TVG Touristik Vertriebsgesellschaft mbH
Selbe AdresseReiseveranstalter
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Falco Becker seit 3.5.2016 | Geschäftsführer |
Thomas Juretzki seit 15.7.2015 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FTI Touristik GmbHMünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2019 bis zum 31.10.2020Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020I. Grundlagen des Konzerns Der FTI-Konzern Die FTI Touristik GmbH (nachfolgend auch kurz FTI) ist das Mutterunternehmen des FTI-Konzerns (nachfolgend auch "FTI-Gruppe") und hat ihren Geschäftssitz in München. Neben dem eigenen operativen Geschäft hält sie direkt oder indirekt Beteiligungen an den wesentlichen Konzerngesellschaften, die das operative Geschäft des Konzerns in den jeweiligen Ländern betreiben und ergänzen. Insgesamt gehörten am Bilanzstichtag 109 unmittelbare und mittelbare Tochterunternehmen zum Kreis der vollkonsolidierten Konzernunternehmen. Zudem werden fünf assoziierte Unternehmen nach der At-Equity-Methode im Konzernabschluss bewertet. Weitere acht Tochterunternehmen wurden wegen ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung nicht konsolidiert bzw. zu Anschaffungskosten bilanziert. Organisation und Leitung Die FTI Touristik GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, deren Organe die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung sind. Dabei trägt die Geschäftsführung die Gesamtverantwortung für die Leitung des Unternehmens. Die Ernennung und Abberufung der Geschäftsführer richtet sich nach § 46 GmbHG. Gesellschaftsvertragsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§ 53 ff. GmbHG. Geschäftsführungsstruktur Die Geschäftsführung der FTI Touristik GmbH bestand zum Bilanzstichtag aus drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Geschäftsführern. Zum operativen Group Management der FTI-Gruppe gehören neben diesen Geschäftsführern vier weitere Personen. Geschäftstätigkeit Die FTI-Gruppe ist ein vertikal integrierter Touristikkonzern und ist dementsprechend auf den wesentlichen Stufen der touristischen Wertschöpfungskette vertreten. Bewusst engagiert sich die FTI-Gruppe im Flugbereich nicht mit eigenen Flugzeugen. Die Geschäftstätigkeit und auch die Konzernstruktur der FTI-Gruppe wird in Segmenten abgebildet, um die Messbarkeit der Erfolgsbeiträge einzelner Geschäftsfelder transparent darstellen zu können. Die dazugehörigen Legaleinheiten wurden weitestgehend, d.h. soweit keine lokalen steuerrechtlichen Hinderungsgründe bestehen, im Rahmen einer Zwischenholdingstruktur gebündelt. Insgesamt wurden fünf Segmente gebildet:
Das Segment Tour Operator umfasst die folgenden Geschäftsfelder:
Das Geschäftsfeld Pauschalreisen - auch Charterbereich genannt - ist das größte Geschäftsfeld innerhalb der FTI-Gruppe. In diesem Geschäftsfeld findet seit Jahren ein intensiver Preiswettbewerb statt. Ursachen hierfür sind insbesondere niedrige Markteintrittsbarrieren für dynamische Veranstalter und die damit einhergehende Vergleichbarkeit dieser Angebote. Verstärkt wird diese Tendenz durch Preisvergleichsportale im Internet, die für eine immer stärkere Preistransparenz sorgen. Die kompetente Beherrschung alternativer Vertriebswege wie Internet, Callcenter und Fernsehkanäle sowie ein umfangreiches Produktangebot sind deshalb wichtige Erfolgsfaktoren, um in dem Geschäftsfeld der Pauschalreisen erfolgreich bestehen zu können. Im Geschäftsfeld Bausteinreisen - auch Modularbereich genannt - gilt FTI als einer der führenden Anbieter in Deutschland. In diesem Bereich kann der Reisegast sich alle Leistungen der Reise individuell und unabhängig voneinander als Bausteine zusammenstellen. Mit Abstand den größten Umsatzanteil in diesem Geschäftsfeld haben die Destinationen in Nordamerika. Das Geschäftsfeld Bausteinreisen birgt noch erhebliches Potenzial, da durch die immer bessere Grundversorgung des Verbrauchers mit Informationen aus den elektronischen Medien das Bedürfnis und die Fähigkeit steigt, sich Reisen individuell zusammenzustellen. Die Veranstaltung von Spezialreisen gehört ebenfalls zur Geschäftstätigkeit von FTI. Zu diesem Geschäftsfeld gehören unter anderem die Mietwagenvermittlung driveFTI, einer der größten Mietwagenbroker Europas, sowie bis August 2020 auch Sprachreisen. Letztere wurden von FTI über ihre Tochtergesellschaft LAL Sprachreisen GmbH und im internationalen Markt direkt über ihre Sprachschulen in USA, UK, Südafrika und Malta angeboten. Im August 2020 wurde der Bereich Sprachreisen eingestellt und die Sprachschulgesellschaften im Rahmen eines Management-Buy-out's veräußert. Über das Tochterunternehmen FTI Cruises war FTI bis Sommer 2020 auch im Kreuzfahrtbereich tätig. FTI Cruises verfügte über eine eigene Reederei, die das ehemalige "Traumschiff" MS Berlin betrieb. Im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen wurde das Schiff im August 2020 veräußert und der eigene Kreuzfahrtbetrieb aufgegeben. Über das Tochterunternehmen FTI Ticketshop GmbH und deren gleichnamige Tochterunternehmen verfügt FTI seit Ende Oktober 2019 wieder über einen eigenen Consolidatorbereich, der für den Verkauf von Linienflugtickets sowohl über externe Reisebüros als auch im Rahmen des FTI-Bausteinprogramms zuständig ist. Das Geschäftsfeld Bettenbank/Hotel-Shop bietet über die Anbindung an die Datenbanken von Hotelbrokern tagesaktuelle Angebote von Hotels aller Kategorien in nahezu allen Ländern der Welt an. Über Internetportale und Reisebüros können diese Hotelangebote mit Flügen zu Tagespreisen individuell kombiniert werden und ergänzen das Katalogangebot. Diese dynamische Angebotserweiterung ist vor allem im Internetzeitalter eine Notwendigkeit und ein langfristiger, strategischer Vorteil. Das Segment Distribution wurde unter der FTI Distribution Holding GmbH gebündelt. Diese hält 50 % der Anteile an der TVG Touristik Vertriebsgesellschaft mbH (TVG). Sowohl über Internet und Call Center als auch über Reisebüros wird die Strategie mehrerer Vertriebswege umgesetzt. Die Reisebüros werden von der TVG betreut und basieren auf einem Franchise-Konzept. Das Segment Destination Management übt über Tochtergesellschaften (sog. Destination Management Companies, "DMC") Inbound-Aktivitäten in mehreren Destinationen aus. Die DMC-Aktivitäten sind zentral unter der Zwischenholding Meeting Point International GmbH gebündelt. Lokale Einheiten in den Destinationen sind verantwortlich für das Destination Management, das im Wesentlichen den Hoteleinkauf, die Organisation von Transfers und das Verkaufen von Excursions beinhaltet. Im Segment Own Content sind die beiden Geschäftsfelder Hotelmanagement und Property zusammengefasst. Lokale Hotelmanagementgesellschaften sind verantwortlich, über Leasing-/Pachtverträge in ausgewählten Destinationen Hotelkapazitäten vorzuhalten und die Hotelbetten sowohl gruppenintern als auch extern zu vertreiben. Zum Bilanzstichtag wurden insgesamt 66 (Vorjahr: 69) Hotels operativ betrieben. Mit insgesamt acht (Vorjahr: sechs) Hotels bestehen Franchise- bzw. Managementverträge. Im September 2015 hat der FTI-Konzern die Hotelmarke "Labranda Hotels & Resorts" vorgestellt. Seit 2018 werden unter der Dachmarke "MP Hotels" Hotels der Marken "Labranda Hotels & Resorts", "Kairaba Hotels & Resorts", "Design Plus Hotels", "Lemon & Soul Hotels" sowie "Club SEI" betrieben. Die Hotels dieser Marken umfassen derzeit rund 14.700 Zimmer. Grundsätzlich plant FTI, auch in Zukunft weitere Hotels in das Portfolio aufzunehmen. Dabei wird eine Expansion überwiegend über Management- und Pachtverträge in Betracht gezogen. Aufgrund der seit März 2020 spürbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Expansion vorläufig ausgesetzt. Die Meeting Point Hotelmanagement Holding GmbH fungiert als zentraler Franchisegeber. Konzerneigene und fremde Hotelmanagementgesellschaften betreiben operativ als Franchisenehmer die Hotels unter den genannten Marken. Die Gesellschaften des Geschäftsfeldes Property sind Eigentümer von Immobilien und/oder dem Anlagevermögen zugeordneten Mobilien und vermieten oder verpachten ihr Anlagevermögen (z.B. Hotel oder Schiff - bis zum Verkauf im August 2020) - an andere Konzerngesellschaften. Zum Bilanzstichtag befinden sich acht (Vorjahr: zehn) Hotels im Eigentum von vollkonsolidierten Unternehmen des FTI-Konzerns. Zudem ist die FTI mittel- bzw. unmittelbar insgesamt zu 100 % an der Meeting Point Jandia Investment S.L. beteiligt, welche im Oktober 2016 die ehemalige Hotelanlage Stella Canaris auf Fuerteventura erworben hat. Dem Segment Internal Services sind u.a. Callcenter und weitere interne Dienstleistungsgesellschaften zugeordnet. Die Callcenter erbringen ihre Dienstleistungen vor allem für Gruppenunternehmen, aber auch für Dritte. Geschäftsstrategie FTI verfolgte bis zu den durch die Corona-Krise hervorgerufenen gravierenden Änderungen der Rahmenbedingungen neben einer ausgeprägten Wachstumsstrategie insbesondere das Ziel der Ergebnisstabilisierung und -steigerung. Das dabei anvisierte Umsatzwachstum sollte wesentlich aus dem Ausbau unseres Marktanteils in bestehenden Quellmärkten durch optimal abgestimmte Produktangebote und IT-gestützte, effiziente Prozesse erzielt werden. Entsprechend lagen die Buchungszahlen für die Sommersaison 2019/2020 zu Beginn der Corona-Krise auf sehr hohem Niveau. Der touristische Sektor wurde durch die wegen der Corona-Pandemie verordneten Beschränkungen besonders hart getroffen. Faktisch sind wir seit Mitte März 2020 in weiten Teilen an der Ausübung unserer unternehmerischen Tätigkeit gehindert. Infolge der weltweiten Reisewarnungen kam es zu einem starken Anstieg von Reisestornierungen sowie der Rückerstattung von Kundengeldern und letztlich zu einem Liquiditätsengpass. Im Zuge der Corona-Krise hat das FTI Management deshalb den Fokus seiner Geschäftsstrategie auf Profitabilität, Kundenorientierung sowie zukunftsorientierte und digitalisierte Kernkompetenzen geändert. Die Konsolidierung und Stabilisierung der Geschäftstätigkeit wurde in den Vordergrund gestellt, eine Expansionsstrategie wird in dieser für die Reisebranche von der Corona-Pandemie dominierten Zeit nicht verfolgt. Sobald die zur Verfügung stehenden Impfstoffe im erforderlichen Umfang eingesetzt werden können, wird dies sicherlich die Rücknahme von Reisebeschränkungen fördern und eine baldige Erholung unseres Geschäfts erlauben. Profitables Wachstum in den Destinationen soll über unsere DMCs durch die Ausweitung des Drittgeschäfts mit Preferred Partnern und die damit einhergehende Stabilisierung bzw. Erschließung von Quellmärkten, in denen die FTI-Gruppe als Tour Operator ggf. nicht vertreten ist, angestrebt werden. Besonderer Fokus liegt dann wieder auf der ausgewählten Ausweitung der Hotelaktivitäten in einzelnen Kerndestinationen. Über einen ausgewogenen Mix aus Eigentum, Pacht-, Franchise- bzw. Managementverträgen in Verbindung mit einem starken Markennamen werden Differenzierungspotenziale mit Wiedererkennungswert erzielt, was vertriebsseitig zu einem Wettbewerbsvorteil durch Abgrenzung von der klassischen "me too"-Ware führen wird. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Lt. Monatsbericht Januar 2021 der Deutschen Bundesbank dürfte sich das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im letzten Viertel des abgelaufenen Jahres in etwa stagniert haben. Das erhöhte Infektionsgeschehen und die stufenweise wieder erheblich verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bremsten die Aufholbewegung der deutschen Wirtschaft aus. Gleichwohl führten die stärkeren Beschränkungen wohl zu keinem größeren Rückschlag. Dies liegt lt. Einschätzung der Bundesbank daran, dass einige nicht unmittelbar durch die Maßnahmen betroffene Bereiche der Wirtschaft sich weiter erholten. Dabei ist vor allem die Industrie zu nennen. Nach den bis November vorliegenden Zahlen stieg hier die Produktion gestützt auf eine dynamische Belebung der Nachfrage stark an. Aber auch der Bau legte kräftig zu. Zudem erhöhten sich die Einzelhandelsumsätze bis November noch erheblich. Dies bildete ein Gegengewicht zu den Einbußen, die aufgrund der Mitte Dezember angeordneten Schließungen von Verkaufsflächen im stationären Einzelhandel entstanden sein dürften. 1 Lt. Monatsbericht März 2021 der Deutschen Bundesbank wird das Wirtschaftsgeschehen in Deutschland weiter durch die Corona-Pandemie geprägt. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie fallen im Mittel des laufenden Quartals strikter aus als im Vorquartal. Daher wird die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2021 wohl kräftig zurückgehen. Vor allem in den kontaktintensiven Dienstleistungsbereichen dürfte die Aktivität nochmals stark sinken. So gingen die Einzelhandelsumsätze im Januar erheblich zurück. Neben den Eindämmungsmaßnahmen dürften dabei auch die seit Jahresbeginn wieder höheren Mehrwertsteuersätze eine Rolle gespielt haben. Letztere dürften dabei auch zu dem ganz erheblichen Rückgang der Bauproduktion im Januar beigetragen haben. Dagegen sollte die Industrie, die wie die Baubranche nicht direkt von den Maßnahmen betroffen ist, im laufenden Quartal die wirtschaftliche Aktivität stützen. Sie profitiert von einer dynamischen Auslandsnachfrage. Zwar erlitt die Industrieproduktion zu Jahresbeginn einen kleinen Dämpfer. Aber die Industrieunternehmen erhielten deutlich mehr Aufträge. Außerdem verbesserte sich gemäß den Umfragen des ifo Instituts ihre Stimmung im Februar auf ein gutes Niveau. 2 Branchenentwicklung Lt. Pressemitteilung des Deutschen Reiseverbands (DRV) vom 8. Dezember 2020 zieht die deutsche Reisewirtschaft eine negative Bilanz. So sei ein noch nie dagewesener Umsatzrückgang für das Ende Oktober beendete Touristikjahr 2019/20 zu verzeichnen. Zwischen 1. November 2019 und 31. Oktober 2020 sank der Pressemitteilung zu Folge der Umsatz für Reiseveranstalterreisen, die bei stationären Reisebüros und auf Online-Reiseplattformen gebucht wurden, um 67 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In den Sommermonaten, der üblicherweise als Hochsaison geltenden Haupturlaubszeit der Deutschen, gingen lt. der Deutsche Reiseverband die Umsätze sogar um 81 Prozent zurück. Im Sommer 2020 lagen neben den Mittelmeerzielen besonders die sogenannten erdgebundenen Ziele mit Anreise per Auto hoch im Kurs. Dazu zählten Deutschland, Österreich, Italien und Polen. Keines der Ziele konnte allerdings bei den Veranstalterreisen an die Vorjahreswerte anschließen, auch Deutschland nicht.
