Rittmann-Kameen GmbHLiquidiert

55758 Hettenrodt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 10743
Eingetragen
19.1.1993
Branche
Herstellung von FantasieschmuckBe- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und NatursteinenHerstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen Stoffen
Gegenstand
Herstellung von Kameen und der Handel mit geschnittenen Steinen und Lagesteinen sowie der Handel mit Rohsteinen und Schmuck.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Karl Rittmann
seit 13.1.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Thomas Rittmann
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Thomas Rittmann
Kremel 76
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rittmann Kameen GmbH

Hettenrodt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 112.940,00 113.738,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 112.939,00 113.737,00
B. Umlaufvermögen 254.103,10 241.282,01
I. Vorräte 210.667,06 231.020,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.608,13 7.758,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.827,91 2.502,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 246,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 367.043,10 355.266,73

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 95.666,98 69.195,56
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 204.940,61 198.649,01
III. Bilanzverlust 134.838,22 155.018,04
B. Rückstellungen 1.370,00 3.050,00
C. Verbindlichkeiten 269.535,12 282.594,17
D. Rechnungsabgrenzungsposten 471,00 427,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 367.043,10 355.266,73

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis 283 HGB) nach den Angaben der Geschäftsführung aufgestellt.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden für 2008 und 2009 gem. den gesetzlichen Vorschriften in einen Sammelposten (Pool) eingestellt und auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben. Für 2010 erfolgte wieder die Vollabschreibung im Jahr des Zugangs.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Pauschal- bzw. Einzelwertberichtigungen waren keine zu bilden.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und den Steuerbilanzansätzen bestehen keine Unterschiede, sodass sich auch keine latenten Steuern ergaben.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.608,13 € 2.366,64 € 3.381,86 € 2.973,94 €

Rechnungsabgrenzungsposten

Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten war nicht zu bilden EUR).

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten und Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten
davon gg. Gesellschafter
269.535,12 €
192.880,35 €
76.654,77 € 282.594,17 €
206.744,70 €
75.849,47 €
Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB haben am Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Thomas Rittmann, Werkzeugmacher.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hettenrodt, den 30. Dezember 2011

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.12.2011.

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