SHW Powder Systems GmbH
Selbe AdresseHerstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ramona Walter seit 22.4.2026 | Prokura |
Sophie-Theres Ebert seit 14.4.2025 | Vorstandsmitglied |
Sebastian Rotermann seit 29.9.2023 | Vorstandsmitglied |
Friederike Schäff seit 20.1.2023 | Prokura |
Wolfgang Mag. Plasser seit 20.6.2018 | Vorsitzender des Vorstands |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SHW AGAalenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024-eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRB - 726621 -Bilanz zum 31. Dezember 2024 (ungeprüft)AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 (ungeprüft)
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024Abschluss nach Handelsrecht Der vorliegende Jahresabschluss der SHW AG (Amtsgericht Ulm, HRB 726621) wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes aufgestellt. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Entsprechend den Kriterien des § 267 HGB ist die SHW AG zum 31. Dezember 2024 eine kleine Kapitalgesellschaft. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden einzelne Posten zusammengefasst, die nachfolgend im Anhang gesondert erläutert werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist, analog Vorjahren, nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Die Betragsangaben im Jahresabschluss erfolgen - soweit nicht anders angegeben - in TEUR. Rundungsdifferenzen sind möglich. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang enthalten. Größenabhängige Erleichterungen der §§ 288, 274a HGB werden teilweise in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Finanzanlagen Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen erfasst. Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Wertaufholungen im Bereich des Anlage- und des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für eine in früheren Jahren erfolgte außerplanmäßige Abschreibung bzw. Wertminderung nicht mehr bestehen. Guthaben bei und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Guthaben bei und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, einer künftigen Rentenentwicklung von 2,0 % bzw. 1,25 % (Vorjahr 2,0 % bzw. 1,25 %) sowie einem Rechnungszinsfuß von 1,90 % (Vorjahr 1,83 %) p.a. ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung (unter Berücksichtigung eventueller Preis- und Kostensteigerungen) notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Währungsumrechnung Sämtliche kurzfristigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Analog Vorjahr ergaben sich im Geschäftsjahr keine wesentlichen Aufwendungen bzw. Erträge aus Währungsumrechnung. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie auf steuerliche Zinsvorträge im Sinne des § 4h EStG i.V. mit § 8a KStG gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aus der Anwendung des § 274 HGB ergab sich - auch unter Berücksichtigung der latenten Steuern aus der Organgesellschaft Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH, Aalen-Wasseralfingen, auf Ebene der SHW AG als Organträgerin - ein aktiver latenter Steuerüberhang. Wie im Vorjahr unterblieb die Bilanzierung eines aktiven Überhangs in Ausübung des hierfür bestehenden Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein Steuersatz von 28,4 % zugrunde. Erläuterungen zur Bilanz (1) Entwicklung des Anlagevermögens
Finanzanlagen Die Finanzanlagen betreffen folgende Anteile an verbundenen Unternehmen sowie langfristige Ausleihungen:
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen ein langfristiges Darlehen an die SHW do Brasil Ltda. (2) Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen kurzfristige Forderungen aus kurzfristiger Darlehensgewährung in Höhe von TEUR 20.084 (Vorjahr TEUR 28.125). (3) Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (4) Latente Steuern Bei folgenden Bilanzposten ergeben sich aus dem Vergleich der Steuerbilanz mit der Handelsbilanz unter Berücksichtigung der Organgesellschaft latente Steuern aufgrund von unterschiedlichen Bewertungsansätzen: Immaterielle Vermögensgegenstände, Vorräte, Pensionsrückstellungen, Sonstige Rückstellungen. (5) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Das gezeichnete Kapital der SHW AG ist in 6.436.209 (Vorjahr 6.436.209) auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt. Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien. Genehmigtes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2020 wurde § 4 Abs. 4 der Satzung neu gefasst. Die Satzung ermächtigt damit den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juni 2025 einmalig oder mehrmals das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu EUR 3.218.104,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz1 AktG gleichgestellten Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise auszuschließen sowie die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Bedingtes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2020 wurde §4 Abs. 5 der Satzung neu gefasst. Die Satzung ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juni 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 60.000.000,00 mit einer befristeten oder unbefristeten Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu Stück 3.000.000 neuen auf den Inhaber bzw., sofern im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien die bestehenden Aktien der Gesellschaft auf den Namen lauten, auf den Namen lautenden Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 3.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren und/oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen (Bedingtes Kapital 2020). Gewinnverwendung Vorjahr Aufgrund des Bilanzverlustes wurde der Bilanzverlust auf neue Rechnung vorgetragen. Ausschüttungssperre Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (entspricht der Bewertungsmethode bis zum 31. Dezember 2015) ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 3). Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. (6) Rückstellungen Der Rechnungszinssatz der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen basiert gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (Vorjahr: zehn Jahre) bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen aus dem Personalbereich in Höhe von TEUR 316 (Vorjahr TEUR 55), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 188 (Vorjahr TEUR 382) und für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 84 (Vorjahr TEUR 101). (7) Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen (TEUR 8.175; Vorjahr TEUR 0) Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme gegenüber der Tochtergesellschaft SHW Automotive GmbH sowie TEUR 17 (Vorjahr TEUR 7.237) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften der Pierer-Unternehmensgruppe . Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr TEUR 32). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (8) Umsatzerlöse In den Umsatzerlösen werden Umlagen an die über Ergebnisabführungsvertrag verbundene Tochtergesellschaft SHW Automotive GmbH ausgewiesen. Diese Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt. Des Weiteren sind in den Umsatzerlösen Weiterbelastungen gegenüber Gesellschaften der Pierer- Unternehmensgruppe enthalten. Diese wurden ausschließlich in der EU erzielt. (9) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Weiterberechnung von Kosten an verbundene Unternehmen. Der Posten enthält zudem periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 12) aus der Auflösung von Rückstellungen. (10) Aufwendungen aus Verlustübernahme (Vorjahr: Erträge aus Gewinnübernahme) Der Posten beinhaltet Aufwendungen aus Verlustübernahme des verbundenen Unternehmens SHW Automotive GmbH. Vorjahr: Erträge aus Gewinnübernahme des verbundenen Unternehmens SHW Automotive GmbH. (11) Zinsergebnis Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 239 (Vorjahr TEUR 188) betreffen ein langfristiges Darlehen an die Tochtergesellschaft SHW do Brasil Ltda. Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen entfallen TEUR 1.090 (Vorjahr TEUR 1.191) auf verbundene Unternehmen sowie Erträge aus Steuerzinsen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 5). Die Zinsaufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr TEUR 4). (12) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Körperschaftsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag betrug 2024 insgesamt 15,8 %. Die Gewerbesteuer entspricht 12,7 % bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 363 %. Die gesetzliche Gesamtbelastung beläuft sich damit auf 28,4 %. Für das Geschäftsjahr 2024 ergibt sich ein Steueraufwand in Höhe von TEUR 160 (Vorjahr: Aufwand in Höhe von TEUR 801). Darin enthalten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 131 (Vorjahr periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 390), die aus der Bildung einer Steuerrückstellung für Vorjahre resultieren. Die SHW AG verfügt über Verlustvorträge für Zwecke der Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 35.233. und Verlustvorträge für Zwecke der Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 38.032. Diese führen zu aktiven latenten Steuern. Zudem ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern aus zeitlichen Unterschieden zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen. Diese aktiven latenten Steuern werden im Rahmen des Aktivierungswahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. (13) Personalaufwand