1 Vgl.
https://www.bundesbank.de/resource/blob/855872/079260cf2037fdcebl4badb308bd247b/mL/2021-01-
monatsbericht-data.pdf - Seite 5
In der Pressemitteilung wird aufgeführt, dass erste leichte Hoffnungsschimmer sich für den Sommer 2021 abzeichnen. Nach jüngsten Ankündigungen über die baldige Verfügbarkeit eines Impfstoffes steigen die Neubuchungen für die Sommerferien derzeit deutlich an - allerdings auch hier noch auf niedrigem Niveau. Trotzdem wird es aller Voraussicht nach noch dauern, bis die bisherigen Rekordumsatzwerte aus dem Jahr 2019 wieder erreicht werden können. Der DRV-Präsident führt aus, dass der DRV für 2021 verhalten optimistisch ist und erwartet 50 bis 60 Prozent der vormaligen Umsatzhöhe von rund 36 Milliarden Euro für den organisierten Reisemarkt der Reiseveranstalter und Reisebüros erzielen zu können. 3 2. Besondere Vorgänge im Geschäftsjahr 2019/2020 Das Geschäftsjahr 2019/2020 begann vielversprechend. Im Zuge der Insolvenz des bis dato zweitgrößten Reiseveranstalters in Europa verteilten sich ab Herbst 2019 die Marktanteile neu und FTI konnte Buchungseingänge auf Rekordniveau verzeichnen. Die erfreuliche Entwicklung wurde allerdings im März 2020 durch die Corona Pandemie abrupt gestoppt. Signifikante Einschränkungen des Flugverkehrs durch Reisewarnungen und -verbote, Grenzschließungen und Lockdowns, führten zu Flugausfällen und massiven Repatriierungskosten. Vereinnahmte Kundengelder mussten erstattet werden, waren allerdings großteils bereits für vorausbezahlte Reisevorleistungen (i.W. Flugleistungen) verwendet worden. Die sich auftuende Liquiditätslücke und der finanzielle Mehraufwand konnten nur durch Gesellschafterbeiträge und die Aufnahme von regierungsgestützten Bankdarlehen bewältigt werden. Zunächst wurde mit einem Ende des ersten Lockdowns und damit mit einer Wiederöffnung der Grenzen sowie der Zulassung des Reiseverkehrs zum Mai 2020 gerechnet. Allerdings wurde der Lockdown mehrfach verlängert und Flugreisen nur in vereinzelte Destinationen ermöglicht. Dies hatte zur Folge, dass im August 2020 und im Dezember 2020 weitere Staatshilfen beantragt und gewährt wurden. Aktuell befinden sich viele Länder wiederholt in einem Lockdown, so dass der Reiseverkehr quasi zum Erliegen kam. Dies führte bei FTI und in der ganzen Reisebranche zu Umsatzeinbrüchen und in der Folge zu historischen Verlusten und enormem Liquiditätsbedarf. FTI sah sich trotz des Instruments der Kurzarbeit gezwungen erstmals in der Unternehmensgeschichte zahlreiche und schmerzhafte betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen und ein massives Kostensenkungsprogramm zu implementieren. Im Rahmen von erheblichen Restrukturierungsmaßnahmen wurden u.a. die Geschäftsfelder Sprachreisen und Sprachschulen sowie eigenes Kreuzfahrtschiff eingestellt bzw. verkauft. Dies führte sowohl bei der FTI als auch bei den Tochterunternehmen zu massiven operativen Verlusten, die durch Sondereffekte wie Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und Restrukturierungskosten verstärkt wurden. Eine Analyse des Geschäftsverlaufs sowie der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist somit, ebenso wie der Vergleich mit dem Vorjahr, nur unter Berücksichtigung dieser Sondereffekte verständlich. Im Geschäftsjahr 2019/2020 hat sich der Konsolidierungskreis gegenüber dem Vorjahr verändert. Die Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns werden nachfolgend dargestellt.
Aus der Entkonsolidierung ergab sich ein negativer Einmaleffekt (Restrukturierungskosten) von Mio. EUR 3,2. Weitere wesentlichen Auswirkungen auf die Ertragslage durch die Konsolidierungskreisänderungen haben sich nicht ergeben. Aus der Veräußerung von zwei Hotelimmobilien hat der Konzern per saldo Sondererträge in Höhe von Mio. EUR 17,7 erzielt. Gegenläufig wirkte sich der Verlust aus der Entkonsolidierung in Höhe von Mo. EUR 3,2 sowie der Verlust aus dem Verkauf des Kreuzfahrtschiffes in Höhe von Mio. EUR 0,5 aus, nachdem hierauf bereits außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von Mio. EUR 2,3 im Laufe des Geschäftsjahres 2019/2020 vorgenommen wurden. Die wesentlichen Sondereinflüsse des Geschäftsjahres 2019/2020 setzen sich insgesamt aus außerordentlichen Erträgen (Mio. EUR 20,0) und gegensätzlich Restrukturierungskosten (Mio. EUR 12,2) zusammen, so dass per Saldo hieraus ein positiver Effekt von Mio. EUR 7,8 zu verzeichnen war. Zudem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von Mio. EUR 12,8 sowie auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von Mio. EUR 6,0 erfasst. 3. Geschäftsverlauf Der FTI-Konzern weist für das Geschäftsjahr 2019/2020 touristische Umsatzerlöse in Höhe von Mio. EUR 1.548,8 aus. Im Vorjahr betrugen die touristischen Umsatzerlöse Mio. EUR 4.152,8. Die Umsatzerlöse sanken damit um 62,7 % gegenüber dem Vorjahr. Das für die FTI-Gruppe entscheidende Mengengerüst (Anzahl der Paxe) brach für die FTI Touristik GmbH ebenfalls stark ein. Die Umsatzaufteilung gestaltet sich wie folgt (Angaben in Mio. EUR):
Der Materialaufwand hat sich wie folgt entwickelt (Angaben in Mio. EUR):
Winter- bzw. Ganzjahresdestinationen konnten in der Vor-Coronazeit des Geschäftsjahres noch hohe Umsatzsteigerungen verzeichnen, brachen dann aber ebenfalls stark ein. Das höchste Volumen über das Gesamtgeschäftsjahr verzeichneten Ägypten, Spanien, Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate mit Oman. Den niedrigsten Umsatzverlust verzeichnete das Produkt Eigenanreise (-5 %) sowie die Destinationen Griechenland sowie Kanaren mit einem Minus von 41 bzw. 45 %. Der Bereich Langstrecke verzeichnete ein Minus von 56 %. 4. Lage i. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2019/2020 hat FTI touristische Umsatzerlöse in Höhe von Mio. EUR 1.548,8 (Vorjahr: Mio. EUR 4.152,8) erzielt. Diesen stehen touristische Materialaufwendungen insbesondere aus dem Einkauf von Reisevorleistungen in Höhe von Mio. EUR 1.262,6 (Vorjahr: Mio. EUR 3.259,1) gegenüber. Die Bruttomarge beträgt 18,5 %, nach 21,5 % im Vorjahr. Die im Zusammenhang mit der Vertriebstätigkeit angefallenen Vertriebsprovisionen - insbesondere an Reisebüros - betrugen Mio. EUR 140,9 bzw. 9,1 % vom touristischen Umsatz nach Mio. EUR 393,3 bzw. 9,5 % vom Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr. Die Vertriebsprovisionen sind insgesamt den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet. Auf der Kostenseite betrugen die Personalaufwendungen Mio. EUR 193,5 bzw. 12,5 % vom Umsatz nach Mio. EUR 251,4 bzw. 6,1 % vom touristischen Umsatz im Vorjahr. Der Rückgang der Personalaufwendungen ist im Wesentlichen auf den im Zuge der Corona-Krise niedrigeren Bedarf an Saisonkräften in den Destinationen zurückzuführen; daneben haben sich Kostenerstattungen der Agentur für Arbeit in Zusammenhang mit Kurzarbeit ausgewirkt. Der im Juli 2020 vorgenommene Personalabbau wird sich ab September bzw. Oktober 2020 und damit wesentlich ab dem Geschäftsjahr 2020/2021 auswirken. Das EBITDA beläuft sich auf Mio. EUR -256,1 nach Mio. EUR 52,8 im Vorjahr. Das EBITDA ist durch Währungskursverluste und -gewinne beeinflusst. Aus Wechselkurseffekten resultierte im Geschäftsjahr 2019/2020 ein negativer Beitrag von Mio. EUR 24,2 nach Mio. EUR 15,8 in 2018/2019. Der negative Effekt ergibt sich wesentlich aus der enormen Abwertung der türkischen Lira im Verlauf des Jahres 2020. Sondereinflüsse im Geschäftsjahr 2019/2020 mit Auswirkungen auf das EBITDA ergaben sich durch Einmaleffekte wie Gewinne aus dem Verkauf von Hotelimmobilien einerseits und Verlusten aus der Entkonsolidierung und dem Verkauf des Kreuzfahrtschiffs andererseits. Das zur Unternehmenssteuerung herangezogene und um Wechselkursauswirkungen bereinigte "EBITDA adjusted" (Ergebnis vor Finanzergebnis, Wechselkursauswirkungen, einmaligen Sondereinflüssen, Ertragsteuern und Abschreibungen) beläuft sich damit auf Mio. EUR -239,7 (Vorjahr: Mio. EUR 59,8). Nachfolgend haben wir die finanziellen Leistungsindikatoren dargestellt, wie sie für Zwecke der Unternehmensgesamtplanung sowie zur Nachverfolgung der Planung, zur Unternehmenssteuerung und zur Messung der Performance von FTI in der Ergebnisrechnung Verwendung finden. Wesentliche Kennzahlen zur Performancemessung sind das EBIT adjusted (Ergebnis vor Ertragsteuern, einmaligen Sondereinflüssen, Finanzergebnis und angepasst um Währungsgewinne/-verluste) sowie insbesondere das EBITDA adjusted (Ergebnis vor Ertragsteuern, Finanzergebnis, Abschreibungen, einmaligen Sondereinflüssen und angepasst um Währungsgewinne/ -verluste). Die Überleitung von der Konzerngewinn- und verlustrechnung zum EBITDA adjusted stellt sich wie folgt dar (Mio. EUR):
Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen betragen im Geschäftsjahr 2019/2020 Mio. EUR 61,4 nach Mio. EUR 41,8 im Vorjahr. Die gestiegenen Abschreibungen sind vor allem auf außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von Mio. EUR 21,1 (Vorjahr: Mio. EUR 3,2) zurückzuführen. Das um Wechselkurseffekte bereinigte EBIT adjusted beläuft sich auf Mio. EUR -301,1 nach Mio. EUR 18,0 im Vorjahr. Das Zinsergebnis enthält die Zinserträge und -aufwendungen (per saldo Zinsaufwand: Mio. EUR -20,2; Vorjahr: Mio. EUR -13,0). Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT adjusted) beläuft sich auf Mio. EUR -347,2. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben das Ergebnis mit Mio. EUR 8,2 negativ beeinflusst. Dies ist im Wesentlichen mit Steuern in Höhe von Mio. EUR 2,5 auf den Veräußerungsgewinnen der zwei Hotelimmobilien sowie auf die Veränderung von latenten Steuern von Mio. EUR 3,4 zurückzuführen. Im Vorjahr ergab sich ein Steuerertrag in Höhe von Mio. EUR 3,6, da im Geschäftsjahr 2018/2019 eine Steuerrückstellung von Mio. EUR 8,2 aufgelöst und ein Erstattungsanspruch von Mio. EUR 2,6 erfasst werden konnte. Zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Einflüssen verweisen wir auf Abschnitt II. 2. (Besondere Vorgänge). Der Konzernjahresfehlbetrag (vor Fremdanteilen) beträgt Mio. EUR -347,6. ii. Finanzlage Kapitalstruktur Vertikale Strukturkennzahlen: Die langfristigen Vermögenswerte (Anlagevermögen + aktive latente Steuern) hatten einen Anteil von 47,4 % am Gesamtvermögen, im Vorjahr betrug er 41,2 %. Die Anlagenintensität (Anlagevermögen zu Gesamtvermögen) stieg von 39,6 % auf 45,9 %. Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte (Umlaufvermögen + Rechnungsabgrenzungsposten) am Gesamtvermögen betrug 52,6 % nach 58,8 % im Vorjahr. Die Finanzmittel des Konzerns stiegen gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um Mio. EUR 20,0 auf Mio. EUR 137,0. Sie hatten damit einen Anteil am Gesamtvermögen von 13,4 % nach 10,0 % im Vorjahr. Horizontale Strukturkennzahlen: Zur Ermittlung bestimmter Kennzahlen bezieht sich die FTI auf das wirtschaftliche Eigenkapital. Dies umfasst neben dem handelsrechtlichen Eigenkapital auch weitere Bestandteile, die nachfolgend dargestellt sind:
