Stadtwerke Haan GmbH
Leichlinger Straße 2, 42781 Haan, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Grit Köhler seit 16.11.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Haan | 74.90% |
| 25.10% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
"Stadtwerke Haan GmbH"HaanJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT zum Jahresabschluss 2023der Stadtwerke Haan GmbHUnternehmensbereiche der Stadtwerke Haan GmbH:Stromversorgung
Straßenbeleuchtung
Gasversorgung
Wasserversorgung
Dienstleistungsbereich
Parkraumbewirtschaftung
Schwimmbadbetrieb
AllgemeinesDer Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates am 30. November 2022 beraten und genehmigt. Unter Vorsitz von Dipl.-Kfm. Gerd Holberg beriet der Aufsichtsrat in 2023 in drei Sitzungen über die wirtschaftlichen und betrieblichen Belange der Gesellschaft. Durch die per 31.3., 30.6. und 30.9.2023 vorgelegten Quartalsberichte wurde der Aufsichtsrat kontinuierlich über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert. Die im Geschäftsjahr 2023 getätigten Investitionen belaufen sich auf insgesamt 3.017 T€. Hiervon entfallen 2.209 T€ auf die Netzbetriebe, wobei 854 T€ dem Netzbetrieb Strom, 831 T€ dem Netzbetrieb Gas und 524 T€ dem Netzbetrieb Wasser zuzuordnen sind. Die Zahl der Beschäftigten, einschließlich der Teilzeitkräfte (7 Personen), betrug durchschnittlich 49, hierunter 19 weibliche Beschäftigte. Sieben Beschäftigte sind länger als 20 Jahre, weitere 15 Beschäftigte länger als 10 Jahre im Unternehmen tätig. Auf Beschluss des Aufsichtsrates vom 07. Juni 2023 wurde die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der ESW ENERKO Wirtschaftsberatung GmbH, Düsseldorf, übertragen. Der operative und wirtschaftliche Geschäftsverlauf im Jahr 2023 unterliegt weiterhin bis in das Geschäftsjahr 2024 hinein in einem sehr hohen Maße den Auswirkungen der Energiekrise aufgrund des Ukraine Krieges und damit einhergehender gesetzlicher Regelungen. Aufgrund des effektiven und nachhaltigen Krisenmanagements der Stadtwerke Haan GmbH lässt der bisherige Geschäftsverlauf in 2024 für das Unternehmen zum Zeitpunkt der Berichterstellung ein weiterhin positives Jahresergebnis erwarten. Das eingerichtete Risiko-Management-System ist darauf ausgerichtet, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen, um gegebenenfalls rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ihrer Abwehr einzuleiten. Während im Berichtsjahr keine bestandsgefährdenden Risiken zu verzeichnen sind, ist die besondere Risikolage des Unternehmens aufgrund der Energiekrise den Angaben des Prognose- und Risikomanagementberichtes zu entnehmen. Stromversorgung und StraßenbeleuchtungDie rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft ist mit der seit dem 01.01.2014 bestehenden Beteiligungsquote von 25,1 % als Nachfolgerin der Westenergie AG (vormals RWE Deutschland AG) zweite Gesellschafterin der Stadtwerke Haan GmbH. Mit der notariellen Beurkundung vom 28. Februar 2023 wurden die Anteile der Westenergie AG an der Stadtwerke Haan GmbH an die rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft zum 01.04.2023 übertragen. Mit Wirksamwerden der Übertragung an die rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft tritt die rhenag an Stelle von der Westenergie AG dem Konsortialvertrag zwischen der Stadt Haan, den Stadtwerken Haan GmbH und der Westenergie AG (vormals RWE Deutschland Aktiengesellschaft) vom 18. Oktober 2013 bei. Das Stromnetz sowie die Straßenbeleuchtungsanlagen sind an die Westenergie AG verpachtet. Der Stromvertrieb der Stadtwerke Haan GmbH wurde auch im Geschäftsjahr 2023 weitereintwickelt. Per 31.12.2023 beliefern die Stadtwerke Haan GmbH 2.354 Kunden. Aufgrund der Marktlage haben viele Kunden ihren Verbrauch reduziert und in energieeffizientere Anwendungen investiert. Der Strombezug für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte über die E.ON Portfolio Solutions GmbH als Nachfolgerin der E.ON Energie Deutschland GmbH auf Basis der am 26.06.2017 abgeschlossenen Einzelvereinbarung "Portfoliomanagement - Strom". Es wurden Fahrpläne beschafft, die Spotmarktabwicklung erfolgt über die rhenag. Im Geschäftsjahr 2023 wurde am Standort Leichlinger Str. 2 eine PV-Anlage mit einer Leistung von 25 kWp - vorrangig zur Eigenbedarfsdeckung - in Betrieb genommen. Seit dem 01.01.2023 erfolgt der Strombezug für die Folgejahre über die rhenag Rheinische Energie AG auf Basis der am 28.06.2022 abgeschlossenen Beschaffungsverträge. Durch