Die BürgerEnergie eG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Phillip Charles Piddington seit 21.7.2011 | Geschäftsführer |
Torsten Zuber seit 9.2.2011 | Prokura |
Frank Mattat seit 16.7.2010 | Prokura |
Thomas Michael Seibel seit 5.2.2010 | Geschäftsführer |
Claudia Dr. Mayfeld seit 3.7.2009 | Prokura |
Aiwar Markow seit 3.7.2009 | Prokura |
Oliver Henrichs seit 3.7.2009 | Prokura |
Martin Josef Dipl-Ing. Tewes seit 7.11.2008 | Prokura |
Thomas Hüsgen seit 28.10.2008 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 94.90% | |
RWE AktiengesellschaftEigenbeteiligung | 5.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RWE Innogy Cogen GmbHDortmundJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
ANHANGAllgemeine GrundlagenDie RWE Innogy Cogen GmbH (RWE Innogy Cogen) ist seit dem 28. Oktober 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HGB 21561 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Dortmund. Gegenstand des Unternehmens sind gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages alle Aktivitäten auf dem Gebiet der dezentralen Erzeugung von Energie (Wärme, Kälte und Strom) durch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Nahwärmeanlagen und Heizkraftwerke einschließlich Energiedienstleistungen, energienahen Dienstleistungen und daraus entwickelten Produkten. Seit 2008 sind die RWE Innogy GmbH (RWE Innogy), Essen, mit 94,8% der Anteile und die RWE AG, Essen, mit 5,2% der Anteile alleinige Gesellschafter an der RWE Innogy Cogen. Zwischen der RWE Innogy und der RWE Innogy Cogen wurde mit notariellem Vertrag und mit Zustimmung der Gesellschafterversammlungen vom 14.01.2008 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen und am 28.10.2008 in das Handelsregister eingetragen. Es besteht mit der RWE AG über die RWE Innogy eine umsatz-, gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft. Die RWE Innogy Cogen ist in das Cash-Management der RWE Innogy einbezogen. Des weiteren hat die RWE Innogy Cogen mehrere langfristige Darlehensverträge mit der RWE Innogy abgeschlossen. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in EURO (€) aufgestellt; die Beträge werden in Tausend EURO (T€) angegeben. Das Anlagengitter wird in EURO ausgewiesen Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die RWE Innogy Cogen ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 und 4 HGB. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet. Im Interesse einer übersichtlicheren Darstellung sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Der Jahresabschluss ist zum 31. Dezember 2010 erstmals unter Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Auf die Anpassung der Vorjahreswerte an die geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurde gemäß Artikel 67 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) verzichtet. Die Anpassung an das BilMoG erfolgte zum 1. Januar 2010, die Ergebnisauswirkungen aus der erstmaligen Anwendung der geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind gemäß Artikel 67 Abs. 7 EGHGB gesondert im außerordentlichen Ergebnis dargestellt. Für die Aufstellung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich: Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 3 Jahre und 5 Jahre abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger, nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen wurden - so weit steuerlich zulässig und die Anlagenzugänge vor dem 01. Januar 2008 erfolgten- degressiv vorgenommen, ein Wechsel auf die lineare Abschreibungsmethode erfolgt, wenn diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge ab dem 01. Januar 2008 wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis über die voraussichtlichen Nutzungsdauern. Diese liegen bei Gebäuden zwischen 17 Jahren und 25 Jahren sowie bei regenerativen Anlagen zwischen 13 Jahren und 23 Jahren. Selbständig nutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag 150 € nicht übersteigen, werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Für selbständig nutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag 150 €, aber nicht 1.000 € übersteigen, wird ab dem 01. Januar 2009 ein Sammelposten gebildet. Der jeweilige Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten, oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, zu niedrigen beizulegenden Werten angesetzt. Ausleihungen (Arbeitgeberdarlehen) sind zum Nominalwert bilanziert. Die Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe im Rahmen der Vorräte sind zu ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Mutterquartiere für Energieholzplantagen werden bei Zugang zu Anschaffungskosten und in Folge mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Das hier ausgewiesene Körperschaftsteuerguthaben aus vororganschaftlicher Zeit wird zum Barwert unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 4 % p.a. angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktivische Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB). Von dem Wahlrecht des § 250 Abs. 3 HGB wird Gebrauch gemacht. Aufgrund einer bestehenden steuerlichen Organschaft mit der RWE Innogy GmbH werden aktive latente Steuern nicht bei der Gesellschaft ausgewiesen. Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Bewertung der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Jubiläumsrückstellung und die Bewertung der Stromdeputaterückstellung werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Sie wurden mit dem von der Deutsche Bundesbank im Oktober 2010 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 S.2 HGB) ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 5,16% p.a.. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75% und Rentensteigerungen von jährlich 1,5% unterstellt. Bei einer Unterdotierung der Pensionsrückstellung wird von dem Wahlrecht gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht, im Geschäftsjahr 2010 1/15 der Unterdotierung zuzuführen. Dieser Aufwand wird im außerordentlichen Ergebnis dargestellt. Der durch die erstmalige Anwendung des BilMog zuzuführende Betrag zu den Pensionsrückstellungen beträgt 770 T€, wovon 718 T€ noch nicht bilanziell erfasst sind. Die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesene Rückstellung für Altersteilzeit (Blockmodell) ist unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 5,16% p.a. mit dem Barwert angesetzt und wird unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Bei der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellung Aktienoptionsprogramm handelt es sich um den Long Term Incentive Plan der RWE AG (BEAT 2005). Die Rückstellung beinhaltet die Tranchen für 2008 bis 2010. Die Rückstellung wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie wird ebenfalls unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerlast gebildet. Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei aufgrund von Änderungen durch das BilMog nunmehr überdotierten Rückstellungen wird das Wahlrecht der Beibehaltung in Anspruch genommen, soweit eine Aufholung des aufzulösenden Betrages bis zum 31.Dezember 2024 erfolgt. Für sonstige überdotierte Rückstellungen erfolgte eine Anpassung des Buchwertes. Die Erträge zum 01. Januar 2010 sind im au0ßerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die im Geschäftsjahr und in früheren Geschäftsjahren erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie auf das Folgejahr bzw. auf die Folgejahre entfallen. Die sonstigen Steuern werden abweichend von § 275 (2) HGB unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung, bei Deckung durch Sicherungsgeschäfte mit dem Sicherungskurs bewertet. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten und Devisenbeständen werden Ergebnisse aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag erfolgswirksam berücksichtigt, soweit das Grundgeschäft nicht mit einem Sicherungsgeschäft eine Bewertungseinheit bildet. Zur Absicherung von Währungs-, Zins-, und Kursrisiken aus Fremdwährungspositionen, Geldanlagen und Finanzierungsvorgängen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Eine Bildung im Rahmen eines Sicherungszusammenhangs erfolgte zum Bilanzstichtag nicht. Aufgrund einer bestehenden steuerlichen Organschaft mit der RWE Innogy GmbH werden passive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft ausgewiesen. Erläuterungen zur BilanzNachfolgend werden die in der Bilanz zusammengefassten Posten aufgegliedert und erläutert. (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Berichtsjahr ist in der Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt. Die Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 11, 11a HGB zu den Beteiligungen werden in einer gesonderten Aufstellung des Anteilsbesitzes als Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Die Abgänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 2.608 T€ umfassen die Projektrechte (Lebrija und Alhendin) an noch zu errichtenden Biomasseheizkraftwerken (Projekt "Vista") in Spanien. Die Veränderungen im Sachanlagevermögen betreffen im Wesentlichen das das Biomasse-Heizkraftwerk Siegen-Wittgenstein in Erndtebrück-Schameder (Zugang in Höhe von 2.895 T€ sowie Umbuchungen in Höhe von 25.302 T€) sowie einen Zugang einer Schaltanlage im Wert von 826 T€ durch den Kauf- und Übernahmevertrag der Beteiligung an der Konsortium Energieversorgung Opel oHG der RWE Innogy Cogen GmbH und der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG. Im Geschäftsjahr wurden wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen auf die Kraftwerke Berlin-Neukölln und Bergkamen in Höhe von 63.252 T€ vorgenommen. Bei den Zugängen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 23.290 T€ handelt es sich im Wesentlichen um Einzahlungen in die Kapitalrücklage bei den Tochtergesellschaften BEB Bio Energie Baden GmbH in Höhe von 10.224 T€, NRW Pellets GmbH in Höhe von 7.270 T€ sowie die Übertragung der Geschäftsanteile der RWE Innogy Iberia Biomasa S.L.U. in Höhe von 5.501 T€ von der RWE Innogy GmbH. Bei den Abgängen an Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um den Anteilsabgang an der BEB Bio Energie Baden GmbH. Die Gesellschaft vergab im Geschäftsjahr an die Gesellschaft BTB-Blockheizkraftwerks Träger- und Betreibergesellschaft mbH ein Darlehen in Höhe von 10.000 T€ sowie an die Tochtergesellschaft NRW Pellets in Höhe von 1.800 T€. Die sonstigen Ausleihungen entfallen vollständig auf Wohnungsbaudarlehen an Arbeitnehmer. (2) Vorräte Die Vorräte in Höhe von 3.338 T€ betreffen mit 1.684 T€ die Ersatzteillager Berlin-Neukölln, Heidelberg, Wittgenstein und Bergkamen mit 1.049 T€ die Brennstofflager Berlin-Neukölln, Heidelberg, Wittgenstein und Bergkamen sowie das Mutterquartier der Kurzumtriebsplantagen und einer Versuchsfläche im Sauerland mit 605 T€. Wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 345 T€ vorgenommen. Mit Vertrag vom 26.03.2008 hat die Gesellschaft einen Rahmenvertrag über Energieholzplantagen (Anlage Mutterquartier) abgeschlossen. Dieser Vertrag dient der marktunabhängigen Rohstoffabsicherung. Die Vereinbarung sieht vor, dass für die Gesellschaft bis April 2008 300 ha Mutterquartier á 8.500 Pflanzen/ha (Pappelstecklinge) anzulegen sind. Für die Anlage der Mutterquartiere hat die Gesellschaft in 2008 an die P & P Dienstleistungs GmbH & Co. KG (P&P) eine pauschale Vergütung in Höhe von 945 T€ gezahlt. Im Berichtsjahr erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 378 T€ gemäß dem geplanten Anpflanzungsvolumen abzüglich der Weiterbelastungen an die Gesellschaften KUP Nordrhein-Westfalen GmbH und KUP Berlin-Brandenburg GmbH. Der Ausweis der Pflanzen im Mutterquartier erfolgt ab dem Zeitpunkt der Anlage unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen die Abrechnungen für Wärmelieferungen und Stromeinspeisungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 82.333 T€ die Steuerumlage und die Ergebnisübernahme der Gesellschafterin RWE Innogy, die Forderungen gegenüber der neuen Projektgesellschaft Georgia Biomass Holding LLC in Höhe von 94.776 T€ sowie mit 3.275 T€ das Finanzmittelkonto mit der BTB-Blockheizkraftwerks Träger- und Betreibergesellschaft mbH sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 7.849 T€. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen im Wesentlichen auf die Industriekraftwerke Oberschwaben oHG. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 5.211 T€ sowie Vorauszahlungen für anzupflanzende Flächen an die Firma P&P Dienstleistungs GmbH & Co. KG in Höhe von 3.402 T€. (4) Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen die Abgrenzung der Aufwendungen aus der Netzsanierung Gropiusstadt in Höhe von 360 T€ sowie abgegrenzte Disagien in Höhe von 288 T€. (5) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde im Zuge der Abspaltung der "Konsortium Energieversorgung Opel oHG der RWE Innogy Cogen GmbH und der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG" von der RWE Supply & Trading GmbH auf die RWE Innogy Cogen im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung um 100,00 € auf 100.100,00 € erhöht. Der zusätzliche Geschäftsanteil wurde auf die RWE AG als alleiniger Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft als Gegenleistung für die Abspaltung übertragen. Die Kapitalrücklage wurde gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB gebildet und resultiert in Höhe von 51.963 T€ aus der Abspaltung des dezentralen Energiebereichs der Harpen AG auf die RWE Innogy Cogen sowie in Höhe 1.919 T€ aus der Abspaltung der Harpen Energie Contracting GmbH aus dem Jahr 2007. Der Zugang bei der Kapitalrücklage in Höhe von T€ 831 resultiert aus der Abspaltung der "Konsortium Energieversorgung Opel oHG der RWE Innogy Cogen GmbH und der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG" auf die RWE Innogy Cogen. (6) Rückstellungen
Die Ermittlung der Pensionsrückstellung basiert auf einem versicherungsmathematischen Gutachten. Bei den Steuerrückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Grunderwerbsteuer. In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Risiken Beteiligungsbesitz in Höhe von 8.500 T€, für Personalkosten mit 3.391 T€ (Vorjahr: 3.453 T€), Rückstellungen im Zusammenhang mit Wärmeversorgungsverträgen in Höhe von 8.982 T€ (Vorjahr: 8.117 T€), Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von 3.687 T€ (Vorjahr: 3.917 T€) sowie für weitere Vertragsrisiken in Höhe von 6.474 T€ (Vorjahr: 2.670 T€) enthalten. Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltene Jubiläumsrückstellung war zum Zeitpunkt der Umstellung auf das BilMoG mit 148 T€ um 15 T€ überdotiert. Der Unterschiedsbetrag wurde in Ausübung des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB zum 1. Januar beibehalten. (7) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen den Energiebezug von Dritten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen mit 98.360 T€ gegenüber der Gesellschafterin RWE Innogy GmbH aus Darlehen sowie aus der Inanspruchnahme von Finanzmittelkonten (Cashpooling) in Höhe von 164.947 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.816 T€. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen den Personalbereich. (8) Rechnungsabgrenzungsposten Neben den Baukosten Anschlusskostenzuschüssen in Höhe von 1.586 T€ ist hier im Wesentlichen eine Ausgleichszahlung für künftige Konditionsverschlechterungen bei den Materialbezugskosten in Höhe von 6.207 T€ enthalten. (9) Haftungsverhältnisse Folgende Haftungsverhältnisse bestehen:
(10) Sonstige finanzielle Verpflichtungen In der RWE Innogy Cogen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Erbbaurechtsverträgen in Höhe von 1.543 T€, Bestellungen 5.193 T€ und PKW Leasing in Höhe von 247 T€. Es handelt sich bei den angegebenen Verpflichtungen um Nominalwerte. (11) Derivative Finanzinstrumente Bei RWE Innogy Cogen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich unter anderem um Commodity-Forwards, die mit der RWE Supply & Trading GmbH abgeschlossen werden. Das Nominalvolumen der zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Commodity-Forwards beträgt 3.717 T€. Diese Finanzinstrumente sind als schwebende Geschäfte grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig. Da der Marktwert der Commodity-Derivate zum 31.12.2010 mit 601 T€ positiv war, musste keine Rückstellung für drohende Verluste passiviert