Die langfristigen Vermögenswerte waren am Bilanzstichtag zu 10,0 % durch wirtschaftliches Eigenkapital gedeckt nach 18,7 % im Vorjahr. Für das Anlagevermögen betrug die Deckung durch Eigenkapital 10,3 % (Vorjahr: 19,5 %). Wirtschaftliches Eigenkapital plus mittel- und langfristige Finanzschulden deckten das Anlagevermögen zu 80,4 %. Im Vorjahr waren es 33,2 %. Investitionen Die Entwicklung des Anlagevermögens, einschließlich der Entwicklung der Sachanlagen und des immateriellen Vermögens sowie der Finanzanlagen, ist im Abschnitt iii. Vermögenslage dargestellt, weitere Erläuterungen hierzu enthält der Konzernanhang. Liquidität Die Finanzlage des Konzerns und dessen Liquidität ist wesentlich bestimmt durch liquide Mittel in Höhe von Mio. EUR 137,0 (Vorjahr: Mio. EUR 117,0), von denen zum Bilanzstichtag rund Mio. EUR 23,9 (Vorjahr: Mio. EUR 25,1) durch Barhinterlegungen im Rahmen der Stellung von Sicherheiten gebunden sind. Die von der Hinterlegung betroffenen Bankbestände stehen nicht zur laufenden Finanzierung des Geschäftsbetriebs und zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit zur Verfügung. Liquiditätssicherung: Die FTI entwickelt im Rahmen der jährlichen Unternehmensplanung einen Finanzplan, aus dem der Finanzierungsbedarf abgeleitet wird. Diese Informationsgrundlage ist die Entscheidungsbasis, um frühzeitig geeignete Finanzierungsinstrumente zur langfristigen Unternehmensfinanzierung einzugehen. FTI sichert in normalen Jahren grundsätzlich die kurzfristige Liquiditätsreserve durch Bankkreditlinien, branchenübliche Lieferantenkredite sowie dem Bestand an flüssigen Mitteln. Ebenso werden im Zuge des gruppenweiten Cashpoolings die Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Gesellschaften eingesetzt. Grundlage für die Dispositionen mit den Banken ist ein monatliches, rollierendes Liquiditätsplanungssystem. Liquidität: Die Zahlungsfähigkeit der FTI und der FTI-Gruppe konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr nur durch Gesellschafterbeiträge, regierungsgestützte Darlehen sowie Kreditvereinbarungen mit Banken sichergestellt werden. Im Zuge der Corona-Krise wurde vonseiten der Gesellschafter Beiträge über Mio. EUR 105 in bar geleistet, zudem wurde von unserer Hausbank ein staatlich verbürgtes Darlehen über Mio. EUR 280 gewährt sowie seitens des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ein nachrangiges Darlehen über Mio. EUR 235 eingeräumt, von dem zum Abschlussstichtag Mio. EUR 140 ausbezahlt wurden. Die verbleibenden Mio. EUR 95 wurden im folgenden Geschäftsjahr in Anspruch genommen. Ferner hat der Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Dezember 2020 noch eine nachrangige stille Einlage von bis zu Mio. EUR 250 zugesagt, von der bislang Mio. EUR 105 in Anspruch genommen sind. Zum Bilanzstichtag betrug der Finanzmittelbestand des FTI-Konzerns Mio. EUR 137,0 (Vorjahr: Mio. EUR 117,0, unter Einschluss der o.g. Barhinterlegungen. Financial Covenants: In Zusammenhang mit den o.g. Krisen-bedingten Finanzierungsmaßnahmen sind in den zugrunde liegenden Verträgen nicht-finanzielle Covenants festgelegt worden, bei deren Nichtbeachtung durch FTI dem Kapitalgeber das Recht zur Kündigung der Finanzierungsmittel zusteht. Dies betrifft insbesondere die o.g. Stabilisierungshilfen vom Wirtschaftsstabilisierungsfond. Ebenso sind in Zusammenhang mit dem o.g. staatlich verbürgten Darlehen nicht-finanzielle Covenants vereinbart. FTI legt im Rahmen seiner Monatsabschlüsse und der rollierenden Liquiditätsplanung besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Covenants und hat diese bislang nicht übertreten. Kapitalflussrechnung: In der Kapitalflussrechnung wird die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist im Geschäftsjahr 2019/2020 negativ und beträgt Mio. EUR -581,2 nach einem positiven Cashflow im Vorjahr von Mio. EUR 1,6. Ertragsteuerzahlungen führten zu Mittelabflüssen von Mio. EUR 6,4 (Vorjahr: Mio. EUR 7,1). Aus der Investitionstätigkeit sind im abgelaufenen Geschäftsjahr per saldo Mio. EUR 48,3 zugeflossen, nach einem Abfluss von Mio. EUR 8,1 im Vorjahr. Der Zufluss ist wesentlich auf die Veräußerung von zwei Hotelimmobilien zurückzuführen. Aus Finanzierungstätigkeit ergab sich ein Zahlungsmittelzufluss in Höhe von Mio. EUR 553,4 nach Mio. EUR 29,0 im Vorjahr. Zinszahlungen führten per saldo zu Mittelabflüssen von Mio. EUR 23,5 (Vorjahr: Mio. EUR 15,3). Insgesamt ergab sich eine zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr 2019/2020 von plus Mio. EUR 20,5. iii. Vermögenslage Die Vermögenslage zum 31.10.2020 ist gekennzeichnet von einem, im Wesentlichen den gesunkenen Umsatzerlösen folgenden, Rückgang des Umlaufvermögens. Die immateriellen Vermögensgegenstände von Mio. EUR 124,8 (Vorjahr: Mio. EUR 143,1) sind ganz wesentlich durch Geschäfts- oder Firmenwerte von insgesamt Mio. EUR 68,7 (Vorjahr: Mio. EUR 86,3) geprägt. Der Rückgang der Geschäfts- oder Firmenwerte ist einerseits auf planmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von Mio. EUR 11,9 sowie außerplanmäßige Abschreibungen von Mio. EUR 6,0 zurückzuführen. Die Mittelfristplanungen der betreffenden Gesellschaften unterstützen die Werthaltigkeit der verbliebenen Geschäfts- oder Firmenwerte. Dementsprechend waren keine weiteren außerplanmäßigen Abschreibungen vorzunehmen. Das Sachanlagevermögen beträgt zum Abschlussstichtag Mio. EUR 280,9 nach Mio. EUR 266,3 im Vorjahr. Das Sachanlagevermögen umfasst damit im Wesentlichen Hotelimmobilien und Bauten auf fremden Grundstücken. Das Finanzanlagevermögen beträgt Mio. EUR 65,1 nach Mio. EUR 55,5 im Vorjahr. Im Umlaufvermögen bestehen insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Reisebüros und Kooperationspartner im Bereich des Marketing sowie geleistete Anzahlungen - vor allem an Hotels und Fluggesellschaften - und Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen sowie nahestehende Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände von insgesamt Mio. EUR 361,2 (Vorjahr: Mio. EUR 484,8). Auf der Schuldenseite sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Rückstellungen, im Wesentlichen für ausstehende Rechnungen aus dem Einkauf von Reisevorleistungen, in Höhe von Mio. EUR 254,3 bzw. 24,8 % der Bilanzsumme (Vorjahr: Mio. EUR 513,4 bzw. 43,7 % der Bilanzsumme) erfasst. Die für Buchungen erhaltenen Anzahlungen betragen zum 31. Oktober 2020 Mio. EUR 76,3 gegenüber Mio. EUR 239,5 zum 31. Oktober 2019. Diese Zahl spiegelt das gesunkene Geschäftsvolumen wider. Zum Bilanzstichtag deckt das Umlaufvermögen von Mio. EUR 508,4 (Vorjahr: Mio. EUR 648,2) die sonstigen Rückstellungen von Mio. EUR 125,2 (Vorjahr: Mio. EUR 164,8) und kurzfristigen Verbindlichkeiten von Mio. EUR 414,4 (Vorjahr: Mio. EUR 799,6 ) nahezu; die Unterdeckung beträgt Mio. EUR -31,2 nach einer Unterdeckung von Mio. EUR -316,2 im Vorjahr. Das wirtschaftliche Eigenkapital im Konzern, welches sich unter Einbeziehung nachrangiger stiller Beteiligungen sowie eines Nachrangdarlehens vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds sowie des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung ergibt, beträgt zum Abschlussstichtag Mio. EUR 48,5, die wirtschaftliche Eigenkapitalquote damit 4,7 % nach 7,7 % zum 31. Oktober 2019. Die Veränderung der Minderheitenanteile ist auf die den Minderheiten zu allokierenden Ergebnisanteile zurückzuführen. iv. Gesamtaussage zur Lage Eine verlässliche Umsatz- und Ergebnisprognose konnte im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2019/2020 vor dem Hintergrund der durch Corona beeinflussten Marktgegebenheiten nicht abgegeben werden, so dass zur Prognoseerreichung keine Aussage getroffen werden kann. Insgesamt ist die Geschäftsführung mit der Umsatz- und Ergebnisentwicklung nicht zufrieden. 5. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren i. Finanzielle Leistungsindikatoren Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen neben den direkt aus Bilanz und GuV ableitbaren Kennzahlen (insbesondere den Umsatzerlösen) im Wesentlichen das EBITDA adjusted (Ergebnis vor Ertragsteuern, Finanzergebnis, Abschreibungen, einmaligen Sondereinflüssen und angepasst um Währungsgewinne/-verluste) und das EBIT adjusted (Ergebnis vor Ertragsteuern, einmaligen Sondereinflüssen, Finanzergebnis und angepasst um Währungsgewinne/-verluste). ii. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren: Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Headcount) ist der nichtfinanzielle Leistungsindikator, der zur direkten Steuerung der Geschäftstätigkeit genutzt wird. Neben einer effizient geführten Organisation haben die nachfolgend dargestellten nicht finanziellen Leistungsindikatoren, die nicht direkt zur Steuerung der Geschäftstätigkeit verwendet werden, entscheidenden Anteil an dem nachhaltigen Erfolg von FTI: Qualifikation unserer Mitarbeiter: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von FTI sind ein wesentlicher Teil des Kapitals der Firma. Ihre Identifikation mit dem Unternehmen und ihr Engagement für die Ziele der Gruppe leisten einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Die Ausbildung von jungen Menschen mit dem Ziel, diese nach ihrer Ausbildungszeit in eine Festanstellung zu übernehmen, ist Teil der Wachstumsstrategie der Gesellschaft; zum 31. Oktober 2020 werden 110 Auszubildende beschäftigt. Qualität der Produkte: Die Reisepakete und individuellen Reiseleistungen der FTI-Gruppe zeichnen sich durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bei hoher Qualität aus. Durch qualifiziertes Personal in den Destinationen und in Zusammenarbeit mit dem Produktmanagement überprüfen wir unsere Produkte in einem laufenden Prozess. Branchenkenntnisse: Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die nachhaltige Entwicklung von FTI war und ist in zunehmendem Maße der enge Kontakt zu Kunden sowie ein fundiertes Wissen über die touristischen Märkte. Um dies sicherzustellen, verfügt FTI über ein Instrumentarium zur Beobachtung und Auswertung von Kundenwünschen und neuen Anforderungen der Kunden an ihre Ferienreise. Effizienz der Geschäftsprozesse: Die Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit der Erbringung unserer touristischen Leistungen sowie der Minimierung der Verluste aus empty seats, empty legs und empty beds unterliegen von der Auswahl der Reiseziele bis hin zur Produktion und dem Vertrieb der Reise einem kontinuierlichen Optimierungsprozess. Dies ermöglicht es uns, neue Entwicklungen rasch zu integrieren und bestehende Prozesse zu verbessern. Umweltschutz: Als drittgrößter Reiseveranstalter Europas ist es uns ein besonderes Anliegen, unser Handeln auf Nachhaltigkeit auszurichten und unserer ökologischen sowie sozialen Verantwortung weitestmöglich nachzukommen. Deswegen beteiligen wir uns an zahlreichen Initiativen und Projekten. Bei der Produktion unserer Kataloge und Reisebroschüren legen wir Wert darauf, die natürlichen Ressourcen so effektiv und nachhaltig wie möglich zu nutzen. So produziert unser Druckereilieferant beispielsweise mit 100% Ökostrom und wir bieten sämtliche Druckerzeugnisse, vom e-Katalog bis zu den Reiseunterlagen, auch digitalisiert an. Darüber hinaus arbeitet die FTI GROUP zudem mit den Klimaschutz-Organisationen Atmosfair und myclimate zusammen und ermöglicht ihren Kunden, einen Beitrag zum Ausgleich von CO2-Emissionen zu leisten. Unser als Green Building zertifiziertes Bürogebäude war bei seinem Bezug im Jahr 2010 das erste nach LEED (Leadership in Energy & Environmental Design) ausgewiesene "Gold"-Bürogebäude in München. Grundpfeiler dieser Auszeichnung sind ressourcenschonende Licht-, Kühl- und Heiz- sowie Wassersysteme, schadstoffarme Baumaterialien und Holz aus Wiederaufforstungsanlagen. Seit Januar 2018 gibt es ferner in unseren Standorten München und Berlin keine Plastik-Strohhalme mehr. Im Januar 2019 wurde zudem das Recup-Bechersystem eingeführt, um Abfall aufgrund der To-go-Kaffeebecher zu vermeiden. Seit Juni 2018 besteht eine Bienen-Patenschaft mit dem mehrfach ausgezeichneten Münchner Start-up near-Bees. Damit leisten wir einen Beitrag gegen das Bienensterben und für unsere Umwelt. Auf einer abgeschlossenen Dachterrasse unserer Konzernzentrale im Münchner Westen haben wir drei Bienenvölkern mit je etwa 50.000 Bienen eine neue Heimat geschenkt. Als nun drittgrößter Reiseveranstalter Europas ist es der FTI GROUP ein besonderes Anliegen, auch den Tourismus so nachhaltig wie möglich zu gestalten. Zusammen mit anderen führenden Reiseunternehmen sind wir daher Mitglied von Futouris e.V., der Nachhaltigkeitsinitiative der Tourismuswirtschaft. Gemeinsam arbeiten wir an zahlreichen Projekten in beliebten Reiseländern, dazu gehören unter anderem Initiativen zur Vermeidung von Abfällen, von Lebensmittelverschwendung und Maßnahmen zum Tierschutz. Seit 2018 werden zudem nachhaltig zertifizierte Hotels in den FTI-Katalogen mit einem brancheneinheitlichen Label versehen und im Rahmen der Green Travel Transformation auch in allen Buchungssystemen entsprechend gekennzeichnet. Als jüngstes Engagement zum Umweltschutz unterstützt die FTI-Gruppe das Abkommen Code Red 2.0 von HEPCA zum Schutz des Roten Meeres - das Commitment wurde zur ITB 2019 offiziell unterzeichnet. Soziale Verantwortung: Unsere Hotels der Marken Kairaba Hotels & Resorts und Design Plus sind mit Produkten des Labels "Malaika" ausgestattet. "Malaika" ist ein soziales Projekt, in dem ägyptische Frauen aus hochwertiger ägyptischer Baumwolle Handtücher und Bettbezüge herstellen. In regelmäßigen Abständen engagieren sich die Mitarbeiter der FTI GROUP zudem bei großen und kleinen Spendenaktionen. Diese reichen von umweltschützenden Maßnahmen beispielsweise gegen Plastikmüll im Meer über soziales Engagement in touristischen Regionen etwa nach Klimakatastrophen bis zur Unterstützung von Flüchtlingskindern und Waisen in der Region. