Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
BREPARK GmbH
Ansgaritorstraße 16, 28195 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katja Krause seit 27.12.2022 | Geschäftsführer |
Matthias Rickers seit 13.1.2016 | Prokura |
Andreas Kartscher seit 13.1.2016 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtgemeinde Bremen | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BREPARK GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Wirtschaftsbericht Im Bereich der Bremer Innenstadt einschließlich der Bahnhofsvorstadt stehen zurzeit 13 öffentliche Parkhäuser mit rd. 7.000 Einstellplätzen zur Verfügung. Davon bewirtschaftet die BREPARK GmbH (kurz BREPARK) 5 Parkhäuser im zentralen Innenstadtbereich und 3 Parkhäuser in City-Randlage mit insgesamt 4.323 Einstellplätzen. Die Anzahl der Kurzparkvorgänge in den 8 öffentlichen Parkhäusern der Gesellschaft in der Bremer Innenstadt bewegte sich im Jahr 2023 mit +8, 16 % über dem Vorjahresniveau. In Bremen-Vegesack, wo die Gesellschaft 2 weitere Parkhäuser betreibt, ist eine Vermehrung in Höhe von +4,71 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Die Stellplätze auf der Bürgerweide und auf dem Gelände der Universität werden für Dritte bewirtschaftet. Auf der Bürgerweide lagen die Einstellzahlen um +31,96 % über dem Vorjahresniveau. Die Einstellzahlen auf dem Universitätsgelände stiegen um +35,23 % gegenüber dem Vorjahr. In der Überseestadt betreibt die Gesellschaft 2 Parkplätze. Insgesamt erhöhte sich die Anzahl der Einstellungen durch Kurzparkende auf den beiden Parkplätzen in der Überseestadt um +33,41 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt lag somit die Erhöhung der Einstellungen 2023 bei +12,39 % gegenüber dem Vorjahr. In 2023 entwickelten sich die Einstellzahlen der Parkhäuser und Parkplätze an den einzelnen Standorten wie folgt:
Die Einstellzahlen des Vorjahres wurden im laufenden Geschäftsjahr mit +12,39 % überschritten. Umsätze aus der Vermietung der Stellplätze für Kurzparker konnten in Höhe von rd. EUR 10,0 Mio. (i. Vj. EUR 8,2 Mio.) erzielt werden. Bei den Dauerparkern erhöhte sich der Umsatz auf € 2,94 Mio. (i. Vj. EUR 2,74 Mio.). Für die Stadtgemeinde Bremen betreibt die Gesellschaft die Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum. Insgesamt stehen rd. 5.000 gebührenpflichtige Straßenrandstellplätze zur Verfügung, die mittels Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. In 2002 wurden Forderungen gegen die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) (kurz FHB), die im Wesentlichen auf vorfinanzierten Investitionszuschüssen beruhen, nicht fristgerecht ausgeglichen. Es wurde zu diesem Zeitpunkt damit gerechnet, dass voraussichtlich erst in den Jahren 2030 bis 2034 ausreichende Finanzmittel in der Haushaltsrücklage für Ablösungsbeträge zur Verfügung stehen. Im Geschäftsjahr wurden diese Forderungen vollständig getilgt (TEUR 93). Am 20. Oktober 2008 wurde rückwirkend für das Geschäftsjahr 2007 der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geändert. Danach werden seitdem 10 % des an die Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BVBG) abgeführten Gewinns der Kapitalrücklage der BREPARK zugeführt. Zusätzlich erhält die BREPARK seit 2008 jährlich einen Betrag von TEUR 430 des an die BVBG abgeführten Gewinns zurück, der gemäß gesonderter Vereinbarung vom 20. Oktober 2008 gegen die fälligen Forderungen gegen die FHB verrechnet wird. Ursprünglich sollten diese Forderungen gegen die FHB in Höhe der von der BREPARK aufgewendeten Tilgungen des korrespondierenden Bankdarlehens (TEUR 523 p. a.) ausschließlich aus der vom SBMS verwalteten Rücklage für Ablösungsbeträge nach § 49 der Bremischen Landesbauordnung bedient werden. Sobald die Forderungen im Jahr 2023 abschließend getilgt sind, werden die TEUR 430 der Kapitalrücklage der BREPARK zugeführt. Im Berichtsjahr wurden noch TEUR 93 gegen die fälligen Forderungen gegenüber der FHB verrechnet, TEUR 337 der TEUR 430 wurden der Kapitalrücklage zugeführt. 2. Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Software und in das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 1.396 (i. Vj. TEUR 1.816) getätigt. 3. Ertragslage In 2023 konnte die Gesellschaft wie im Vorjahr ein positives Ergebnis in Höhe von TEUR 2.945 erwirtschaften. Der im Wirtschaftsplan für 2023 prognostizierte Gewinn in Höhe von TEUR 850 konnte im Berichtsjahr deutlich übertroffen werden und wurde um TEUR 2.095 überschritten. Wesentliche Gründe waren die deutlich höher als geplant ausgefallenen Erlöse aus Kurzparkvorgängen (EUR +1,9 Mio.) und höhere Bestandsveränderung (EUR +0,8 Mio.). Darüber hinaus sind die Materialaufwendungen aufgrund der verspätet gestarteten Planung und Errichtung von Fahrradsammelanlagen (EUR -2.6 Mio.), sowie Kostenersparnissen in Projekten zur Löschwassertrennung EUR -0,5 Mio.) und weiteren Einsparungen geringer als geplant ausgefallen (EUR -3,2 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen aufgrund des Verlustes aus dem Abgang des Projektes Mobilitätshaus höher ausgefallen (EUR +1,3 Mio.). Außerdem sind die Abschreibungen insbesondere im Zusammenhang mit der außerplanmäßigen Abschreibung um EUR 0,3 Mio. angestiegen. Seit dem 18. Dezember 1998 ist die BVBG mit 97 % des Stammkapitals Mehrheitsgesellschafterin der BREPARK. Gleichzeitig wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der BVBG mit Wirkung vom 1. Januar 1999 abgeschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 20. Oktober 2008 neu gefasst (siehe Ziffer 1). 4. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.533 oder 4,1 % gesunken. Auf der Aktivseite ist insbesondere die Verminderung des Anlagevermögens im Wesentlichen durch den Abgang der Anlagen im Bau um TEUR 1.706 und die Verringerung der Forderungen gegen Gesellschafter um TEUR 1.963 zu nennen. Im Gegenzug hat sich das Bankguthaben um TEUR 1.293 erhöht. Auf der Passivseite konnten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um TEUR 663 und die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten um TEUR 223 planmäßig gesenkt werden, während das Eigenkapital um TEUR 640 gestiegen ist. Darüber hinaus sind die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter um TEUR 402 und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt um TEUR 992 gesunken. 5. Sozialbericht Zum 31. Dezember 2023 beträgt die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten ohne Auszubildende 52 (i. Vj. 51). Aufgrund des Manteltarifvertrages beträgt die Jahresarbeitszeit für einen vollbeschäftigten Mitarbeiter 2.035 Stunden. Die Zahl der Überstunden konnte wie im Vorjahr auch in 2023 auf niedrigem Niveau gehalten werden. Mehrarbeitsstunden per 31. Dezember werden bis zum Ende des 1. Quartals des Folgejahres durch Freizeit ausgeglichen. Im Rahmen der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen wurde vereinbart, die Monatslöhne ab dem 01. Januar 2024 um 3,2 % zu erhöhen. Im Mitarbeiterkreis konnten im Berichtsjahr ein 40-jähriges,ein 25-jähriges, ein 15-jähriges sowie ein 10-jähriges Arbeitsjubiläum gefeiert werden. Die Geschäftsführung dankt dem Betriebsrat für die faire, unbürokratische und konstruktive Zusammenarbeit und allen Mitarbeitenden für ihren Einsatz bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben. 6. Ausblick sowie Chancen und Risiken Die für 2024 geplanten Einstellzahlen und Erlöse der Kurzparkenden bewegen im Bereich der Parkhäuser oberhalb der Istwerte des Jahres 