Ramlow electronic GmbH
Am Platz 21, 38110 Braunschweig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vladimir Decker seit 4.2.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ramlow electronic GmbHBraunschweigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Ramlow electronic GmbH,
Braunschweig für das Geschäftsjahr 2023 wurde
nach den Vorschriften des HGB sowie den Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Braunschweig
unter HRB 2854 geführt.
Im Geschäftsjahr wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz BilRUG)
geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches
angewandt. Alle geänderten Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich
umgesetzt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie
unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 265, 268 - 274a HGB, §§ 276-277
HGB) und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB
aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz finden die Vorschriften
der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG
Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse abweichende Bewertungen
erforderten.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die geringwertigen Anlagegüter des laufenden
Geschäftsjahres bis 800,00 EUR wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
Satz 1 EStG voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der
Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.
Die Waren werden gemäß dem strengen
Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit den
letzten Einkaufspreisen bewertet.
Notwendige Abschläge auf den niedrigeren
beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen sowie der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EUR erstellt.
Das darin ausgewiesene Stammkapital in Höhe von
25.564,59 EUR entspricht dem Stammkapital laut
Gesellschaftsvertrag in Höhe von 50.000,00 DM.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet.
Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen wurden anhand
versicherungs-mathematischer Methoden berechnet. Die
Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach den
anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik
mittels der "Projected-Unit-Credit-Method" (PUC-Methode).
Der Rückstellungsbetrag gemäß der
PUC-Methode ist definiert als der
versicherungsmathematische Barwert der
Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu
diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung auf Grund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten verdient worden
ist. Als biometrische Grundlage wurden die Richttafeln 2005
G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt.
Das Bundeskabinett hat im Januar 2016 beschlossen, dass
die Herleitung des Rechnungszinssatzes für die
Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert
wird. An Stelle des bis zum Geschäftsjahr 2015
geltenden 7-Jahres-Durchschnittszinses muss ein
10-Jahres-Durchschnittszinssatz verwendet werden. Nach
§ 253 Absatz 6 HGB muss zudem der sogenannte
Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem
Erfüllungsbetrag mit dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem
7-Jahresdurchschnittszinssatz ermittelt werden. Gewinne
dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach
der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren
Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines
Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag
entsprechen. Der Unterschiedsbetrag wird im Anhang der
Gesellschaft unter Punkt (3) "Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen.
Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten
Rechnungszinssatzes wurde von dem seitherigen Wahlrecht
nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht;
für die Abzinsung wurde der jeweilige von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz
verwendet. Dieser betrug 1,82 % zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2023. Im Vorjahr wurde ein Zinssatz in Höhe
von 1,78 % zu Grunde gelegt.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen haben, bis
auf die Rückstellung zur Erfüllung der
Aufbewahrungspflicht, eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die Rückstellung zur Erfüllung der
Aufbewahrungspflicht mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr ist mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag
ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß
§ 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern
zu verzichten, Gebrauch gemacht.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und § 264 Abs.
1 HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Verbindlichkeiten 67.629,66 EUR
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 216.180,04 EUR (Vorjahr:
409.968,50 EUR). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem und weniger als fünf Jahren
betragen 14.066,96 EUR (Vorjahr: 38.032,04 EUR).
D. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft
durchschnittlich 9 (Vorjahr: 10) Mitarbeiter.
Braunschweig, den 22.11.2024
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Vladimir Decker
Braunschweig, den 22. November 2024 gez. Vladimir Decker Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. November 2024 |
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