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht i. Rahmenbedingungen Laut der Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.bmwi.de) vom 27. Januar 2021 wird die deutsche Wirtschaft nach Einschätzung der Bundesregierung im Jahresverlauf bei Entspannung der Corona-Lage wieder an Fahrt gewinnen. Für das Jahr 2021 erwartet die Bundesregierung eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 4 Jedoch wurde bereits in der Pressemitteilung des DRV vom 4. Mai 2020 aufgeführt, dass die existenzbedrohende Situation in der Reisewirtschaft immer dramatischer wird und das Geschäft der Reisebüros und Reiseveranstalter demnach durch staatliche Anordnung fast vollständig zum Erliegen gekommen ist. 5
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https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/20210127-bundeskabinett-beschliesst-jahreswirtschaftsbericht-corona-krise-ueberwinden-wirtschaftliche-erholung-unterstuetzen-strukturen-staerken.html
Für die derzeit laufende Wintersaison ist lt. einer Pressemitteilung des DRV vom 8. Dezember 2020 keine Trendwende ersichtlich: Für die Reisezeit bis April nächsten Jahres liegt demnach der Umsatzrückgang bei über 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. So gibt es derzeit nur wenig Reiseziele, die ohne Einreisebeschränkungen oder Quarantänevorschriften nach Rückkehr zu bereisen sind. Lt. Presseerklärung der des DRV vom 23. März 2021 sollte vorübergehend auf die stärkere Nutzung von Tests bei der Pandemiebekämpfung gesetzt werden. Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern ist eine generelle Testpflicht für Reiserückkehrer vorgesehen. Nach Aussage des DRV erhöhen Tests grundsätzlich die Sicherheit und gewährleisten verantwortungsvolle Mobilität auch in Corona-Zeiten. Allerdings solle die Ausweitung der Testpflicht aus Nicht-Risikogebieten eine auf die Osterzeit befristete Ausnahme bleiben. Der wirtschaftliche Schaden in der Reisewirtschaft mit ihren vielen mittelständischen Unternehmen ist schon hetzt nicht mehr auszugleichen. Solange Reisen weiterhin nur erschwert möglich sind, kann das Geschäft nicht hochgefahren werden und erfordere ergänzende wirtschaftliche Unterstützung für Reisebüros, Reiseveranstalter und touristische Dienstleister. Auch die jetzt möglichen Mallorca-Reisen tragen nur unwesentlich zur Milderung der wirtschaftlichen Einbußen bei. 6 ii. Geschäftsverlauf Durch organisches Wachstum und durch Zukäufe und Investitionen stieg FTI zum nunmehr drittgrößten Reiseveranstalter Europas auf. FTI hat damit eine Größe erreicht, die ihr in einem Marktumfeld, das von Synergie- und Skaleneffekten getrieben ist, strategische Vorteile sichern könnte. Für die Zukunft gilt es, diese Strategien weiter zu entwickeln und Geschäftsfelder aus- und aufzubauen, die die Ertragskraft des Konzerns stärken und weiteres organisches Wachstum ermöglichen. FTI setzt dabei auf die Intensivierung ihrer Präsenz in den wichtigsten touristischen Destinationen weltweit. Hintergrund ist der im Zeitablauf veränderte Beschaffungsmarkt für touristische Leistungen. Mittlerweile besteht die Notwendigkeit, Lieferketten, wie wir sie aus anderen Industrien, beispielsweise der Automobilindustrie, kennen, bereitzuhalten. Vor diesem Hintergrund wurde und wird weiterhin die Entwicklung des FTI-Konzerns zu einem vertikal integrierten Tour Operator vorangetrieben, da sich wichtige Teile der touristischen Wertschöpfungskette in die Destination verlagert haben. In wichtigen Destinationen (i.W. Türkei, Kanaren, Griechenland und Ägypten) wurden Flagship-Hotels erworben bzw. Pachtverhältnisse eingegangen, mit dem Ziel der Stärkung der eigenen Präsenz in der Region. Dies ist mit einer zentralen Struktur allein nicht mehr zu leisten. Das Bett wird zum Rohstoff, der Rohstoff wird täglich gehandelt, zu Preisen, die sich im Internet unter Umständen stündlich verändern. Deshalb investierte und investiert FTI in den wichtigsten Destinationen in Unternehmen und Strukturen, die sich zum einen täglich um die Beschaffung von Bettenkapazitäten kümmern und zum anderen die Serviceleistungen für ankommende Passagiere zur Verfügung stellen. Damit hat sich ein wichtiger Teil der touristischen Wertschöpfungskette in die Destination verlagert. Für das mit Fragezeichen versehene Geschäftsjahr 2020/2021 hat FTI verschiedene Planungsszenarien erstellt: Für den Winter 2020/2021 wurde mit nahezu keinem Umsatz gerechnet und erst ab Mai 2021 wurde mit verschiedenen Umsatz- und Buchungssteigerungsszenarien gerechnet. Im dem im Dezember 2020 erstellten konservativsten Szenario wird ein Erreichen von 50 % des Umsatzvolumens aus 2018/2019 erst im Oktober 2021 gerechnet. Das gesamte Umsatzvolumen des Jahres 2020/2021 beträgt diesem Szenario nach lediglich ca. 31 % des Volumens von 2018/2019. Auf Basis dieses Szenarios wurde im Dezember 2020 ein weiterer Antrag auf Staatshilfen gestellt, der als stille Einlage mit Eigenkapitalcharakter und einem Volumen von Mio. EUR 250,0 gewährt wurde. Zudem wurde im laufenden Geschäftsjahr ein weiterer Gesellschafterbeitrag in bar über Mio. EUR 10,0 geleistet. Der DRV rechnet lt. der Pressemitteilung vom 8. Dezember 2020 für das touristische Jahr 2020/2021 mit einem Gesamtvolumen von 50-60 % des Jahres 2018/2019. 7 Das Geschäftsjahr 2020/2021 wird nach unserer Einschätzung von den anhaltenden Auswirkungen der Corona-Krise gekennzeichnet sein. Als Folge der Reisebeschränkungen und der niedrigen Reisebuchungen werden sich in Abhängigkeit von der Dauer der Krise und Verfügbarkeit von einem Impfstoff weiterhin erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2020/2021 ergeben, die vermutlich in abgeschwächter Form bis zumindest ins Geschäftsjahr 2021/2022 fortdauern werden. Im Hinblick auf die Ertragslage im Geschäftsjahr 2020/2021 ist es das Ziel, den durch die Coronakrise ausgelösten Schaden so gering wie möglich zu halten. Intensive Kosteneinsparungsmaßnahmen und Fokussierung auf notwendige Geschäftsfelder sowie Destinationen werden auch das Geschäftsjahr 2020/2021 prägen. iii. Erwartete Finanzlage Der primäre Fokus liegt auf der Sicherung und Steuerung der Liquidität für die gesamte FTI-Gruppe. Hierbei wird wiederum wie in den letzten Jahren auf eingeführte Planungstools (Unternehmensgesamtplanung und davon abgeleitete Liquiditätsplanung) und Steuerungsinstrumente (Yield-Management) zurückgegriffen. Die Finanzlage ist im Winter 2020/2021 stark durch die Auswirkungen des Coronavirus beeinflusst, so dass weitere Einzahlungen des Gesellschafters von Mio. EUR 10,0 und Staatshilfen mit Eigenkapitalcharakter von Mio. EUR 250,0 zur Verfügung gestellt wurden. Unter der Annahme, dass das Umsatzvolumen ab Mai 2021 - von einem niedrigen Niveau aus startend - bis Oktober 2021 auf 50 % des Oktobervolumens von 2019 ansteigen wird, wird davon ausgegangen, dass der Liquiditätsbedarf im Geschäftsjahr 2020/2021 und darüber hinaus sichergestellt ist. iv. Gesamtaussage der voraussichtlichen Entwicklung Aufgrund der EU-Zulassung von verschiedenen Corona-Impfstoffen diverser Pharmaunternehmen gehen wir davon aus, dass sich unsere Umsatzerlöse im Laufe des Geschäftsjahres 2020/2021 kontinuierlich steigern werden, aber das EBITDA und EBITDA adjusted trotz der eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen deutlich negativ sein werden. 2. Risikobericht Die Risikopolitik der FTI Touristik GmbH orientiert sich an dem Ziel, den Wert des Unternehmens und des Konzerns stetig und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und den Fortbestand des Unternehmens und des Konzerns langfristig zu sichern. Damit bildet sie einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenspolitik. i. Risikomanagementsystem FTI ist im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Wir definieren Risiken im weitesten Sinne als die Gefahr, unsere finanziellen, operativen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen. Das Management von Risiken aus dem operativen Geschäft liegt dabei in erster Linie bei der Geschäftsführung des Mutterunternehmens. FTI verfügt über ein konzernweites Berichtswesen, das ein Controlling aller wirtschaftlich relevanten Eckdaten ermöglicht. Es wird durch eine ständige Verfolgung der Finanzströme und durch ein zentrales Konzern-Treasury ergänzt. Die Geschäftsführung überwacht die Liquiditätsentwicklung auf Basis einer rollierenden 13-Wochen Liquiditätsvorschau. Zudem wird auf monatlicher Ebene ein Abgleich mit der Planung vorgenommen, um bei wesentlichen Planabweichungen gegensteuern zu können. ii. Risiken Inhärente Risiken Umfeld- und Branchenrisiken Das Buchungsverhalten der Kunden in der Touristik wird wesentlich durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und externe Faktoren beeinflusst. Politische Ereignisse, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien wie die derzeit kursierende Corona-Pandemie oder terroristische Anschläge wirken sich auf Urlaubsentscheidungen und damit den Geschäftsverlauf in einzelnen Märkten aus. FTI begegnet diesen Risiken mit einer breiten Streuung seiner touristischen Aktivität in weltweit über 100 Zielgebieten, dennoch kann ein Umsatzrückgang in für den Konzern bedeutenden Zielgebieten nicht restlos aufgefangen werden. Die FTI-Gruppe verfügt z.B. in Ägypten durch ihr besonderes Engagement nicht nur über einen hohen Marktanteil, sondern erzielt dort auch gute Margen. Eine Umsteuerung von Umsätzen in andere vergleichbare Zielgebiete ist selten in vollem Umfang möglich und durch i.d.R. hohe Markteintrittskosten stets von niedrigeren Margen begleitet. Mit zunehmender Wettbewerbsintensität und dem Auftritt weiterer Marktteilnehmer mit neuen Geschäftsmodellen nehmen die Marktrisiken zu. Beispiele hierfür sind der Verkauf von Reiseleistungen über das Internet und Niedrigpreis-Fluggesellschaften, die den Vertrieb von Reisen negativ beeinflussen können. Um dieses Risiko zu begrenzen, sind FTI und ihre Tochterfirmen selbst im Bereich E-Commerce aktiv, um mit eigenen Internet-Angeboten vertreten zu sein. Des Weiteren werden neue Geschäftsmodelle aktiv entwickelt und auch durch Erwerb von komplementären Unternehmen ergänzt. Hierzu zählt vor allem der Aufbau von Inbound- und Hotelgesellschaften in bedeutenden Zielgebieten. Die Erschließung neuer Quellmärkte und die Entwicklung neuer Zielgebiete tragen nicht nur zur Potentialerhöhung, sondern auch zur Risikominimierung bei. Gesundheit und Naturkatastrophen In der Vergangenheit kam es bereits temporär zu lokal eingegrenzten Einflüssen wie z.B. Zika-Virus, Hurricanes, Vulkanausbruch etc., die sich negativ auf Buchungsverläufe und Profitabilität auswirkten. Aktuell wird die gesamte Tourismusbranche von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Die FTI-Gruppe kann sich diesen Risiken nicht entziehen, ist aber stets vorbereitet, um auf derartige Einflüsse flexibel und effizient zu reagieren. Oberste Priorität haben in solchen Situationen unsere Kunden im Krisengebiet, die durch speziell geschulte Mitarbeiter betreut und beraten werden. Aufgrund der weltweiten Präsenz in den wichtigsten Destinationen könnten grundsätzlich schnell Alternativziele angeboten werden. Bei nahezu vollständigen Reisebeschränkungen, wie im Fall der Corona-Krise, entfällt diese Möglichkeit weitestgehend. Politische Instabilitäten und andere Ereignisse in den Destinationen Ebenfalls ergaben sich in der Vergangenheit in Reiseregionen terroristische Ereignisse, politische Instabilitäten u.