Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Reifen & Autoservice Heidrich GmbH
Stauffenbergstraße 14, 02708 Löbau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rita Heidrich seit 14.5.2012 | Prokura |
Marc-Philipp Heidrich seit 3.1.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reifen & Autoservice Heidrich GmbHLöbauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Reifen-Heidrich-GmbH hat ihren Sitz in Löbau und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Dresden (Reg.Nr. HRB 3249). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Grrößenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG vergleichbar. I. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. II. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Gesellschaft besitzt Kommanditanteile an Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung einer dauerhaften Beziehung dient. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Für die Bewertung der Pensionsrückstellung wurden die Werte eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Allianz Lebensversicherungs AG zugrunde gelegt. Das Gutachten weist folgende Berechnungsgrundlagen aus:
Die Gesellschaft entscheidet sich für die Ausübung des Wahlrechts gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über einen Zeitraum von 15 Jahren. Folglich wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 in jedem Jahr ein Betrag von 4.000,00 den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Am 31.12.2022 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterbewertung 8.000,00. Erfüllungsbetrag zum 31.12.2022: 429.185,00
Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB n.F. folgender saldierter Ausweis in Bilanz und GuV:
Bei Bewertung mit dem 7-Jahresdurchschnitt hätten sich folgende Werte ergeben:
Es ergibt sich folgender Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB:
Der Unterschiedsbetrag ist mit den Gewinn -, bzw. Verlustvorträgen zu verrechnen und in eine gesonderte Gewinnrücklage einzustellen. In Höhe des Unterschiedsbetrages besteht eine Ausschüttungssperre. Der erfolgswirksame Ausweis des Unterschiedsbetrages erfolgte unter der Position: " Zinsen und ähnliche Aufwendungen" zur Saldierung mit dem Zinsaufwand aus der Abzinsung der Pensionsverpflichtung. : Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Sonstige Rückstellungen deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, wurden gem. § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzins der letzten sieben Jahre abgezinst. B. Ergänzende AngabenDie Verbindlichkeiten gliedern sich gem. § 285 Nr. 1a HGB n.F. wie folgt:
Die Verbindlichkeiten sind gem. § 285 Nr. 1b HGB n.F. wie folgt besichert:
Verbindlichkeiten gem. § 42 Abs. 3 GmbHG: Die Gesellschafter haben auf bis zum Geschäftsjahr 2008 gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt 381.506,09 gegen Besserungsschein verzichtet: Die Gesellschafter haben im Geschäftsjahr 2015 auf gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt 38.636,29 gegen Besserungsschein verzichtet. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.
Im lfd. Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 9 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.12.2024. |
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