die Folgen des Ukraine Krieges und der daraus resultierenden Steigerung der Beschaffungspreise für Strom mussten im Geschäftsjahr 2023 der Arbeitspreis Strom zum 01.02.2023 um 15,500 Ct / kWh netto und der Grundpreis Strom um 3,65 €/Jahr netto erhöht werden. Die Entwicklung der Strombezugsmenge liegt im Berichtsjahr mit 8,014 Mio. kWh um 0,466 Mio. kWh bzw. um 5,5 % unter der des Vorjahres (8,480 Mio. kWh). Der Stromvertrieb schließt mit einem positiven Spartenergebnis. Dies konnte durch optimierte Energiebeschaffung, marktgerechte Preisanpassung, Kombiprodukte HAAN & SPAR und durch lokale Serviceangebote erreicht werden. GasversorgungDie Gesellschafterversammlung hat am 21.07.2016 dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Westnetz GmbH über die Verpachtung des Gasnetzes sowie der Rückbeauftragung der Betriebsführung für das Gasnetz an die Stadtwerke Haan GmbH mit Wirkung zum 01.01.2018 zugestimmt. Der Pachtvertrag für das Gasnetz wurde im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge auf die Westenergie AG als Nachfolgerin der innogy SE (vormals RWE Deutschland AG) übertragen. Der Gasbezug für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte über die E.ON Portfolio Solutions GmbH als Nachfolgerin der E.ON Energie Deutschland GmbH auf Basis der am 26.06.2017 abgeschlossenen Einzelvereinbarung "Portfoliomanagement - Gas". Es wurden verschiedene Produkte beschafft, die Spotmarktabwicklung erfolgt über die rhenag. Die Entwicklung der witterungs- und marktbedingten Gasbezugsmenge liegt im Berichtsjahr mit 123,736 Mio. kWh um 2,436 Mio. kWh bzw. um 2,0 % über der des Vorjahres (121,300 Mio. kWh). Die Kundenzuwächse aus der Energiekrise haben einen positiven Einfluss auf die Absatzmengen, wobei das Einsparverhalten der Kunden sowie das Wechselverhalten der ersatzversorgten Kunden dämpfend wirkt. Der Gasvertrieb schließt mit einem positiven Spartenergebnis. Dies konnte durch optimierte Energiebeschaffung, marktgerechte Preisanpassung, Kombiprodukte HAAN & SPAR und durch lokale Serviceangebote erreicht werden. Insbesondere durch die Folgen des Ukraine Krieges und der daraus resultierenden Steigerung der Beschaffungspreise für Gas mussten im Geschäftsjahr 2023 die Vertriebspreise zum 01.02.2023 um 1,95 Ct / kWh netto erhöht werden. Im Rahmen der Betriebsführung des Gasnetzes waren im Berichtsjahr keine nennenswerten Störungen, Unfälle oder Lieferunterbrechungen zu verzeichnen. WasserversorgungDer Wasserbezug der Stadtwerke Haan GmbH erfolgt auf Basis des mit der Stadtwerke Solingen GmbH abgeschlossenen Wasserlieferungsvertrages vom 12.11.2001 / 04.03.2002 welcher zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2008 den veränderten Marktbedingungen angepasst wurde und noch bis zum 31.12.2026 läuft. Im November 2023 wurde der Konzessionsvertrag durch die Stadt Haan neu ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt in 2024. Die Entwicklung der witterungsbedingten Wasserbezugsmenge liegt im Berichtsjahr mit 1,662 Mio. m 3 um 0,062 Mio. m 3 bzw. um 3,6 % unter der des Vorjahres (1,724 Mio. m 3 ). Die Wasserversorgung schließt mit einem positiven Spartenergebnis. Dies konnte durch nachhaltige Bewirtschaftung des Wasserversorgungsnetzes, der Kombiprodukte HAAN & SPAR und durch lokale Serviceangebote erreicht werden. Die Versorgungssicherheit im Wassernetz war im Berichtsjahr in besonders hohem Maße sichergestellt. Nennenswerte Unfälle oder Lieferunterbrechungen waren nicht zu verzeichnen. Parkraumbewirtschaftung und SchwimmbadbetriebParkraumbewirtschaftung Die Stadtwerke Haan GmbH betreibt zwei Tiefgaragen mit insgesamt 500 Stellplätzen (Tiefgarage "Dieker Straße" 350 Stellplätze und "Schillerstraße" 150 Stellplätze). Die Gesamtanzahl der Einfahrten (Kurzparker) ist gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund des Rückgangs der Beschänkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise um rd. 4,25 % angestiegen. So erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Einfahrten um 4.784 auf 117.435 (Vj. 112.651). Bei Betrachtung der Leistungszahlen der einzelnen Tiefgaragen beträgt der Anstieg der Kurzparker-Einfahrtszahlen für die Tiefgarage Dieker Straße 0,4 % (409 Einfahrten). Auch in der Tiefgarage Schillerstraße ist ein Anstieg der Kurzparker-Einfahrtszahlen von 38,5 % (4.375 Einfahrten) zu verzeichnen. Die Anzahl der Dauerparker betrug zum Stichtag 272 (Vj. 255). Die Parkraumbewirtschaftung weist aufgabenbedingt ein negatives Spartenergebnis