2023 (TEUR +1.805). Die Erlöse aus Dauerparkvorgängen werden TEUR +465 höher als in der Vorjahresplanung erwartet. Die Mieterlöse sind auf Basis der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen geplant. Die Mieterlöse aus Gewerbeobjekten werden im Jahr 2024 um TEUR -94 niedriger erwartet als in der Vorjahresplanung. Die Umsätze aus der Geschäftsbesorgung mit der FHB werden um TEUR +611 höher erwartet als in der Vorjahresplanung, sie erreichen ein Volumen von TEUR 4.919. Die Steigerung des Umsatzes wird dabei maßgeblich durch Neubauprojekte im Bereich Fahrrad erzeugt, welche für die FHB erfolgen und/oder von der FHB finanziert werden. Für 2024 wird ein positives Ergebnis in Höhe von EUR 3,75 Mio. erwartet. Voraussetzung für diese Entwicklung ist allerdings das Ausbleiben weiterer wirtschaftlicher Schocks (z.B. Kriege/Lockdowns) und damit die Stabilisierung der Einstellungen auf dem Planniveau. Zur systematischen Erfassung und zur frühzeitigen Erkennung von Unternehmensrisiken, die die Entwicklung und den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, hat die Gesellschaft ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Aktuell sind keine die Entwicklung oder den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken feststellbar. Die von der BREPARK verwendeten Finanzinstrumente umfassen im Wesentlichen Darlehen und flüssige Mittel. Diese Finanzinstrumente dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit und Investitionen. Die Gesellschaft verfügt über verschiedene weitere Finanzinstrumente wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt. Grundsätzlich bestehen für die BREPARK Zinsänderungs-, Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Fremdwährungsrisiken ist die BREPARK nicht ausgesetzt. Das Zinsänderungsrisiko aus den langfristigen Bankdarlehen wird durch fristenkongruente Zinsfestschreibungen kompensiert. Zinsderivate werden nicht eingesetzt. Für Ausfallrisiken von Forderungen werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Zusammengefasst sind die Risiken aus Finanzinstrumenten für die BREPARK als gering einzustufen. Die Gesellschaft hat Maßnahmen zur Korruptionsprävention ergriffen, die laufend weiterentwickelt und konkretisiert werden. Im Mai 2019 eröffnete das neue BREPARKhaus City Gate Bremen am Bahnhofsvorplatz. Auf den beiden Tiefgeschossebenen (2. UG, 3. UG) mit einer Gesamtfläche von ca. 8.900 m 2 sind insgesamt 279 Stellplätze entstanden. Die BREPARK ist Pächterin der Tiefgarage unterhalb des Mehrzweckgebäudes. Die Nutzung des neuen Parkhauses steigt seit Eröffnung kontinuierlich, eine weitere Verbesserung ist hier zu erwarten. Im Mai 2019 haben die BREPARK, die Stadtgemeinde Bremen und eine Gesellschaft der Gustav Zech Stiftung einen Kaufvertrag über die Veräußerung des Grundstücks Parkhaus Mitte unterzeichnet. Es wurde vertraglich vereinbart, dass der Eigentumswechsel des Grundstückes von der BREPARK auf den Käufer erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplans erfolgen soll. Im Rahmen der Umgestaltung soll das Parkhaus zu einem späteren Zeitpunkt abgerissen werden. Da der Vertrag in seiner vorliegenden Gestalt von der Gustav Zech Stiftung nicht umgesetzt wurde und auch zukünftig nicht zu erwarten war, dass eine Umsetzung vertragsgemäß erfolgen kann, traten die BREPARK und die FHB mangels der erforderlichen Einbeziehung des Eigentümers des Galeria Kaufhof Grundstücks vom Vertrag zurück. Daher hat am 22. November 2022 der Bremer Senat die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und den Senator für Finanzen gebeten, zusammen mit der BREPARK GmbH eine Veräußerung des Parkhaus-Grundstücks an die BREBAU GmbH vorzubereiten. Die beiden städtischen Gesellschaften haben daraufhin