Hund-Berens Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sören Lühr seit 15.8.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Paderborn | 61.68% |
Paderborner Kommunalbetriebe GmbHEigenbeteiligung | 32.82% |
Kreis Paderborn | 5.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnungsgesellschaft Paderborn mbHPaderbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023der Wohnungsgesellschaft Paderborn mbHAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Wohnungsgesellschaft Paderborn GmbHAllgemeine Angaben Die Wohnungsgesellschaft Paderborn GmbH hat ihren Sitz in Paderborn. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13728 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach § 267a Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Sie erstellt den Jahresabschluss jedoch nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde beachtet. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Sie wurde um die Posten Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen, Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter ergänzt. Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, werden die Angaben überwiegend in den Anhang übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um die planmäßigen Abschreibungen linear vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten werden direkt zurechenbare Einzelkosten und anteilige Gemeinkosten einbezogen. Anlagenzugänge werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Guthaben bei Kreditinstituten wird mit dem Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird für Ausgaben bis zum Bilanzstichtag gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ausweis erfolgt mit dem Nennwert. Das Gesellschaftskapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen werden entsprechend der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Abzinsungen waren nicht erforderlich Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Angaben zur Bilanz Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der Abschreibungen sind dem in diesem Anhang als Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben -wie im Vorjahr jeweils eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 3.500.000,00 Euro) Forderungen gegen verbundenen Unternehmen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen in Höhe von 28.564,64 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Wesentliche Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag aufgrund von Investitionen in Höhe von 78.296,3 TEuro, davon 27.353,8 TEuro kleiner ein Jahr. Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt waren im abgelaufenen Geschäftsjahr 3 Mitarbeiter beschäftigt. Name der Geschäftsführung Geschäftsführer ist Herr Sören Lühr, Paderborn, Betriebsleiter Gebäudemanagement der Stadt Paderborn. Gesamtbezug der Geschäftsführung Der Geschäftsführer hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Bezüge über 6,5 T€ von der Gesellschaft erhalten. Zusammensetzung und Bezüge des Aufsichtsrates
Konzernabschluss Mutterunternehmen im Sinne des § 290 Abs.1 HGB ist die Paderborner Kommunalbetriebe GmbH, Paderborn. Die Wohnungsgesellschaft Paderborn GmbH ist in den Konzernabschluss der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Abschlussprüferhonorar Die Angaben erfolgen gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ereignisse von besonderer Bedeutung, die sich in besonderer Weise auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausgewirkt haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten. Vorschlag zur ErgebnisverwendungEs wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 542.362,38 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Paderborn, 12. September 2024 Sören Lühr, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023der Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Wohnungsgesellschaft Paderborn mbHI. Grundlage und Geschäftsmodell des Unternehmens Die Gesellschaft wurde am 07.12.2018 gegründet und am 19.12.2018 in das Handelsregister unter HR B 13728 beim Amtsgericht Paderborn eingetragen. Zweck der Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH (WGP) ist eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung in der Stadt Paderborn. Die Gesellschaft soll dabei den Schwerpunkt auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau legen; wobei der Bestand an geförderten Wohnungen (nach der Anlaufphase) zu keiner Zeit unter 40 % liegen soll. Die Gesellschaft errichtet, erwirbt, bewirtschaftet und verwaltet Wohngebäude in allen Formen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Stadt Paderborn. Sie kann Liegenschaften erwerben, entwickeln, belasten und veräußern, sofern dies dem Gesellschaftszweck dient. Ebenso kann die Gesellschaft im Stadtgebiet Paderborn gelegene Konversionsliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR (BlmA) erwerben und entwickeln. Im Rahmen der Erfüllung ihres Gesellschaftszweckes ist die Gesellschaft einer sozialen, ökologischen, ökonomischen und damit gesamtstädtischen Nachhaltigkeitsaspekten unterliegenden Aufgabenerfüllung verpflichtet. Darüber hinaus unterliegt die WGP den allgemeinen Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW. Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten soll angemessen sein, das heißt eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung notwendiger Rücklagen ermöglichen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Entwicklung war auch im Jahr 2023 noch teilweise von den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine insbesondere durch die dadurch ausgelöste Energiekrise für die deutsche Wirtschaft und die Bevölkerung spürbar. Die Verbraucherpreise stiegen gegenüber dem Jahr 2022 erneut deutlich an, durchschnittlich um 5,9 %. Gleichzeitig sank das (preisbereinigte) Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,2 %. Die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft legte im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 9,2% zu und beträgt somit im Kalenderjahr 2023 rd. 10% der gesamten Bruttowertschöpfung in Deutschland. Sie gilt damit weiterhin als Stabilitätsanker. Nachdem die Bauwirtschaft verhältnismäßig gut durch die Corona-Krise gekommen war, ging im Kalenderjahr 2023 die Bruttowertschöpfung im Jahresmittel erneut um 2,1% gegenüber dem Vorjahr zurück. Die Bauwirtschaft leidet im Vergleich zum Vorjahr weiterhin an deutlichen Preissteigerungen für Baumaterialien (Frischbeton rd. 25%, Dämm- und Leichtbauplatten rd. 12%). Lediglich die Kosten für Materialien aus Holz und Metall gingen im Jahr 2023 zurück (jeweils rd. 30%). Zunehmend macht sich der Fachkräftemangel im Baugewebe bemerkbar. Des Weiteren setzte sich der Trend zu steigenden Zinsen im Jahr 2023 weiter fort und sorgte somit zu verschlechterte Finanzierungsbedingungen, die einen zusätzlichen Rückgang der Nachfrage nach Bauleistungen zur Folge hatte. Die Bauinvestitionen im Wohnungsbau gingen - preisbereinigt - im Vergleich zum Vorjahr 2,9% zurück. Korrespondierend dazu brach die Anzahl der Wohnungsbaugenehmigungen um 29,7% deutlich ein. Für den geförderten Wohnungsbau bedeuten die stark gestiegenen Baukosten, die deutliche Erhöhung des Zinsniveaus und die unveränderten bzw. teilweise sogar verschlechternden Förderkonditionen eine große Herausforderung und Finanzierungsproblematik. Auf der einen Seite steigen die Kosten überproportional und auf der anderen Seite ist die Einnahmesituation aufgrund der gedeckelten Mieten begrenzt. Außerdem werden immer wieder neue Gesetze in kürzeren Zeitabständen eingeführt bzw. geändert, die zum Teil zu höheren Anforderungen und somit auch zu steigenden Kosten führen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Nachfrage nach den öffentlichen Förderprogrammen deutlich steigt, da die Investoren/Projektierer zunehmend Vermarktungsschwierigkeiten haben und der geförderte Wohnungsbau sodann als vorteilhafter angesehen wird. Insgesamt bleibt der Bedarf für den geförderten Wohnungsbau für Paderborn weiterhin hoch. In den kommenden Jahren laufen in Paderborn viele Wohnungen aus der Mietpreis- und/oder Belegungsbindung. Würde man eine Kompensation anstreben, müssten bis 2035 jedes Jahr 214 Wohneinheiten gebaut werden, um den aktuellen Wohnungsbestand der geförderten Wohnungen zu sichern. Im Kalenderjahr 2023 wurden insgesamt 326 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau bewilligt, davon 276 Wohneinheiten durch die Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH. Die Landesregierung NRW schätzt, dass 30% - 40% aller Haushalte einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. 2. Geschäftsverlauf Auf der ehemaligen Kasernenfläche im Westen der Stadt Paderborn entsteht gegenwärtig das neue Quartier Alanbrooke. Auf dem Areal sollen rund 800 Wohnungen und diverse Gewerbeeinheiten realisiert werden. Für das Quartier wurde ein Rahmenplan aufgestellt und ein Quartiershandbuch im Rat verabschiedet und damit die städtebauliche und freiraumplanerische Quartiersentwicklung determiniert. Zielvorstellung ist, ein städtebaulich anspruchsvolles, sozial durchmischtes Quartier mit gelebten Nachbarschaften entstehen zu lassen. Rund 30% des Quartiers sind für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Die Gesellschaft wird in diesem Quartier auf sechs Baufeldern insgesamt 14 Gebäude mit 317 Wohnungen errichten, davon sind 276 dem geförderten Wohnungsbau zuzuordnen. Die WGP wird als einziger Investor in dem Quartier sozialen Wohnungsbau betreiben. Das Geschäftsjahr 2023 war von dem Baustart und der Ausführung der ersten Gewerke sowie der weiteren Konkretisierung der Planung auf allen sechs Baufeldern geprägt. So wurde auf allen Baufeldern mit den Tiefbauarbeiten und teilweise mit den Hochbauarbeiten begonnen. Personal Die fachliche Projektleitung ist mit einer Architektenstelle besetzt. Der weitere Projektverlauf wird die notwendigen Personalressourcen bestimmen und im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Investitionen Die Investitionen (8.763 TEuro) betreffen insbesondere die Baukosten auf allen sechs Baufeldern sowie die laufenden Planungskosten des Generalplaners. 3. Lage der Gesellschaft a. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beträgt 25.013 TEuro. Den größten Anteil an der Bilanzsumme hat auf der Aktivseite das Sachanlagevermögen mit 14.644 TEuro, davon entfallen 3.243 TEuro auf die Grundstücke sowie 11.401 TEuro auf die Anlagen im Bau. Das Umlaufvermögen (10.369 TEuro) betrifft neben den Flüssigen Mitteln mit 7.416 TEuro eine Forderung gegen die Stadt Paderborn aus der Weiterleitung eines Investitionszuschusses. Dieser Zuschuss von der BlmA in Höhe von 6.000 TEuro wird auf der Passivseite unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bilanziert. Aufgrund der geleisteten Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von 10.500 TEuro und unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2023 beläuft sich das Eigenkapital zum Bilanzstichtag auf 17.728 TEuro. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind aufgrund des Beginns der Bauarbeiten auf 1.231 T€ angestiegen, Vorjahr 30 T€. b. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 weist die WGP einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 542 TEuro aus. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die insbesondere Gebühren für Förderdarlehen und Rechts- und Beratungskosten enthalten. Der überwiegende Anteil der Personalaufwendungen und der Bereitstellungszinsen für nicht abgerufene Darlehen wurde als aktivierte Eigenleistungen erfasst. Erst Mietumsätze wird die WGP voraussichtlich im Geschäftsjahr 2025 generieren. 4. Gesamtaussage Die Anforderungen an den Wohnungsbau, insbesondere an den geförderten Wohnungsbau für kommunale Unternehmen sind anspruchsvoll und werden sich in der entsprechenden Qualität widerspiegeln. Mit diesen Qualitäten, die das gesamte Areal und die Wohnungen betreffen, ist eine zukünftige Sicherung der Mieteinnahmen verbunden. So werden mit der Fertigstellung der Wohnungen die ersten Erlöse generiert. Die gesetzlichen Änderungen zum Klimaschutz, z. B. das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), die neue Heizkostenverordnung, die laufenden Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes, haben einen direkten Einfluss auf die Planungen, Baukosten und Finanzierung. Die WGP ist effizient aufgestellt und verfügt über die notwendigen Voraussetzungen zur Errichtung der Gebäude und der anschließenden Vermietungstätigkeit sowie den erforderlichen Rückhalt der Gesellschafterin. III. Risikomanagement und -prozess Die Gesellschaft verfügt über ein Risikomanagement, damit Risiken frühzeitig und gebündelt identifiziert sowie bewertet werden. Entsprechend der möglichen Schadenshöhe werden die Risiken in Klassen eingeordnet und mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe versehen. Die Klassen reichen von "gering" über "mittel" bis hin zu "groß". Die Risikolage der Gesellschaft ist somit transparent und bedarfsgerecht dargestellt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. IV. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die Geschäftsführung mit einem zügigen Voranschreiten der Bauarbeiten auf allen sechs Baufeldern. Entsprechend werden das Anlagevermögen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten deutlich ansteigen. Aufgrund dieser Bilanzsummenverlängerung wird die Eigenkapitalquote von 70,9% (31.12.2023) spürbar reduzieren. Umsätze aus der Vermietung wird die WGP voraussichtlich erst im Jahr 2025 generieren. Der Wirtschaftsplan weist für das Jahr 2024 einen Jahresfehlbetrag von 759 TEuro aus. V. Chancen und Risiken Die Realisierung aller 14 Gebäude auf den sechs Baufeldern des Alanbrooke Quartiers und damit der wirtschaftliche Erfolg der Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH ist neben den Ausschreibungsergebnissen der noch ausstehenden Bauleistungen insbesondere zunehmend auch von dem Nachtragsaufkommen während der Bauphase abhängig. Die Entwicklung der Baupreise wird sich im Geschäftsjahr 2024 und folgenden vermutlich nur wenig entspannen. Aufgrund der anhaltenden hohen Energiekosten und der inflationsbedingten höheren Tarifabschlüsse wird der Lohnkostenanteil bei den zu beauftragenden Bauleistungen in den kommenden Jahren steigen. Gleichzeitig werden die Bauunternehmen - vor dem Hintergrund der rückläufigen Nachfrage - gezwungen sein, niedrigere Angebote abzugeben. Gerade dies kann die Bauunternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage oder sogar in die Insolvenz führen. Insofern bleibt abzuwarten, ob die WGP von vergleichbaren Fällen betroffen sein wird. Die im Geschäftsjahr 2023 realisierten Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass die Baukostenberechnung aus dem Jahr 2022 inkl. der Risikoeinschätzung zutreffend in der Planung der WGP abgebildet ist. Etwaige Nachträge und Mehrkosten können über einen - ausfinanzierten - branchenüblichen Baukostenpuffer aufgefangen werden. Dennoch besteht ein Risiko darin, dass die "tatsächlichen" Baukosten den ausfinanzierten Kostenrahmen übersteigen. Darüber hinaus besteht ein Risiko darin, dass die jeweils einzelnen Gebäude nicht innerhalb der gesetzten Fertigstellungsfrist der BlmA errichtet werden. Es werden aktuell keine weiteren besonderen Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft gesehen. Eine Chance besteht in der Realisierung weiterer Bauprojekte in Paderborn, beispielsweise auf anderen Konversionsflächen. Dies wird aber im Wesentlichen davon abhängig sei, ob der Gesellschaft in den kommenden Jahren ausreichende Landesförderungen für den sozialen Wohnungsbau erhalten kann.
Paderborn, 12. September 2024 Sören Lühr, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH, Paderborn Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH, Paderborn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bielefeld, den 17. September 2024 DR.
RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Stephan-Ulrich Cebulla, Wirtschaftsprüfer Marc Heidbrink, Wirtschaftsprüfer |
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