Bauunternehmung Amon GmbH
Zum Rauhbrunnen 6, 96110 Scheßlitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Baldur Amon seit 11.7.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bauunternehmung Amon GmbHScheßlitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
Anhang
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume für Anschaffungen vor dem 01.01.2008 linear bzw. degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Für Anschaffungen von beweglichen Anlagegegenständen nach dem 01.01.2008 ist nur die lineare Abschreibung möglich. Neben der linearen Abschreibung kann befristet für Anschaffungen nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.01.2011 die degressive Abschreibung gewählt werden. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für die Bewertung der abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten die 150,00 Euro, aber nicht 1.000,00 Euro übersteigen, wird ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Für die Bewertung der abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die nach dem 01.01.2010 angeschafft worden sind, besteht ab dem Wirtschaftsjahr 2010 das Wahlrecht, die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG für Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten 410,00 Euro nicht übersteigen oder die Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro, anzuwenden. Das Wahlrecht ist je Wirtschaftsjahr einheitlich
auszuführen.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2011 - 31.12.2011Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 152.354,01 EUR. 1.1.2010 - 31.12.2010Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 169.978,75 EUR. sonstige Berichtsbestandteile
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