am 02. Februar 2023 einen Letter of Intent geschlossen, der die wesentlichen Rahmenbedingungen für die weiteren Verhandlungen definiert. Der Vertragsabschluss war für September 2023 geplant und ist noch nicht zustande gekommen. Die Kaufvertragsverhandlungen wurden vertagt, da das Gutachten über den Verkehrswert noch nicht final vorliegt. Mit Kaufvertrag vom 20. Dezember 2012 erwarb die BREPARK von der WFB einen Teil des an der Konsul-Smidt-Straße gelegenen Grundstücks mit der Flurbezeichnung VR 45 Nr. 3/48. Die BREPARK verpflichtete sich in diesem Kaufvertrag auf dem Grundstück zunächst einen Parkplatz und später ein Parkhaus zu errichten. Der Kaufvertrag räumt der WFB ein Wiederkaufsrecht ein, wenn das Grundstück nicht oder nicht vollständig im Sinne des Vertrages bebaut würde. Die BREPARK errichtete nach Kauf des Grundstücks zunächst einen Parkplatz (PP Überseestadt) auf dem Grundstück und betreibt diesen seitdem. Im Jahr 2014 erstellte BREPARK eine erste Studie inklusive Wirtschaftlichkeitsrechnung zu einem möglichen Neubau eines Mobilitätshauses in der Überseestadt. Im Jahre 2017 wurde dem Aufsichtsrat das Projekt im Detail vorgestellt. Auf Basis der damaligen Grundannahmen (u.a. kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Stellplätzen in der Überseestadt) wurde die Projektentwicklung vorangetrieben. Die Annahmen aus dem Jahre 2014/2017 haben sich in wichtigen Bereichen des Projektes nicht erfüllt oder haben sich zu Ungunsten der Wirtschaftlichkeit im Zeitablauf stark verschlechtert. Neben den deutlichen allgemeinen Kostensteigerungen im Bauwesen mussten die Anforderung gen an das zu planende Gebäude mehrfach angepasst werden. In der Aufsichtsratssitzung am 9. Juni 2022 wurde entschieden das Projekt bis zur Aufsichtsratssitzung im Juni 2023 auszusetzen, da nach erneuter Kostenprognose Mehrkosten aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen (unterbrochene Lieferketten sowie verknappte Rohstoffe und Produktionsgüter) von etwa EUR 8,18 Mio. entstehen. In 2023 wurde ein fachkundiges Planungsbüro mit einer Bedarfs- und Dimensionsanalyse beauftragt die Wirtschaftlichkeit der vorliegenden Planung zu überprüfen. In der Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember 2023 wurden die Ergebnisse der Bedarfsanalyse präsentiert. Das beauftragte Planungsbüro kam zu dem Ergebnis, dass angesichts der geringeren Nachfrage und eines ermittelten Bedarfs von 146 Stellplätzen, die Realisierung des Projektes nach verkehrlichen Gesichtspunkten nicht zu empfehlen sei. In der Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember 2023 wurde beschlossen das Projekt nicht fortzusetzen. Dass es nicht zum Bau eines Parkhauses kommen wird, wurde sodann der WFB schriftlich mitgeteilt. Die WFB teilte der BREPARK daraufhin mit, dass diese den Rückkauf beabsichtigt. Der Rückkauf wird voraussichtlich 2024 vollzogen und die Fläche sofort an die BREPARK zurück vermietet. Die Miete kann so lange fortgesetzt werden, bis die WFB einen neuen Käufer für das Grundstück gefunden hat. Am 7. März 2024 wurde der Fernbusterminal Bremen eröffnet, der von der BREPARK für die FHB bewirtschaftet wird. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 20 Jahre. Die BREPARK hat einen Aufwandsersatzanspruch gegenüber der FHB. Die finanzielle Vorteilhaftigkeit des Projektes ist für die BREPARK unabhängig vom Erfolg des Fernbusterminals Bremen gegeben. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft ist insbesondere von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, den städtebaulichen Entwicklungen und diesbezüglichen politischen Entscheidungen, der Besucher-Attraktivität der Bremer Innenstadt und den Unterhaltskosten für den privaten Autoverkehr abhängig.
