WUGADA Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ute, geb. Oesterle Grüb seit 2.7.2024 | Geschäftsführer |
Wolfgang Grüb seit 4.9.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Lorch Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lorch Komplementär GmbHAuenwaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz für Offenlegungszwecke zum 31. Dezember 2011der Lorch Komplementär GmbH, AuenwaldA K T I V A
Anhang für Offenlegungszwecke für das Geschäftsjahr 2011der Lorch Komplementär GmbH, AuenwaldI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 274a HGB, § 288 HGB und § 326 HGB wird Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen. Davon bestehen gegen verbundene Unternehmen Forderungen in Höhe von T€ 34 (i.Vj. T€ 34). Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag bewertet. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind -ebenso wie im Vorjahr- innerhalb eines Jahres fällig. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Sonstige Angaben
Auenwald, den 06. Februar 2012 Helmut Grüb Wolfgang Grüb INHALTSVERZEICHNIS
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