Die Personalaufwendungen sind Bestandteil der Posten Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen und Allgemeine Verwaltungskosten. Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung entfallen TEUR 85 (Vorjahr TEUR 112) auf Aufwendungen für Altersversorgung. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Angestellten (ohne Vorstand) beträgt 4 (Vorjahr 4). Sonstige Angaben (14) Haftungsverhältnisse/Sonstige finanzielle Verpflichtungen Mit Datum vom 16. November 2023 hat die SHW AG zusammen mit der SHW Automotive GmbH, Aalen, der SHW Brake Systems GmbH, Tuttlingen und der SHW Gießerei GmbH & Co. KG, Tuttlingen und der SHW Powder Systems GmbH, Aalen einen Konsortialkreditvertrag über MEUR 130 mit einer Laufzeit von drei Jahren, mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, abgeschlossen. Der Konsortialkreditvertrag wurde nicht besichert. Per 31. Dezember 2024 wurde der Konsortialkredit in Höhe von TEUR 89.369 (Vorjahr TEUR 74.867) und für Avalkredite in Höhe von TEUR 2.591 (Vorjahr TEUR 2.591) in Anspruch genommen. Für weitere Darlehen der operativ tätigen Tochtergesellschaften haftet die SHW AG im Rahmen von insbesondere betragsmäßig beschränkten Bürgschaften und gesamtschuldnerischer Haftung (MEUR 22,0, Vorjahr MEUR 23,1). Das Risiko einer Inanspruchnahme schätzt die SHW AG unverändert als gering ein. Der SHW AG Konzern hat bestimmte Auflagen (Covenants) zu beachten, deren Nichtbeachtung zu finanziellen Konsequenzen führen kann. Die Verzinsung ist variabel und verändert sich in Abhängigkeit von den erreichten Covenant-Werten. Die Covenants sind (a) Nettoverschuldungsgrad (Verhältnis Nettoverschuldung zu EBITDA) und (b) Eigenkapitalquote. Diese beiden Covenants wurden zum 31. Dezember 2024 eingehalten. Auf Basis der durch den Vorstand genehmigten Planung liegen keine Anzeichen dafür vor, dass die Covenants in Zukunft nicht eingehalten werden können. (15) Konzernverhältnisse Die Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels, Österreich, erstellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen. Der Konzernabschluss ist verpflichtend im Firmenbuch offenzulegen. Die SHW AG, Aalen, erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt. Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB zum 31. Dezember 2024 (sofern nicht anderweitig vermerkt, stammen die Angaben aus den lokalen Abschlüssen (Gesellschaften im Inland) bzw. den für Konsolidierungszwecke erstellten Berichtspaketen (Gesellschaften im Ausland zum 31. Dezember 2024)
(16) Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen TEUR 923 (Vorjahr TEUR 491). Die Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf TEUR 6 (Vorjahr TEUR 6). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis sind insgesamt TEUR 207 (Vorjahr TEUR 211) zurückgestellt. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen TEUR 140 (ohne Auslagenerstattung, Vorjahr TEUR 185). (17) Organe Dem Vorstand der SHW AG gehörten im Geschäftsjahr 2024 an: Wolfgang Plasser, Kaltenleutgeben, Österreich
Weitere wesentliche Mandate:
Thomas Karazmann, Wien, Österreich (bis 31.03.2025)
Weitere wesentliche Mandate:
Sebastian Rotermann, Backnang
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 waren: Klaus Rinnerberger, Gießhübl, Österreich, Vorsitzender
Weitere wesentliche Mandate:
Stefan Pierer, Wels, Österreich
Weitere wesentliche Mandate:
Friedrich Roithner, Linz, Österreich
Weitere wesentliche Mandate:
Michaela Friepeß, Wels, Österreich
Weitere wesentliche Mandate:
Isni Aliji, Tuttlingen (bis 07.05.2024)
Weitere wesentliche Mandate:
Karl Holzner, Aalen (ab 08.05.2024)
Weitere wesentliche Mandate:
Eugen Maucher, Ingoldingen-Winterstettendorf, stellvertretender Vorsitzender
Weitere wesentliche Mandate:
(18) Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von TEUR 11.290 auf neue Rechnung vorzutragen. (19) Nachtragsbericht Nach dem Abschlussstichtag haben sich keine wesentlichen Ereignisse von besonderer Bedeutung ergeben, auf die an dieser Stelle einzugehen wäre. (20) Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 Abs. 3 AktG Die SHW AG ist abhängiges Unternehmen der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels, Österreich. Der Vorstand der SHW AG hat in seinem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG) folgende Schlusserklärung abgegeben, die hier wiedergegeben wird: "Der Vorstand erklärt, dass die SHW AG, Aalen, bei den in diesem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen."