Bremen, 29. Februar 2024 gez. Katja Krause, Geschäftsführerin BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die BREPARK GmbH, Bremen, ist beim Amtsgericht Bremen unter HRB 3168 eingetragen. Der Jahresabschluss der BREPARK GmbH, Bremen, zum 31. Dezember 2023 ist gemäß den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare zeitanteilige Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um Zuschüsse und planmäßige Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauern. Erforderlichenfalls werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Nach dem 31. Dezember 2017 angeschaffte geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden mit der Anschaffung unter den Aufwendungen ausgewiesen. Abweichend davon werden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 und bis EUR 1.000,00 aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel der Anschaffungskosten abgeschrieben wird. Am Ende des Zeitraums wird fiktiv ein Abgang dieser Vermögensgegenstände unterstellt. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um anteilige Verlustanteile und unter Berücksichtigung von Abschreibungen, auf den niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten (Anschaffungskosten), gegebenenfalls vermindert um angemessene Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine pauschale Wertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bilanziert. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits gezahlte zukünftige Geschäftsjahre betreffende Aufwendungen aktiviert. Der Posten wird in der Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage des notwendigen Erfüllungsbetrages. Der nach BilMoG in der Handelsbilanz gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit einem Rechnungszins in Höhe von 1,74 % (Grundlage vergangene sieben Jahre) anzusetzende notwendige Erfüllungsbetrag beträgt zum 31.12.2023 TEUR 1.453. Der gemäß BilMoG in der Handelsbilanz in Höhe von 1,82 % anzusetzende notwendige Erfüllungsbetrag (Grundlage vergangene zehn Jahre) beträgt zum 31.12.2023 hingegen TEUR 1.441. Der Differenzbetrag beläuft sich demnach auf TEUR 12. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nachfolgenden Annahmen (siehe Tabelle) durch ein versicherungsmathematisches Gutachten bewertet:
Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Aufzinsung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für künftige Geschäftsjahre darstellen. Der Posten wird aufgelöst, sobald der Ertrag wirtschaftlich entstanden ist. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die Finanzanlagen betreffen die 25,72 %-Beteiligung an der Interessengemeinschaft Katharinenklosterhof GbR, Bremen. Die gesamten Forderungen gegen die FHB (Gesellschafter) haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet insbesondere die Mietvorauszahlung an die Deutsche Bahn AG für das Grundstück Fahrradparkhaus am Südausgang des Hauptbahnhofs. Die Kapitalrücklage stammt mit TEUR 874 aus einer 1989 geleisteten Einlage der Gesellschafterin FHB und mit TEUR 18.058 von der am 18. Dezember 1998 eingetretenen Gesellschafterin, der BVBG. Die von der BVBG geleisteten Einlagen stellen die vertraglich geregelten Rückgewährungen eines Teils des abgeführten Gewinns dar. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch abzurechnende Nutzungs- und Pachtentgelte (TEUR 407; i. Vj. TEUR 480) sowie für Aufwendungen für den Personalbereich (TEUR 83; i. Vj. TEUR 163), für ausstehende Rechnungen (TEUR 334; i. Vj. TEUR 13) und für unterlassene Instandhaltungen (TEUR 65; i. Vj. TEUR 64). Verbindlichkeiten gegenüber der BVBG, die gleichzeitig solche gegenüber Gesellschaftern sind, setzen sich wie folgt zusammen:
Bei den Verbindlichkeiten ergibt sich für die Restlaufzeiten und Sicherheiten folgende Darstellung:
Davon sind EUR 7.983.405,27 (i. Vj. EUR 8.647.091,88) durch Grundpfandrechte gesichert. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Mieterzuschüsse und im Voraus bezahlte Nutzungsentgelte für Durchfahrtsrechte und Baulasteintragungen ausgewiesen. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sämtlich im Inland erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde/neutrale Posten in Höhe von TEUR 504 (i. Vj. TEUR 343) ausgewiesen, die unter anderem aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 333 (i. Vj. TEUR 107) und Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 35 (i.Vj. TEUR 27) sowie Erträgen aus Betriebskostenabrechnungen für die Vorjahre in Höhe von TEUR 119 (i.Vj.139) bestehen. In 2023 sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 199 zu verzeichnen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde/neutrale Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.705 (i. Vj. TEUR 232). Es handelt sich hier im Wesentlichen um den Verlust aus einem Anlagenabgang (TEUR 1.225) sowie um die Zuführung zur Rückstellung für ausstehende Honorarrechnungen im Zusammenhang mit dem Projekt "Mobilitätshaus" (TEUR 279). 5. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für langfristige Miet- und Pachtverträge sind im Geschäftsjahr 2024 rd. EUR 1,4 Mio. und über eine weitere Laufzeit von 10 Jahren (2025 bis 2034) rd. EUR 4,6 Mio. zu zahlen. Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten beträgt 52 (i. Vj. 51). Davon entfallen auf:
Außerdem wurden drei (i. Vj. drei) Auszubildende beschäftigt. Angaben nach § 285 Nr. 11 und 11a) HGB Die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB stellen sich wie folgt dar:
Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis betreffen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022. BREPARK ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin bei der Interessengemeinschaft KATHARINENKLOSTERHOF GbR, Bremen, der Interessengemeinschaft "Lloyd Passage" (GbR), Bremen. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2023 gemäß § 285 Nr. 17 HGB beträgt TEUR 21,5 (davon für Vorjahre: TEUR 3,5), die auf Abschlussprüfungsleistungen entfallen. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch Frau Katja Krause, Osterholz-Scharmbeck, Dipl.-Ing. wahrgenommen. Gesamtbezüge der Geschäftsführung, der Hinterbliebenen und des Aufsichtsrats Die Gesamtbezüge der Geschäftsführerin gemäß § 285 Nr. 9a) betragen 164.799,96 € und entfallen ausschließlich auf das laufende Gehalt. Bezüge für ausgeschiedene Geschäftsführer und deren Hinterbliebene sind in Höhe von EUR 120.402,96 angefallen. Die für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen betragen TEUR 877. Die Aufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats (Sitzungsgelder) beliefen sich auf insgesamt EUR 1.073,73. Angaben zum Kapital und zu den Gesellschaftern Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt EUR 26.000. Es wird in Höhe von 97 % von der BVBG und in Höhe von 3 % von der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) gehalten. Am 20. Oktober 2008 wurde rückwirkend für das Geschäftsjahr 2007 der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geändert. Danach werden 10 % des an die BVBG abgeführten Gewinns im Folgejahr der Kapitalrücklage der BREPARK zugeführt. Zusätzlich erhält BREPARK seit 2009 jährlich einen Betrag von TEUR 430 des an die BVBG abgeführten Gewinns zurück, der gemäß gesonderter Vereinbarung gegen die fälligen Forderungen gegen die FHB verrechnet wird. Im Berichtsjahr wurde die Forderung gegen die FHB (EUR 93) vollständig abgelöst, sodass die Differenz in Höhe von TEU 337 ebenfalls der Kapitalrücklage zugeführt wurde. Konzernabschluss Der Jahresabschluss der BREPARK GmbH, Bremen, wird in den Konzernabschluss der BVBG einbezogen. Der Konzernabschluss der BVBG wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. Gewinnverwendung Der Gewinn wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die BVBG abgeführt. Die Minderheitsgesellschafterin erhält eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3 % des Jahresüberschusses vor Gewinnabführung. Public Corporate Governance Kodexder Freien Hansestadt BremenGeschäftsführung und Aufsichtsrat haben am 12. Dezember 2023 die letzte Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung vom 01. Januar 2018 abgegeben. Die Erklärung wird durch Wiedergabe auf der Homepage des Senators für Finanzen www.finanzen.bremen.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. 6. Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Vertreter des Senats der Freien Hansestadt Bremen und der Bürgerschaft:
Vertreter der Handelskammer Bremen:
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten zur pauschalen Abgeltung ihrer Aufwendungen eine Entschädigung in Höhe von EUR 51,13 je teilgenommener Sitzung. 7. Nachtragsbericht Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung hat es auch nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht gegeben.
Bremen, 1. März 2024 gez. Katja Krause, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens
F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben sich Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts nicht ergeben. Nachfolgend geben wir den erteilten (uneingeschränkten) Bestätigungsvermerk wieder: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BREPARK GmbH, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BREPARK GmbH, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BREPARK GmbH, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Bremen, den 15. Mai 2024 FIDES
Treuhand GmbH & Co. KG
Wagener, Wirtschaftsprüfer Hake-Söhle, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat hat sich entsprechend seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben sowie dem "Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen" in regelmäßigen Sitzungen von der Geschäftsführung über die Entwicklung der Gesellschaft unterrichten lassen, insbesondere hinsichtlich der Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragslage. Zustimmungsbedürftige und wichtige Einzelgeschäfte hat die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Gesellschafterversammlung zum Abschlussprüfer gewählten FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Dem Ergebnis dieser Prüfung stimmt der Aufsichtsrat zu. Der Aufsichtsrat hat seinerseits den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung erhebt der Aufsichtsrat dagegen keine Einwendungen; er billigt den Jahresabschluss 2023 und legt ihn der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vor. Der Aufsichtsrat hat die gemeinsame Erklärung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zu den Empfehlungen des "Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen" aufgestellt und bis auf die dort ausgewiesenen Abweichungen eingehalten. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeitenden sowie der Geschäftsführung der BREPARK GmbH für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen.
Bremen, 11. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Staatsrat Dr. Ralph Baumheier, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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