werden. Der beizulegende Wert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger Finanzinstrumente abgeleitet oder mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden (Discounted-Cash-Flow-Methode, Optionspreismethode) bestimmt. Des Weiteren werden zur Absicherung von Risiken aus Währungskursschwankungen durch die RWE Innogy Cogen GmbH Devisentermingeschäfte eingesetzt. Diese werden mit der RWE AG abgeschlossen. Zum 31.Dezember.2010 ergaben sich konzerninterne Devisentermingeschäfte (Swaps) mit einem Nominalvolumen von 85.735T€ (114.238 TUSD) mit einem beizulegenden Zeitwert von 237 T€ und 3.674 T€ (4.800 TUSD) mit einem beizulegenden Zeitwert von -57 T€. Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich feststellbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger Finanzinstrumente abgeleitet oder mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden (Discounted-Cash-Flow-Methode; Optionspreismethode) bestimmt. Der negative Zeitwert von 57 T€ ist als Rückstellung für drohende Verluste unter den sonstigen Rückstellungen erfasst. Die Bilanzierung im Rahmen eines Sicherungszusammenhangs nach § 254 HGB erfolgte nicht. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (12) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. (13) Andere aktivierten Eigenleistungen Die anderen aktivierten Eigenleistungen sind ausschließlich im Zusammenhang mit dem Bau von Kraftwerken angefallen. (14) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 25.324 T€ beinhalten im Wesentlichen Erträge in Höhe 9.016 T€ aus Kursgewinnen aus den Währungsgeschäften in Zusammenhang mit den Aktivitäten in den USA. Diesen Erträgen stehen Kosten in Höhe von 9.121 T€ im betrieblichen Aufwand gegenüber. Aus der Auflösung von Rückstellungen ergeben sich Erträge in Höhe von 5.180 T€. Des Weiteren sind 3.751 T€ Kostenerstattungen aus Weiterberechnungen an Tochtergesellschaften und Beteiligungen, 1.916 T€ aus dem Anteilsverkauf der BEB Bioenergie Baden GmbH, 1.022 T€ aus dem Verkauf von CO2-Emissionsrechten sowie 749 T€ aus der Vermietung und Verpachtung ausgewiesen. Periodenfremde Erträge bestehen in Höhe von 5.676 T€ aus der Auflösung von Rückstellungen sowie aus Eingängen wertberichtigter Forderungen. (15) Materialaufwand
(16) Personalaufwand Der Personalaufwand des Berichtsjahres setzt sich wie folgt zusammen:
Die durchschnittlich beschäftigen Mitarbeiter im Geschäftsjahr beliefen sich auf 172 (Vorjahr: 165). (17) Abschreibungen
Die planmäßigen Abschreibungen sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. In den Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB in Höhe von 63.251 T€ enthalten. Zudem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens in Höhe von 723 T€ vorgenommen. (18) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Periodenfremde Aufwendungen sind unwesentlich. (19) Erträge aus Gewinnabführungsverträgen Bei den Erträgen aus Gewinnabführung in Höhe von 3.830 T€ handelt es sich um die Gewinnabführung der BTB Blockheizkraftwerks- Träger und Betreibergesellschaft mbH aufgrund des mit erstmaliger Wirkung für das Geschäftjahr 2010 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages. ( 20) Erträge aus Beteiligungen Die Beteiligungserträge in Höhe von 10.694 T€ (Vorjahr: 2.965 T€) betreffen die Gewinnausschüttung für das Vorjahr der Industriekraftwerk Oberschwaben oHG (IKO) in Höhe von 2.827 T€, die Gewinnausschüttung der BEB Bioenergie Baden GmbH in Höhe von 1.974 T€ sowie den Beteiligungsertrag der Dampfkraftwerk Bernburg GmbH mit 27 T€ (Vorjahr: 27 T€). Ebenfalls ist den Erträgen aus Beteiligungen die Dividende der Konsortium Energieversorgung Opel oHG der RWE Innogy Cogen GmbH und der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG aus dem Jahre 2009 gem. Abspaltungsvertrag vom 12.07.2010 in Höhe von 5.865 T€ enthalten. (21) Finanzergebnis
Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung und den sonstigen langfristigen Rückstellungen war bis zum Vorjahr im Personalaufwand erfasst und wird nach Änderung durch das BilMoG (§ 277 Abs. 5 S.1 HGB) im Zinsergebnis gesondert gezeigt. (22) Abschreibungen auf Finanzanlagen Im Berichtsjahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung auf die Beteiligung Industriekraftwerk Oberschwaben oHG in Höhe von 3.034 T€ vorgenommen. (23) Aufwendung aus Verlustübernahme Bei der Aufwendung aus Verlustübernahmen handelt es sich um die Verlustübernahme der RWE Innogy Cogen Beteiligungs GmbH aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag. (24) Außerordentliches Ergebnis
In erstmaliger Anwendung der BilMoG-Bestimmungen bzw. der entsprechenden Übergangsregelungen wurden im außerordentlichen Ergebnis 1.056 T€ als außerordentliche Erträge resultierend aus der Abzinsung von sonstigen Rückstellungen und 101 T€ außerordentliche Aufwendungen resultierend aus Anpassung der Pensionsrückstellungen sowie der Rückstellungen für Altersteilzeit und Stromdeputate ausgewiesen. (25) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Erstattungen)
Der unter der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Erstattungen) ausgewiesene Betrag in Höhe von 34.512 T€ betrifft mit 34.509 T€ die von der RWE Innogy GmbH erteile Steuergutschrift im Rahmen der steuerlichen Organschaft. Er betrifft vollständig das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. (26) Ertrag aus Verlustübernahme Die Erträge aus Verlustübernahme belaufen sich auf 45.805 T€. Der Verlust des Geschäftsjahres 2010 wird im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags von der Gesellschafterin RWE Innogy GmbH erstattet. (27) Angaben gemäß § 10 Abs. 2 EnWG
Im Rahmen von Dienstleistungsverträgen werden kaufmännische Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen erbracht. Die in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Mieten bestehen ebenfalls gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus IT-Leistungen sowie sonstigen Leistungen. (28) Sonstige Angaben (a) Geschäftsführung Der Geschäftsführung der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr an:
Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 von der Gesellschaft gewährten Gesamtbezüge der Geschäftsführer betrugen 530.662,14 €. Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars wird verzichtet, weil dieses im Konzernabschluss des einbeziehenden Mutterunternehmens enthalten ist. (b) Konzernverhältnisse Eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts für den Teilkonzern RWE Innogy Cogen GmbH besteht nach § 291 HGB nicht, da die RWE Innogy Cogen GmbH und ihre Tochterunternehmen in den befreienden Konzernabschluss der RWE AG zum 31. Dezember 2010 einbezogen werden, der geprüft und gem. § 325 HBG in deutscher Sprache offen gelegt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln) eingereicht und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Dortmund, 14. Januar 2011 RWE
Innogy Cogen GmbH
Thomas Seibel Stephan Lohr Entwicklung des Anlagevermögens
*Die Zugänge zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten beinhalten mit 1.000.000,00 €
Vermögensgegenstände, die im Rahmen der
Abspaltung der KEO Übertragen wurden.
Aufstellung des Anteilsbesitzes
* Jahresabschlusswerte 2009
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der RWE Innogy Cogen GmbH, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Nach § 10 Abs. 4 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, die Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über die interne Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss sowie in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Prüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen der Nr. 3 (Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens) und Nr. 4 (Angabe der Befreiung im Anhang des vom Mutterunternehmen aufgestellten und offen gelegten Konzernabschlusses sowie Mitteilung der Befreiung im elektronischen Bundesanzeiger) ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG hat zu keinen Einwendungen geführt.
Essen, den 29. März 2011 PricewaterhouseCoopers
Markus Dittmann, Wirtschaftsprüfer ppa. Frank Augustin, Wirtschaftsprüfer |
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