ä. Sachverhalte. Die FTI-Gruppe schätzt die Situation vor Ort ein und stützt sich dabei wesentlich auf die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes und anderer Organisationen. Derartige Ereignisse können sich kurz- oder langfristig auf das Buchungsverhalten auswirken und zu einer veränderten Nachfragesituation führen. Es besteht das Risiko, dass sich hieraus negative Einflüsse auf die Profitabilität ergeben können, sofern FTI nicht rechtzeitig situationsangepasste Maßnahmen ergreift. FTI verfügt über einen Krisenmanagementprozess, um ggf. Kunden schnellstmöglich aus dem Gefahrengebiet auszufliegen und nicht notwendige Anreisen zu minimieren, um die Anzahl unserer Gäste in dem betroffenen Gebiet weitestgehend und schnellstmöglich zu reduzieren. Auch in solchen Fällen gilt die oberste Priorität dem Kunden vor Ort. Von Saisonalität geprägte Profitabilität und Liquidität Die Touristik ist geprägt von einem saisonalen Geschäftsverlauf. Aufgrund der tendenziell längeren Ferienzeiten der europäischen Quellmärkte in den Sommermonaten und den klimatischen Unterschieden zwischen Winter- und Sommermonaten in der nördlichen Hemisphäre, wird die Mehrzahl der touristischen Reisebuchungen für die Sommermonate vorgenommen. Dies führt dazu, dass höhere Margen und Gewinne sowie Nettoliquiditätszuflüsse in den Sommermonaten erwirtschaftet werden. In der Wintersaison hingegen ergeben sich branchentypische Nettoliquiditätsabflüsse, die zu einer geringeren Liquidität führen können. Unsere Anstrengungen gelten deshalb einer sehr sorgfältigen Finanzplanung zur Sicherung der laufenden und der zukünftigen Liquidität. Die Staatshilfen und die mit unseren Hausbanken vereinbarten Kreditlinien haben zur Finanzierung der Nettoliquiditätsabflüsse beigetragen. Zur Finanzierung unseres Geschäfts greifen wir daneben regelmäßig auf branchenübliche Lieferantenkredite zurück. Fremdwährungsrisiken Um Währungsrisiken zu begegnen, die sich insbesondere aus dem Einkauf von Hotelleistungen im Ausland ergeben können, werden neben der Bevorratung von Devisen auch für alle maßgeblichen Fremdwährungen, insbesondere den USD, Devisentermingeschäfte zum Kalkulationskurs abgeschlossen. Entsprechend unserer Währungssicherungsstrategie werden ausgewählte Teile unserer Grundgeschäfte in Fremdwährung mittels Währungssicherungsgeschäften abgesichert. Um bestehende Risiken in diesem Bereich weiter zu minimieren und um die Transparenz zusätzlich zu erhöhen, ist ein Treasury Management System implementiert. Unternehmensindividuelle Risiken Geschäftliche Risiken Risiken aus dem Engagement in einzelnen Geschäftsbereichen können sich auch durch veränderte Rahmenbedingungen für einzelne Geschäftsmodelle innerhalb der FTI-Unternehmen ergeben, wenn diese nicht mehr zum geplanten Mehrwert für die gesamte Unternehmensgruppe führen. Diesem Risiko wird mit einer laufenden Überprüfung der bestehenden Konzepte auf ihre Erfolgsaussichten hin begegnet. Dem folgend wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 das Geschäftsfeld Sprachreisen verkauft und der eigene Kreuzfahrtbetrieb eingestellt. Zur Zusammenstellung der Reisepakete ist es zum Teil erforderlich, feste Kapazitäten mit Airlines oder auch Hotels zu vereinbaren. Je nach Vereinbarung besteht das Risiko, dass es nicht gelingt, fest eingekaufte Kapazitäten in vollem Umfang abzusetzen. Der Umfang der anfallenden Kosten aus nicht abgesetzten Festabnahmen (Kosten für "empty seats", "empty legs" und "empty beds") sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unsere Geschäftstätigkeit. Zur Minimierung des Risikos aus Festabnahmen verfügen wir über ein entsprechendes Yield- Management. Vor Beginn der Corona Pandemie mussten im Zuge der Insolvenz des bis dato zweitgrößten Reiseveranstalters Europas verstärkt Reisevorleistungen vorausbezahlt werden oder es mussten garantierte Abnahmen vereinbart werden, um Kapazitäten zu sichern. Aufgrund von nicht stattgefundenen Flügen oder Reisen mussten und konnten diese Vorauszahlungen teilweise zurückgefordert werden. Nicht verlängerbare Garantien führten bereits zu zusätzlichem Aufwand und aus noch nicht refundierten Vorauszahlungen und Depositleistungen könnte sich im Falle von Insolvenzen im Zuge der Corona-Pandemie weiterer Wertberichtigungsbedarf ergeben. Aufgrund von geänderten Marktbedingungen besteht, im laufenden Geschäftsjahr allerdings nur in eingeschränktem Umfang, die Notwendigkeit, in ausgewählten Destinationen neue Festabnahmen im Flugbereich zu vereinbaren und weiter ins Risiko der Kapazitätsauslastung zu gehen. FTI verfügt über keine eigene Fluggesellschaft. Aufgrund dessen kann FTI flexibel auf Nachfragerückgänge reagieren, ohne dass hohe Fixkosten aufgrund von Abschreibungen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie andere Kosten anfallen. Andererseits ist FTI auf die Bereitstellung von Kapazitäten durch Fluggesellschaften angewiesen, um ihre Destinationen bedienen zu können. Im Rahmen der Destination Management-Aktivität kooperiert FTI über Tochtergesellschaften auch mit fremden Dritten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um ausländische Reiseveranstalter, die über die DMCs Leistungen beziehen. Durch die im Eigentum von Konzerngesellschaften stehenden Hotels in Malta, Italien, Türkei, Marokko und Spanien bzw. über insgesamt 58 (Stand 31. Oktober 2020) Hotelpacht- bzw. Franchise- oder Managementverträge ist die FTI Touristik GmbH durch ihre mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an diesen Konzerngesellschaften dem Risiko ausgesetzt, dass eine zu geringe Auslastung der Hotels einen kostendeckenden Betrieb nicht zulassen könnte. Risiken aus Covenants Die FTI Touristik GmbH erhielt im Geschäftsjahr 2019/2020 Stabilisierungshilfen vom Wirtschaftsstabilisierungs- fond in Form nachrangiger Darlehen in Höhe von Mio. EUR 235. Die Gewährung der Stabilisierungshilfen ist an zu erfüllende Auflagen geknüpft, die im Einzelnen in dem am 31. August 2020 vereinbarten Nachrangdarlehen vorgegeben sind. Ebenso bestehen in Zusammenhang mit dem staatlich verbürgten Bankkdarlehen Kreditauflagen. Sollte gegen Auflagen, die in Form nicht-finanzieller Covenants vorgegeben sind, verstoßen werden, kann dies im schlimmsten Falle eine Aufkündigung der Stabilisierungshilfen bzw. des Bankdarlehens zur Folge haben. Risiken aus Finanzanlagen Risiken der Werthaltigkeit von Finanzanlagen, ergeben sich insbesondere aus Anteilen an Beteiligungsunternehmen und Ausleihungen. So kann sich bspw. aufgrund segmentspezifischer Entwicklungen der Bedarf zur Abschreibung einzelner Beteiligungsbuchwerte infolge von voraussichtlich dauernder Wertminderung ergeben. Darüber hinaus könnte sich auch aus den Umfeld- und Branchenrisiken, die sich als Folge der Corona-Pandemie ergeben haben, weiterer Wertminderungsbedarf ergeben, sofern die Pandemie-Situation noch länger als unseren Annahmen zugrunde gelegt anhält, weil diesbezüglich risikobegrenzende Maßnahmen seitens FTI bzw. der einzelnen Konzernunternehmen nur bedingt ergriffen werden können. Eventuell notwendige weitere Abschreibungen wären zwar nicht direkt liquiditätswirksam, würden aber die Ertrags- und Vermögenslage des Konzerns zunächst beeinträchtigen, wenngleich spätere Wertaufholungen in der post-corona Zeit die operativen Ergebnisse entsprechend positiv ergänzen können. Personalrisiken Wesentlicher Erfolgsfaktor für das Unternehmen ist die Belegschaft (Humankapital). Als Risiko in diesem Bereich sehen wir Austrittsrisiken von Mitarbeitern in Führungs- oder Schlüsselpositionen und die damit verbundenen Know-how-Verluste. Um dem entgegenzuwirken, sieht die Geschäftsführung es als eine zentrale Aufgabe, das bestehende Personal in seiner fachlichen Qualifikation laufend durch interne und externe Schulungsmaßnahmen zu fördern. Daher wurden umfassende Maßnahmen zur Förderung und Weiterentwicklung der Führungsqualitäten in allen Hierarchieebenen ins Leben gerufen. Durch diese Maßnahmen werden jedoch nicht nur die fachlichen und sozialen Kompetenzen gefördert, es fördert im selben Ausmaß das Betriebsklima, da die bereichs- und abteilungsübergreifende Zusammensetzung der jeweiligen Gruppen wesentlich die Interaktion fördert. Dies führt zu einem bereichsübergreifenden Verständnis, reduziert Konfliktpotenziale und erhöht die Corporate Identity. Engpassrisiken können sich während der Katalogproduktion und während der Erstellung des Jahresabschlusses in den jeweiligen Bereichen ergeben. Diese Risiken werden jedoch durch eine sorgfältige Personalplanung minimiert. Anpassungsrisiken versucht man proaktiv durch eine sorgfältige Personalauswahl bei Neueinstellungen zu vermeiden. Durch die globale Präsenz von FTI mit eigenen Niederlassungen und eines i.d.R. aus CEO, CFO und COO bestehenden Geschäftsführungsteams mit interkultureller Kompetenz verfügt FTI über einen Pool von weltweit einsetzbaren Führungskräften und kann damit auf unerwartete Veränderungen im Führungskreis oder anderweitig kurzfristig auftretenden Bedarf rasch und adäquat reagieren. Generell wird dem Personalrisikomanagement eine hohe Bedeutung im Unternehmen eingeräumt. Hier sieht sich nicht nur die Personalabteilung in der Verpflichtung, sondern neben der Geschäftsführung auch jede einzelne Führungskraft. Als harmonische Ergänzung hat sich das seit Jahren erfolgreich tätige Teamforum als "Sprachrohr" der Belegschaft bewährt. Das Teamforum erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung laufend Konzepte, welche das Wohlbefinden der Belegschaft steigern und somit einen wesentlichen Beitrag zum Betriebsklima und zur Mitarbeiterbindung leisten. Informationstechnische Risiken Die Geschäftsprozesse in der Touristik sind in hohem Maße von den installierten Informationssystemen abhängig. Beispielsweise sind die Buchungssysteme sowie sämtliche administrative Bereiche IT-basiert. Darüber hinaus gewinnt das Internet nicht nur als Vertriebskanal, sondern auch als Basistechnologie zur Automatisierung von Geschäftsprozessen zwischen Geschäftspartnern weiter an Bedeutung. Für IT-Betrieb, Entwicklung, Systembetreuung und Support sind internationale, leistungsstarke Partner als IT-Dienstleister tätig. Die IT-Governance wird im FTI-Konzern durch ein konzernweites und alle Geschäftsfelder umfassendes IT-Führungsgremium gewährleistet, dass hierbei durch ein aus IT-Direktoren bestehendes Expertenteam unterstützt wird. Um zu