Com In GmbH
Computersystemhaus
Schwerin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
189.330,00 |
97.082,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14,00 |
14,00 |
| II.
Sachanlagen |
189.316,00 |
97.068,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.328.093,85 |
1.185.915,58 |
| I.
Vorräte |
89.034,61 |
46.222,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
177.489,63 |
274.806,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.061.569,61 |
864.886,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.050,42 |
| Aktiva |
1.517.423,85 |
1.284.048,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
722.714,55 |
568.899,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.250,00 |
51.250,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
517.649,85 |
479.518,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
153.814,70 |
38.130,93 |
| B.
Rückstellungen |
639.687,93 |
606.578,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
155.021,37 |
108.569,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
155.021,37 |
108.569,79 |
| Summe
Passiva |
1.517.423,85 |
1.284.048,00 |
Anhang
Com In GmbH Computersystemhaus, Schwerin
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Schwerin und ist
im Handelsregister Schwerin unterHRB 926 unter der
Firma Com In GmbH Computersystemhaus eingetragen.Der
vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.
1 HGB. Der Jahresabschluss ist vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt worden.Die Gliederung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den
§§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Aufstellung des Anhangs
erfolgte unter teilweiser Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 288 Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr
entspricht dem Kalenderjahr.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
aufgestellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses
waren unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend. Die Bilanzgliederung wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht geändert. Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und
werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für
geringwertige Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr
mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung oder Herstellung vollständig in
Abzug gebracht. Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips. Die
fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet.
Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden
Wert wurden vorgenommen. Die
fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der
Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegendem Wert am
Bilanzstichtag bewertet. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nominalbetrag abzüglich ggf. erforderlicher
Einzelwertberichtigungen bewertet.
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
angesetzt. Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung
1. Erläuterungen zur Bilanz
Der Unterschiedsbetrag zwischen
der Bewertung der
Pensionsrückstellung mit dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem
7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt zum
Stichtag EUR 10.897 (Vorjahr: EUR 48.298) und
unterliegt der Ausschüttungssperre gem.
§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
ungewisse Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz.
2. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Für die Darstellung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
IV. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer belief
sich auf 21 (Vorjahr: 22).
Schwerin, 3. März 2025
Com In GmbH Computersystemhaus
Torsten Hecht
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Schwerin, 3. März
2025
gez.
Torsten Hecht
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2025
festgestellt.
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