut und dadurch das Leistungsspektrum der Lebenshilfe nochmals ausgeweitet:
2023 wurde auch mit den Planungen für ein Beratungs-, Begegnungs- und Informationszentrum am Ensemble Leonrodstraße Traunstein, im ehemaligen Laden und dem Café/Bistro neben dem Wohnheim, begonnen. 2024 wird dieses Zentrum, das zentraler Treffpunkt auch der Offenen Behindertenarbeit ist - mit den Büros des Leiters der Offenen Behindertenarbeit als auch des Mitarbeiters für die Öffentlichkeitsarbeit offiziell seiner Bestimmung übergeben. Damit einher geht 2024 auch ein Ausbau des Dachgeschosses des Wohnheimes in der Leonrodstraße durch den Vermieter, um zwei zusätzliche Wohnplätze im Betreuten Wohnen zu schaffen. Des Weiteren sind auch technische Einzelmaßnahmen wie verpflichtende Wartungen, Rauchmeldertausch oder dringende Instandhaltungsmaßnahmen bei sicherheitsrelevanten Bauteilen und auch im Fuhrpark immer wieder im Blick zu behalten, um den Vorgaben und technischen Regelungen nachzukommen. Um der Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes sowie den umfangreichen Brandschutzregelungen und sicherheitsrelevanten Vorschriften gerecht zu werden, ist ein kontinuierliches Controlling im Rahmen des Investitions- und Gebäudemanagements erforderlich, das gemäß den für Sozialunternehmen vorgegebenen Grundvoraussetzungen entsprechend ausgerichtet ist. Investitionen dienen nicht nur der Sicherstellung des Auftrages der Lebenshilfe gemäß § 2 der Satzung der Lebenshilfe Traunstein gGmbH, sondern auch der Gewährung gesunder Arbeitsplätze. Sukzessive werden die Wartungsverträge gebündelt und ein einheitlicher Prüfungsmechanismus hinsichtlich der technischen Funktionalität der Einrichtungen sichergestellt. Um dem umfangreichen Gebäudemanagement Rechnung tragen zu können, hat die Lebenshilfe auch einen Technischen Leiter etabliert, der für alle haustechnischen Vorgänge und die Entwicklung der gebäudetechnischen Herausforderungen in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung zuständig ist. 2.4. Gesetzliche Anforderungen Die gesetzlichen Herausforderungen bei den baulichen Maßnahmen, bei verpflichtenden Wartungsmaßnahmen, Hygiene- und sicherheitsrelevanten Maßnahmen, bei der Umsetzung des Datenschutzes und des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes erfordern zielgerichtete Konzepte. Als personalintensives Unternehmen ist auch die Umsetzung der arbeits- und tarifrechtlichen Vorgaben von gewichtiger Bedeutung. Die bestehenden Betriebsvereinbarungen wurden in 2023 modifiziert und werden adäquat stets den neuen Herausforderungen angepasst. Neben den bereits unter 2.2 genannten Beauftragtenstellen, die flächendeckend für die Einrichtungen ihre Aufgaben erfüllen, sind im Rahmen der technischen und medizinischen Ausstattung die Medizinproduktebeauftragten sowie der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit wichtige Säulen, um die Unterweisung der technischen Hilfsmittel und Ausstattungsgegenstände zu gewährleisten. Der noch vorgesehene Gewaltschutzbeauftragte, der sich mit der praxisrelevanten Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes auseinandersetzt, dieses evaluiert und Anpassungsvoraussetzungen prüft, wird ebenso eine besondere Rolle im Rahmen der Beauftragtentätigkeiten einnehmen. 