"Edmund
Lippmann GmbH"
Fredersdorf-Vogelsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.819,51 |
71.482,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
58.817,51 |
71.480,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
632.924,04 |
653.397,52 |
| I.
Vorräte |
510.118,56 |
441.204,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
105.409,98 |
191.948,32 |
| III.
Wertpapiere |
15.608,93 |
15.499,14 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.786,57 |
4.746,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.114,42 |
2.224,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
693.857,97 |
727.104,75 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
170.526,85 |
176.487,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
150.487,50 |
146.498,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.960,65 |
-3.988,69 |
| B.
Rückstellungen |
16.409,08 |
20.298,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
506.922,04 |
530.318,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
693.857,97 |
727.104,75 |
Anhang
EDMUND LIPPMANN GmbH, Fredersdorf
zum 31. Dezember 2016
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die "Edmund Lippmann
GmbH" hat ihren Sitz in der
Fredersdorfer Chaussee 54a, 15370 Fredersdorf
und ist eingetragen in das Handelsregister beim:
Registergericht:
Frankfurt/Oder
Register-Nr.:
5765
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag
gemäß § 267 Abs. 1 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der
Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2015
zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden
werden unverändert fortgeführt soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw.
sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach
BilRUG ergaben.
Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die
Änderungen durch das
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz angepasst. Die Höhe
der Umgliederung ist für die Aussagekraft des
Jahresabschlusses von untergeordneter Bedeutung.
Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern).
Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind
nicht erkennbar.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden bei Zugang zu ihren
Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der
Finanzverwaltung veröffentlichten
Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind
die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffung- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde
auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der
Anschaffung zugleich als ein Abgang unterstellt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip
niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen
Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen:
Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel-
und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der
Fertigung.
Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigeren
beizulegenden Werte angesetzt worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle ein Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von 41.985,78 EUR wurden zu 50 %
einzelwertberichtigt. Für die übrigen Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des
Nettobetrages vorgenommen.
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 2.328,00
(Vorjahr: EUR 2.328,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 500.175,05
(Vorjahr: EUR 498.203,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
6.746,99 (Vorjahr: EUR 32.115,34).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 178.017,52
(Vorjahr: EUR 201.455,70).
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 27.10.2017
gez. Marion Lippmann
Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|