ANTARES
GmbH - industrielles Engineering
Hartmannsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.102.419,76 |
1.013.345,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
42.102,00 |
37.422,00 |
| II.
Sachanlagen |
902.029,72 |
836.394,72 |
| III.
Finanzanlagen |
158.288,04 |
139.529,03 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.528.571,64 |
1.696.351,61 |
| I.
Vorräte |
1.327.781,27 |
1.188.435,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
195.953,66 |
507.035,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.836,71 |
880,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.710,04 |
5.628,08 |
| D.
Aktive latente Steuern |
45.198,58 |
27.168,01 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
199.600,09 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.890.500,11 |
2.742.493,45 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
66.895,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
35.050,00 |
35.050,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
35.000,00 |
35.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
68.049,38 |
68.049,38 |
| IV.
Verlustvortrag |
71.203,97 |
289.908,97 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
266.495,50 |
-218.705,00 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
199.600,09 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
177.613,00 |
210.326,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.704.347,53 |
2.465.272,04 |
| D.
Passive latente Steuern |
8.539,58 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.890.500,11 |
2.742.493,45 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist -
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen - nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2011 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von 199.600,09 € aus. Dieser Fehlbetrag ist durch
Rangrücktritte in Höhe von 926.153,82 €
abgedeckt.
Die Geschäftsführung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus. Entsprechend sind
die Positionen des Jahresabschlusses unter dem
"going-concern-Gesichtspunkt" bewertet.
II. Angaben zu den Posten der Bilanz
AKTIVA
Anlagevermögen
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
den tatsächlichen Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die
Gesellschaft hat vom Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB
Gebrauch gemacht, selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu
aktivieren. Der Ansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 3 HGB
i.V.m. § 255 HGB mit den Herstellungskosten in
Höhe der handelsrechtlichen Wertuntergrenze.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Bei den Herstellungskosten wurde die
handelsrechtliche Wertuntergrenze angesetzt. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1 sowie
Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen erfolgen linear.
In 2011 neu zugegangene, bewegliche
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten
abzüglich eines darin enthaltenen Vorsteuerbetrages
150,00 €, aber nicht 1.000,00 € übersteigen,
wurden aus Vereinfachungsgründen über eine
Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen betreffen zum 31. Dezember 2011 die
Ansprüche der Gesellschaft aus den
Rückdeckungsversicherungen zu den bestehenden
Pensionszusagen. Sie wurden mit den durch die
Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Aktivwerten
(Nennwert) angesetzt. Da nicht sämtliche
Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 HGB vorliegen war
eine Verrechnung des Aktivpostens mit den Schulden aus den
Altersvorsorgeverpflichtungen nicht angezeigt.
Vorratsvermögen
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Die Bewertung der
unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu den
Herstellungskosten in Höhe der handelsrechtlichen
Wertuntergrenze (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen und der Sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Die
in Vorjahren gebildete Einzelwertberichtigung in Höhe
von T€ 13,4 wurde um T€ 0,3 erhöht. Eine
Pauschalwertberichtigung wurde nicht vorgenommen.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen weniger als
ein Jahr.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert ausgewiesen
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Vorauszahlungen für künftige
Zeiträume wurden zeitanteilig abgegrenzt und sind
unter der Position Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen. In dieser Position sind
Bearbeitungsgebühren für Kredite, die
zeitanteilig über die Laufzeit der Darlehen abgegrenzt
wurden, in Höhe von T€ 0,2 enthalten.
Aktive latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Weiterhin bestehen steuerliche
Verlustvorträge. Die sich daraus ergebenden Steuerbe-
und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt
(§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB). Der zur Berechnung der
latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei
27,725 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei
340 %.
PASSIVA
Eigenkapital
Der sich aus der Erstanwendung des BilMoG zum
01.01.2010 ergebende Auflösungsbetrag der
Pensionsrückstellungen sowie die sich zum 01.01.2010
insgesamt ergebenden aktiven latenten Steuern sind
weiterhin als Gewinnrücklagen (T€ 68,1)
ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2011 bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
insgesamt 75.123,50 €.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Rechnungszins:
5,14 %
Der Rechnungszinssatz wurde gem. § 253 Abs. 2
HGB nach der Vereinfachungsregelung ermittelt.
Anwartschaftstrend:
0,00 % (Festzusagen)
Sterbertafeln:
nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005"
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Durch die Gesellschafter wurden Rangrücktritte
auf bestehende Rückstellungsverpflichtungen in
Höhe von T€ 121,3 erklärt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben
sich wie folgt:
Verbindlichkeiten mit RLZ < 1
Jahr: 1.355.779,34 €
Verbindlichkeiten mit RLZ > 5
Jahre: 755.534,64 €
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von T€ 8,8 und Verbindlichkeiten gegen
stille Beteiligte in Höhe von T€ 815,0 enthalten.
Von den Gesellschaftern und still Beteiligten wurden
Rangrücktritte auf bestehende Verbindlichkeiten in
Höhe von T€ 808,8 erklärt.
Passive latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich daraus ergebenden Steuerbe-
und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt
(§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB). Der zur Berechnung der
latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei
27,725 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei
340 %.
III. Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Der Avalkreditrahmen bei der Sparkasse Mitelsachsen
war zum 31. Dezember 2011 in Höhe von 12.000,00 €
in Anspruch genommen.
Zur Absicherung von zwei Krediten der Bergelt,
Hertel, Bräuer Grundstücks GbR wurden
folgende Vereinbarungen getroffen:
Raumsicherungsübertragung von Inventar in den
Räumlichkeiten auf dem Flurstück 682/94 der
Gemarkung Hartmannsdorf gemäß gesonderter
Vereinbarung vom 21.08.2008
Raumsicherungsübertragung von Waren mit
Abtretung der Verkaufsforderungen in den
Räumlichkeiten auf dem Flurstück 682/94 der
Gemarkung Hartmannsdorf gemäß gesonderter
Vereinbarung vom 21.08.2008
Weitere Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB (3 268 Abs. 7 HGB) sind nicht bekannt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Jörg Bergelt, Dipl.-Informatiker
und
Herrn Dieter Hertel, Konstrukteur.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Hartmannsdorf, den 14. Dezember 2012
Jörg Bergelt
Geschäftsführer
Dieter
Hertel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2012 festgestellt.
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