3. Lage und Herausforderungen in Verbindung mit der Finanzkraft und Liquidität des Unternehmens Um die Versorgung für Menschen mit geistiger und schwerstmehrfacher Behinderung sowie für Menschen mit Schädelhirnverletzungen im Landkreis Traunstein zu gewährleisten, bietet die Lebenshilfe gemeinschaftliches Wohnen in Traunstein, Traunreut, Oderberg, Waging, Seeon, Großornach, Altenmarkt und Unterwössen. Das gemeinschaftliche Wohnen umfasst Wohnen mit und ohne Tagesstruktur sowie auch 8 Wohntrainingsplätze, früher 10. Gemeinschaftliches Wohnen umfasst Wohnraum für Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit Schädelhirnverletzungen oder auch vereinzelt für Menschen mit herausforderndem Verhalten, diese vielfältigen Diagnosen stellen nicht nur große Hürden dar, sondern bleiben im Zuge des Fachkräftemangels, aber auch des nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehenden Wohnangebots eine große Aufgabe für die Zukunft. Im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens liegt die Anzahl der Klienten zum 31.12.2023 bei 43, aktuell zum 1.7.2024 bei 45. Im Rahmen der Ambulanten Hilfen wurde zum 1. Juli 2022 das bestehende Leistungsspektrum um "Betreutes Wohnen in Familien" (BWF) mit zunächst einer Familie ausgeweitet, mittlerweile sind es zwei Maßnahmen. Die dringend dafür erforderlichen Familien sind nicht zu finden. Die Lebenshilfe hat sich rechtzeitig entschlossen, ihr Beratungsangebot auszuweiten. Sie ist mit der Beratung im Rahmen der Offenen Hilfen, der neutralen Wohnberatung, der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, aber auch der Angebote zur "Persönlichen Zukunftsplanung" gut aufgestellt. Um eine Optimierung im Bereich der Kinder mit Beeinträchtigung oder von Beeinträchtigung bedrohter Kinder mit ihren Familien zu erreichen, hat sich die Lebenshilfe entschlossen, die Kooperation mit der Diakonie im Bereich der Frühförderung einvernehmlich zu beenden, so dass sich jeder Träger seit 1. September 2023 ganzheitlich um das Angebot seiner Frühförderung kümmert. Die Frühförderung umfasst deshalb medizinisch-therapeutisches Personal wie auch heilpädagogische Mitarbeiter/innen. Die Planungen für eine Interdisziplinäre Praxis sind ebenso seit 01.04.2024 umgesetzt worden. Hier gilt es, die Lücke zu schließen, wenn nach dem Schuleintritt die betroffenen Kinder nicht mehr über die Frühförderung behandelt werden können, diese aber weiterhin auf therapeutische Maßnahmen angewiesen sind. Die Anfangsschwierigkeiten konzentrieren sich leider auch hier auf einen eklatanten Fachkräftemangel. Mit den unterschiedlichen Leistungsangeboten, wie gemäß Eingliederungshilfe nach SGB IX und die Finanzierung niedrigschwelliger Angebote gemäß Förderrichtlinie Regionale Offene Behindertenarbeit sowie der Leistungen in der Frühförderung gemäß SGB V und teilweise in der Kurzzeitpflege in Verbindung mit SGB XI bietet die Lebenshilfe ein Portfolio, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sicherstellen soll. Nach wie vor sind die Bearbeitungsdauern bei Verhandlungen sehr lange, die hohen Forderungen zum 31.12.2023 zeigen eine nicht zufriedenstellende Situation aufgrund der Verzögerung bei der Bearbeitung der pauschalen Erhöhungen, was sich auch auf die Liquidität niederschlägt. Die Lebenshilfe ist aufgrund besonderer Unterstützungsleistungen und Förderangebote, die über das Maß des wirtschaftlich Notwendigen gemäß Sozialgesetzgebung hinausgehen, stets auf Spenden angewiesen, dies gilt nicht nur für die niedrigschwelligen Bereiche in der Offenen Behindertenarbeit. Durch die Umstellung im Bundesteilhabegesetz auf Fachleistung I und Fachleistung II sowie Unterkunft und Verpflegung, was der Betroffene aus seiner Grundsicherung oder Erwerbungsunfähigkeitsrente oder seinem sonstigen Einkommen zu bestreiten hat, und aufgrund weiter zu optimierender Prozesse, um die finanziellen Rahmenbedingungen weiterhin sicherstellen zu können, muß strukturell noch deutlicher auf die wesentlichen Eckpunkte geachtet werden. Der stets für das jeweilige Geschäftsjahr erstellte umfassende