auf. Eine Vollkostendeckung wird auch in Zukunft nicht zu erreichen sein. Die Stadtwerke Haan GmbH werden auch zukünftig Maßnahmen zur Optimierung der Parkraumbewirtschaftung durchführen und das Preis- Leistungsverhältnis regelmäßig überprüfen. Schwimmbadbetrieb Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29.08.2017 wurde zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des städtischen Badbetriebes die Ausgliederung des Haaner Stadtbades "Alter Kirchplatz 12" in das Vermögen der Stadtwerke Haan GmbH zum 02.01.2017 rückwirkend realisiert. Gemäß der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes Hilden vom 30.08.2017 wird bei einem Umsatzanteil der Stromvertriebssparte von mindestens 10 % eine wechselseitige technisch-wirtschafliche Verflechtung unterstellt, sodass ab dem 01.01.2018 unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse eine neue Sparte "Versorgung / Verkehr / Hallenbad" mit einheitlicher Einkommensermittlung (steuerlicher Querverbund) gebildet wird. Die Gesamtanzahl der Besucher ist gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund der sich schrittweise reduzierenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Folge der Corona-Krise um rd. 8,99 % gestiegen. So stieg im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Besucher um 6.504 auf 78.827 (Vj. 72.323). Der Schwimmbadbetrieb weist aufgabenbedingt ein negatives Spartenergebnis auf. Eine Vollkostendeckung wird auch in Zukunft nicht zu erreichen sein. Die Stadtwerke Haan GmbH werden auch zukünftig Maßnahmen zur Optimierung des Schwimm- und Sportbades durchführen und das Preis- Leistungsverhältnis regelmäßig überprüfen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die umfassenden energetischen Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen fortgeführt. SonstigesDie Höhe der Investitionen wurde bestimmt durch:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum Stichtag 31. Dezember 2023, nach Tilgungen in Höhe von rd. 350 T€, 7.514 T€. Das Eigenkapital beträgt zum Ende des Berichtsjahres 20.557 T€; es zeigt folgende Gliederung und Entwicklung:
Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet. PersonalwesenDarstellung der Gehälter und Sozialabgaben für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
Die Personalaufwendungen berücksichtigen die erforderliche Anpassung der Altersteilzeitrückstellungen auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Anzahl der Beschäftigten zum Bilanzstichtag
Bezugs- und Absatzmengen
Schlusswort Prognose- und Risikomanagementbericht Auch im Geschäftsjahr 2023 war die von der Stadtwerke Haan GmbH betriebene sensible Infrastruktur zu keinem Zeitpunkt gefährdet oder beeinträchtigt und somit immer im sicheren und leistungsfähigen Zustand. Ein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Partnern der Stadtwerke Haan GmbH für ihr besonderes Engagement, den Zusammenhalt und die lösungsorientierte Umsetzung aller Anforderungen aus den Preisbremsen, Umsatzsteueränderung und weiteren energiewirtschaftlichen Regelungen. Insbesondere die Anforderungen zur Dekarbonisierung und zum Ausbau der erneuerbaren Energien haben für die tägliche Arbeit neue Herausforderungen gebracht. Arbeitsaufgaben, Eigenverantwortung und arbeitsteilige Prozesse mussten neu gedacht werden. Die Stadtwerke Haan GmbH entwickeln sich vom klassischen comodity Anbieter zum lokalen Energie- und Wasserdienstleister. Die aktuellen bundespolitischen Bemühungen zum vorrangigen Einsatz regenerativer Energien greifen die Stadtwerke Haan GmbH auf und setzen auf hybride Energielösungen, z.B. Einsatz von Wärmepumpen und E-Mobilitätsangeboten. Aber auch die Entwicklung eines Marktes für grüne Gase und Wasserstoff wird aufmerksam verfolgt und in den mittel- und langfristigen Beschaffungsstrategien diskutiert. In den kommenden Jahren wird der Fokus auf den Sparten Stromnetz, Stromvertrieb und auf der Begleitung von Quartiersentwicklungen liegen. Die Stadtwerke Haan GmbH als lokaler Infrastrukturgeber wird wesentlicher Partner der Kommune zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sein. Das Gasnetz und der Gasvertrieb in Haan sind wichtiger Transfomationshelfer im Dekarbonisierungsprozess und damit Teil der Geschäftspolitik der Stadtwerke Haan GmbH. Gleichwohl müssen sich die Stadtwerke Haan GmbH darauf einstellen, dass die Sparte Gasnetzbetrieb, durch die weitere Reduzierung der Erlösobergrenze und die Sparte Gasvertrieb durch suksessiv abnehmende Absatzmengen geringere Erlöse erzielen werden. Den Haaner Kunden wird neben der persönlichen Beratung in den beiden Kundencentern künftig auch ein digitaler Weg angeboten. Die Digitalisierung und Optimierung von Prozessen wird Teil der strategischen Unternehmensentwicklung der nächsten Jahre sein. Es bestehen weiterhin Ungewissheiten über die Entwicklung von Krisenherden die maßgeblichen Einfluss auf Energielieferungen und -preise haben können. Die Stadtwerke Haan GmbH beobachtet kontinuierlich diese Entwicklungen um im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen zur Abmilderung wirtschaftlicher Risiken einzuleiten.