gewährleisten, dass die Geschäftsprozesse sicher und effizient ablaufen, werden die IT-Systeme ständig überprüft, weiterentwickelt und im Rahmen des Lifecycle-Managements ausgetauscht. Die Regelungen zur Informationssicherheit werden ebenfalls permanent verbessert. Sie umfassen beispielsweise die konzernweite Implementierung von Firewalls, Virenscannern und Verschlüsselungsmechanismen. Des Weiteren werden gegen möglichen Datenmissbrauch und -verlust zusätzliche Maßnahmen angewendet: Zugangs- und Zugriffsschutzsysteme, Back-up-Verfahren sowie die Spiegelung geschäftskritischer Systeme in zwei räumlich voneinander getrennten Rechenzentren. Die im Unternehmen zur Abbildung des operativen Geschäfts vorhandenen IT-Eigenentwicklungen und deren permanente Weiterentwicklung sind einerseits Grundlage für den geschäftlichen Erfolg und die schnelle Reaktionsfähigkeit auf Veränderungen des Marktes. Andererseits bergen sie aber auch jene Risiken, die Individuallösungen gegenüber Standardprodukten üblicherweise mit sich bringen. Das Outbound-Reservierungssystem und das damit verbundene Warenwirtschaftssystem unterliegen einer permanenten Wartung und Verbesserung, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Für den Geschäftsbereich Inbound wird derzeit ein maßgeschneidertes System von Grund auf entwickelt. Die besondere Herausforderung besteht darin, dass innerhalb dieser Software verschiedene Geschäftsarten abzubilden sind. Aus Sicht des Unternehmens rechtfertigt der Mehrwert eines integrierten, konzernweit einsetzbaren Systems, die damit verbundenen Mehraufwendungen gegenüber einer einfachen, lokalen Lösung. Vorübergehende Erschwernisse bei der Datenverarbeitung bis zur Fertigstellung des integrierten Systems sind unvermeidbar und müssen derzeit hingenommen werden. Eine Standardsoftware, die diesen Anforderungen genügt, existiert zurzeit nicht. Risiken aus bisherigen Investitionen und Wachstumsstrategien Die bisherige Wachstumsstrategie der FTI-Gruppe war nur mit der Sicherung von Fixkapazitäten im Flug- und Hotelbereich umsetzbar. Fixkapazitäten bergen stets das Risiko, dass sie nicht vollständig verwertet werden können und dann ggf. erhebliche Leerkosten verursachen. Strategische Partnerschaften ermöglichen jedoch unter bestimmten Bedingungen einen Risikosplitt zwischen Lieferanten und Abnehmern bei Fixkapazitäten. Die Destination Ägypten konnte wegen ihres Volumens bislang nur mit Fixkapazitäten bedient werden. Derzeit ergibt sich für den Tourismus aufgrund der Coronapandemie eine völlig neue Situation. Aufgrund einer ungewissen Nachfrage hinsichtlich Zeitpunkt und Reiseziel muss hierfür mit einer hohen Reaktionsgeschwindigkeit ein äußerst flexibles Angebot zu Verfügung gestellt werden. Im Zuge der bisherigen Wachstumsstrategie wurden seit 2013/2014 im Konzern verschiedene Investitionen getätigt. Es besteht das Risiko, dass sich die Investitionen in neue bzw. im Aus- und Aufbau befindlichen z.T. interdependenten Geschäftsfelder nicht wie geplant entwickeln und entgegen der Planung mit zu niedrigen Erfolgsbeiträgen zum Konzernergebnis beitragen und ggf. die Bereitstellung weiterer und nicht geplanter Liquidität erforderlich machen. Im Zuge der jährlich durchzuführenden Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte können bei Planabweichungen ergebnisbelastende Wertberichtigungen bzw. zusätzliche Abschreibungen erforderlich werden. Im Geschäftsjahr hat die FTI-Gruppe im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen kritische Geschäftsfelder eingestellt und Wertberichtigungen und Abschreibungen vorgenommen. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Wie andere große Anbieter von Urlaubs- und Reisedienstleistungen operiert die FTI-Gruppe in unterschiedlichen Volkswirtschaften und Rechtsordnungen und unterliegt damit einer Vielzahl rechtlicher Bestimmungen und Gesetzesvorgaben, die einzuhalten sind. Die FTI-Gruppe verfügt in den einzelnen Landesgesellschaften über eigene Rechtsabteilungen oder kooperiert mit externen Rechtsberatern. Aufgrund der Vielzahl von Gesetzen, Bestimmungen und Vorschriften besteht das latente Risiko im Rahmen des operativen Geschäfts unbewusst gegen Vorschriften zu verstoßen. Trotz geeigneter Maßnahmen besteht zudem das Risiko, dass einzelne Mitarbeiter fahrlässig oder aus persönlicher Motivation Gesetzesverstöße begehen und der Gruppe Schaden zufügen. Unternehmensfortführung Zur Absicherung des Liquiditätsbedarfs im Winter 2019/2020 hatte FTI wiederum Gespräche mit den finanzierenden Banken geführt und die Finanzierung des Liquiditätsbedarfs für die Wintersaison 2019/2020 zunächst erreicht. Allerdings wurden auch weiterhin branchenübliche Lieferantenkredite und bankfinanzierte Saisonkreditlinien in Anspruch genommen, um saisonale Liquiditätsschwankungen auszugleichen. Mit Erreichen des Pandemiestatus des Coronavirus kam es zu weltweiten Reisebeschränkungen, die den touristischen Betrieb ab März 2020 quasi zum Erliegen gebracht haben. In der Folge brachen die Neubuchungen und damit die Umsatzerlöse sowie die Zahlungseingänge massiv ein und lösten Reisestornos aus. Dies führte auch über das Geschäftsjahr 2019/2020 hinaus zu Liquiditätsbedarf, der durch eine Kombination von Gesellschaftermitteln und regierungsgestützten Stabilisierungsmaßnahmen überbrückt werden soll. Dabei wurde im Dezember 2020 den Antragsunterlagen eine Planung beigefügt, die in Absprache mit dem Mandatar des Bundes und der finanzierenden Bank ein Planungsszenario zugrunde legte, das Reisebeschränkungen bis zum 30. April 2021 unterstellt. Zudem wurde in dem Plan davon ausgegangen, dass ab Mai 2021 eine Aufnahme der Buchungsaktivitäten der Kunden erfolgt. Auf Basis der aktuellen Lage des Unternehmens und der Gruppe besteht die begründete Erwartung, dass das Unternehmen und die Gruppe in der Lage sind, den Geschäftsbetrieb mindestens über die nächsten 12 Monate fortzuführen. Risiken wegen eintretender Finanzierungslücken, die den Bestand des Unternehmens und der Gruppe gefährden könnten, können sich ergeben, wenn sich die Rahmenbedingungen, die dem Finanzplan zur Überwindung der Corona-Krise zugrunde gelegt wurden, gravierend ändern. Änderungen der Rahmenbedingungen können sich beispielsweise durch Verzögerungen bei der Verabreichung von Impfstoffen, der Intensivierung der dritten Infektionswelle, stark von den Planannahmen abweichende Buchungseingänge oder Reisestornos sowie weitere Verlängerungen von Reisewarnungen ergeben. Die Schließung dann entstehender Finanzierungslücken könnte weitere externe Liquiditätszuführungen in Form von Eigen- und Fremdkapital erforderlich machen. Dies ist aus heutiger Sicht nicht einschätzbar bzw. vorhersehbar. Insoweit liegt in den wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie für FTI, ebenso wie für viele andere Unternehmen insbesondere aus der Touristikbranche, eine zumindest potentielle Bestandsgefährdung begründet, da diesbezüglich aktive risikobegrenzende Maßnahmen seitens FTI nur bedingt ergriffen werden können. Insofern bestehen auch für FTI sowie für die FTI-Gruppe insgesamt grundsätzlich wesentliche Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Sonstige Risiken Sonstige Risiken von nennenswerter Bedeutung sind nicht bekannt. Risikorangfolge Die Umfeld- und Branchenrisiken, die sich als Folge der Corona-Pandemie ergeben haben, sehen wir als am bedeutsamsten an. Insbesondere könnten sie - wie im vorstehenden Punkt erläutert - potenziell den Bestand der FTI Touristik GmbH und des Konzerns gefährden, da diesbezüglich aktive risikobegrenzende Maßnahmen seitens FTI nur bedingt ergriffen werden können. Die übrigen Risiken sind in etwa für sich gesehen gleich bedeutsam. Auf Grundlage unserer Beurteilung der gegenwärtigen Risikosituation und der von uns ergriffenen Maßnahmen sehen wir die Unternehmensfortführung - trotz der o.g. bestehenden grundsätzlichen Risiken - als voraussichtlich gesichert an. 3. Chancenbericht Das Chancenmanagement der FTI und der FTI-Gruppe steht in Einklang mit der Unternehmensstrategie. Die Verantwortung für das systematische Erkennen und die Nutzung sich bietender Chancen liegt bei dem operativen Management der touristischen Sparten. Aufgabe der Geschäftsführung ist es, die Chancen für die Steigerung der Profitabilität des Unternehmens und der FTI-Gruppe zu erkennen und die Weiterentwicklung der Konzernstruktur nachhaltig abzusichern. Für das Nutzen von Chancen, die sich aus den wesentlichen Trends ergeben, ist FTI mit seiner Konzernstruktur als vertikal integrierter Touristikkonzern mit Präsenz auf den wesentlichen Stufen der touristischen Wertschöpfungskette grundsätzlich gut aufgestellt. Operative Chancen Mit unserem differenzierten Produktangebot und dem weiteren Ausbau der DMCs wollen wir unsere Wettbewerbsposition weiter verbessern. Operative Chancen sehen wir außerdem im Ausbau unseres Content-Geschäfts (Hotelmanagement & Property). Chancen aus den Rahmenbedingungen Daneben könnten sich aus dem veränderten Wettbewerbsumfeld nach der Coronakrise und nach der Insolvenz des bis dato zweitgrößten Reiseveranstalters Europas in 2019 in einzelnen Märkten Chancen für FTI ergeben. Strategische Chancen Chancen für weiteres organisches Wachstum sehen wir insbesondere im weiteren Ausbau unserer Hotelmanagement-Aktivität. Sonstige Chancen Weitere Chancen werden in der Profitabilitätssteigerung einzelner Teilbereiche und Gesellschaften gesehen. IV. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Im Wesentlichen entstehen bei der Gesellschaft und im FTI-Konzern finanzwirtschaftliche Risiken durch Zahlungsströme in Fremdwährungen sowie Kreditrisiken hinsichtlich Kunden und Lieferanten. Die Zahlungsströme in Auslandswährungen resultieren insbesondere aus dem Einkauf von Hotelzimmern in Destinationen die außerhalb des Euro-Raumes liegen. Zur Begrenzung der Risiken aus Änderungen von Wechselkursen für diese Grundgeschäfte setzt FTI derivative Finanzinstrumente ein, die nicht an Börsen gehandelt werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Festpreisgeschäfte (zum Beispiel Termingeschäfte und Swaps). Daneben werden auch im geringeren Umfang Optionsgeschäfte eingesetzt. Der Abschluss dieser Geschäfte erfolgt zu Marktbedingungen mit Anbietern aus dem Finanzsektor, die über eine einwandfreie Bonität verfügen und deren Kontrahentenrisiko regelmäßig überwacht wird. Die im Geschäftsjahr 2019/2020 gewährten Stabilisierungshilfen vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von Mio. EUR 235 und Kreditvereinbarungen mit Banken sehen eine feste Verzinsung vor, Zinsänderungsrisiken ergeben sich insoweit nicht. Die vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds gewährten Stabilisierungshilfen sehen jedoch über die Laufzeit von 6 Jahren eine ansteigende, feste Verzinsung vor, die über die Laufzeit der Stabilisierungsmaßnahme kontinuierlich ansteigende Zahlungsmittelabflüsse zur Bedienung des Zinsendienstes zur Folge haben. Die originären Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite der Bilanz im Wesentlichen die flüssigen Mittel, die Forderungen sowie die Finanzanlagen. Auf der Passivseite entsprechen die Finanzinstrumente den Verbindlichkeiten. Kreditrisiken beziehen sich auf den möglichen Ausfall von Schuldnern und auf eventuelle Bonitätsverschlechterungen. Der Konzern begrenzt dieses Risiko, indem regelmäßig hohe Anforderungen an die finanzielle Solidität der Kontrahenten gestellt werden. Die Außenstände werden dezentral laufend überwacht. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das maximale Ausfallrisiko begrenzt sich auf Forderungen und Finanzanlagen und entspricht dem Bilanzansatz dieser Instrumente.