Geschäfts- und Wirtschaftsplan umfasst alle relevanten Teilpläne sowie eine betriebswirtschaftlich fundierte Beschreibung des Ist- und Plangeschehens. Er gilt als richtungsweisende Arbeitsgrundlage, der Geschäftsprozesse auch transparent und nachvollziehbar darstellen soll und einer ständigen Überprüfung mit Abweichungsanalysen unterliegt. Für das Jahr 2024 wird mit weiterhin engen finanziellen Handlungsspielräumen gerechnet und geplant Bereits in 2023 wie aktuell sowie in den Folgejahren ist Controlling die Maßgabe, um den Überblick und die organisatorischen Abläufe gut im Blick haben zu können. Dies ist aufgrund der spezifischen Leistungsbereiche, der mittlerweile erreichten Größe als mittelgroße Kapitalgesellschaft im Rahmen eines sozialen Unternehmens und der aufgrund der neuen Herausforderungen durch das Bundesteilhabegesetz und der damit in Verbindung stehenden weiteren Stufen der Umsetzung die Maxime schlechthin. III. Prognosebericht Die unsichere Lage auf dem Arbeitsmarkt mit dem massiven Fachkräfte- und Personalmangel erschweren zukunftsweisende Prognosen im Rahmen der Stabilisierung des Leistungsangebotes. Die Lebenshilfe wird verstärkt angefragt hinsichtlich freier Wohnheimplätze, insbesondere im gemeinschaftlichen Wohnen, kann aber ihr Angebot aufgrund des Fachkräftemangels nicht ausweiten. Bei der Optimierung der Frühförderleistungen und mit der Eröffnung der Praxis für Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie wird ein weiterer Mosaikstein in der ganzheitlichen Versorgung von Kindern mit Eintritt in die Schule, aber auch für erwachsene Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen. Dieses neue Leistungsangebot muss sich stabilisieren. Überlegungen werden dahingehend auf den Weg gebracht, wie im Rahmen des Gebäudemanagements bei den Objekten, die nach der Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes mit einer Anpassungsfristverlängerung versehen sind, eine Weiterentwicklung möglich ist. Dies ist vor allem für das Gebäude mit Wohnen, Kurzzeitpflege und Frühförderung in Traunreut, Salzburger Straße 7, gegeben. Hier ist aufgrund eines Instandhaltungsstaus sowie energetisch sehr kritischer Mängel dringend Handlungsbedarf gegeben. Aufgrund der hohen Inflation sowie eines fehlenden Förderkonzeptes, aber auch der nicht gegebenen Chancen, die vorgenannten Einrichtungen über einen gewissen Zeitraum auslagern zu können, stellt das weitere Vorgehen erneut eine Herausforderung dar. Was auch für die Zukunft im Auge behalten werden muss, ist die energetische Sanierung des Schwerstmehrfachbehindertenzentrums in Altenmarkt. Es werden derzeit gutachterliche Analysen auf den Weg gebracht, wie man von der Energiequelle Öl zu einer ressourcenorientierten und zukunftsgewandten Umstellung kommt. IV. Chancen und Risiken 1. Risikobericht Mit einem Risiko versehen ist und bleibt auch für die Zukunft das fehlende Fachpersonal. Ohne das geeignete Personal können die Leistungen nicht vollumfänglich erbracht werden. Deshalb ist es umso wertvoller gewesen, dass die Lebenshilfe einen Ausbildungsbeauftragten etabliert hat, der sich verstärkt und gebündelt den Fragen von der Akquise potentieller Auszubildender, dem Austausch mit den Schulen, über die Begleitung der Auszubildenden bis dahin, geeignete Arbeitsplätze nach der Ausbildung innerhalb der Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, annimmt. Die Lebenshilfe bemüht sich auch konsequent, andere Wege der Ausbildung zu finden - dies betrifft auch Möglichkeiten für Quereinsteiger oder auch bei der Anerkennung von Abschlüssen. Die Einrichtungen als Leistungserbringer werden sich weiterhin den Herausforderungen des Bundesteilhabegesetzes