HH
Race-Tech Aluproducts GmbH
Rottenburg
am Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.637,00 |
25.251,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.625,00 |
10.125,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.012,00 |
15.126,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
275.417,02 |
300.442,72 |
| I.
Vorräte |
233.116,93 |
239.977,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.050,95 |
51.357,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.249,14 |
9.107,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.976,28 |
510,09 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
953.091,01 |
702.340,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.265.121,31 |
1.028.544,35 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
727.340,54 |
561.723,91 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
250.750,47 |
165.616,63 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
953.091,01 |
702.340,54 |
| B.
Rückstellungen |
14.752,52 |
15.714,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.250.368,79 |
1.012.829,75 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
527.049,76 |
511.684,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.265.121,31 |
1.028.544,35 |
Anhang
HH Race-Tech Aluproducts GmbH, Rottenburg am
Neckar
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Sitz der HH Race-Tech Aluproducts GmbH ist in
Rottenburg am Neckar. Die Gesellschaft ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer
HRB 749 368 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und
Gliederungsvorschriften erstellt.
Die Bilanz wird gemäß den
Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB
aufgestellt. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wird
die Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern erweitert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß
den Gliederungsvorschriften des § 275 HGB aufgestellt.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für den Anhang für kleine Kapitalgesellschaften
werden in Anspruch genommen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Die Geschäftsführung geht von der weiteren
finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafter
und damit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von der
Fortführung des Unternehmens aus.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte lineare Abschreibungen über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren,
bewertet.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich
planmäßiger, nutzungsbedingter Abschreibungen.
Dabei kommt grundsätzlich die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt
zwischen zwei und 14 Jahren. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis Euro 800,00 werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben. Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr als Abgang
behandelt.
Für den Bestand an Werkzeugen ist im
Berichtsjahr ein Festwert in Höhe von TEuro 2,0
(Vorjahr TEuro 3,6) gebildet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips. Die Herstellungskosten der unfertigen
Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko werden durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die
Netto-Forderung Rechnung getragen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils
in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Latente Steuern werden für zeitliche
Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und
steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Eine sich insgesamt
ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als
passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer
Steuerentlastung würde vom entsprechenden
Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im
Geschäftsjahr ergaben sich keine aktiven bzw. passiven
latenten Steuern.
III. Angaben zur Bilanz
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von TEuro 23,6 (Vorjahr: TEuro 0,7) und aus
Steuern in Höhe von TEuro 14,4 (Vorjahr: TEuro 12,9)
enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr in Höhe von TEuro 1,9 (Vorjahr: TEuro 4,5)
enthalten.
IV. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von
TEuro 42,6 über einen Zeitraum von 5 Jahren, davon
fällig innerhalb eines Jahres TEuro 13,1. Weiter
bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem
Mietvertrag in Höhe von TEuro 75,8, davon fällig
innerhalb eines Jahres TEuro 37,9. Der Mietvertrag ist auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann mit einer Frist von
zwölf Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres
gekündigt werden.
2. Personal
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 10
Arbeitnehmer beschäftigt.
Rottenburg a.N., den 03. August 2021
gez. Cornelia Herwerth-Hofmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2022
festgestellt.
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