BOT-Rohstoffe GmbH
Wiehl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
222.856,00 |
18.075,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
707,00 |
| II.
Sachanlagen |
216.852,00 |
11.368,00 |
| III.
Finanzanlagen |
6.000,00 |
6.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.326.644,12 |
3.138.921,06 |
| I.
Vorräte |
240.214,38 |
555.649,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
683.601,80 |
1.047.668,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.402.827,94 |
1.535.602,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.365,00 |
810,00 |
| Summe
Aktiva |
2.550.865,12 |
3.157.806,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.657.456,29 |
1.490.219,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
665.219,22 |
663.002,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
967.237,07 |
802.217,16 |
| B.
Rückstellungen |
407.723,91 |
903.621,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
485.684,92 |
763.965,84 |
| Summe
Passiva |
2.550.865,12 |
3.157.806,06 |
Anhang
und sonstige Pflichten (§§ 284 - 288 HGB)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die handelsrechtlichen Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
werden ab dem Wirtschaftsjahr 2010
berücksichtigt.
Die einzelnen Bilanzposten werden ab 2010 wie folgt
bilanziert und bewertet:
Aktivseite
Originäre immaterielle Wirtschaftsgüter
(einschließlich Firmenwert) werden nicht aktiviert.
Derivative immaterielle Wirtschaftsgüter werden
mit den Anschaffungskosten bilanziert und
planmäßig abgeschrieben
(außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen
bei dauerhafter Wertminderung).
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten /
Herstellungskosten bilanziert und planmäßig
abgeschrieben (außerplanmäßige
Abschreibungen erfolgen bei dauerhafter Wert-minderung).
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bei
Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 800 €
sofort abgeschrieben. Ein Sammelposten gemäß
§ 6 Abs. 2 a EStG wird nicht gebildet.
Bei den Herstellungskosten werden neben den
Einzelkosten auch die variablen Gemeinkosten
berücksichtigt (Material- und Fertigungsgemeinkosten
sowie produktionsbezogene Abschrei-bungen; vgl. § 255
Abs. 2 HGB).
Bei Anschaffung von Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens vor dem 01.01.2010 werden
Anschaffungs- / Herstellungskosten und Abschreibungen nach
altem Recht fortgeführt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bewertet (außerplanmäßige Abschreibungen
erfolgen bei dauerhafter Wertminderung).
Vorräte werden mit den Anschaffungskosten /
Herstellungskosten bilanziert. Bei den Her-stellungskosten
werden neben den Einzelkosten auch die variablen
Gemeinkosten berücksichtigt (Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie produktionsbezogene
Abschrei-bungen; vgl. § 255 Abs. 2 HGB). Eine
eventuelle Bewertungsvereinfachung erfolgt nur im Rahmen
der Durchschnittsbewertung oder des lifo-
Verbrauchsfolgeverfahrens ("last-in-first-out").
Die
Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Die
Risiken im Forderungsbestand werden durch
Einzelwertberichtigungen und eine Pauschalwertberichtung
berücksichtigt.
Disagio
und
ähnliche
Abgrenzungsposten werden mit dem Differenzbetrag
zwischen Auszahlung und Erfüllungsbetrag bewertet und
entweder linear oder nach der Zinsstaffelmethode
aufgelöst.
Aktive latente Steuern werden gemäß
§ 274a Nr. 5 HGB nicht bilanziert.
Passivseite
Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften, Rückstellungen für
Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, wenn
künftig Einnahmen oder Gewinne entstehen,
Rückstellungen für Aufwendungen, die zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines
zukünftigen Wirtschaftsgutes gehören, und
Rückstellungen wegen der Verletzung fremder Patent-,
Urheber- oder ähnlicher Schutzrechte werden nach
kaufmännischer Beurteilung sowie der
Berücksichtigung einer marktüblichen Abzinsung
und zukünftiger Kosten- und Preisentwicklungen
gebildet.
Pensionsrückstellungen werden mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet (ermittelt durch
das Anwartschaftsbarwertverfahren).
Rückstellungen für passive latente Steuern
werden gemäß § 274a Nr. 5 HGB nicht
bilanziert.
Rücklagen gemäß § 6 b EStG
sowie Rücklagen für Ersatzbeschaffung werden
nicht passiviert.
Verbindlichkeiten werden mir ihrem Nennwert
bilanziert.
Geschäftsführung und
Vertretung: Herr Martin Klein
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024
festgestellt.
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