anpassen müssen. Auch wenn nun zum 31.07.2023 der Rahmenvertrag ausgehandelt ist, fehlt es weiterhin an den daraus resultierenden Rahmenleistungsvereinbarungen. Nach den bisherigen Informationen wird für das gemeinschaftliche Wohnen frühestens in der 2. Hälfte des Jahres 2025 mit der Rahmenleistungsvereinbarung gemeinschaftliches Wohnen, was die Lebenshilfe am meisten tangiert, zu rechnen sein. Derzeit bemüht man sich um die Rahmenleistungsvereinbarung Ambulante Hilfen, erst 2026 wird die Rahmenleistungsvereinbarung für die Förderstätten auf den Weg gebracht. Eine weiterhin schwierige Aufgabe wird auch in der Zukunft die EDV und IT mit sich bringen, auch wenn die Lebenshilfe hier vermehrt sich diesen Entwicklungen stellt. Es wird künftig noch mehr finanzieller und personeller Aufwand erforderlich sein, um Cybersicherheit, Notfallkonzepte und Datensicherheit in einer immer schnelleren fortschreitenden digitalen Welt gewährleisten zu können. Dies gilt unter anderem auch bei der Zurverfügungstellung geeigneter digitaler Lösungen in vielen Bereichen, von der Betreuungssoftware bis zur Abrechnung der Kurzzeitpflege und der Organisation der Offenen Behindertenarbeit. Derzeit wird bereits die elektronische Personalakte umgesetzt. Die Lebenshilfe hat auch Vorkehrungen getroffen, über einen Penetrationstest ihre Systeme gegen Angriffe von außen prüfen zu lassen. Digitalisierung wird neben Personal auch als Schwerpunktaufgabe der Zukunft gesehen. Offen bleibt weiterhin, wie sich die massiven Kostensteigerungen, insbesondere auch im Rahmen der tariflichen Steigerungen, auf die Leistungserbringer auswirken, wenn Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den Leistungs- und Kostenträgern viel Zeit in Anspruch nehmen. Erhalten die Leistungserbringer finanzielle Spielräume, um auch gezielt die Personenzentrierung mit dem Recht auf Teilhabe, die technischen Anforderungen oder den weiter gestiegenen Bürokratieaufwand bewerkstelligen zu können? Dies sind aktuell weiterhin offene Fragen und Risiken, auf die es bisher keine konkreten Antworten gibt. Auch die immer weiter zunehmenden Ausfallzeiten bei den Mitarbeitern, damit verbundene Überlastungsanzeigen der Bestandsmitarbeiter und ein zunehmender Bürokratieaufwand stellen die Situation für den Betreuungsdienst vor zusätzliche Probleme. 2. Chancenbericht Analog zu den Risiken muß jedes Unternehmen auch seine Chancenstrategie zu einem Chancenmanagement zusammenfassen. Jede Risikoerkennung muss in eine Chancenstrategie münden, Maßnahmen sind dabei festzulegen und zu prüfen, inwieweit sie sich mit den Zielen identifizieren, sie müssen stetig analysiert und bewertet werden, bis die Umsetzung folgt. Dies hat die Lebenshilfe zum einen bei ihrer Personalakquise und -pflege auf den Weg gebracht. Zum 01.01.2023 hat die Lebenshilfe auch eine Betriebliche Krankenversicherung geschaffen. Des Weiteren werden weitere Ideen wie z. B. Kooperationen mit Hochschulen, die Schaffung attraktiver Angebote für Mitarbeiter oder die Unterstützung der Dienstplanverantwortlichen, durch Fort- und Weiterbildung Fehler bei der Dienstplangestaltung zu vermeiden, umgesetzt. Durch Betriebsvereinbarungen sind auch gewisse Prozesse und Sachverhalte deutlich niedergeschrieben. Die Vielfalt beim Leistungsangebot bietet nicht nur die Optimierung der bestehenden Leistungsangebote, sondern auch Möglichkeiten der Flexibilität für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Stetig ausgeweitet wird auch die Attraktivität der Lebenshilfe als Arbeitgeber, als Leistungserbringer und Netzwerkpartner. Wenn ein flächendeckendes positives Image und eine wirtschaftlich fundierte Geschäftspolitik