Haan, den 31.03.2024 Grit Köhler, Geschäftsführerin Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
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Haan, den 31.03.2024 Grit Köhler, Geschäftsführerin Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
AKTIVITÄTENABSCHLUSSAktivitäten-Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
AKTIVA
PASSIVA
Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Erläuterungen zum AktivitätenabschlussForm und Darstellung Der Aktivitätenabschluss für den Netzbetrieb Strom (verpachtet) sowie für den Netzbetrieb Gas (verpachtet) wurde in der Anwendung der §§ 264 ff HGB aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach Maßgabe der §§ 266 bzw. 275 HGB gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum handelsrechtlichen Jahresabschluss. Erläuterungen zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens für den Netzbetrieb Strom sowie für den Netzbetrieb Gas ist im Aktivitäten-Anlagennachweis dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Angaben gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 Energiewirtschaftsgesetz Nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 6b Abs. 3 EnWG) wird ein Aktivitätenabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Netzbetrieb Strom sowie für den Netzbetrieb Gas erstellt. Dabei werden die Konten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung weitestgehend direkt zugeordnet. Nicht direkt zurechenbare Konten werden mittels sachgerechter und für Dritte nachvollziehbarer Schlüssel den Aktivitäten zugeordnet. Wesentliche Kriterien sind für den regulierten Bereich und die Verwaltung die Umsätze sowie für den technischen Bereich eine nachvollziehbare Selbsteinschätzung der Kostenstellenverantwortlichen. Die Schlüssel werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. AKTIVITÄTEN - ANLAGENNACHWEIS
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des GmbH- Gesetzes aufgestellt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch hinzufügen oder Untergliederung einzelner Posten berücksichtigt. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl verteilt sich auf folgende Gruppen:
Geschäftsführerin der Stadtwerke Haan GmbH ist Grit Köhler. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Haan GmbH bestand im Berichtsjahr aus folgenden Mitgliedern: Aufsichtsratsvorsitzender:
Aufsichtsratsmitglieder:
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Für die Gebäudeabschreibungen gelten die Grundsätze des § 7 EStG. Die beweglichen Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer degressiv und linear abgeschrieben, wobei auf die Zugänge der Abschreibungssatz monatsgenau verrechnet wird. Die gemäß § 7 Abs. 3 EStG mögliche Umstellung von der degressiven Abschreibung auf die lineare Verteilung des Restwertes auf die Restnutzungsdauer erfolgt in dem Jahr, in dem der Übergang zu einem höheren linearen Abschreibungsbetrag führt, als die Fortführung der degressiven Absetzung. Umlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt mit den Anschaffungskosten zu gewogenen Durchschnittspreisen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, sind durch angemessene Teilwertabschläge berücksichtigt worden. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Rückstellungen Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Bei einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Die Bewertung ist mit einem Steuersatz von 50,3 % erfolgt. 2. Bilanzerläuterungen Anlagevermögen (28.857 T€) Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist auf der folgenden Seite dargestellt. Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind bei den Sachanlagen die historischen Werte angesetzt. Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023
Vorräte (923 T€)
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (14.676 T €)