Aalen, 20. März 2025 Wolfgang Plasser, Vorsitzender des Vorstands Thomas Karazmann, Finanzvorstand Sebastian Rotermann, Mitglied des Vorstandes Angabe gemäß § 328 HGBDer Jahresabschluss der SHW AG, Aalen, für das Geschäftsjahr 2024 ist durch Beschluss der Aufsichtsratssitzung vom 20. März 2025 festgestellt worden. BERICHT DES AUFSICHTSRATSAllgemeines Im Jahr 2024 befand sich die Automobilbranche weiterhin in einem tiefgreifenden Wandel, der unsere Unternehmensgruppe vor große Herausforderungen in einem anspruchsvollen Marktumfeld stellte. Dieser Wandel war geprägt von technologischen Innovationen, geopolitischen Entwicklungen und veränderten Marktanforderungen. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Führung des operativen Geschäfts und insbesondere bei der kontinuierlichen Umsetzung der Strategie zur konsequenten Schaffung der Grundlagen für langfristigen Erfolg. Unverändert bauen wir unser Angebot an elektrifizierten und CO 2 -reduzierenden Produkten aus und begleiten den Transformationsprozess unserer Kunden. Auch und gerade in Zeiten grundlegender Veränderungen bleibt die SHW AG auf Kurs. Wir gestalten den technologischen Wandel auch in schwierigen Zeiten mit Entschlossenheit, Mut, Leidenschaft und fachlicher Exzellenz. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er befasste sich dabei eingehend mit der Lage der Gesellschaft, überwachte die Geschäftsführung des Vorstands laufend und begleitete sie dabei beratend. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat entsprechend seinen Vorgaben regelmäßig, zeitnah und umfassend in Textform oder mündlich über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance informiert und ihn in Entscheidungen von besonderer Bedeutung eingebunden. Ergänzend erfolgte eine ausführliche Berichterstattung des Vorstands in den turnusmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats, in denen der Aufsichtsrat mit dem Vorstand insbesondere die Geschäftsentwicklung sowie die Planung und Unternehmensstrategie erörterte. Auch außerhalb der turnusmäßigen Sitzungen standen die Mitglieder des Aufsichtsrats in Kontakt mit dem Vorstand. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle stets zeitnah informiert. Sofern nach Gesetz, Satzung und/oder Geschäftsordnung für einzelne Maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses erforderlich war, wurde hierüber Beschluss gefasst. Zu zustimmungspflichtigen Maßnahmen wurden vom Vorstand, soweit erforderlich, zusätzlich zur mündlichen Erläuterung Ausführungen in Textform erstellt, in denen erforderliche Informationen für die Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats zusammengestellt sind. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands sorgfältig geprüft und in seinen Sitzungen eingehend erörtert. Über die dem Aufsichtsrat vorgelegten Unterlagen hinaus war eine Einsicht in weitere Dokumente der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat fasst Beschlüsse grundsätzlich in Sitzungen. Bei Bedarf werden Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere im Rahmen von Videokonferenzen oder im schriftlichen Umlaufverfahren, gefasst. Ferner tagt der Aufsichtsrat bei Bedarf ohne Vorstand. Sitzungen des Aufsichtsrats und wesentliche Themen Im Berichtsjahr fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats als Hybridveranstaltungen (d.h. in Präsenz unter Zuschaltung einzelner Aufsichtsratsmitglieder per Videokonferenz) bzw. als reine Videokonferenz statt, ein Beschluss wurde vom Aufsichtsrat im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. In den ordentlichen Sitzungen des Jahres 2024, die am 22. März, 25. Juni, 10. September und 6. Dezember 2024 stattfanden, wurde der Aufsichtsrat anhand mündlicher und in Textform erstellter Berichte des Vorstands umfassend über alle relevanten Fragen zur Transformation, zur Preis- und Zinsentwicklung, der Liquiditätsplanung, der Unternehmensstrategie, der sonstigen Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des SHW-Konzerns unterrichtet. Dabei erläuterte der Vorstand u. a. die Umsatz- und Ertragsentwicklung des SHW-Konzerns und ging detailliert auf den Geschäftsverlauf der einzelnen Geschäftsbereiche unter Berücksichtigung des jeweiligen Wettbewerbsumfelds ein. Wiederkehrende Schwerpunkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats waren im Übrigen die Umsetzung und Fortentwicklung der strategischen Ziele, die Planung des SHW-Konzerns sowie die geschäftliche Entwicklung der Geschäftsbereiche Pumpen und Motorkomponenten, Bremsscheiben sowie Pulvermetallurgie. Insbesondere informierte sich der Aufsichtsrat über die vom Vorstand definierten Maßnahmen zur Kostenreduktion und Restrukturierung, über die für 2024 geplanten Großinvestitionen.Er ließ sich weiterhin regelmäßig über Personalangelegenheiten unterrichten und stimmte der