für eine stabile Weiterentwicklung im Vordergrund und darstellbar sind, können Vorteile sowohl bei der Personalgewinnung als auch in der Zusammenarbeit mit den Geschäftspartnern gegeben sein. Als Chancen definieren sich sowohl die Stärken der Lebenshilfe gemäß ihrer Ausrichtung am Bedarf der betroffenen Menschen mit Behinderung als auch die Optimierung aller betriebswirtschaftlichen Instrumente, um Chancen auch umsetzen zu können. An Chancen und Ideen wird im Rahmen des Projektmanagements kontinuierlich gearbeitet. Die Mitarbeiterschaft ist in den Aufbau neuer Projektideen auch über das festgeschriebene Informationsmanagement integriert. Verschiedene Klausurtage setzen sich mit Zukunftsthemen auseinander. Bei all den Ideen und Überlegungen wird von Anfang an das Controlling mit einbezogen. 3. Gesamtaussage Der sehr angespannte Arbeitsmarkt, die hohe Inflation, die langen Bearbeitungszeiten bei notwendigen Entgelten und die ungewissen Vereinbarungen im Zuge des nächsten Umsetzungsschrittes beim Bundesteilhabegesetz sind besondere Herausforderungen, die auch Prozesse, Konzepte und strategische Auswirkungen verändern werden. Der soziale Auftrag für die Lebenshilfe insgesamt bei der Teilhabe, Förderung und Unterstützung der betroffenen Menschen in der Gesellschaft, muss auch unter den veränderten Rahmenbedingungen gewährleistet werden. Die Kontinuität in der Geschäftspolitik wird in Übereinstimmung mit den Zielen der verantwortlichen Gremien unter der Prämisse fortgeführt, dass Modifizierungen erforderlich sind, um den künftigen Herausforderungen auch Rechnung tragen zu können. Deshalb wird die Umsetzung des bisher Geschaffenen im laufenden Betrieb zunächst die wichtigste Zukunftsaufgabe sein. Der jährliche Geschäfts- und Wirtschaftsplan kann planerisch nur umgesetzt werden, wenn auch ansonsten alle Rahmenbedingungen gegeben sind. Controlling und Unternehmenssteuerung werden verstärkt ein wichtiges Instrument in der Erfüllung des sozialen Auftrages sein. Um die Qualität der Leistungen sicherzustellen, können große strategische Aufgaben nicht mehr im Fokus stehen, unter den geschilderten Bedingungen gilt es, den laufenden Betrieb als Priorität und Maxime für die Zukunft zu sehen. Unser Beratungspotential ist gefestigt, hier ist die Lebenshilfe auch für die Zukunft gut aufgestellt. Eine weitere Herausforderung werden die umfangreichen Schulungsmaßnahmen bei der Umsetzung des Hilfebedarfsbemessungsinstrumentes BIBay sein, was nur langsam voranschreitet. Die Lebenshilfe will sich auch auf neue Wohnformen einstellen, wie inklusives Wohnen von Menschen mit und ohne Behinderung (z. B. ambulante Wohngemeinschaft mit Studenten oder Mietern, die durch Unterstützung im Betreuungsalltag günstigere Mieten erhalten könnten). Dabei ist die Lebenshilfe mit der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Traunstein im guten Austausch, um bei Wohnungsbauprojekten Wohnraum nutzen zu können. Eine diesbezügliche Wohngemeinschaft wird 2025 starten. V. Risikoberichterstattung, Risikomanagement Das eklatante Thema Fachkräfte- und Personalmangel wird die Schwerpunktaugabe schlechthin darstellen. Die betrieblichen Abläufe sind von einer verstärkten Entwicklung betroffen, der Wunsch nach Entbürokratisierung, was helfen könnte, das Personal systematisch optimierter einzusetzen, ist bisher nicht gehört worden. Die Betreuungssituation im gemeinschaftlichen Wohnen, der Förderstätte und den Offenen Hilfen ist durch den Fachkräfte- und Personalmangel insgesamt die Schwachstelle schlechthin. Künftig spielt ein gezieltes Krisenmanagement eine immer größere Rolle. Unser Qualitätsmanagement muss auf die neuen Herausforderungen