Die aktivisch abgesetzten Wertberichtigungen beliefen sich auf 166 T€. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (4 T€)
Eigenkapital (20.557 T€) Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 4.673 T€. Die Rücklagen weisen 15.102 T€ aus. Der Jahresüberschuss 2023 beläuft sich auf 781 T€. Rückstellungen (3.317 T€)
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für energiewirtschaftliche Risiken, Emissionsberechtigungen, Ausgleiche Mehr- Mindermengen, Drohverluste, Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen sowie für Prüfungs- und Abschlusskosten. Verbindlichkeiten (21.258 T€) Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse (29.736 T€) Die Stadtwerke Haan GmbH erzielt ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen aus den Netzbetrieben, dem Handel mit Energie und Wasser, aus der Parkraumbewirtschaftung sowie dem Schwimmbadbetrieb. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Dem Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) beim Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) folgend, wird die in den Umsatzerlösen enthaltene Energie- und Stromsteuer offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Sonstige betriebliche Erträge (252 T€) Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Versicherungserstattungen sowie Erträge aus Vermögensveräußerungen. Materialaufwand (19.431 T€)
Personalaufwand (3.609 T€)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (3.366 T€ )
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten unter anderem den Verwaltungs- und Betriebsaufwand. Zinsergebnis (128 T€ )
4. Sonstige Angaben Segmentierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet unter anderem dazu, dass die Aktivitäten von integrierten Strom- und Gasversorgungsunternehmen buchhalterisch in die Bereiche "Netzbetrieb Strom" und "Netzbetrieb Gas" sowie "Sonstige Aktivitäten" aufgeteilt und veröffentlicht werden (Unbundling). Die Stadtwerke Haan GmbH hat dafür die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach folgenden Grundsätzen in die Bereiche "Netzbetrieb Strom", "Netzbetrieb Gas" und "Sonstige Aktivitäten" aufgeteilt. Sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung werden auf Basis von Einzelkonten und Kostenstellen die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie die Aufwendungen und Erträge den Bereichen direkt zugeordnet. In den Fällen, wo dies nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, erfolgt die Zuordnung durch Schlüsselung auf der Basis prozessorientierter und tätigkeitsbezogener Bezugsgrößen. Die fiktive Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt unter der Annahme, dass die Unternehmensaktivitäten "Netzbetrieb Strom" und "Netzbetrieb Gas" jeweils selbst Steuerschuldner sind. Angabe über bestimmte Geschäfte gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assozierten Unternehmen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft nicht von untergeordneter Bedeutung sind, liegen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen i.H.v. 56,2 T€. Darüber hinaus bestehen branchenübliche sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Strom- und Gasbezugsverträgen. Honorar für den Abschlussprüfer Für das Geschäftsjahr 2023 wurde für die Jahresabschlussprüfung ein Honorar von 17.000 € vereinbart. Für Steuerberatungshonorare wurde ein Betrag von 2.500 € zurückgestellt. Bezüge des Aufsichtsrates Für Mitglieder des Aufsichtsrates betrug die Vergütung je teilgenommener Sitzung 100,00 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten, seine Stellvertreter den anderthalbfachen Betrag erhalten. An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden insgesamt 3.750,00 € vergütet. Auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder verteilen sich die Gesamtbezüge wie folgt: Mitglieder des Aufsichtsrates (ab 01.01.2023): Mitglieder des Aufsichtsrates
Stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates
Vergünstigungen hinsichtlich Energie- und Wasserbezug wurden nicht gewährt. Bezüge der Geschäftsführung Am 01.11.2023 fand ein Wechsel in der Geschäftsführung statt. Der bis zu diesem Zeitpunkt tätige Geschäftsführer erhielt im Berichtsjahr ein Brutto-Gehalt in Höhe von 186.464,32 € und Versicherungsprämien in Höhe von 12.300,00 €. Über die Vergütung hinausgehende geldwerte Vorteile, wie die Bereitstellung und Nutzung eines Dienstwagens, wurden ihm nicht gewährt. Die neue Geschäftsführerin erhielt für die Zeit vom 01.11.2023 bis 31.12.2023 ein Brutto-Gehalt in Höhe von 24.367,28 € sowie zur Überlassung eines Dienstwagens in Höhe von 1.392,02 €. Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen sind nicht vereinbart. An ehemalige Mitglieder der Unternehmensleitung oder deren Hinterbliebenen wurden keine weiteren Zahlungen geleistet. Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsmitglieder Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsmitglieder wurden nicht gewährt. Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Jahresüberschuss Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 781.338,92 €. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 781.338,92 € zur Hälfte an die Gesellschafter auszuschütten und die andere Hälfte zur Stärkung der Eigenkapitalquote einzusetzen.
Haan, den 31.03.2024 Grit Köhler, Geschäftsführerin BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Haan GmbH, Haan Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Haan GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Haan GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und des Lageberichts Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6 Abs. 3 Sätze 1 bis 5 zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflicht nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Düsseldorf, den 13. Mai 2024 ENERKO
GmbH
Müller-Achterwinter, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 15 Abs. 3 des GesellschaftsvertragesIm Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführungsmaßnahmen überwacht. Dabei war er in alle Entscheidungen eingebunden, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren. Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über alle wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung sowie über wichtige Geschäftsvorfälle. Im Berichtsjahr kam der Aufsichtsrat zu drei ordentlichen Sitzungen zusammen. Beratungsschwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen bildeten vor allem:
Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung oder Dringlichkeit wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen zeitnah informiert. Auf Basis der Berichte und Beschlussvorschläge der Geschäftsführung fasste der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen entsprechende Beschlüsse, soweit dies nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag erforderlich war. Falls notwendig, wurden Entscheidungen im Umlaufverfahren getroffen. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in ständigem Kontakt mit der Geschäftsführung. Ereignisse von außerordentlicher Wichtigkeit für die Lage und Entwicklung der Gesellschaft konnten somit unverzüglich erörtert werden. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss der Stadtwerke Haan GmbH wurde von der ENERKO GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer war durch den Aufsichtsrat am 07.06.2023 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt worden. Die Jahresabschlussunterlagen, der Geschäftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 06.06.2024 zugeleitet worden. Die Geschäftsführung hat die Unterlagen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats zusätzlich auch mündlich erläutert. Die für die Abschlussprüfung zuständigen Wirtschaftsprüfer berichteten in dieser Sitzung zudem über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss seinerseits eingehend geprüft und keine Einwendungen erhoben. Er hat dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zugestimmt und den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt und der Gesellschafterversammlung die entsprechende Beschlussfassung empfohlen. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung sowie allen für die Gesellschaft tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die sehr erfolgreiche Arbeit.
Haan, den 06.06.2024 Aufsichtsrat der Stadtwerke Haan GmbH Gerd Holberg, Aufsichtsratsvorsitzender NIEDERSCHRIFT über die Sitzung der 47. Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Haan GmbHvom 04. Juli 2024 im Hause derStadtwerke Haan GmbH, Leichlinger Straße 2, 42781 HaanTeilnehmer für die Gesellschafter:
Teilnehmer von der Stadtwerke Haan GmbH:
Frau Dr. Bettina Warnecke eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. TOP 1: Vorlage und Beratung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 Beschlüsse:
TOP 2: Sonstiges Keine Wortmeldungen. Ende der Sitzung.
Haan, den 04.07.2024 Gesellschaftervertreter der Stadt Haan Schriftführer Gesellschaftervertreter der rhenag |
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