Peifer GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Peifer seit 1.12.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Peifer GmbHMerzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
3. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Peifer GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten sowie das gezeichnete Kapital sind zu Nennwerten bilanziert. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen vor Saldierung mit dem Deckungsvermögen € 117.011,00. Der gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnete Deckungsanspruch gegen eine Versicherung wurde mit seinem geschäftsplanmäßigem Deckungskapital angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Angabe zu Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt € 102,26 (Vorjahr: € 102,26). 2. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
3. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
4. Unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß Artikel 28 Abs. 1 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Der Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen beträgt € 17.443,00. 5. Angabe zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 69.335,81 (Vorjahr: € 49.046,00). IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den allein vertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Rolf Peifer, Kaufmann, geführt. 2. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Merzig, 15.12.2014 Rolf Peifer, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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