Pharmatura GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Dr. Göde seit 12.10.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Antaris GmbHAschaffenburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2017Bilanz zum 31. Dezember 2017
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Antaris GmbH ist nach den Vorschriften des 3. Buches des HGB in der Fassung des BilRUG vom 23.07.2015 unter Beachtung der ergänzenden Vorschiften des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a, 276 und 288 HGB sowie § 326 HGB wurden in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden (§275 Abs. 1 und 2 HGB). Das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde für eine verbesserte Darstellung der Ertragslage um die Position "Zuschreibungen auf Finanzanlagen" erweitert. Eine Anpassung der Vorjahresangaben wurde hierbei nicht notwendig. Die Gesellschaft verfügt über eine Zweigniederlassung in der Schweiz. Im Jahr 2017 wurde dort ein Gewinn von T€ 209 erzielt. Das deutsche Stammhaus hat mit einem Gewinn von T€ 336 zum Jahresüberschuss beigetragen. 2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 274a HGB) vorgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungssätze richten sich nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagengruppen. Die Abschreibungsdauer liegt zwischen drei und zehn Jahren. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 410,00 werden im Zugangsjahr komplett abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Marktpreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gem. §253 Abs. 4 HGB bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; dem allgemeinen Kreditrisiko bei Debitoren wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden dabei das Realisationsprinzip (§252Abs.1Nr.4Halbsatz2 HBG) und das Anschaffungskostenprinzip (§253Abs.1S.1HGB) beachtet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag sowie der Eintragung im Handelsregister. Die Kapitalrücklage resultiert aus einem Einbringungsvorgang in 2012 zu Buchwerten. Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) passiviert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Sind die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt, werden die Sicherungs- und Grundgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst und mittels Einfrierungsmethode bilanziert. Derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps sowie Devisentermingeschäfte) werden ausschließlich für Sicherungsgeschäfte im Rahmen der operativen Tätigkeit und nicht zu Spekulationszwecken eingesetzt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende derivative Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden sind, sondern als Teil einer Bewertungseinheit mit der dazugehörenden Verbindlichkeit bewertet wurden:
Die Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Absicherung der variablen Zinszahlungen gleichen sich im Sicherungszeitraum voraussichtlich vollumfänglich aus, weil sich die Vereinbarungen hinsichtlich des abgesicherten Volumens, der Fälligkeiten und der variablen Zinskomponenten entsprechen (sog. "Critical-Terms-Match"). 3. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€0 (Vj.: T€0). Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben T€ 1 (Vj.: T€ 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine vereinbarte Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um einen unbefristeten Kreditrahmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind über die Kreditlinie der Göde-Gruppe abgesichert. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen dienen überwiegend der Refinanzierung und bestehen zu T€9.480 (Vj.: T€8.683) gegenüber dem Gesellschafter. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt T€ 40 und ist voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage resultiert aus einer Sacheinlage durch die Antaris Solar GmbH & Co. KG, Waldaschaff, zum 30.Dezember 2012. Die Gewinnrücklage in Höhe von T€ 7 wurde gem. Art. 67 Abs. 1 S. 3 EGHGB gebildet. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtung Für die Kontokorrentkreditlinien der Göde-Gruppe in Höhe von insgesamt rd. € 23,6 Mio. wurde Solidarhaftung übernommen. Die Inanspruchnahme dieser Kreditlinie durch die innerhalb der Göde-Gruppe verbundenen Unternehmen beträgt zum 31.Dezember 2017 rd. € 17,7 Mio. Von der gesamten Inanspruchnahme in Höhe von € 17,7 Mio. entfallen auf die Antaris GmbH €10,5 Mio. Somit verbleiben Haftungsverhältnisse für Verbindlichkeiten von Unternehmen der Göde-Gruppe in Höhe von € 7,2 Mio. Die Göde-Gruppe ist bislang allen erforderlichen Zinszahlungen und anderen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Banken nachgekommen. Mit einer Inanspruchnahme der Antaris GmbH ist folglich nicht zu rechnen. Aus einem zeitlich unbefristeten Mietvertrag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 10 pro Geschäftsjahr. Diese bestehen gegenüber einem verbundenen Unternehmen. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Außerordentliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen des Geschäftsjahres sind T€ 300 an außerordentlichen Erträgen aus dem Verkauf eines Kundenstamms enthalten. 5. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr war durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführung Geschäftsführer der Antaris GmbH ist Herr Dr. Michael Göde, Kaufmann, Aschaffenburg. Herr Nicholas Fantl, Kaufmann, Tägerwilen, Schweiz, ist Geschäftsführer der Zweigniederlassung in Kreuzlingen, Schweiz. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Jahresüberschuss in Höhe von €545.351,60 wird nebst Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Göde Holding Verwaltungs GmbH, Waldaschaff, einbezogen. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und umfasst den kleinsten Kreis von einzubeziehenden Unternehmen.
Angaben zur FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 15. November 2018 festgestellt. |
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