angepasst werden. Prozesssteuerung wird in diesem Zusammenhang eine wichtige Aufgabe sein. Deshalb ist ein Projekt Qualitätsmanagement mit einer für alle ansprechenden Nutzung und digitalen Oberfläche das Projektziel Mitte 2025. Auch der Weg, mit der Interdisziplinären Praxis in Altenmarkt eine weitere soziale und therapeutische Leistung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen oder Erwachsenen mit Behinderung vorzuhalten, soll das Leistungsspektrum kompensieren. Die Lebenshilfe wird aber auch verstärkt nach Lösungsmöglichkeiten für die notwendige Sanierung des Wohnheimes mit Frühförderung und Kurzzeitpflege in Traunreut suchen, dabei sind zwei wichtige Aspekte noch nicht geklärt: Wie könnte es gelingen, eine Interimslösung für die Betreuten zu finden? Welche Förder- und Finanzierungskonzepte sind gegeben und umsetzbar - unter den gegebenen Kostensteigerungen. Auch dies muss zunächst einer Lösung zugeführt werden. VI. Ausblick, Zusammenfassung Die personelle Ausstattung muss - wenn sich hier auch nur kleine Schritte realisieren lassen - mit neuen Ideen sukzessive verbessert werden. Die Aufbauorganisation hat eine Veränderung erfahren, um gezielt die Leistungsbereiche zu bündeln, die Führungsebene zu stärken und organisatorische Effektivität zu erzielen. Die großen Bauvorhaben sind abgeschlossen. Für die kommenden Jahre gilt es, die bestehenden älteren Gebäude so zu ertüchtigen, dass sie den Wohnwünschen unserer Menschen mit Behinderung gerecht werden, die gesetzlichen und technischen Vorgaben erfüllen und den finanziellen Rahmenbedingungen entsprechen. Zunächst gilt für die Zukunft, im laufenden Betrieb weitestgehend das Geschaffene mit den entsprechenden Leistungen - unter dem Fachkräfte- und Personalmangel - auch weiterhin zu halten. Die Lebenshilfe muss auch intensiv ihren im Oktober 2021 in Betrieb gegangenen gastronomischen Inklusionsbetrieb in Unterwössen unterstützen, um den weiteren Aufbau und die Zielsetzung dieses Inklusionsbetriebes mit in eine gute Zukunft zu führen. Nach Einschätzung der Geschäftsführung werden die Herausforderungen in den kommenden Jahren weiterhin steigen, die wirtschaftliche Stabilität kann nur mit Veränderungsprozessen gelingen, die Rahmenbedingungen im Zuge des Bundesteilhabegesetzes gilt es umzusetzen. Digitalisierung wird dabei eine wesentliche Rolle spielen, da Personal nicht mehr in dem Umfang zur Verfügung steht. Einsparungspotentiale gilt es konsequent zu nutzen. Es gilt auch, mit dem Kostenträger die sich verändernden Entwicklungen neu zu verhandeln. Dies wird eine der zentralen Aufgaben sein, denn die Rahmenbedingungen haben sich geändert und pauschale Anpassungen werden nicht mehr ausreichen, um den laufenden Betrieb sicherstellen zu können. Das Gebäudemanagement sollte - soweit finanziell, organisatorisch und personell möglich - optimiert werden, der laufende Betrieb kann nur durch eine wirtschaftliche Verantwortung mit einem operativen und strategischen Controlling in eine stabile Zukunft gehen. Trotz der vielen Herausforderungen, Unzulänglichkeiten, Hindernisse und Stolpersteine wird eine Gefährdung des Bestandes in seiner Gesamtheit nicht gesehen.
Traunstein, im Juli 2024 Annemarie Funke, Geschäftsführerin Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersPrüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Lebenshilfe Traunstein gGmbH, Traunstein, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Lebenshilfe Traunstein gGmbH, Traunstein, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Piding, den 26. August 2024 Dipl.-Kfm. (univ.) Ralf Bartosch, Wirtschaftsprüfer |
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