organisatorischen Änderung im Aufsichtsrat der SHW AG sowie zwei Prokurabestellungen zu. Zum Risikomanagement undzur Qualitätssicherung wurde ebenfalls regelmäßig berichtet. Schließlich behandelte der Aufsichtsrat das vom Vorstand vorgestellte und verabschiedete Budget für 2025 und setzte sich intensiv mit der Mittelfristplanung auseinander. Er stimmte der Veräußerung oder langfristigen Vermietung eines Teilgrundstücks der SHW Powder Systems GmbH sowie der Anpassung der Renten für aktive Rentner und der Versorgungsanwartschaften ab 2025 zu. In der Bilanzsitzung billigte der Aufsichtsrat den Jahres- sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der SHW AG jeweils zum 31. Dezember 2023 und fasste über die Beschlussvorschläge zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2024 sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Beschluss. Ferner hat er über die Entlastung der Geschäftsführer von Tochtergesellschaften Beschluss gefasst. Abschlussprüfung Der vom Vorstand nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellte Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 wurden vom Konzernabschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 89073 Ulm, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. In diesem Zeitraum verantworteten Frau Dr. Katja Faul und Frau Anna Walter als Unterzeichner des Bestätigungsvermerks die Konzernabschlussprüfung der SHW AG. Die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Konzernabschlussprüfer erfolgt jeweils nur für die Dauer eines Geschäftsjahres. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand nach den Regelungen des HGB erstellten Jahresabschluss der SHW AG für das Geschäftsjahr 2024 sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht eingehend geprüft. Alle Abschlussunterlagen sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Der Konzern- und Jahresabschluss der SHW AG und der Konzernlagebericht wurden zunächst im Prüfungsausschuss und anschließend im Gesamtaufsichtsrat jeweils ausführlich besprochen. Die Abschlussprüfer haben an den Verhandlungen des Prüfungsausschusses und des Gesamtaufsichtsrats teilgenommen. Sie berichteten dabei über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Die Abschlussprüfer gingen ferner auf Umfang, Schwerpunkte sowie die Kosten der Abschlussprüfung ein. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers besorgen lassen, lagen nicht vor. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss seine Unabhängigkeit bestätigt. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt und nach Abschluss seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass auch seinerseits keine Einwände zu erheben sind. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der SHW AG wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Auch der vom Abschlussprüfer geprüfte Konzernabschluss und Konzernlagebericht wurden vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Der Jahresabschluss der SHW AG für das Geschäftsjahr 2024 weist einen Bilanzverlust aus. Über einen Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands ist daher nicht zu befinden. Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die Pankl AG, Kapfenberg, Österreich - eine Tochtergesellschaft der Pierer Industrie AG, Wels, Österreich - hielt zum 31. Dezember 2024 89,0 Prozent der Stimmrechte der SHW AG und damit die Stimmrechtsmehrheit, die Pierer Industrie AG selbst noch einmal 4,6 Prozent der Stimmrechte, zusammen also 93,6 Prozent der Stimmrechte. Gemäß § 312 AktG verfasste der Vorstand für das vergangene Geschäftsjahr daher einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht). Der Aufsichtsrat prüfte den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und billigte ihn gemäß § 314 AktG. Das Gremium hatte nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände gegen den Abhängigkeitsbericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands. Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat Im Berichtsjahr 2024 gab es in der Besetzung des Vorstands keine Veränderung. Im Berichtsjahr 2024 gab es folgende Veränderung in der Besetzung des Aufsichtsrats: Das Aufsichtsratsmitglied Isni Aliji hat mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2024 sein Amt als Aufsichtsrat der SHW AG niedergelegt. Als Nachbesetzung rückt mit Wirkung ab 07. Mai 2024 Herr Karl Holzner in den Aufsichtsrat nach. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihre Arbeit in einem außergewöhnlichen Jahr, die damit unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine stabile Geschäftsentwicklung der SHW AG ermöglicht haben. Mit freundlichen Grüßen
Aalen, 20. März 2025 Für den Aufsichtsrat Klaus Rinnerberger, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
4 nahegelegene Organisationen
Herstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen