Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 12579
Eingetragen
2.4.2002
Branche
Herstellung von Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Kunststoffspritzgussartikeln für Küche und Haushalt sowie die Herstellung von Kunststoff- Werkzeugen und -teilen und der Großhandel mit Kunststoffhaushaltsartikeln.

Historie

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Management

NameRolle
Helma Follmann
seit 27.7.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Alfons Follmann
Borweg 16, 54526 Landscheid
50.00%
Helma Follmann
Borweg 16, 54526 Landscheid
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haft-Plastic GmbH

Wittlich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 135.904,00 141.044,00
I. Sachanlagen 71.674,00 79.874,00
II. Finanzanlagen 64.230,00 61.170,00
B. Umlaufvermögen 46.554,80 29.379,44
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 443,19 3.843,15
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 46.111,61 25.536,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.278,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 182.458,80 171.702,02

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 138.289,38 138.220,76
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 100.000,00 100.000,00
III. Gewinnvortrag 13.220,76 13.813,35
IV. Jahresüberschuss 68,62 -592,59
B. Rückstellungen 9.537,20 4.420,00
C. Verbindlichkeiten 34.632,22 29.061,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 182.458,80 171.702,02

Anhang


 
Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Haft-Plastic GmbH auf den 31. Dezember 2011 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

 

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses


Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen des HGB erstellt.
Änderungen zum Vorjahr haben sich nicht ergeben.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

 
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

 
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerrechtlichen Vorschriften


In den Abschreibungen sind  Abschreibungen für das Anlagevermögen und für das Umlaufvermögen nach den steuerlichen Vorschriften enthalten.
 

Geschäftsjahresabschreibung


Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht.

 
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre


Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0.00

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0.00

 
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB


Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken:

 
Gewinnvortrag


Der Jahresabschluss wurde ohne Gewinnverwendung aufgestellt. In den Gewinnvortrag vor Verwendung von EUR  13.220,76 wurde ein Jahresfehlbetrag von EUR  -592,59 einbezogen.

  
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses


In der Gesellschafterversammlung  wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

 
Sonstige Pflichtangaben


Der Jahresabschluss 2011 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 182.458,80 und
einem Jahresüberschuss von EUR 68,62

 
Die Gesellschaft hat insgesamt 3 Arbeitnehmer, davon 0 Auszubildender und  1 Aushilfen.

 
Namen der Geschäftsführer


Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

                       geschäftsführende Gesellschafterin  ist Frau Helma Follmann

 
Bestätigungsvermerk

Wir fassen das Ergebnis unserer Tätigkeit wie folgt zusammen, wobei wir uns auf die einzelnen Ausführungen in unserem Bericht beziehen.

- Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit und Beweiskraft der Buchführung haben sich durch unsere Arbeit
  nicht ergeben
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind folgerichtig aus der Buchführung und der vorgelegten Bilanz 
  entwickelt. Sie sind nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB gegliedert.
- die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten ist im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen
  Vorschriften vorgenommen worden
- der Anhang ist in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erstellt worden.

Bescheinigung

Wir wurden von den geschäftsführenden Gesellschaftern und damit von der Gesellschafterversammlung beauftragt, den Jahresabschluss nach der von der Gesellschaft gefertigten Buchführung und dem vorgelegten vereinfachten Jahresabschluss  auf den 31. Dezember 2011 zu erstellen.
Dabei wurden im wesentlichen steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze angewendet. Damit entspricht der vorgelegte Jahresabschluss gleichfalls handels- und auch Steuerrecht.
Der Jahresabschluss wird im Sinne der Bestimmungen des HGB freiwillig erstellt, eine Verpflichtung zur Prüfung im Sinne § 317 HGB besteht nicht.

Wir haben den Jahresabschluss so aufgestellt und die Unterlagen derart stichprobenhaft geprüft, dass wir mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, dass die Finanzbuchhaltung und der Jahresabschluss frei von wesentlichen Mängeln ist.
Unsere Arbeit hat zu keinen Einwendungen im Bezug auf die Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss geführt, über die an die Gesellschafterversammlung zu berichten oder in diesem Bericht hinzuweisen wäre.
Gesetzliche Bestimmungen, Vorgaben des Gesellschaftsvertrages und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung wurden soweit erkennbar eingehalten.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs- mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Wittlich / Dortmund, den 20. August 2012


Klaus-E. Seggelke
    Steuerberater

   

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2012 festgestellt.

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