München, den 30. März 2021 Ralph Schiller, Geschäftsführer Constantin von Bülow, Geschäftsführer Konzernbilanz zum 31. Oktober 2020AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Oktober 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020Vorbemerkung Die FTI Finanzholding GmbH, Planegg hält unter Berücksichtigung der von der FTI Touristik GmbH selbst gehaltenen eigenen Anteile sämtliche Anteile an der FTI Touristik GmbH, München. 1. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die FTI Touristik GmbH mit Sitz in München ist im Handelsregister des Amtsgericht München unter der Nummer HRB 71745 eingetragen. Sie ist das Mutterunternehmen der FTI-Gruppe. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Konzernanhang aufgeführt. Soweit einzelne Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Konzernanhang. Zudem sind branchenspezifische Posten ergänzt worden. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst den Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020. Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Durch die, auch im Nachtragsbericht beschriebenen, wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie wird für FTI, ebenso wie für viele andere Unternehmen insbesondere aus der Touristikbranche, eine potenzielle Bestandsgefährdung begründet, da aktive risikobegrenzende Maßnahmen seitens FTI nur bedingt ergriffen werden können. Hinsichtlich der Darstellung der diesbezüglichen Risiken verweisen wir namentlich auf die Ausführungen im Abschnitt "III. 2. Risikobericht" des Konzernlageberichts unter dem Punkt "Unternehmensfortführung". Auf Grundlage unserer Beurteilung der gegenwärtigen Risikosituation und der von uns ergriffenen Maßnahmen sehen wir die Unternehmensfortführung - trotz der bestehenden grundsätzlichen Risiken - als voraussichtlich gesichert an. Konzernverhältnisse In den Konzernabschluss werden zusammen mit dem Mutterunternehmen FTI Touristik GmbH, München, 109 Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Fünf assoziierte Unternehmen sind at equity bewertet. Acht Tochterunternehmen sind wegen ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung nicht konsolidiert bzw. zu Anschaffungskosten bilanziert. Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist diesem Konzernanhang als Anlage C zum Konzernanhang beigefügt. Veränderungen im Konsolidierungskreis Folgende Gesellschaften wurden zum 31. Oktober 2020 erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen: Vollkonsolidierte Unternehmen:
Folgende Unternehmen sind im Geschäftsjahre 2019/2020 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden:
Aus der Veränderung des Konsolidierungskreises haben sich hinsichtlich der Vermögens- und Finanzlage folgende Auswirkungen auf die Bilanz ergeben:
Auf die Ertragslage ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen. Für folgende Tochtergesellschaften werden die Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:
Für die LLM Last Media GmbH & Co. KG, Berlin, werden die Befreiungsmöglichkeiten nach § 264b HGB in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Konzernabschluss sind die Jahresabschlüsse des Mutterunternehmens sowie der übrigen einbezogenen Konzernunternehmen nach den Grundsätzen des § 297 ff. HGB zusammengefasst. Die Jahresabschlüsse sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften einheitlich nach den bei der FTI Touristik GmbH geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden planmäßig linear über deren geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern liegen zwischen fünf und 13 Jahren. Die Nutzungsdauern wurden individuell bei Erwerb der Gesellschaften festgelegt und basieren auf der zum damaligen Zeitpunkt getroffenen Einschätzung über den Nutzen der jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte für den Konzern. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert über dem niedrigeren beizulegenden Wert liegt. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern mit deren Herstellung nach dem 1. Oktober 2009 begonnen wurde. In die Herstellungskosten werden keine Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Sie betreffen eigenerstellte Software. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und acht Jahren. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet und, sofern abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Für Gebäudeabschreibungen gilt eine 30- bis 50-jährige Nutzungsdauer. Mietereinbauten werden über die Mietvertragsdauern von fünf bis zwölf Jahren, die übrige Betriebs- und Geschäftsausstattung über drei bis 13 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 250 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und unter den Abgängen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter ab einem Wert von EUR 250 bis zu einem Wert von EUR 1.000 werden in einen Sammelposten eingestellt, über fünf Jahre linear abgeschrieben und dann als Abgang erfasst. Die Erstausstattungen des Betriebskindergartens/-kindertagesstätte am Standort München sowie des durch die Kairaba Lounge GmbH, München, betriebenen Betriebsrestaurants, ebenfalls am Standort München, wurden aus Vereinfachungsgründen gemäß § 240 Abs. 3 HGB zu Festwerten angesetzt. Anteile an aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen und geleistete Anzahlungen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Vorräte (Flugtickets) werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten und die Kassenbestände wurden zum Nennwert angesetzt. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Der Passive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzt, soweit die zu Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden die Anschaffungskosten übersteigen. Passivische Unterschiedsbeträge, die in Zusammenhang mit der Auflösung stiller Reserven durch Ansatz der beizulegenden Zeitwerte beim Grund und Boden und Gebäuden im Rahmen der Neubewertungsmethode entstanden sind, werden, soweit auf abnutzbares Anlagevermögen entfallend, über deren geschätzte Nutzungsdauer aufgelöst. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen und für steuerliche Verlustvorträge gebildet, soweit dies nach § 274 HGB zulässig bzw. erforderlich ist. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden dabei in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen (§ 306 HGB) werden unter Anwendung der unternehmensindividuellen Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen von 33 % (Deutschland) bzw. 20 % bis 35 % (Ausland) gebildet. Aktive und passive latente Steuern wurden im Konzernabschluss nicht verrechnet. Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz gem. RückAbzinsV abgezinst. Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung sowie die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Erträge nach § 246 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Die Steuerrückstellungen und alle sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, wie er von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten größer einem Jahr wird das Imparitäts-, Realisations- und Anschaffungskostenprinzip beachtet. Gemäß § 254 HGB werden Sicherungsgeschäfte zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme (sogenannte antizipative Cashflow-Hedges) mit den zugrundeliegenden, mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Grundgeschäften zusammengefasst und bewertet. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der antizipativen Bewertungseinheiten erfolgt anhand der Einfrierungsmethode, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden. Bei Bewertungseinheiten auf Basis der Absicherung bestehender Grund- und Sicherungsgeschäfte werden die wirksamen Teile der Grund- und Sicherungsgeschäfte unter der Anwendung der Durchbuchungsmethode bilanziert. Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt nach Erbringung der Lieferung oder Leistung und damit mit dem Gefahrenübergang. Umsatzerlöse aus dem Veranstaltergeschäft und Flugumsätze werden zum Zeitpunkt des Reiseantritts, d.h. bei Abreise des Reisegasts, erfasst. Die übrigen Umsatzerlöse werden bei Inanspruchnahme der Leistung bzw. Abnahme der Lieferung oder bei Vermittlungsleistungen frühestens bei Kundenbuchung bzw. spätestens bei Reiseantritt erfasst. Außer den Eigenleistungen für selbsterstellte Software (siehe oben) werden Eigenleistungen auch in Zusammenhang mit der Einführung von neuen fremderstellten Softwaresystemen erbracht. Diese Eigenleistungen werden in Höhe der direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten angesetzt und als Anschaffungsnebenkosten im Posten "Entgeltlich erworbene Lizenzen und Rechte" ausgewiesen. Allgemeine Verwaltungskosten und Finanzierungszinsen werden dabei nicht einbezogen. Zuwendungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand werden, sofern sie nicht konkrete Vermögensgegenstände betreffen, mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Im Geschäftsjahr 2019/2020 betraf dies die Erstattungen seitens der Agentur für Arbeit im Zusammenhang mit der temporären Kurzarbeit von FTI-Mitarbeitern. Beteiligungserträge von Kapitalgesellschaften werden erfasst, wenn der zugrunde liegende Abschluss festgestellt und die Ausschüttung beschlossen wurde. Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften werden erfasst, wenn der Anspruch hinreichend konkretisiert ist. In Zusammenhang mit dem Geschäftsjahr 2011/2012 eingeführten Management-Beteiligungsprogramm, für das ggf. eine Kapitalerhöhung erfolgen soll, ordnet FTI die Optionsgewährung der Gesellschaftersphäre zu. Dementsprechend wird bei Einräumung der Optionen kein Personalaufwand gebucht. Konsolidierungsmethoden Die Erstkonsolidierung des Eigenkapitals erfolgte bis zum 30. September 2009 nach der Buchwertmethode zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung. Seit dem 1. Oktober 2009 erfolgt die Erstkonsolidierung erstmals in den Konzernabschluss einbezogener Unternehmen nach der Neubewertungsmethode und zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Entstehende aktivische Unterschiedsbeträge werden grundsätzlich den Vermögensgegenständen und Schulden in Höhe der identifizierten stillen Reserven und Lasten zugeordnet. Danach verbleibende Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen und planmäßig linear abgeschrieben, oder als passivische Unterschiedsbeträge bilanziert bzw. ergebniswirksam vereinnahmt. Der Abschreibungszeitraum für zugeordnete aktivierte Unterschiedsbeträge wird individuell festgelegt. Die Anteile assoziierter Unternehmen werden at equity mit dem Buchwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung erfasst. Die Bewertung der Anteile zum Bilanzstichtag erfolgt zum anteiligen Eigenkapital, erhöht oder vermindert um die anteiligen Ergebnisse, vermindert um die planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibung der Firmenwerte, Auflösung passivischer Unterschiedsbeträge und die Gewinnausschüttungen. Die Positionen der auf Fremdwährung lautenden Jahresabschlüsse einbezogener Gesellschaften werden nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Euro umgerechnet. Dies bedeutet, dass die Umrechnung der Positionen der Bilanz, mit Ausnahme des Eigenkapitals und den Anteilen an verbundenen Unternehmen, zum Abschlussstichtagskurs erfolgt. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Das Eigenkapital sowie der Anteilsbesitz werden zum historischen Kurs bei Erstkonsolidierung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung des Eigenkapitals zu historischen Kursen und aus der Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung zu Jahresdurchschnittskursen werden im Eigenkapital in einem gesonderten Posten aus der Währungsumrechnung verrechnet. Die sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu dem in der Regel vom Stichtagskurs abweichenden Jahresdurchschnittskurs ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam als sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen erfasst. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Währungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden sofort erfolgswirksam verrechnet. Konzerninterne Umsatzerlöse und andere konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. 2. Erläuterungen zum Konzernabschluss Anlagevermögen Die Zusammensetzung des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der einzelnen Posten sind im Anlagengitter (Anlage A zum Konzernanhang) dargestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände Die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände betreffen die Eigenleistung für neue Software, die über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von in der Regel fünf Jahren abgeschrieben wird. Zum 31. Oktober 2020 sind selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 9.709 aktiviert. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von TEUR 68.655 (Vorjahr: TEUR 86.276) aktiviert. Im Geschäftsjahr 2019/2020 sind außerplanmäßige Abschreibungen von TEUR 6.000 erfolgt. Unter den Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sind die Anzahlungen für neue touristische Vorsysteme sowie die von FTI erbrachten Eigenleistungen im Rahmen der Einführung/Entwicklung dieser Softwaresysteme erfasst. Finanzanlagen Die Finanzanlagen von TEUR 65.148 (Vorjahr: TEUR 55.539) enthalten überwiegend die Anteile an Beteiligungen und assoziierten Unternehmen in Höhe von TEUR 23.359 und sonstige Ausleihungen in Höhe von TEUR 34.574. Zudem sind in den Finanzanlagen Anteile an einem herrschenden Unternehmen in Höhe von TEUR 6.550 ausgewiesen, für die eine entsprechende Rücklage gebildet ist. Im Geschäftsjahr 2019/2020 sind außerplanmäßige Abschreibungen von TEUR 12.750 erfolgt. Vorräte Die Vorräte beinhalten Flugtickets für Reiseleistungen im Geschäftsjahr 2020/2021. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den geleisteten Anzahlungen an Leistungsträger handelt es sich um Anzahlungen und Depositzahlungen an Hoteliers und Charterfluggesellschaften, um Kontingente zu sichern oder verbesserte Zahlungsbedingungen sowie zusätzliche Preisnachlässe zu erhalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten mit TEUR 24.517 (Vorjahr: TEUR 32.169) Erstattungsansprüche aus Umsatz- und Ertragsteuern, Forderungen aus Werbekostenzuschüssen und Marketingerträgen mit TEUR 1.218 (Vorjahr: TEUR 6.376), sonstige Zuschüsse mit TEUR 7.716 (Vorjahr: TEUR 10.308) und Provisionsansprüche mit TEUR 2.310 (Vorjahr: TEUR 2.582). Außerdem sind mit TEUR 26.752 (Vorjahr: TEUR 29.544) geleistete Hotelkautionen enthalten. Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 19.500) und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 26.752 (Vorjahr: TEUR 29.544) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Liquide Mittel Zum Stichtag 31.10.2020 bestanden im Konzern liquiditätsgedeckte Aval- und Garantieverbindlichkeiten in Höhe von Mio. EUR 23,91. Davon waren Mio. CHF 10,0 (ca. Mio. EUR 9,34) für die gemäß § 651k BGB gesetzlich vorgeschriebene Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung) der FTI Touristik AG, Schweiz. Inanspruchnahmen können die Hinterlegung aufgrund saisonaler Schwankungen überschreiten. Für sonstige Sicherheitsleistungen gegenüber Vermietern und Lieferanten der FTI Touristik GmbH und ihrer Tochtergesellschaften bestanden weitere Avale und Garantien in Höhe von Mio. EUR 14,57. Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern betragen TEUR 15.671; davon betreffen TEUR 14.400 aktive latente Steuern auf vorhandene steuerliche Verlustvorträge im In- und Ausland, die gemäß § 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 274 Abs. 1 HGB unter Anwendung unternehmensindividueller Steuersätze aktiviert werden, und ansonsten temporäre Differenzen zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz.
Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge ergeben sich bei Berücksichtigung der kaufmännischen Vorsicht und unter Zugrundelegung des Geschäftsverlaufs und der Ertragssituation des Konzerns aus der mittelfristigen Fünf-Jahres-Planung des FTI-Konzerns. Die von der 5-Jahres-Planung abgeleitete Steuerplanung berücksichtigt, dass Zinsaufwendungen aus den diversen Finanzierungsmaßnahmen aufgrund der Zinsschranke nur im eingeschränkten Umfang abzugsfähig sind. Der Aktivierung latenter Steuern liegen die folgenden steuerlichen Verlustvorträge zugrunde:
Von den passiven latenten Steuern von TEUR 25.817 sind TEUR 22.882 auf unterschiedliche Wertansätze von Immobilien zurückzuführen. Zusätzliche TEUR 1.528 resultieren aus der Neubewertung immaterieller Vermögensgegenstände und Auftragsbestände im Rahmen der Erstkonsolidierung der in Abschnitt 1. genannten Unternehmen. Weitere TEUR 575 sind auf die abweichende Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden in fremder Währung angesetzt. Der verbleibende Betrag von TEUR 832 entfällt auf sonstige unterschiedliche Wertansätze. Der Ausweis der latenten Steuern erfolgt in der Bilanz unsaldiert in den Posten aktive latente Steuern bzw. passive latente Steuern. Eigenkapital Das Stammkapital des Mutterunternehmens beträgt nominal DM 275.600,00 (entsprechend EUR 140.912,04) und ist unverändert zum Vorjahr. Hiervon werden die von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile in Höhe von nominal DM 21.000,00 (entsprechend: EUR 10.737,13) offen abgesetzt. Die im Eigenkapital ausgewiesenen stillen Einlagen der Gesellschafterin über TEUR 55.000 sind nachrangig und am Verlust beteiligt; sie wurden zum 1. November 2020 in Kapitalrücklagen (Eigenkapital) gewandelt. Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ist im Berichtsjahr um TEUR 5.286 im Zuge der Erstkonsolidierung der in Abschnitt 1. genannten Unternehmen gestiegen. Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind als wesentliche Posten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Personal- und Provisionsverpflichtungen sowie Drohverluste enthalten; sie betreffen im Einzelnen:
Verbindlichkeiten
Von den nachrangigen stillen Einlagen und Verbindlichkeiten entfallen TEUR 140.000 auf ein nachrangiges Darlehen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit einem Gesamtvolumen von TEUR 235.000. Die stillen Einlagen der Gesellschafterin über TEUR 55.003 sind nachrangig und haben eine unbestimmte Laufzeit, sie können - nach Änderung im Dezember 2020 - erstmalig zum 31. Dezember 2025 und nur unter bestimmten Voraussetzungen ordentlich gekündigt werden. Die stillen Einlagen wurden zum 1. November 2020 in Kapitalrücklagen (Eigenkapital) gewandelt. Von den oben aufgeführten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen TEUR 280.000 ein Bürgschaftsdarlehen, welches zu 90 % durch eine Bundesbürgschaft und Bürgschaft des Freistaats Bayern abgesichert ist. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 10.228 (Vorjahr: TEUR 13.031) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 2.324 (Vorjahr: TEUR 2.862). Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie eingeräumte Sicherheiten sind dem als Anlage B zum Konzernanhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für die Erfüllung des Unternehmenszwecks hat der FTI-Konzern diverse Leasingverträge über Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie einen Mietvertrag über ein Bürogebäude abgeschlossen. Bei den Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um Operating-Leasingverträge. Der Vorteil von Leasing- bzw. Mietverträgen gegenüber im Eigentum befindlicher, angeschaffter Betriebs- und Geschäftsausstattung bzw. Bürogebäuden liegt im konstanten Cash-Outflow anstelle einer hohen Anfangsinvestition. Das wesentliche Risiko langfristiger Leasing- und Mietverträge liegt in einem potenziellen Rückgang der Leasingraten für vergleichbare Objekte. Zwei bzw. drei Jahre nach Abschluss der Leasingverträge bestehen i.d.R. Kündigungsrechte. Die Grundlaufzeit des Mietvertrags für das Bürogebäude begann im April 2010, ist über zwölf Jahre fest geschlossen und kann von FTI einseitig vor Ablauf von zwölf Jahren um fünf Jahre verlängert werden. Die daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen sind in der unten angegebenen Aufstellung enthalten. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen beträgt TEUR 507.622 (31. Oktober 2019: TEUR 963.954) und beinhaltet finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen bzw. Pachtverträge für Hotels, Charterverträgen sowie aus Verträgen mit Hoteliers zur Sicherung von Bettenkontingenten. Die finanziellen Verpflichtungen entfallen wie folgt auf die einzelnen Jahre:
Gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind, bestehen zum Stichtag keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Umsatzerlöse Die Umsätze setzen sich wie folgt zusammen:
Geografisch entfallen die erzielten Umsätze mit 75,93 % auf Deutschland, mit 6,27 % auf die Vereinigten Arabischen Emirate und mit 4,11 % auf die Schweiz; 13,79 % der Umsätze entfallen auf andere Länder. Unter den sonstigen Umsatzerlösen werden unter anderem ausgewiesen: Katalogwerbung TEUR -31 (Vorjahr: TEUR 120), Werbekostenzuschüsse TEUR 1.547 (Vorjahr: TEUR 3.274), Katalogkostenzuschüsse TEUR -885 (Vorjahr: TEUR 3.421), Reklamationserträge TEUR 1.039 (Vorjahr: TEUR 1.247), Erträge aus Marketing TEUR 4.692 (Vorjahr: TEUR 9.354), Mieterträge TEUR 133 (Vorjahr: TEUR 123), Direktverrechnungserträge TEUR 1.459 (Vorjahr: TEUR 993) sowie übrige Erträge TEUR 10.476 (Vorjahr: TEUR 22.849). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 47.164 (Vorjahr: TEUR 39.790) enthalten Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 19.835 (Vorjahr: TEUR 14.714), Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 11.548 (Vorjahr: TEUR 2.648) sowie Kostenweiterbelastungen und andere Erträge. In den Gewinn aus dem Abgang von Sachanlagevermögen ist ein Gewinn aus dem Verkauf von zwei Hotelimmobilien in Höhe von TEUR 17.700 enthalten. Materialaufwand Die ausgewiesenen Materialaufwendungen von TEUR 1.264.558 (Vorjahr: TEUR 3.263.852) umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Reisevorleistungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 416.639 (Vorjahr: TEUR 676.665) umfassen im Wesentlichen Provisions-, Werbe- und Druckkosten für die Katalogproduktion sowie Aufwendungen aus der Währungsumrechnung TEUR 35.751 (Vorjahr: TEUR 18.415) und Verwaltungsaufwendungen. Periodenfremdes Ergebnis
Das Ergebnis aus periodenfremden Erträgen und Aufwendungen ist i.W. auf Auflösungen von Rückstellungen, Gutschriften für im Vorjahr eingegangene Rechnungen und verjährte Verbindlichkeiten sowie Aufwand aus Nachbelastungen zurückzuführen. Zinsergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen die - unter Berücksichtigung der steuerlichen Organschaft, die die FTI Touristik GmbH mit ihren deutschen Tochterunternehmen bildet - errechneten Ertragsteuern für das Geschäftsjahr sowie die Ertragsteuern ausländischer Tochterunternehmen. Auf den Ertrag aus Hotelverkäufen entfällt ein Steueraufwand in Höhe von TEUR 2.475. Aus den latenten Steuern ergibt sich ein Aufwand von TEUR 3.434 (Vorjahr: Ertrag TEUR 1.767), der auf die latente Steuer auf Verlustvorträge sowie Unterschiede der Handelsbilanz zur Steuerbilanz zurückzuführen ist. 3. Sonstige Angaben Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds entspricht den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Flüssigen Mitteln. Hiervon sind insgesamt TEUR 23.914 (Vorjahr: TEUR 25.046) in Form von Barhinterlegungen gebunden bzw. zu Sicherungszwecken abgetreten und unterliegen daher Verfügungsbeschränkungen für den Konzern. Die Einlagen stiller Gesellschafter mit Eigenkapitalcharakter im Geschäftsjahr wurden in Höhe von TEUR 20.000 in Form einer Sacheinlage erbracht. Gleiches gilt in Bezug auf nachrangige stille Einlagen von TEUR 30.003, die in den Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Der Gesamtbetrag der Zinszahlungen im Geschäftsjahr 2019/2020 beträgt TEUR 23.471 (Vorjahr: TEUR 15.289). Der Gesamtbetrag der erhaltenen Zinszahlungen und ähnlicher Erträge beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR 3.251 (Vorjahr: TEUR 2.265). Honorar des Abschlussprüfers Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurden vom Konzernabschlussprüfer Honorare für folgende Leistungen berechnet:
Derivative Finanzinstrumente Zur Begrenzung des Währungsrisikos, dem der FTI Konzern durch den Einkauf von Reisevorleistungen in verschiedenen Zielgebieten ausgesetzt ist, werden laufzeit-, betrags- und währungskongruente Devisentermingeschäfte (DTG) sowie Devisen-Swaps eingesetzt. Die Devisen-Sicherungsgeschäfte beziehen sich sowohl auf bereits realisierte wie auch auf nicht realisierte Grundgeschäfte in Fremdwährung. Realisierte Grundgeschäfte sind solche Geschäfte, die bereits zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses durchgeführt sind (Schulden). Nicht realisierte Grundgeschäfte hingegen werden, basierend auf internen Planungsprozessen und historischen Daten, hinreichend quantifiziert und treten in Zukunft mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein (Antizipative Geschäfte). Zum Bilanzstichtag 31. Oktober 2020 befinden sich 38 derivative Finanzinstrumente im Bestand (35 Devisentermingeschäfte und 3 Devisenswapgeschäfte). Die Derivate dienen ausschließlich der Absicherung von Schulden (bestehende Rückstellungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag) sowie antizipativer Geschäfte in verschiedenen Währungen in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Die derivativen Finanzinstrumente entfallen auf folgende Währungen:
Sind im Rahmen der Absicherung von Währungsrisiken die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt, werden (im Sinne des § 254 HGB) die Grund- und Sicherungsgeschäfte zu Bewertungseinheiten (Mikro-Hedges) zusammengefasst. Die prospektive Beurteilung der Wirksamkeit und rechnerische Ermittlung des Betrags der bisherigen Unwirksamkeit erfolgen anhand der Dollar-Offset-Methode. Die beizulegenden Zeitwerte der FX-Derivate zum 31. Oktober 2020 betragen:
Bis zur Fälligkeit der Derivate gleichen sich gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme weitestgehend aus. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der antizipativen Bewertungseinheiten erfolgt anhand der Einfrierungsmethode, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden. Bei Bewertungseinheiten auf Basis der Absicherung realisierter Geschäfte (Schulden) werden die wirksamen Teile der Grund- und Sicherungsgeschäfte unter der Anwendung der Durchbuchungsmethode bilanziert. Zum Abschlussstichtag wurden, aufgrund von Ineffektivitäten, Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 72 gebildet. Die eingesetzten Derivate werden grundsätzlich nicht börsengehandelt. Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) wird durch geeignete finanzmathematische Methoden bestimmt. Die Terminkurse, bzw. Zeitwerte von Termingeschäften richten sich dabei nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen; Entsprechendes gilt für die Zeitwertermittlung von Swapgeschäften. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte und -swaps erfolgt anhand der Barwertmethode. Zum Bilanzstichtag 31. Oktober 2020 befinden sich zwei per 6. November fällige Commodity-Swaps mit einem Nominal-Kontraktvolumen von 99,5 TUSD im Bestand. Für die Sicherung errechnet sich per 31 Oktober 2020 ein Marktwert (Fair Value) in Höhe von ca. -17 TUSD. Die eingesetzten Derivate werden grundsätzlich nicht börsengehandelt und dienen ausschließlich der Marktpreisbesicherung des geplanten Treibstoffbedarfes der MS Berlin (Ausgleichszahlung, keine physische Lieferung des Underlyings). Aufgrund der Verkaufs des Kreuzfahrtschiffs im August 2020 besteht die Bewertungseinheit nicht mehr und es wurde in Höhe des negativen Marktwerts eine Drohverlustrückstellung gebildet. Staatliche Zuschüsse Die FTI Touristik GmbH betreibt einen Betriebskindergarten mit Kindertagesstätte, der im Geschäftsjahr 2009/2010 gegründet wurde. Dieser wurde durch die Landeshauptstadt München bezuschusst. Teile der Zuschüsse unterliegen dem aufschiebend bedingten Vorbehalt der Rückgewähr, für den Fall, dass der Betrieb des/der Kindergartens/-tagesstätte vor dem 1. Januar 2035 eingestellt wird. Zum 31. Oktober 2020 unterliegen die ursprünglich gewährten Zuschüsse in Höhe von TEUR 262 (Vorjahr: TEUR 277) dem Vorbehalt der Rückgewähr. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im aktuellen Geschäftsjahr betrug im FTI-Konzern 9.247 (Vorjahr: 10.861), davon im Inland 1.740 und im Ausland 7.507; sie betreffen vollumfänglich Angestellte und keine Arbeiter. Zusätzlich waren zum 31. Oktober 2020 bei der FTI-Gruppe Deutschland 110 Auszubildende (Vorjahr: 160) beschäftigt. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Die zum 31. Oktober 2020 noch nicht abgerufenen Teile des im August 2020 aufgenommenen Nachrangdarlehens des WSF sind bis zur Erstellung dieses Jahresabschlusses in voller Höhe von Mio. EUR 95,0 in Anspruch genommen worden. Aufgrund der anhaltenden Coronakrise und den damit verbundenen Reisebeschränkunken hat die FTI einen Antrag auf weitere Staatshilfen gestellt. Im Dezember 2020 wurde ein Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft zwischen dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und der FTI geschlossen. Der WSF leistet demnach eine Einlage von bis zu Mio. EUR 250,0 in die FTI; der vereinbarte Betrag kann bei Bedarf in Tranchen abgerufen werden. Bei der stillen Einlage des WSF ist eine Verlustbeteiligung vereinbart. Bis zur Erstellung dieses Konzernabschlusses ist davon ein Teilbetrag von Mio. EUR 105,0 abgerufen worden. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Gesellschafterin eine weitere stille Einlage in Höhe von Mio. EUR 10,0 geleistet. Die bestehenden stillen Einlagen, die in Höhe von Mio. EUR 55,0 im Eigenkapital erfasst sind und in Höhe weiterer 55,0 Mio. EUR den Verbindlichkeiten zugeordnet sind sowie die nach dem Abschlussstichtag geleisteten stillen Einlage in Höhe von Mio. EUR 10,0 wurden zum 1. November 2020 in Kapitalrücklagen gewandelt. Ferner wurde die Laufzeit des staatlich garantierten Bankdarlehens nachverhandelt und bis zum 31. März 2026 verlängert, wobei beginnend ab April 2024 monatliche Regeltilgungen über Mio. EUR 11,7 zu leisten sind. Weitere Vorgänge mit besonderer Bedeutung für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ergeben. Gewinnverwendung/Ergebnisverwendung Für das Mutterunternehmen ergab sich im Geschäftsjahr 2019/2020 im handelsrechtlichen Jahresabschluss ein Jahresfehlbetrag von TEUR 204.355. Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens schlägt vor, das gesamte Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Der sich ergebende Bilanzverlust beträgt TEUR 147.593. Geschäftsführung
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da nur zwei Geschäftsführer ein Gehalt vom FTI-Konzern beziehen. Im Rahmen eines im Geschäftsjahr 2011/2012 eingeführten Management-Beteiligungsprogramms bestehen für verschiedene aktive und ehemalige Führungskräfte sowie ein Mitglied der Geschäftsführung Optionen, direkt oder indirekt Anteile an der FTI Touristik GmbH zu deren Nennbetrag im Umfang von bis zu 3,6 % zu erwerben.
München, den 30. März 2021 Ralph Schiller, Geschäftsführer Constantin von Bülow, Geschäftsführer Entwicklung des Konzernanlagevermögens vom 1.11.2019-31.10.2020
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.10.2020in €
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.10.2019 in €
Aufstellung des Anteilsbesitzes (mittelbar und unmittelbar gehaltene Anteile)
Aufstellung des Anteilsbesitzes (mittelbar und unmittelbar gehaltene Anteile)
(A) Vollkonsolidierung
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FTI Touristik GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der FTI Touristik GmbH, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Oktober 2020, der Konzern-Gewinn und Verlust rechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der FTI Touristik GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf den Abschnitt "1. Allgemeine Angaben" im Konzernanhang sowie auf die Abschnitte "III. 1. Prognosebericht" und "III. 2. Risikobericht" (dort insbesondere Punkt "Unternehmensfortführung") des Konzernlageberichts. Dort beschreiben die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens, dass es als Folge der Corona-Pandemie zu weltweiten Reisebeschränkungen gekommen ist, die den touristischen Betrieb ab März 2020 quasi zum Erliegen gebracht haben. Der damit einhergehende Einbruch von Neubuchungen, Umsatzerlösen und Zahlungseingängen verursachte erheblichen ungeplanten Liquiditätsbedarf des Konzerns, der bislang trotz der ergriffenen Sparmaßnahmen nur durch die Zuführung von Gesellschaftermitteln und die Inanspruchnahme von regierungsgestützten Darlehen sowie durch Stabilisierungsmaßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds aufgefangen werden konnte. Die gesetzlichen Vertreter gehen im Rahmen der aktuellen Liquiditätsplanung davon aus, dass Reisebeschränkungen ab Mai 2021 zurückgenommen werden und Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020/2021 in Höhe von rund 30 % der Umsatzerlöse des Basisjahres 2018/2019 realisiert werden können. Trotz der getroffenen und weiteren bereits eingeleiteten kostensenkenden und liquiditätssichernden Maßnahmen könnten die ungewisse Fortdauer der pandemiebedingten Reisebeschränkungen und das nur schwer einschätzbare Buchungsverhalten nach Aufhebung der Reisebeschränkungen ungeplante Beeinträchtigungen der Liquidität zur Folge haben, die über das bisherige Maß hinaus weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität notwendig machen könnten. Wie im Konzernanhang und im Konzernlagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 31. März 2021 Deloitte
GmbH
Karl-Heinz Müller, Wirtschaftsprüfer Markus Kraus, Wirtschaftsprüfer |
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